Verstöße gegen die Mietpreisbremse

Mietenscan nimmt Berliner Vermieter in den Blick

Der Berliner Wohnungsmarkt gilt als angespannt – im Kampf gegen überhöhte Mieten setzt der Senat jetzt auf einen sogenannten Mietenscan als neues Instrument. Was es damit auf sich hat.

Berlin Stadt Stadtansicht Großstadt Herbst

Mit einer automatisierten Analyse von öffentlich zugängligen Wohnungsinseraten in Immobilienportalen werden in Berlin Verdachtsfälle zu Verstößen gegen Vorgaben der Mietpreisbremse oder § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) gesammelt. Grundlage der Auswertung ist der Mietspiegel 2026.

Der sogenannte Mietenscan ist das neue Instrument des Senats im Kampf gegen überhöhte Mieten am angespannten Wohnungsmarkt – künftig soll er monatlich zum Einsatz kommen. Im Juni wurden erstmalig 7.757 Inserate erfasst. Das sind die Ergebnisse.

Überhöhte Mieten und Mietwucher: mehr Kontrolle in Berlin

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes gilt in Berlin die Mietpreisbremse. Wohnungen dürfen – von Ausnahmen abgesehen – nicht mehr als zehn Prozent teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete sein. Wird eine Grenze von 20 Prozent überschritten, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen und mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden, bei mehr als 50 Prozent ist von Mietwucher die Rede. Das kann strafbar sein.

Von den im Juni erfassten 7.757 Inseraten wurden – nach Ausschluss von Duplikaten und Fällen, auf die der Mietspiegel nicht anwendbar ist – 4.539 Inserate bewertet, davon 2.812 unmöblierte Wohnungen und 1.727 möblierte Wohnungen, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mitteilt. Bei 2.102 Inseraten (46 Prozent) bestand ein Verdacht auf Verstoß gegen die Regelungen zur Mietenbegrenzung.

Davon betreffen 90 Prozent die Mietpreisbremse, bei 38 Prozent soll außerdem der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG und bei 48 Prozent zusätzlich der Verdacht auf Mietwucher nach § 291 StGB bestehen. In zehn Prozent der Fälle liegt nur eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vor, weil für die Mietpreisbremse ein Ausschlusskriterium vorliegt (zum Beispiel bei Erstvermietung im Neubau).

Monatlicher Mietenscan zur Durchsetzung des Mieterschutzes?

Wie es in der Mitteilung der Senatsverwaltung weiter heißt, soll der Mietenscan vorerst monatlich fortgesetzt werden. Ziel sei, Vermieter präventiv auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht hinzuweisen und zu verhindern, dass diese eine Mangellage ausnutzen. Zudem sollen Menschen bei der Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden.

"Berlin nutzt alle Möglichkeiten, um den Mieterschutz in der Stadt durchzusetzen", erklärte Senator Christian Gaebler (SPD). Es gehe um Gerechtigkeit für die Mieter, aber auch für rechtstreue Vermieter.

Die betroffenen Vermieter werden den Angaben zufolge nun von der "Sicheres Wohnen-Beteiligung, Beratung, Prüfung – Anstalt öffentlichen Rechts" (Sicheres Wohnen AöR) im Auftrag des Landes Berlin angeschrieben und aufgefordert, die Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist.

 

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Schlagworte zum Thema:  Berlin , Miete , Wohnungspolitik
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