Bauen für Studenten: Bund stellt 500 Millionen Euro bereit
Der Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende wird seit 2023 im Förderprogramm "Junges Wohnen" finanziell unterstützt. Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern 2025 für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, sind dafür 500 Millionen Euro reserviert. Entsprechende Verwaltungsvereinbarungen wurden am 16. Mai unterzeichnet und sind jetzt in Kraft getreten.
Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) mitteilte, ist die Förderung von Projekten für junges Wohnen zwischen 2022 und 2024 um 400 Prozent gestiegen. Die neue Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte an: "Wir werden die Mittel für den Bau von Studi- und Azubiwohnheimen verdoppeln."
Sozialer Wohnungsbau: Jetzt sind die Länder dran
Zuständig für die Umsetzung sind die Bundesländer. Sie haben die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz. Der Bund kann die Länder aber seit einer Grundgesetzänderung im Jahr 2019 finanziell unterstützen.
Hier ist in der vorläufigen Planung vorgesehen, dass sich die Finanzhilfen des Bundes von 2022 bis 2028 auf 21,65 Milliarden Euro belaufen sollen. Der Einsatz der Gelder wird in Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen geregelt.
BMWSB-Übersicht: Top-Thema "Sozialer Wohnungsbau"
Bund-Länder-Programm Junges Wohnen: Hintergrund
Die Ampel-Parteien hatten im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, ein Bund-Länder-Programm "für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende" aufzulegen. Am 1.1.2023 ging das Programm Junges Wohnen an den Start.
Kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen waren im vergangenen Jahr mit knapp 40 Prozent der Bewilligungen im Neubaubereich ähnlich stark engagiert wie private Bauherren, die den Anteil 2024 auf 45 Prozent ausgebaut haben. Auch Genossenschaften leisteten mit knapp zehn Prozent ebenfalls einen wichtigen Beitrag.
Das könnte Sie auch interessieren:
Förderung vom Bund für Wohnungsbau gut genutzt
Bund sieht Trendwende beim Bau von Sozialwohnungen
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
8256
-
GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt
533
-
Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert
472
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
4322
-
BEHG-Reform 2027: CO2-Preis bleibt bei 55 Euro pro Tonne
3443
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2991
-
E-Rechnung: Was Vermieter wissen müssen
262
-
CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr
2417
-
Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027
2411
-
Einspeisevergütung sichern: Frist läuft Ende 2026 ab
225
-
Bußgeld plus Rückzahlung: Hubig will Mietpreisbremse schärfen
14.09.20262
-
BMK 2026: Mieterschutz, Baukosten, KI
14.09.2026
-
Hubertz verteidigt Bauetat – Opposition spricht von Versagen
11.09.2026
-
EZB erhöht Leitzins auf 2,50 Prozent
10.09.2026
-
Jedes vierte Eigenheim kommt aus der Fabrik
08.09.2026
-
BEHG-Reform 2027: CO2-Preis bleibt bei 55 Euro pro Tonne
08.09.20263
-
So werden Immobilienunternehmen KI-compliant
04.09.2026
-
Wärmeplanungsgesetz: Bundesrat verlangt Gebäudedatenbank
03.09.20264
-
Wann Bauherren in NRW keine Genehmigung mehr brauchen
01.09.2026
-
Doppelmakler verliert bei Widerruf nur eine Provision
01.09.2026