Hochbaustatistikgesetz: Mehr Daten für neue Wohnungspolitik

Die Bundesregierung will das Hochbaustatistikgesetz ändern – auch um den Wohnungsbau voranzutreiben. Unter anderem sollen Daten künftig monatlich erhoben werden und die Verfahren voll digitalisiert ablaufen. Der Bundesrat äußerte erhebliche Bedenken. Was ist geplant?

In dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist vorgesehen, die Baufertigstellungsstatistik zukünftig monatlich zu erheben. Neu eingeführt werden soll eine Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen, die ebenfalls alle vier Wochen fällig wird. Aktuell liegen die Baufertigstellungen nur jährlich vor und werden erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht. Diese Erweiterung schließe die von nationalen und internationalen Stellen identifizierten Datenlücken, schreibt die Regierung in dem Gesetzentwurf.

Neue Statistik der Baubeginne geplant: Vorteile

Mit den unterjährigen Statistiken soll die kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachvollzogen und auf die Entwicklungen reagiert werden können, heißt es in einer Mitteilung vom 10. Mai. Ebenso seien Daten zur sozialen Wohnraumförderung erforderlich. Die sind bislang nicht in der amtlichen Statistik enthalten. Durch das neue Auswertungssystem sollen aussagekräftigere Sonderauswertungen möglich werden.

Durch die Erhebungen würden nicht nur wichtige Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft, Wissenschaft und Klimaschutz bereitgestellt, die neu eingeführte Statistik der Baubeginne könne auch die makroprudenzielle Überwachung des Finanzsystems verbessern, da vom Immobilienmarkt systemische Risiken ausgehen könnten. Die konjunkturelle Entwicklung im Immobilienmarkt werde dadurch zuverlässiger abgebildet als durch erteilte Baugenehmigungen, die zwar unterjährig vorliegen, die aber teilweise nicht ausgeführt würden.

Durch die fortschreitende Digitalisierung der Bauaufsichtsbehörden werde eine "belastungsarme" Einführung der Statistiken ermöglicht, erwartet die Bundesregierung außerdem.

Überblick zur geplanten Änderung des Hochbaustatistikgesetzes:

  • monatliche Erhebung der Baubeginne und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung und Veröffentlichung
  • Erhebung des Anteils des sozialen Wohnungsbaus
  • Aufbau eines Auswertungssystems beim Statistischen Bundesamt

Bundesrat: Umsetzbarkeit der Maßnahmen unrealistisch

In einer Stellungnahme äußert der Bundesrat erhebliche Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Der Gesetzentwurf setze eine Volldigitalisierung der Hochbaustatistikmeldungen voraus, "die jedoch in keiner Weise gegeben ist".

Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Annahme, der digitale Bauantrag werde bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sein, sei nicht zutreffend. Dadurch entstehe fälschlicherweise der Eindruck, es werde Bürokratie abgebaut. Stattdessen führten gerade die vorgesehenen zusätzlichen Statistikmerkmale sowie die Ausweitung der neuen Statistik der Baubeginne zu erheblichem Zusatzaufwand. Die Bauaufsichtsbehörden müssten die Verantwortung für Daten übernehmen, die originär nicht zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten zu erheben seien, zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens nicht vorlägen und auch zu keinem späteren Zeitpunkt bei den Behörden bekannt würden.

"Dementsprechend können die Bauaufsichtsbehörden diese Daten nicht verantworten, wie zum Beispiel die Art der sozialen Wohnraumförderung oder den Bauüberhang", schreiben die Länder.

Hochbaustatistikgesetz: So geht es weiter

In ihrer Gegenäußerung erklärte die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft.

Der Bundestag berät über die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Hochbaustatistikgesetzes am 17.5.2024 in erster Lesung. Bei den weiteren Beratungen wird der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die Federführung übernehmen. 

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes, Kabinettsfassung (Stand: 8.5.2024)


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Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau, Gesetzgebung