DDR-Wohnungsbauschulden: Bis 2030 soll alles getilgt sein
Von den 300 Städten und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die Hilfe beim Abbau von Wohnungsbauschulden aus der DDR-Zeit beantragt haben, erhalten in diesem Jahr 18 Kommunen insgesamt 25 Millionen Euro Unterstützung, wie das Innenministerium am 1.5.2024 mitteilte.
Seit 2020 gewähre das Land über einen gemeinsamen Entschuldungsfonds mit den Kommunen derartige Hilfen, Mecklenburg-Vorpommern sei das einzige Bundesland mit einem solchen Programm. Damit könnten die landesweit noch noch bestehenden Altschulden in Höhe von 168,5 Millionen Euro vollständig abgelöst werden.
DDR-Schulden in Mecklenburg-Vorpommern: Der Tilgungsplan
Nach einer jahrelangen Hängepartie erfuhren die betroffenen kommunalen Wohnungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor knapp einem Jahr vom Fahrplan zum Abbau der Altlasten: Der Städte- und Gemeindetag teilte am 26.7.2023 mit, dass jährlich 25 Millionen Euro Hilfe zur Entschuldung bereitgestellt werden sollen – seit dem 15.7.2023 lag die Rechtsgrundlage dafür vor.
Innen- und Bauminister Christian Pegel (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass alle Kommunen bis 2030 von den DDR-Altschulden befreit sein werden. Laut Innenministerium waren über den kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2021 und 2022 bereits rund 30 Millionen Euro zum Abbau der DDR-Altschulden an 300 Kommunen ausgereicht worden. Durch eine Änderung der EU-Beihilferegelungen können die restlichen Schulden in voller Höhe abgelöst werden.
Rechtsgutachten: Bund könnte DDR-Altschulden übernehmen
Dass Länder und Bund die DDR-Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen übernehmen dürfen, hat ein Rechtsgutachten klar gemacht – demnach stehen dem Vorhaben keine Vorgaben der Europäischen Union (EU) im Weg.
Das Gutachten hatte der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) bei der Potsdamer Anwaltskanzlei Dombert in Auftrag gegeben. Wörtlich heißt es da:
"Dem Ansinnen des Verbandes sind in der Vergangenheit auch rechtliche Bedenken entgegengehalten worden. Unter anderem wurde auf beihilfenrechtliche Probleme verwiesen, die eine Unterstützung von Wohnungsbaugenossenschaften mit sich bringen würde. Nach den Vorgaben des europarechtlichen Beihilferechts dürfen Unternehmen – und darum handelt es sich bei Wohnungsbaugenossenschaften – nur unter engen Voraussetzungen staatliche Hilfen erhalten."
Deutschland hatte bei der EU-Kommission eine Klarstellung eingefordert, inwieweit eine Hilfe auch dann gewährt werden darf, wenn die Kommunen noch im Besitz der betreffenden Wohnungen sind. Das war aus Sorge vor einem Verstoß gegen das Beihilferecht vermieden worden.
Rechtsgutachten zur Hilfe bei DDR-Altschulden
DDR-Altschulden: Entschuldungsfonds
Die Verordnung für den Entschuldungsfonds brachte der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz auf den Weg. Damit wurde das Verfahren zum Schuldenausgleich angestoßen. Die Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft trat am 30.1.2021 in Kraft.
Der Verordnung zufolge können Städte und Gemeinden, deren Wohngebäude abgerissen oder verkauft wurden, bereits die vollen Zuwendungen erhalten. Kommunen, bei denen das europäische Beihilferecht greift, erhielten bis zum Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission im Dezember 2022 zunächst Hilfen von maximal 200.000 Euro.
Weitere Informationen zum Entschuldungsfonds
Wohnungswirtschaft: Auch Genossenschaften entschulden
Den VNW-Genossenschaften fehlten wegen der DDR-Altschulden im Durchschnitt bis zu einem Euro pro Quadratmeter, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner im vergangenen Jahr. Dieses Geld könne nicht in Sanierung und Modernisierung der Bestände investiert werden. In einigen Fällen müsse noch für Wohngebäude gezahlt werden, die längst abgerissen worden seien. Der VNW sieht die Genossenschaften bei der Entschuldung im Aus.
Fast alle ostdeutschen Bundesländer und anteilig die kommunalen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften waren oder sind mit Altschulden belastet, die etwa aus Krediten der ehemaligen DDR-Staatsbank für ein Wohnungsbauprogramm resultieren. Die Verbindlichkeiten wurden im Jahr 1990 im Einigungsvertrag nicht gestrichen: Gemäß Art. 22 Abs. 4 gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.
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