Wärmenetzgesetz 2026: Das plant die Bundesregierung
Die Bundesregierung will den Umstieg auf klimaneutrale Wärmenetze erleichtern. Die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzgesetz wurden am 26.8.2026 im Kabinett beschlossen.
Fern- und Nahwärmenetze könnten in Stadtquartieren eine Option sein – wo sie sich wirtschaftlich betreiben lassen oder wenn Wärmepumpen nicht geeignet sind, heißt es. Die Immobilienbranche begrüßt die Pläne. Das ist geplant.
Neues Wärmenetzgesetz: Die Eckpunkte
In dem neuen Wärmenetzgesetz sollen die seit den 1980er Jahren geltenden Verordnungen zusammengeführt und umfassend novelliert werden. Auf Basis der im Kabinett beschlossenen Eckpunkte will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun zügig ein neues Wärmenetzgesetz erarbeiten. Die wesentlichen Eckpunkte im Überblick:
Transparente und verständliche Preisänderungsklauseln
Die Versorgungsunternehmen sollen in den Preisänderungsklauseln künftig die tatsächlichen Kostenstrukturen abbilden, nicht etwa Kosten- oder Börsenindizes. Preiserhöhungen, die aufgrund von Investitionen in klimafreundliche Wärmenetze oder Änderungen im Energiemix zustande kommen, sollen mit angemessener Frist angekündigt werden.
Recht auf Leistungsanpassung nach Energieberatung
Wenn Wärmeversorger Effizienzmaßnahmen ausführen oder erneuerbare Energien einsetzen, sollen Kunden künftig nach einer Energieberatung Leistungsanpassungen verlangen können. Bei überdimensionierten Leistungen sollen sie innerhalb der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit Anpassungen verlangen können.
Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
Schlichtungsstelle
Beim Bundeswirtschaftsministerium soll eine Schlichtungsstelle für Verbraucher eingerichtet werden.
Preistransparenzplattform
Alle Wärmeversorger sollen künftig auf einer neuen Preistransparenzplattform Preise, Tarifstrukturen und weitere Angaben veröffentlichen.
Preisaufsicht stärken
Eine Bundesbehörde soll bundesweit eine ex-post-Preisaufsicht wahrnehmen.
Wärmeversorger sollen Preis- und zentrale Kostenbestandteile in regelmäßigen Abständen, bei Anpassungen und auf Anforderung offenlegen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, geplante Investitionen, Netzausbauvorhaben und Preisanpassungen zu prüfen und vorabgenehmigen zu lassen.
Anpassung des Kostenneutralitätsgebots
Um Investitionen zur Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetzversorgung zu erleichtern, sollen Vermieter künftig einen Teil der Investitionskosten zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen auf Mieter umlegen können. Die Umlage soll auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt werden. Dies soll auch beim Wechsel von Gasetagenheizungen auf Fern- oder Nahwärmeversorgung gelten.
Wärmenetzpaket: GdW zum Kostenneutralitätsgebot
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt insbesondere die geplante Reform des Kostenneutralitätsgebots beim Umstieg auf Fernwärme. Das war eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft. Auch die geplante Schlichtungsstelle und mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen seien wichtige Schritte.
"Wer die Wärmewende will, muss solche Investitionen auch wirtschaftlich möglich machen", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Bislang dürfen die Wärmelieferkosten für Mieter beim Wechsel etwa von einer eigenen fossilen Heizungsanlage auf Fernwärme grundsätzlich nicht höher liegen als zuvor. Mehrkosten bleiben damit beim Vermieter.
Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sei entscheidend, dass das Wärmenetzpaket drei Ziele miteinander verbindet: mehr Investitionen in klimaneutrale Wärmenetze, verlässliche und transparente Preise und dauerhaft bezahlbare Wärme für die Mieter.
ZIA: Kabinettsbeschluss Wendepunkt für die Wärmewende
"Die Bundesregierung schlägt mit der stärkeren Ausrichtung auf eine bezahlbare Wärmeversorgung, eine höhere Transparenz sowie einen verbesserten Verbraucherschutz den richtigen Weg ein", kommentierte die Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), Iris Schöberl, den Kabinettsbeschluss. Dadurch steige die Akzeptanz für die Wärmewende bei Eigentümern, Vermietern und Mietern.
Besonders positiv sieht der ZIA die geplanten Regelungen zu den Preisänderungsklauseln. Auch das vorgesehene Leistungsanpassungsrecht und das Sonderkündigungsrecht werden begrüßt. "Gerade bei einem natürlichen Monopol wie im Fernwärmenetz sind transparente Preise, nachvollziehbare Regeln und eine wirksame Kontrolle entscheidend, um Vertrauen zu stärken", so Schöberl.
Handlungsbedarf sieht der Verband bei der Ausstattung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), dem zentralen Förderprogramm für Ausbau und Transformation der Wärmenetzinfrastruktur. Um den klimapolitischen Zielen und den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes gerecht zu werden, müsse die BEW auf mindestens 3,5 Milliarden Euro jährlich erhöht werden.
Fernwärme-Reform: Mieterbund warnt vor Kostenfalle für Mieter
Fernwärme ist schon heute die teuerste Heizoption für Mieterhaushalte, meinte Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mietrebundes (DMB). Die Heizkosten für Mieter würden deutlich steigen, wenn die geplante Lockerung des Kostenneutralitätsgebots in die Tat umgesetzt werde. Sie erwarte konkrete Vorschläge zum Schutz vor hohen Kostensteigerungen für Fernwärmekunden.
Wenn bei "erheblichen Investitionen" in die Heizungsanlage oder den Anschluss an ein Wärmenetz künftig eine monatliche Mehrbelastung für Mieter von bis zu 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche zulässig sein solle, kämen für eine 70-Quadratmeter-Wohnung Mehrkosten von 35 Euro im Monat beziehungsweise 420 Euro pro Jahr zusammen, rechnete Weber-Moritz vor. Und das zusätzlich zu den Heizkosten, die bei Fernwärme bereits im Durchschnitt bei zwei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche lägen.
Da laut DMB-Präsidentin mehr als 80 Prozent der mit Fernwärme versorgten Haushalte Mieterhaushalte sind – viele davon verfügten nur über ein geringes Einkommen – würden Investitionskosten und wirtschaftliche Risiken des Ausbaus der Wärmenetze überwiegend auf Mieter verlagert.
Kommunale Wärmeplanung und Gebäudemodernisierungsgesetz
Nach Angaben der Bundesregierung haben zirka zwei Drittel der deutschen Städte und Gemeinden mit der Wärmeplanung auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes begonnen oder sie bereits abgeschlossen (Stand: August 2026).
Seit dem 29.7.2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen.
Fernwärme: Ausführliche Informationen der Verbraucherzentrale
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