Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / 6 Veräußerung von ­privatem Vermögen

Auch private Vermögensgegenstände können steuerlich relevant sein und ihre Veräußerung damit der Einkommensteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere für: die Veräußerung von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG. Durch das UntStRefG 2008 wurde dieser Besteuerungsbereich umfangreich ausgebaut und damit die Erträge – unabhängig von einer Haltedauer d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen, sei es auf Seiten des Unterhaltsberechtigten oder auf Seiten des Unterhaltspflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen beim Kindesunterhalt stets das unterhaltsrelevante Einkommen des Pflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bauspar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 20 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (die jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen finden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.1.1.1 Gesonderte Verwaltung speziell zusammengestellter Kapitalanlagen

Bei einer gesonderten Verwaltung wird die Sparleistung nicht vom Versicherungsunternehmen für eine unbestimmte Anzahl von Versicherten gemeinschaftlich, sondern separat für den einzelnen Vertrag angelegt bzw. verwaltet, wobei der wirtschaftlich Berechtigte das Kapitalanlagerisiko trägt. Die Kapitalanlage erfolgt bei einem vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag typischerw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftlicher Erw... / 5 Steuerbefreiungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Für die innergemeinschaftlichen Erwerbe im Inland gibt es 4 Anwendungsfälle, in denen ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerfrei ist.[1] Danach sind folgende innergemeinschaftlichen Erwerbe im Inland steuerbefreit: Erwerbe von Wertpapieren, menschlichen Organen, menschlichem Blut, Frauenmilch, Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder zur Rettung Schiffbrüchiger und Aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die formelle Prüfung der Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach EPS 351

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den Entwurf eines neuen Prüfungsstandards (EPS 351) verabschiedet. Danach ist im Rahmen der Abschlussprüfung bei unvollständigen Angaben zur Frauenquote nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zu erteilen. Die Erklärung zur Unternehmensführung als Teil des Lageberichts Mittelgroße und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.4 Umlaufvermögen (Zeilen 58 bis 74)

Ab Zeile 59 sind die Vorräte aufzuführen In den Zeilen 59 bis 63 sind Angaben zum Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) zu machen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in Zeile 60, unfertige Erzeugnisse/Leistungen in Zeile 61 und fertige Erzeugnisse und Waren in Zeile 62 zu erfassen. In der Zeile 63 ergibt sich die Summe der Werte aus den Zeilen 60 bis 62. Anzusetzen sind die Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.2.3 Anlagevermögen (Zeilen 25 bis 57)

In Zeile 26 sind immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte) zu erfassen.[1] Der Geschäftswert, der Firmenwert oder der Praxiswert ist in Zeile 27 einzutragen (soweit er nicht in Zeile 26 enthalten ist) – aber nur in der Spalte zur Steuerbilanz. Hinweis Kein Geschäfts- oder Firmenwert in der Spalte na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 107)

In den Zeilen 95 bis 107 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 107 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzstichtag zusammenfällt oder der Betrieb einen den Grundsätzen der Bilanzkontinui...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Intrastat-Meldungen: Was be... / 3.3 Befreiung bestimmter Warenbewegungen

Grundsätzlich soll der gesamte Warenverkehr in den Mitgliedstaaten erfasst werden. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. So sind Reparaturen nicht mehr meldepflichtig. Unternehmen müssen zudem Warenbewegungen nicht melden, die auf der Befreiungsliste stehen. Hierzu zählen z. B.: gesetzliche Zahlungsmittel, Wertpapiere Messe- und Ausstellungsgut Theaterdekoration...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) Bestimmung schädlicher in die Genossenschaft eingebrachter Vermögensarten

Eine weitere Fokussierung könnte neben dem Zusammenwirken der Genossen auf das in die Genossenschaft eingebrachte Vermögen erfolgen. Hier wird die Konzentration auf Genossenschaften mit hohen eingebrachten Vermögenswerten, insb. Grundstücken, Wertpapieren, sonstigen Finanzmitteln oder auch Kunstgegenständen liegen müssen, da insoweit die Genossenschaft die Besteuerung von ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / b) Betriebsvermögen

Erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigt ist die Übertragung von Betriebsvermögen in Form von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen – letztere nicht nur in Form von gewerblich tätigen Gesellschaften (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), sondern auch in Form von gewerblich infizierten Gesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und gewerblich geprägten Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwert in der Steuerbilanz / 3.4 Zulässigkeit des Teilwertansatzes

Rz. 31a Der Ansatz eines – niedrigeren – Teilwertes bzw. die Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert ist in der Steuerbilanz nicht uneingeschränkt zulässig. Die wesentlichste Einschränkung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach die dort im Folgenden genannten Bewertungsregeln nur für Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens jener Steuerpflichtigen gelten, die ihren...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 2.2 Einkaufskommission

Rz. 18 Der Ablauf einer Einkaufskommission entspricht grundsätzlich dem Ablauf bei der Verkaufskommission, jedoch nur mit dem Unterschied, dass der Lauf der Ware entgegengesetzt ist. Ausgangspunkt ist deshalb wiederum der Abschluss des Kommissionsvertrages, durch welchen der Kommissionär verpflichtet wird, für den Kommittenten eine bestimmte Ware zu besorgen. Rz. 19 Regelmäßi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kommissionsgeschäfte in Buc... / 1.1 Rechtliche Einordnung

Rz. 1 Das Kommissionsgeschäft stellt einen Spezialfall im Bereich der Handelsgeschäfte (4. Buch des HGB) dar. Ein Kommissionsgeschäft betreibt gem. § 383 HGB als Kommissionär, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere[1] für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen (Einkaufskommission) oder zu verkaufen (Verkaufskommission). Werden Kom...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wertpapiere.

Rn 9 Wertpapiere sind Urkunden, durch die ein privates Recht in der Weise verbrieft ist, dass die Innehabung des Papiers Voraussetzung für die Ausübung des Rechts ist. Schuldscheine und andere Beweisurkunden sind ebenso wie bloße Legitimationspapiere (§ 808) dementspr keine Wertpapiere. Nur das Wertpapier selbst ist zur Hinterlegung geeignet, nicht das verbriefte Recht. Eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Wertpapiere.

Rn 8 Streitigkeiten aus Inhaberpapieren wie zB der Schuldverschreibung auf den Inhaber (§ 793 BGB) sollen nicht von § 29 erfasst werden (Zö/Schultzky Rz 15; Musielak/Voit/Heinrich Rz 7). Das erscheint fraglich. Für Ansprüche aus Konnossementen (vgl §§ 643, 656 HGB) ist die Anwendbarkeit des § 29 in der Rspr bereits anerkannt worden (vgl BGH VersR 83, 1077; Hambg VersR 72, 78...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten der Wertpapiere.

1. Inhaberpapiere. Rn 2 Bei Inhaberpapieren verspricht der Aussteller die Leistung dem jeweiligen Inhaber der Urkunde, dh der Name des Berechtigten wird nicht genannt. Der jeweilige Inhaber ist als berechtigt ausgewiesen, das verbriefte Recht geltend zu machen (Legitimation des Inhabers), dh es besteht die widerlegbare Vermutung der materiellen Berechtigung. Die Durchsetzbark...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 675b BGB – Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen.

Gesetzestext Der Teilnehmer an Wertpapierlieferungs- und Abrechnungssystemen kann einen Auftrag, der die Übertragung von Wertpapieren oder Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren im Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise zum Gegenstand hat, von dem in den Regeln des Systems bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr widerrufen. A. Überblick. Rn 1 § 675b verkürzt den bisherigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1849 BGB – Genehmigung bei Verfügung über Rechte und Wertpapiere.

Gesetzestext (1) Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einer Verfügung über Das Gleiche gilt für die Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung. (2) Einer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 821 ZPO – Verwertung von Wertpapieren.

Gesetzestext Gepfändete Wertpapiere sind, wenn sie einen Börsen- oder Marktpreis haben, von dem Gerichtsvollzieher aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen und, wenn sie einen solchen Preis nicht haben, nach den allgemeinen Bestimmungen zu versteigern. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Verwertung gepfändeter Wertpapiere und vereinfacht diese für solche Papiere, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wertpapiere.

Rn 2 Wertpapiere sind Urkunden, die ein privates Recht in der Weise verbriefen, dass zu dessen Geltendmachung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist (MüKoZPO/Gruber Rz 2; PWW/Buck-Heeb § 793 Rz 1). § 821 erfasst Inhaber- und Namenspapiere. 1. Inhaberpapiere. Rn 3 Bei Inhaberpapieren steht das verbriefte Recht dem jeweiligen Inhaber der Urkunde zu, ohne dass der Name des Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 234 BGB – Geeignete Wertpapiere.

Gesetzestext (1) 1 Zur Sicherheitsleistung geeignete Wertpapiere sind Inhaberpapiere und Orderpapiere, die mit Blankoindossament versehen sind, wenn sie einen Kurswert haben und zu einer in der Rechtsverordnung nach § 240a aufgeführten Gattung gehören. (2) Mit den Wertpapieren sind die Zins-, Renten-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. (3) Mit Wertpapieren k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wertpapiere mit Börsen- oder Marktpreis.

1. Börsen- oder Marktpreis. Rn 7 Börsenpreis ist der amtliche Kurs eines an der Börse zum Handel zugelassenen Papiers, Marktpreis der am inländischen Handelsplatz festgelegte Ankaufspreis (Zö/Herget Rz 7). Der Ort, an dem der Börsen- oder Marktpreis besteht, muss nicht der Ort der Zwangsvollstreckung sein (MüKoZPO/Gruber Rz 5; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 6; St/J/Würdinger Rz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bargeld, Forderungen, Wertpapiere etc.

Rn 15 Bargeld und vererbliche Forderungen (aber: § 2313) sind nach dem Nennwert als der Betrag, der durch Einziehung der Forderung erlangt werden kann, zum Zeitpunkt des Erbfalls (BGH FamRZ 91, 43, 45; NJW 10, 3232, 3237), börsengängige Wertpapiere nach ihrem mittleren Kurswert am Todestag, selbst wenn er an diesem Tag ungewöhnlich hoch oder niedrig lag (str, Soergel/Dieckma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1843 BGB – Depotverwahrung und Hinterlegung von Wertpapieren.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat Wertpapiere des Betreuten im Sinne des § 1 Absatz 1 und 2 des Depotgesetzes bei einem Kreditinstitut in Einzel- oder Sammelverwahrung verwahren zu lassen. (2) Sonstige Wertpapiere des Betreuten hat der Betreuer in einem Schließfach eines Kreditinstiuts zu hinterlegen. (3) Die Pflicht zur Depotverwahrung oder zur Hinterlegung besteht nicht, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wertpapiere ohne Börsen- oder Marktpreis.

Rn 9 Sie werden nach § 813 geschätzt und nach §§ 814 ff versteigert. Namenspapiere sind auf den Erwerber umzuschreiben; es gilt § 822.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2116 BGB – Hinterlegung von Wertpapieren.

Gesetzestext (1) 1Der Vorerbe hat auf Verlangen des Nacherben die zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere nebst den Erneuerungsscheinen bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen, dass die Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben verlangt werden kann. 2Die Hinterlegung von Inhaberpapieren, die nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen gehören, sowie von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wertpapierbegriff.

Rn 1 Ein Wertpapier ist nach hM eine Urkunde, die ein privates Recht so verbrieft, dass zu dessen Geltendmachung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist (weiter Wertpapierbegriff, s Zöllner § 3 III 4b). Kein Wertpapier ist daher eine Urkunde, die als einfaches Legitimationspapier nur zu Beweiszwecken dient (zB Schuldschein) oder den Inhaber zum Empfang der schuldbefreiend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einer Verfügung über Das Gleiche gilt für die Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung. (2) Einer Genehmigung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1187 BGB – Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere.

Gesetzestext 1Für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber, aus einem Wechsel oder aus einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, kann nur eine Sicherungshypothek bestellt werden. 2Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist. 3Die Vorschrift des § 1154 Abs. 3 findet keine An...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 8 Die Vorschrift gilt für bewegliche und unbewegliche Sachen, wobei hierunter wie nach § 90 körperliche Gegenstände zu verstehen sind (Grüneberg/Thorn Rz 1; für einen in Zweifelsfällen normativ erweiterten Sachbegriff MüKo/Wendehorst Rz 14 ff). Allerdings ist dem berufenen Sachstatut zu entnehmen, ob eine Sache wesentlicher Bestandteil oder Zubehör einer anderen Sache ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausnahmen.

Rn 25 Art 6 gilt nun für alle in den Anbahnungssituationen geschlossenen Verbraucherverträge, doch sind Ausnahmen von I u II in IV in den fünf Buchstaben a) bis e) enthalten. Dann kann aber noch Art 46b EGBGB zum Zuge kommen. Rn 26 Lit a) betrifft Dienstleistungen, die ausschließlich in einem anderen Staat als dem Verbraucherstaat erbracht werden, bisher Art 5 IV lit b) EVÜ =...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sperrvereinbarung.

Rn 2 Anlagegeld (I). Nach I 1 muss der Betreuer bereits bei der Kontoeröffnung zur Anlage von Geldern des Betreuten durch Vereinbarung einer Verfügungsbeschränkung (rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot) in Form eines Sperrvermerks darauf hinwirken, dass die Bank nur befreiend an den Betreuer (oder den Betreuten mit Zustimmung des Betreuers) leisten kann, wenn das BtG zuvor ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungszusammenhang.

Rn 2 Zweck der Regelung ist der Schutz vor Gefahren im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften iRv Lieferungs- und Abrechnungssystemen. Wertpapiere, wie Aktien oder Inhaberschuldverschreibungen, werden von den Kreditinstituten für die Anleger verwahrt. Zwischen Anleger und Kreditinstitut wird zu diesem Zweck regelmäßig ein Vertrag nach dem Depotgesetz abgeschlossen. Die Wertpa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Wertpapierbegriff

Rn. 5 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wertpapiere i. S. v. § 2 Abs. 1 WpHG „sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere Aktien, andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungsbedürftige Verfügungen.

Rn 2 Sie ist nach I 1 zu allen Verfügungen erforderlich, dh allen Geschäften, durch die ein Recht übertragen, belastet oder inhaltlich geändert wird sowie die Verpflichtung dazu. Betroffen sein müssen Forderungen, sonstige Rechte, kraft derer der Mündel eine Geldleistung verlangen kann (Nr 1) oder Wertpapiere des Betreuten (Nr 2). Dies gilt ua für Änderungsverträge, Kündigun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1296 BGB – Erstreckung auf Zinsscheine.

Gesetzestext 1Das Pfandrecht an einem Wertpapier erstreckt sich auf die zu dem Papier gehörenden Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine nur dann, wenn sie dem Pfandgläubiger übergeben sind. 2Der Verpfänder kann, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die Herausgabe der Scheine verlangen, soweit sie vor dem Eintritt der Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 fällig werden. Rn 1 I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umschreibung.

Rn 5 Der GV gibt anstelle des Schuldners die für die Übertragung des Wertpapiers erforderlichen Erklärungen ab und bezieht sich dabei auf die gerichtliche Ermächtigung. Ist das Papier durch Indossament zu übertragen, wird dieses vom GV auf die Urkunde gesetzt. Bei Übertragung durch Abtretung wird die Abtretungserklärung dem Wertpapier beigefügt und dies auf dem Papier vermer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäfte zum Zwecke der Erfüllung.

Rn 28 § 762 II erweitert den Anwendungsbereich des I auf ›zum Zwecke der Erfüllung‹ einer Spiel- oder Wettschuld abgeschlossene Vereinbarungen: Auch sie begründen allenfalls unvollkommene Verbindlichkeiten, können aber Rechtsgrund für eine deshalb nicht rückforderbare Leistung sein (s.o. Rn 2). Rn 29 Die Regelung in II nennt explizit das Schuldanerkenntnis (§ 781). Sie gilt d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Lautet ein Wertpapier auf Namen, so kann der Gerichtsvollzieher durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Umschreibung auf den Namen des Käufers zu erwirken und die hierzu erforderlichen Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 235 BGB – Umtauschrecht.

Gesetzestext Wer durch Hinterlegung von Geld oder von Wertpapieren Sicherheit geleistet hat, ist berechtigt, das hinterlegte Geld gegen geeignete Wertpapiere, die hinterlegten Wertpapiere gegen andere geeignete Wertpapiere oder gegen Geld umzutauschen. Rn 1 § 232 räumt zwar dem Verpflichteten der Sicherungsleistung die Auswahl über deren Art ein, nach erfolgter Sicherheitsst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67 Absatz 5, zweiter Gedankenstrich, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl C 318 vom 23.12.06, S 56) gemäß dem Verfahren des Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen, wenn er (2) Die Anzeige hat insbesondere Angaben zu enthaltenmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Gegenstand der Übereignung gem § 929 ff sind zunächst bewegliche Sachen, also körperliche Gegenstände (§ 90) sowie Tiere (§ 90a). Ausgeschlossen sind wesentliche Bestandteile von Grundstücken (§§ 93, 94) sowie Grundstücke selbst und im Zweifel auch Grundstückszubehör (§§ 97, 926). Zum Anwendungsbereich von § 929 gehören ferner Scheinbestandteile (§ 95) sowie jede Form u...mehr