Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse/Prüfformel

Rn. 187a Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Primäre Herrschaftsbefugnis auf Geld gerichteter unverzinslicher wie verzinslicher Forderungen ist die Befugnis, den auf den Nennwert bezogenen Zahlungsanspruch für sich geltend machen zu können. Voraussetzung der Entstehung des Anspruchs bei Forderungen aus Lieferungen und Leistung ist die Erbringung der geschuldeten Leistung. Bei Kapital...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 632 Der Nacherbe hat gegen den Vorerben einen Anspruch auf ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände; diesen Anspruch macht er durch ein "Verlangen" geltend (§ 2121 BGB). Das Verlangen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Anspruch entgegen der Regel des § 271 BGB fällig und erfüllbar wird.[3] Es gehört bei einem minderjährigen Nacherben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 331 Nr. 3a aF wurde im Zuge des Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) in einen neuen § 331a ausgelagert, ist jedoch im Regelungsgehalt weitreichender. Der Gesetzgeber kommt mit der Einführung des Bilanzeides seiner Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie (RL 2004/109/EG v. 15.1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Erklärungspflicht (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 340a Abs. 1a wurde im Zuge des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 11.4.2017 (BGBl. I 2017, 802) eingeführt. Hierdurch werden Institute im Anwendungsbereich der §§ 340 ff., die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen und die eines der in § 267 Abs. 3 genannten weiteren Kriterien (Bilanzsumme über 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse über 40 Mio. EUR) erfüllen, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Gesetzliche Vorschriften

Rz. 210 [Autor/Zitation] Mit den "gesetzlichen Vorschriften", auf deren Einhaltung der Konzernabschluss zu prüfen ist, sind in erster Linie die in EU-Recht übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (Art. 4 Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 19.7.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, ABl. EG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Einzelfallprüfungen

Rz. 570 [Autor/Zitation] Die Art der Prüfungshandlungen (vgl. Rz. 307) ist stark vom einzelnen Risiko falscher Darstellungen abhängig. Falls der Abschlussprüfer festgestellt hat, dass ein beurteiltes Risiko wesentlicher falscher Darstellungen auf Aussageebene ein bedeutsames Risiko darstellt, sind gem. ISA 330 Rz. 21 aussagebezogene Prüfungshandlungen durchzuführen, die spezi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 436 [Autor/Zitation] Nach § 317 Abs. 3a Satz 1 und 2 müssen KapGes., die als Inlandsemittent Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG begeben und keine KapGes. iSd. § 327a sind, für Zwecke der Offenlegung eine Wiedergabe jeweils ihres JA und Lageberichts sowie ihres Konzernabschlusses und Konzernlageberichts entsprechend den Anforderungen des § 328 Abs. 1 erstellen und die Einhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermögensarten

Rn. 110 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Frage, ob ein WG in die steuerliche Gewinnermittlung einzubeziehen ist, ist zunächst das BV vom PV abzugrenzen. Der BFH differenziert für das BV weiter zwischen notwendigem u gewillkürtem BV u geht damit in st Rspr von einer steuerlichen Dreiteilung des Vermögens in notwendiges BV, gewillkürtes BV u PV aus (zB BFH v 26.11.1973, GrS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einführung der Vorschrift

Rz. 41 [Autor/Zitation] Anlässlich der Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie durch das BilMoG (Rz. 4) wurden die früheren Verfahrensregelungen für juristische Meinungsverschiedenheiten zwischen Abschlussprüfer und KapGes. in § 324 angesichts mangelnder praktischer Bedeutung (Begr.RegE BilMoG: Zwei bekanntgewordene Verfahren seit 50 Jahren, BT-Drucks. 16/10067, 91; Hinweis a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Explizite Anhangangaben nach Abs. 4

Rz. 148 [Autor/Zitation] Nach § 340a Abs. 4 haben Kreditinstitute im Anhang alle Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen KapGes. (§ 267 Abs. 3), die von gesetzlichen Vertretern oder anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden (Nr. 1), sowie Beteiligungen an großen KapGes. mit Anteilsquote von mehr als 5 % (Nr. 2) anzugeben. Hierdurch werden Bankenbeteiligu...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 316 verlangt die jährlich pflichtmäßige Prüfung des JA und des Lageberichts von Kapitalgesellschaften ab mittlerer Größe durch einen Abschlussprüfer als Voraussetzung für die Feststellung des JA sowie die jährlich pflichtmäßige Prüfung der von KapGes. aufzustellenden Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte größenunabhängig als Voraussetzung für die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Anpassungen

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG wurden durch das Euro-Bilanzgesetz (Gesetz zur Anpassung bilanzrechtlicher Bestimmungen an die Einführung des Euro, zur Erleichterung der Publizität für Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sowie zur Einführung einer Qualitätskontrolle für genossenschaftliche Prüfungsverbände v. 10.12.2001, BGBl. I 2001,...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 66 [Autor/Zitation] Nach § 324 Abs. 1 Satz 1 haben KapGes., die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 sind und keinen AR oder Verwaltungsrat haben, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss, einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. 3 Satz 2 und 3 AktG beschriebenen Aufgaben befasst (s. zu Teilen der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Veit, Das Aktivierungswahlrecht für ein Disagio – eine Bilanzierungshilfe?, BB 1989, 524; Bachem, Das Auszahlungsdisagio in Bilanz u Vermögensaufstellung des Darlehensnehmers, BB 1991, 1671; Bacher, Besteuerung umlaufbedingter Disagios bei festverzinslichen Wertpapieren, BB 1991, 1685; Meyer-Scharenberg, Zweifelsfragen bei der Bilanzierung transitorischer RAP, DStR 1991, 754; Ho...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Steuerbefreiungen / 6 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Steuerfrei gem. § 4 b UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb von Wertpapieren, menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch, von Gold durch Zentralbanken, von gesetzlichen Zahlungsmitteln und amtlichen Wertzeichen, von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder die Rettung Schiffbrüchiger, von Luftfahrzeugen für internationale Luftfahrtunternehmen, von Gegenständen, dere...mehr

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Kindesunterhalt / 2.9 Einkünfte aus Vermögen

Einkünfte aus Vermögen erhöhen beim Kindesunterhalt stets das unterhaltsrelevante Einkommen des Pflichtigen. Zu den Einkünften aus Vermögen sind insbesondere Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (z. B. an einer GmbH oder einer AG) und Zinsen aus Kapitalvermögen praxisrelevant. Hierzu wiederum zählen insbesondere Zinsen, die aus Sparvermögen, Festgeld, Bauspar...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.2.3 Altersvorsorge

Bei Angestellten sind die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung stets abzugsfähig. Generell kann gesagt werden, dass für die sogenannte primäre Altersvorsorge 18,6 % des Bruttoeinkommens aufgewendet werden können. Dies entspricht dem seit 2018 unveränderten Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen die Beitr...mehr

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Steuerbefreiungen / 7 Einfuhren

Steuerfrei gem. § 5 UStG ist die Einfuhr von Wertpapieren, menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch, von Gold durch Zentralbanken, von gesetzlichen Zahlungsmitteln und amtlichen Wertzeichen, von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder die Rettung Schiffbrüchiger, von Luftfahrzeugen für internationale Luftfahrtunternehmen sowie von Gegenständen, die im Anschluss an die...mehr

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Kautionen / Zusammenfassung

Begriff Kautionen sind Sicherheitsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen aus einem Mietvertrag. Kautionen werden meist durch die Hinterlegung von Bargeld oder Sachen (häufig Wertpapiere) oder in Form einer Bürgschaft geleistet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Geleistete langfristige Kautionen werden als sonstige Ausleihun...mehr

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Privateinlagen / 1.2 Dienstleistungen sind nicht einlagefähig

Dienstleistungen an sich, bloße Nutzungen fremden Vermögens und andere Vorteile können nicht eingelegt werden, da es sich nicht um selbstständige Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände handelt. Beispielsweise kann die unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks eines Nachbarn nicht Gegenstand einer Einlage sein (Wegerechte oder Mitbenutzung von Entwässerungsvorrichtungen). Ebenso...mehr

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Privateinlagen / 1.3 Einlage durch ausdrückliches oder schlüssiges Handeln

Wirtschaftsgüter des Privatvermögens werden entweder durch eine ausdrückliche Einlagehandlung oder durch schlüssiges Handeln in den Betrieb eingelegt.[1] Praxis-Beispiel Einlage durch Einlagehandlung und schlüssiges Handeln Der bisher privat genutzte Computer wird aus der privaten Wohnung in den geschäftlichen Verkaufsraum gebracht, damit mit ihm Ausgangsrechnungen und Bestell...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 5 § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG normiert bestimmte Freibeträge für Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke sowie andere bewegliche körperliche Gegenstände, die nach ihrer Höhe von der jeweiligen Steuerklasse des Erwerbers abhängig sind. Personen der Steuerklasse I – d. h. insbesondere Ehegatten, Kinder und Enkelkinder – können nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.4 Depot-Konten

Rz. 87 Etwas komplizierter stellt sich die Sach- und Rechtslage bei einem gemeinsamen Depot-Konto der Ehegatten, über das sie jeweils einzeln verfügen können, dar. Beim Oder-Depot ist zwischen der Eigentumslage an den verwahrten Papieren und den Rechten aus dem Depotvertrag zu unterscheiden. Lediglich in Bezug auf die Rechte aus dem Depotvertrag besteht Gesamtgläubigerschaft...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 1.1 Vermögensauseinandersetzung neben güterrechtlichem Ausgleich

Rz. 1 Durch die Ehe und das eheliche Zusammenleben entstehen Vermögensverflechtungen, die es erforderlich machen, unterschiedliche Fragestellungen unabhängig von güterrechtlichen Regelungen zu behandeln. Die Vermögensauseinandersetzung als solche ist nicht völlig losgelöst von güterrechtlichen Regelungen zu betrachten, denn je nach Güterstand werden unterschiedliche Bewertun...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.1 Veräußerung von Vermögensgegenständen

Für Krisenunternehmen besteht die Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung durch Liquidierung von Finanzierungsmitteln, die in Vermögenswerten gebunden sind. Anders ausgedrückt kann das Unternehmen im Zuge eines Aktivtauschs durch die Veräußerung von Vermögensgegenständen Kapital freisetzen und sich liquide Mittel beschaffen. Die veräußerbaren Vermögensobjekte können dabei aus...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 2.3 Instrumente des Forderungsmanagements

Zur Freisetzung von gebundenem Kapital, d. h. zur Liquiditätsbeschaffung, können ferner die Instrumente des Forderungsmanagements genutzt werden: Als Factoring wird hierbei der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor) bezeichnet. Durch echtes oder unechtes Factoring wird der Zahlungsmittelrückfluss b...mehr

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Unternehmenskrise I: Begrif... / 3.4 Sanierungsmaßnahmen nach Mittelherkunft

Nach der Herkunft der finanziellen Sanierungsmittel kann zwischen Maßnahmen der finanziellen Innensanierung und Maßnahmen der finanziellen Außensanierung unterschieden werden. Der finanziellen Innensanierung sind alle innerbetrieblichen Maßnahmen zuzuordnen, die zu einer Kapitalfreisetzung führen und die Illiquidität oder Überschuldung abwenden und somit eine Voraussetzung da...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 878 Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Im Gegensatz zum Finanzanlagevermögen ergibt sich für Wertpapiere im Umlaufvermögen ein zwingendes Abschreibungserfordernis auf den niedrigeren Wert, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 HGB) (wegen der Zuordnung von Wertpapieren zum Umlaufvermögen vgl. Erläuterungen zur Kontengruppe 26 "Wertpapiere").mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 26 Wertpapiere

Im Gegensatz zu den Gruppen 080 "Anteile an verbundenen Unternehmen", 082 "Beteiligungen" und 085 "Wertpapiere des Anlagevermögens" sind hierunter nur diejenigen Wertpapiere zu erfassen, die der vorübergehenden ertragbringenden Anlage von flüssigen Mitteln dienen und jederzeit veräußerbar sind oder kurzfristig eing...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 87 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

870 Abschreibungen auf Finanzanlagen Inhalt und Abgrenzung der Posten des Finanzanlagevermögens, für die die Abschreibungen hier zu erfassen sind, gehen im Einzelnen aus den Erläuterungen zur Kontengruppe 08 "Finanzanlagen" hervor. Für den Ausweis im Jahresabschluss gilt, dass die in der G...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 262 Sonstige Wertpapiere

Hierunter sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nicht zu einem anderen Posten gehören und jederzeit veräußerbar sind. Hierzu gehören z. B. Anteile an Investmentfonds, Bundesanleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bundesschatzbriefe. Sparbriefe sind hingegen bei Kontengruppe 27 "Flüssige Mittel" zu erfassen. Fällige Zins- und Dividendenscheine sind in jedem Fall unter...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 085 Wertpapiere des Anlagevermögens

Diese Gruppe enthält Wertpapiere, die keinen Beteiligungscharakter haben, jedoch zur Daueranlage bestimmt sind. Andernfalls erfolgt die Erfassung in Gruppe 26. Im Einzelnen gehören hierzu neben Wertpapieren mit Gewinnbeteiligungsansprüchen und Investmentzertifikaten insbesondere die festverzinslichen Wertpapiere wie Anleihen, Obligationen und Pfandbriefe.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 637-677 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Im Wesentlichen betreffen die auf diesen Konten zu buchenden Posten Zinserträge. Auch die Erträge aus der periodisc...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 6697 Veräußerungsgewinn aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die beim Abgang der Wertpapiere erstatteten Stückzinsen sind der Kontengruppe 68 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" zuzuordnen. Als Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungserlös abzüglich des Buchwertes im Veräußerungszeitpunkt anzusehen. Es bestehen keine Bedenken, die anfallenden Verkaufsnebenkosten (Provisionen, Auslagen) ebenfalls mit dem Veräußerungserlös zu verrechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 dient der Aufnahme der Forderungskonten, der Wertpapier- und Geldkonten, bestimmter unternehmensrechtlicher Sonderposten, der Konten für die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Konten für aktive latente Steuern und den aktiven Unterschiedsbetrag. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in fünf Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Ko...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere/Flüssige Mittel und Bausparguthaben/Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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Erläuterungen des Inhalts d... / 67 Erträge aus Beteiligungen, aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. Ausführungen zu Kontengruppe 08. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag dürfen nicht von den Erträgen abgesetzt werden. Sie sind unter der Gruppe 890 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" zu erfassen. 670-672 Erträge aus Beteiligungenmehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.3 Klasse 2: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 enthält den zweiten Teil des Umlaufvermögens sowie die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in vier Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Kontengruppen 20 bis 23 den Forderungsbereich, wie er sich aus den verschiedenartigen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeiten ergibt. Die korrespondierenden Verbind...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 260 Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen sind in der Regel im Anlagevermögen zu erfassen (vgl. Gruppenkonto 080). Ausnahmsweise sind sie hier zu erfassen, wenn sie nicht der Daueranlage dienen.mehr