Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge