Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Wertpapiere

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 153 Eine "vorgelagerte Herausgabepflicht" statuiert § 2116 BGB. Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben müssen Wertpapiere vom Vorerben gesperrt hinterlegt werden, so dass eine Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben erfolgen kann. Der Anspruch kennt keine besonderen materiellen Voraussetzungen, insbesondere ist eine Gefährdung der Rech...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld

Rz. 175 Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld Muster 14.28: Klage auf mündelsichere Anlage von Geld An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagten – wegen mündelsicherer Anlage von Geld. Namen...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Aufforderung zur Hinterlegung von Inhaberaktien

Rz. 161 Muster 14.24: Aufforderung zur Hinterlegung von Inhaberaktien Muster 14.24: Aufforderung zur Hinterlegung von Inhaberaktien An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist meine Mandantin alleinige Nacherbin des a...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Muster: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld

Rz. 174 Muster 14.27: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld Muster 14.27: Aufforderung zur mündelsicheren Anlage von Geld An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ – Ihres Sohnes – an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein Mandant alleiniger...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 72 Auch zur Verfügung über hinterlegte Wertpapiere bedarf der Vorerbe der Zustimmung des Nacherben, § 2116 Abs. 2 BGB (zur Verpflichtung des nicht befreiten Vorerben, zur Erbschaft gehörende Wertpapiere zu hinterlegen, siehe Rdn 151 ff.). Die Verpflichtung des Nacherben zur Zustimmung richtet sich ebenfalls nach dem Maßstab des § 2120 BGB.[105] Der Erblasser kann den Vore...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / c) Hinterlegungsschein

Rz. 108 Dem Erblasser bzw. beim Erbvertrag jedem Vertragsschließenden soll nach § 346 Abs. 3 FamFG ein Hinterlegungsschein erteilt werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament erhält jeder Erblasser einen eigenen Hinterlegungsschein, beim Erbvertrag jeder Vertragsschließende, § 346 Abs. 3 Hs. 2 FamFG. Der Hinterlegungsschein stellt kein Wertpapier dar und hat keine rechtli...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Eine "vorgelagerte Herausgabepflicht" statuiert § 2116 BGB. Auf ein entsprechendes Verlangen des Nacherben müssen Wertpapiere vom Vorerben gesperrt hinterlegt werden, so dass eine Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben erfolgen kann. Der Anspruch kennt keine besonderen materiellen Voraussetzungen, insbesondere ist eine Gefährdung der Rechte des Nacherben nicht er...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 156 Das Hinterlegungsverfahren wird durch Landesrecht geregelt. Auf der Basis eines Musterentwurfs haben die Länder eigene Hinterlegungsgesetze erlassen. Hinterlegungsstellen sind die Amtsgerichte,[195] teilweise wurden Konzentrationsregelungen geschaffen.[196] Für die Hinterlegung von Wertpapieren sind eigenständige Regelungen geschaffen worden. Danach können Wertpapiere...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Außergerichtlicher Vergleich

Rz. 96 Muster 18.14: Außergerichtlicher Vergleich Muster 18.14: Außergerichtlicher Vergleich _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Auf Ansuchen der E...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme

Rz. 45 Muster 6.3: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme Muster 6.3: Antrag auf amtliche Inverwahrnahme An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Wir vertreten den Sohn des Erblassers, Vollmacht anb...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster: Anschreiben des Testamentsvollstreckers an die kontoführenden Banken

Rz. 99 Muster 13.18: Anschreiben des Testamentsvollstreckers an die kontoführenden Banken Muster 13.18: Anschreiben des Testamentsvollstreckers an die kontoführenden Banken An die _________________________ Bank _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _____________...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Muster: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung

Rz. 209 Muster 2.9: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung Muster 2.9: Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Patientenverfügung Betreuungsverfügung Ich, _________________________, geborene/r _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, schlage für den Fall, dass für mich ein gesetzlich...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 6. Muster: Betreuungsverfügung – Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich

Rz. 210 Muster 2.10: Betreuungsverfügung – Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich Muster 2.10: Betreuungsverfügung – Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich Betreuungsverfügung Ich, _________________________, geborene/r _________________________, geb. am _________________________, derzeit wo...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Die Vollstreckung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 883 ZPO.[202] Der Gerichtsvollzieher hat die Papiere wegzunehmen und an die Hinterlegungsstelle zu übergeben.mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Amtliche Inverwahrnahme

Rz. 11 Die amtliche Inverwahrnahme kommt beispielsweise bei Bargeld, Sparbüchern, Schmuck, Edelmetallen, Wertpapieren oder sonstigen kleineren Wertgegenständen in Betracht. Werden solche Gegenstände bei der Ausführung der Siegelung (vgl. Rdn 10) vorgefunden, sind diese von dem die Siegelung vornehmenden Beamten zu verzeichnen und in die amtliche Aufbewahrung zu verbringen. Erf...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Anfechtung der Ausschlagung

Rz. 166 Muster 7.30: Anfechtung der Ausschlagung Muster 7.30: Anfechtung der Ausschlagung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Am _________________________ ist der am _________________________ in _________________________ geborene, zuletzt in _________________________ wohnhafte _________________________, mein Vat...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Folgen der Teilgläubigerschaft

Rz. 101 Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den einzelnen Miterben daraus, dass der Bereicherungsanspruch nicht zum Nachlass gehört? Die Bejahung eines Anspruchs nach § 2287 BGB für einen von mehreren Miterben kann nicht zur Verurteilung zur Herausgabe des ganzen Gegenstands an einen einzelnen Miterben führen. Andererseits sagt das Gesetz nichts dazu aus, wenn mehrere Vertr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Muster: Gliederungsschema für ein Bestandsverzeichnis

Rz. 353 Muster 9.18: Gliederungsschema für ein Bestandsverzeichnis Muster 9.18: Gliederungsschema für ein Bestandsverzeichnis Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, gestorben am _________________________ in _________________________ zum Stichtag _________________________ vorgelegt von _______...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / e) In Natur teilbare Gegenstände

Rz. 98 Am leichtesten teilbar ist Geld ohne Wertminderung, aber auch gleichartige Wertpapiere und Warenvorräte. Forderungen, die auf eine teilbare Leistung gerichtet sind, können geteilt werden (einfachstes Beispiel: Bankguthaben). Teilbar ist auch ein Erbteil. Ein Erbteil kann dann zum Nachlass gehören, wenn mehrere Erbfälle nacheinander stattgefunden haben und Miterben in Er...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ee) Checkliste: Klage auf Hinterlegung/Anlage

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 5. Rechtsgeschäftliche Beschränkung

Rz. 138 Da ein Kontrollbetreuer nur bei konkretem Anlass zu bestellen ist, kann zusätzlich eine rechtsgeschäftliche Beschränkung sinnvoll sein. Zum einen bietet es sich an, besondere Vorstellungen des Vollmachtgebers durch verbindliche Weisungen in das der Vollmacht zugrunde liegende Grundverhältnis aufzunehmen (siehe dazu Rdn 116 ff.). Rz. 139 Zusätzlich kann eine Beschränku...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Muster: Antrag auf einstweilige Verfügung: Eintragung eines Sperrvermerks in das Schuldbuch

Rz. 166 Muster 14.26: Antrag auf einstweilige Verfügung: Eintragung eines Sperrvermerks in das Schuldbuch Muster 14.26: Antrag auf einstweilige Verfügung: Eintragung eines Sperrvermerks in das Schuldbuch Namens und im Auftrag der Antragstellerin beantrage ich, folgende einstweilige Verfügung – wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung (§ 937 Abs. 2 ZPO) – zu erlassen...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Muster: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 158 Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Muster 2.6: Vollmacht mit wechselseitiger Einsetzung der Ehegatten mit Doppelbevollmächtigung eines Abkömmlings und anwaltlichem Kontrollbevollmächtigten Wechselseitige Vorsorgevollmacht der Eheleute __________________...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrittsbericht

Rz. 116 Muster 6.28: Antrittsbericht Muster 6.28: Antrittsbericht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Az.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Sache überreiche ich das Nachlassverzeichnis auf den Todestag. Ergänzend berichte ich wie folgt: A. Erbenermittlung Herr ___...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Rechtsfolgen

Rz. 155 Bis zur Hinterlegung ist der Vorerbe in seiner Verfügungsbefugnis über die Papiere frei (§ 2112 BGB). Auch ein Hinterlegungsverlangen des Nacherben führt noch nicht zu einer Verfügungsbeschränkung. Es gelten insoweit jedoch die allgemeinen Beschränkungen, insbesondere das Verbot der unentgeltlichen Verfügung nach § 2113 Abs. 2 BGB. Eine nach der Hinterlegung vorgenomm...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben bezüglich der Anlage freier Geldmittel

Rz. 496 Urt. des LG Berlin v. 26.10.2000 – 33 O 226/00:[575] Das LG Berlin hat in dem zuvor bezeichneten Urteil einen im Recht der Vor- und Nacherbschaft nicht unbedeutenden Auskunftsanspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf der Grundlage von § 242 BGB zugesprochen und damit in richterlicher Rechtsfortbildung die Zahl der dem Vorerben gegen den Nacherben zustehenden Ausku...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Gewerbesteuer

Eine privatnützige Stiftung unterliegt der Gewerbesteuer, wenn sie einen Gewerbebetrieb i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG (originärer Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 2 EStG) oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 S. 1 AO) unterhält, der gem. § 2 Abs. 3 GewStG als Gewerbebetrieb gilt. Die Gewerbesteuer beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewS...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / VI. Muster

Rz. 245 Sachverhalt (Ausgangspunkt)[194] Erblasser E ist verstorben. Er hinterlässt ein mit seiner Ehefrau F errichtetes privatschriftliches Testament, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Erben und ihre beiden Kinder S und T zu Schlusserben eingesetzt haben. Das Vermögen der Eheleute bestand beim Tod des E und besteht auch heute noch aus dem geme...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Gliederung für eine Rechenschaftslegung

Rz. 202 Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Rechenschaftsbericht in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________ zum Stichtag _________________________; erstellt von _________________________mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 17. Muster: Verzeichnis des Anfangsbestandes zur Vorlage an das Nachlassgericht

Rz. 92 Der Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" hat dem Nachlassgericht gem. §§ 1885, 1888 Abs. 1, 1835 BGB ein Verzeichnis über das Vermögen des Nachlasses einzureichen. In das Nachlassverzeichnis ist der gesamte Aktivnachlass und auch der gesamte Passivnachlass (Nachlassverbindlichkeiten) aufzunehmen. Bei der Aufnahme der Nachlass...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 104 Was unter "ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung" zu verstehen ist, richtet sich nach objektiven Gesichtspunkten;[205] es werden dabei strenge Anforderungen gestellt.[206] Inhalt und Umfang der Pflicht werden dabei durch die dem Testamentsvollstrecker vom Erblasser übertragene Aufgabe und etwaige Verwaltungsanordnungen bestimmt. Die ordnungsgemäße Verwaltung ist daher b...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1–18 ErbStG), die auch bei Zuwendungen an eine privatnützige Stiftung anwendbar sind. So kann z.B. die Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen unter den in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Er...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Kontroll- und Sicherungsrechte bei einer Gefährdung des Nachlasses

Rz. 482 Einen vorbeugenden Schutz vor einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Nachlasses[550] bieten die §§ 2127–2129 BGB. Dem Nacherben steht bei einer Gefährdung seiner Rechte ein außerordentliches Auskunftsrecht über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses zu (§ 2127 BGB). Er kann von dem Vorerben Sicherheitsleistung verlangen (§ 2128 Abs. 1 BGB) und schließlich im F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Das erste Sicherungsmittel, welches das Gesetz dem Nacherben an die Hand gibt, ist das Verlangen einer Sicherheitsleistung nach § 2128 Abs. 1 BGB . Geschützt wird das Recht des Nacherben auf Herausgabe der Erbschaft im Zustand einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung, § 2130 BGB. Rz. 190 Hinweis Befreiungsmöglichkeit: Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpfli...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / bb) Wertermittlungsmethode

Rz. 15 Am 1.1.2022 ist die neue Immobilienwertermittlungsverordnung [32] (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung soll stärker als bisher sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und auch die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden. Auch die Ermittlung der Verkehrswerte durch p...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 179 Der Nacherbe kann im Falle der Gefährdung seiner Rechte Auskunft über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses unter Vorlage eines Bestandsverzeichnisses verlangen, §§ 2127, 260 BGB. Der Auskunftsanspruch dient zur Sicherung von Beweismitteln für eine Schadensersatzklage nach Eintritt der Nacherbfalls. Er schafft darüber hinaus eine Basis für die weiteren Entscheidun...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Fall

Rz. 124 Erblasser E ist am 16.2.1988 gestorben. Er war zweimal verheiratet und hinterlässt den Sohn S aus erster Ehe und die Witwe W, mit der er in zweiter Ehe seit 29.12.1966 verheiratet war. In dieser Ehe bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aufgrund Erbvertrags des E mit seiner ersten Ehefrau vom 27.12.1965 wurde der Sohn S Alleinerbe des E. Der Erb...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.2 Handel mit Wertpapieren und Devisen

Großzügiger ist der BFH hingegen, was den Handel mit Wertpapieren betrifft: Vor dem Hintergrund, dass die Bestandsveränderung bei Wertpapieren in der Natur der Sache liegt, um insbesondere zur Realisierung von Kursgewinnen verlustträchtige Papiere wieder zu verkaufen und gewinnträchtige Papiere zu erwerben, ist nach der Verkehrsauffassung die Umschichtung von Wertpapieren au...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.4 Übertragung auf den Handel mit Kryptowährungen

Mit BMF-Schreiben vom 10.5.2022 [1] vertritt das BMF – u. E. zutreffend – die Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zu einer gewerblichen Tätigkeit die Kriterien des gewerbliche Wertpapier- und Devisenhandels herangezogen werden können.[2] Damit überträgt das BMF nicht sein Schreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung von Ventu...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 1 Definitionen

Schwierig für Steuerrechtler ist der Umgang mit der Terminologie und den technischen Abläufen bei Kryptowährungen, sofern diese für die zutreffende steuerliche Einordnung von Belang sind. Sofern die Terminologie und die technischen Abläufe verstanden bzw. entmystifiziert sind, unterscheiden sich die dahinterstehenden steuerlichen Fragen nicht wesentlich von denen, mit denen ...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.4.2.3 Handel mit Gold/Edelmetallen

Auch der Handel mit Gold/Edelmetallen ist i. d. R. der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Das FG München[1] hat sich in diesem Zusammenhang für die Übertragung der für den Wertpapierhandel entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze auf den Handel mit Gold mittels Handelsplattformen ausgesprochen. Der BFH[2] hingegen hat 2017 im Rahmen einer Entscheidung zum "Goldfingermode...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.6 Verwendungsreihenfolge bei Teilverkäufen

Sofern Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- und wieder verkauft werden, muss festgelegt werden, welche konkreten Coins wieder verkauft wurden, sofern der Verkauf nicht alle vorhandenen Coins umfasst (sog. Teilverkäufe). Hinweis Wahl der günstigsten Methode Bei entsprechend hohen Transaktionsvolumina und einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen bi...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.7.1 Handel mit NFTs

U. E. ist der Handel mit NFTs steuerlich wie der Handel mit dem abgebildeten Wirtschaftsgut selbst zu bewerten. Wenn über einen NFT also ein Kunstwerk "abgebildet" wird, dann erfolgt die Besteuerung wie der Handel mit dem Kunstwerk selbst, womit in den meisten Fällen wieder die Vorschriften des § 23 EStG anzuwenden sind. Gleiches gilt für den Handel mit virtuellem Land. Gera...mehr

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Personengesellschaften: Bes... / 2.1.2 Klassische Personengesellschaften: Ausgestaltung des Jahresabschlusses

Zentrale Bestimmung für die Ausgestaltung des Jahresabschlusses ist § 243 Abs. 1 HGB. Hiernach ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen.[1] Darüber hinaus normiert das Gesetz, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein muss[2] und dass der Jahresabschluss innerhalb einer Zeit aufzustellen ist, die einem ordnungsgem...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.8 Verluste aus Kryptotrading

Veräußerungsverluste dürfen gem. § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Kalenderjahr verrechnet werden (z. B. auch mit solchen Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 EStG, wie z. B. Grundstücke oder Goldhandel).[1] Jedoch können sie gem. § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG auch im Rahmen des Verlustabzugs ...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.1.3 Handelsplattformen

Ursprünglich waren Handelsplattformen für Kryptowährungen durch die Finanzverwaltung als Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung eingestuft worden, womit eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG grundsätzlich nicht in Frage kam.[1] Eine Befreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG sollte aber in Betracht kommen, soweit der Plattformbetreiber als Mittelsperson i...mehr