Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Investmentzertifikate (§ 11 Abs. 4 BewG)

Rz. 97 Anteile oder Aktien, die Rechte an einem Investmentvermögen i. S.d. Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) verbriefen, sind nach § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis anzusetzen. Unter einem Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 KAGB jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.3 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 427 § 158 Abs. 4 BewG grenzt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit zum Betriebsvermögen und zum sonstigen Vermögen hin ab. Die Abgrenzung ist im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der traditionellen Verkehrsanschauung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geboten. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.2 Einzelbewertung betriebsneutraler Wirtschaftsgüter

Rz. 329 § 200 Abs. 2 BewG durchbricht das Prinzip der Gesamtbewertung des Unternehmens für nicht betriebsnotwendiges bzw. neutrales Vermögen. Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht b...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.4 Mindestwert (§ 164 BewG)

Rz. 452 Da kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften, aber dennoch regelmäßig werthaltig sind, stellt der nach § 163 BewG ermittelte Fortführungswert bei ihnen keine plausible und sachlich zu rechtfertigende Bewertungsgrundlage dar.[1] § 165 Abs. 2 BewG schreibt daher für steuerliche Zwecke den Ansatz eines M...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

8.3.1 Ausweis Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 4.3 Erfassung und Nachweis der Wertpapiere

Rz. 38 Wertpapiere des Umlaufvermögens können nur insoweit körperlich erfasst werden, als sie verbrieft sind und im Unternehmen selbst oder an einem zugänglichen Ort – Bankschließfach – aufbewahrt werden. Sind keine entsprechenden Urkunden, z. B. Aktien oder Schuldverschreibungen, vorhanden, muss auf andere Dokumente zurückgegriffen werden. Dies können beispielsweise Depotau...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.1 Ausweis

Rz. 85 Die Steuerpflichtigen müssen die in Abb. 2 dargestellten Positionen bezüglich der Wertpapiere des Umlaufvermögens zwingend befüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.1 Zusammensetzung des Umlaufvermögens nach § 266 Abs. 2 HGB

Rz. 18 § 266 Abs. 2 HGB sieht folgendes Gliederungsschema für den Ausweis des Umlaufvermögens in der Bilanz vor:mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 3.3 Offenlegung des Umlaufvermögens in Abhängigkeit von Rechtsform und Unternehmensgröße

Rz. 32 Zu den nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen rechnet in allen Fällen die Bilanz. Allerdings bestehen größenabhängige Erleichterungen für bestimmte Kapitalgesellschaften und den über § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Während große Gesellschaften dazu verpflichtet sind, eine ungekürzte Bilanz offenzulegen, genügt es nach § 326 HGB bei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.2 Steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 43 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem "an deren Stelle tretenden Wert" anzusetzen. Hierunter wird der Einlagewert, der Wert anlässlich einer Betriebseröffnung oder anlässlich einer Neubewertung, etwa infolge der Währungsreform 1948 oder der Wiedervereinigung 1990, verstanden. ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8 Besonderheiten des Umlaufvermögens in der E-Bilanz

Rz. 76 Spätestens seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Durch die Bekanntgabe von Kern- und Branchentaxonomien hat die Finanzverwaltung von der Ermächtigung des § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG Gebrauch gemach...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.1 Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze

Rz. 40 Handelsrechtlich bilden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 1, 2 HGB die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens.[1] Davon ausgehend und dem strengen Niederstwertprinzip folgend, schreibt § 253 Abs. 4 HGB für die Handelsbilanz vor, dass der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeleitete Wert[2] oder, soweit dieser nicht ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 7.1 Ausweis

Rz. 62 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Nach IFRS 18 ist lediglich die GuV-Darstellung künftig stärker reguliert.[1] Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs)relevante Informationen für den Adressaten bereitzuste...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.2 Ergebnisbereinigung

Rz. 62 Die betragsmäßige Erfolgsanalyse soll darüber Auskunft geben, ob das ausgewiesene Jahres- bzw. Gesamtergebnis dem vom Analysten als tatsächlich angesehenen Erfolg entspricht oder inwieweit im Jahresabschluss möglicherweise verdeckte Ergebnisteile existieren.[1] Das zugrunde liegende Rechnungslegungssystem und der Umfang der freiwilligen Angaben haben dabei einen erheb...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.3 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 73 Im Rahmen der strukturellen Erfolgsanalyse stehen die Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten und die Erfolgsspaltung nach Unternehmenssegmenten im Mittelpunkt der Betrachtung. Bei der Erfolgsspaltung nach Ergebnisschichten wird das vom Unternehmen ausgewiesene Jahresergebnis in homogene Teilergebnisse mit betriebswirtschaftlich relevanter Aussage zerlegt, wobei aus ex...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / f) Darstellung in der Anlage KAP-INV 2024

Die Angaben in den Zeilen 46 bis 56 dienen der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns und Verlusts aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Bitte beachten Sie, dass in Zeile 53 Angaben zur angesetzten Vorabpauschale gemacht werden müssen, denn i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns werden angesetzte (= versteuerte) Vorabpauschalen gewinnmindernd berücksichtigt. Die Ei...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.4 Bewertungseinheit

Rz. 52 Mit der Einführung des BilMoG wurde die Bildung von Bewertungseinheiten im § 254 HGB erstmals kodifiziert. Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der Bewertungseinheit, die dann vorliegt, wenn "… Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsst...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. Allerdings wird in der Literatur davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichkeit des § ...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.1 Überblick

Rz. 13 Die im Rahmen des BilMoG modifizierten handelsrechtlichen Rahmenbedingungen der Rechnungslegung haben deutliche Veränderungen für die Bewertung und Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen mit sich gebracht. Nunmehr hat die inhaltliche Gestaltung von Versorgungszusagen noch größere Auswirkungen auf die Rechnungslegung als zuvor. Rz. 14 So wird unterschieden zwischen Pe...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.3 Die Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen

Rz. 10 Wie bereits in Rz. 7 ff. dargestellt, unterscheiden sich die Durchführungswege der bAV u. a. durch das Kriterium der Ausfinanzierung. Rz. 11 Nur bei der unmittelbaren Pensionszusage und der pauschal dotierten Unterstützungskasse kann der Arbeitgeber auf die Bildung von Rücklagen in einem zweckgebundenen Vermögen gänzlich verzichten. Ansonsten erfolgt – in unterschiedli...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.1 Differenzierung der Bewertung nach der Versorgungssystematik

Rz. 26 Mit der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes haben sich erhebliche Bewertungsänderungen für Pensionsrückstellungen ergeben. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung einer Pensionsrückstellung zum Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Davon wird allerdings abgewichen, soweit die Versorgungsleistung der Höhe nach ausschließlich abhängig ist von der Werten...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.2 Antizipation künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Das IDW RS HFA 30 konkretisiert die Anforderungen an die Bewertung zum Erfüllungsbetrag in seinen Rz. 51 ff. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen im Wesentlichen die Inhalte des RS ein. Die Parameter sind nicht notwendigerweise einheitlich für alle Unternehmen bzw. Bereiche eines Unternehmens zu wählen. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Bestimmung von Paramet...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.3 IFRS

Rz. 172 Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien. Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge v...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.2 Ermittlung

Zur Ermittlung dieses Zugewinnausgleichsanspruchs muss das jeweilige Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) jedes Ehegatten bei Eheschließung mit dem jeweiligen Endvermögen (§ 1375 BGB) zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB)[1] verglichen werden. Jeder Ehepartner hat dabei die Pflicht zur Auskunft auf Verlangen des anderen (§ 1379 BGB). Das Anfangsvermöge...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wertpapier

Die mit Wertpapieren verbundenen Aufwendungen (AK, laufende Kosten, Verluste) sind BA, wenn die Wertpapiere im BV gehalten werden, dh wenn sie der Stärkung des Kapitals dienen und damit gewillkürtes BV sind. Wertpapiere können zwar gewillkürtes BV darstellen; jedoch kommt in bestimmten Fällen die Behandlung als gewillkürtes BV nicht in Betracht. So ist die Behandlung als gewi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier- und andere Institute

Rz. 80 [Autor/Zitation] Strafvorschriften für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute iSv. § 340 Abs. 4, Wertpapierinstitute iSv. § 340 Abs. 4a Satz 1 sowie Institute iSv. § 340 Abs. 5 finden sich in § 340m , der für Institute, die nicht direkt von § 331 erfasst werden, zB Kreditinstitute als öffentliche Einrichtungen, auf § 331 verweist. § 340m Abs. 1 Satz 2 spezifizi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 22 [Autor/Zitation] Um Wertpapiere abweichend von der gesetzlichen Vermutung des § 340e Abs. 1 Satz 2 den VG des Anlagevermögens zuzuordnen, müssen diese dazu bestimmt sein, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2). Mangels gesetzlicher Regelungen ist die subjektive Zweckbestimmung regelmäßig maßgebend für die Zuordnung von Wertpapieren zu den drei Wertpapier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 84 [Autor/Zitation] Gemäß § 7 RechVersV sind unter diesem Posten insbes. Aktien, soweit sie nicht den Posten "Anteile an verbundenen Unternehmen" oder "Beteiligungen" zuzuordnen sind, Zwischenscheine, Investmentanteile, Optionsscheine, Gewinnanteilsscheine, als Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete börsenfähige Genussscheine, andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, soweit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten bei Wertpapieren

Rz. 40 [Autor/Zitation] Wertpapiere iSd. § 7 RechKredV sind mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten von Wertpapieren sind neben dem Kaufpreis auch die Kosten (Anschaffungsnebenkosten) zu berücksichtigen. Aufgrund der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs sind demzufolge bei Wertpapieren grds. auch die anfallenden Transaktionsko...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu börsenfähigen Wertpapieren gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 105 [Autor/Zitation] § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV schreibt vor, dass die in den Aktivposten Nr. 5 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", Nr. 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere", Nr. 7 "Beteiligungen", Nr. 8 "Anteile an verbundenen Unternehmen" enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere im Anhang nach börsennotiert bzw. nicht börsennotie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Emittenten besicherter Wertpapiere (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. Abs. 1 Satz 1 (und die weiteren potenziell von § 324 erfassten Rechtsformen, Rz. 74 ff.) sind gem. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 von der Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses ausgenommen, wenn ihr ausschließlicher Zweck in der Ausgabe von Wertpapieren (iSd. § 2 Abs. 1 WpHG) besteht, die durch VG besichert sind. Bei diesen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Rz. 88 [Autor/Zitation] Als "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" sind, soweit diese börsenfähig sind, nach § 8 Abs. 1 RechVersV insbes. folgende Rechte auszuweisen: Festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Inhaberpapiere, unabhängig davon, ob sie in Wertpapierurkunden verbrieft oder als Wertrechte ausgestaltet ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 56 [Autor/Zitation] Zur voraussichtlich dauernden Wertminderung von Wertpapieren hat sich der Versicherungsfachausschuss des IDW mit IDW RS VFA 2 (vgl. VFA, FN-IDW 2002, 667; VFA, FN-IDW 2006, 96 f.) zur Bewertung von Kapitalanlagen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 111 ff.) geäußert. Ergänzend hat sich der VFA in Sitzungen (149., 159. und 176.) sowie einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapier-Pensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen? DB 1984, 159; Meyer-Sievers, Gewinnrealisierung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften, WPg 1988, 291; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Hinz, Bilanzierung von Pensionsgeschäften, BB 1991, 1153; von Treuberg/Scharpf, Pe...mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / D. Hinterlegung der Wertpapiere

Rz. 646 Gemäß § 2116 BGB hat der Vorerbe "auf Verlangen" des Nacherben zum Nachlass gehörende Inhaberpapiere und gewisse Orderpapiere und Erneuerungsscheine zu hinterlegen. Dieses Verlangen übt der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Nacherben aus. Rz. 647 Der beschränkt geschäftsfähige Minderjährige selbst kann das Verlangen äußern (§ 107 BGB). Das Verlangen stellt sich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bilanzierung von Wertpapierleihgeschäften: Kriterium des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die Bilanzierung von Wertpapierleihgeschäften ist gesetzlich nicht geregelt und in der Literatur umstritten. Hinsichtlich der bilanziellen Abbildung der Wertpapierleihgeschäfte ist ebenso wie bei Pensionsgeschäften die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgebend und die Frage des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums von entscheidender Bedeutung (vg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Wertpapierleihe und Abgrenzung zu Pensionsgeschäften

Rz. 81 [Autor/Zitation] Wertpapierleihgeschäfte zählen nicht zu den Pensionsgeschäften. Unter Wertpapierleihgeschäften werden im Allgemeinen solche Geschäfte verstanden, bei denen Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet werden, dass der Entleiher nach Ablauf der vereinbarten Zeit Wertpapiere gleicher Art, Güte und Menge dem Verleiher zurückübereignet und für die Dauer de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Fallgruppe 1 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 1 kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd. § 264d. § 264d definiert den Begriff "kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft". Dies ist danach eine KapGes., die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere iSd. § 2 Abs. 1 WpHG entweder bereits in Anspruch nimmt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Umwidmungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Entscheidung der Zuordnung von VG zum Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt grundsätzlich zum Erwerbszeitpunkt und folgt maßgebend der mit dem VG verbundenen Zweckbestimmung (vgl. Rz. 20), die sich im Zeitablauf ändern kann. Damit stellt sich die Frage einer veränderten Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen (Umwidmung, das Gesetz spricht hingegen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übergreifende Bewertungsregeln

Rz. 71 [Autor/Zitation] Gemäß § 341b Abs. 2 Satz 1 sind Aktien einschließlich der eigenen Anteile, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie sonstige festverzinsliche und nicht festverzinsliche Wertpapiere entsprechend den für das Umlaufvermögen geltenden § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 und § 256 nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten, sofern sie nicht dazu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Übrige Anwender des § 161 AktG

Rz. 80 [Autor/Zitation] Der börsennotierten Gesellschaft in Bezug auf die Anforderungen nach § 161 AktG und § 289f bzw. § 315d gleichgestellt sind AG und KGaA sowie hier über Art. 61 SE-VO auch SE, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Wertpapierkategorien

Rz. 53 [Autor/Zitation] Maßgebend für die Rechnungslegung der Institute ist der Wertpapierbegriff gem. § 7 RechKredV, der in § 7 Abs. 1 RechKredV in Form einer Aufzählung eine eigenständige Definition enthält und bestimmte VG als Wertpapiere von den "Forderungen an Kreditinstitute" und "Forderungen an Kunden" abgrenzt. § 7 RechKredV gilt nur für die auf der Aktivseite auszuwe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei Instituten wird für den Ausweis bzw. die Gliederung der Bilanz nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden, so dass für den Bilanzleser die Zugehörigkeit der einzelnen VG zum Anlage- und Umlaufvermögen nicht in der Bilanz, sondern nur im Anlagenspiegel (§ 34 Abs. 3 RechKredV iVm. § 284 Abs. 3 HGB) erkennbar wird. Ungeachtet dessen ist f...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / b. Das Vermächtnis des digitalen Nachlasses?

Es ist – wie nach deutschem Recht[10] – auch nach österreichischem Recht anerkannt, dass nicht nur ein Erbe den digitalen Nachlass erhalten kann, sondern dieser auch an eine oder mehrere Personen mittels letztwilligen Vermächtnisses vermacht werden kann.[11] Es ist also ohne Weiteres denkbar, dass ein Verstorbener P in seinem Testament wie folgt anordnet: Zitat Meine Alleinerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zerobonds uÄ Finanzprodukte

Rn. 1327 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Der Zerobond (Nullkupon-Anleihe) ist ein förmlich unverzinsliches Wertpapier, dessen Zins durch den Unterschied zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit hinweg enthalten ist. Der Zeichner der Anleihe (Gläubiger oder Käufer) aktiviert das erworbene Wertpapier mit dem Zeichnungsbetrag und schreibt die jährliche Aufzi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2

Rz. 87 [Autor/Zitation] § 324 gilt unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen nur für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 betreiben (Abs. 1 Halbs. 1). Die in Bezug genommene Vorschrift unterscheidet drei Arten der Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 316a Rz. 41 ff.): Unternehmen, die kapitalmarktorientiert iSd. § 264d si...mehr