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Betriebliche Altersversorgung in der Rechnungslegung / 6.2.3 IFRS

Joachim Sartoris
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Rz. 172

Die IFRS differenzieren Pensionsverpflichtungen – unabhängig vom Durchführungsweg – nach 2 Kategorien.

Gem. IAS 19.8 handelt es sich um beitragsorientierte Pläne (Defined Contribution), "… bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (einen Fonds) entrichtet und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu erbringen …"

Ebenso in IAS 19.7 werden davon die leistungsorientierten Pläne (Defined Benefit) abgegrenzt als solche, die nicht unter die Definition der beitragsorientierten Pläne fallen.

 

Rz. 173

Im Hinblick auf die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen von Unternehmen in Deutschland ist daher zunächst zu prüfen, bei welchen Plänen bzw. Durchführungswegen von Leistungszusagen i. S. d. IFRS gesprochen werden kann.

 

Rz. 174

Bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen ist dies regelmäßig zutreffend, wobei in Einzelfällen versucht wird, sich durch die Gestaltung von wertpapiergebundenen Zusagen dem Charakter einer beitragsorientierten Zusage anzunähern. Vereinfacht dargestellt, werden dabei Beiträge des Arbeitgebers definiert, die z. B. in Fondsanteile investiert werden. Die arbeitsrechtliche Versorgungszusage macht die Versorgungsleistungen von der Performance der Wertpapiere abhängig. Ebenso existieren Pläne mit virtuellen Beiträgen, bei denen sich die Wertentwicklung des Versorgungskontos an der Entwicklung von z. B. Umlaufrenditen orientiert. In beiden Fällen ist eine Mindestverzinsung auf oftmals sehr niedrigem Niveau vorgesehen. Damit wird die Garantie des Arbeitgebers reduziert. Gleichwohl bleibt es auch bei ...

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