Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Freiheit von Einwendungen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 256 [Autor/Zitation] Die in § 322 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Bestätigung, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, bedeutet im Kern nichts anderes, als dass nach ihrer Beendigung in Bezug auf den geprüften Abschluss keine wesentlichen Beanstandungen festzustellen waren. Dieses Ergebnis tritt auch dann ein, wenn Beanstandungen in Bezug auf die Anwendung von Ansa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Verkaufskommission

Rn. 426 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Im Rahmen eines Verkaufskommissionsgeschäfts übernimmt es ein Kommissionär gewerbsmäßig, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu verkaufen (§ 383 Abs 1 HGB). Rn. 426a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zurechnungswechsel: Bei der Verkaufskommission bleibt das Kommissionsgut im zivilrechtlichen E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernabschluss, Teilkonzernabschluss, Konzernlagebericht und Teilkonzernlagebericht

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegung wurde im zweiten Abschnitt des PublG geregelt. § 11 PublG bestimmt die zur Rechnungslegung verpflichteten Mutterunternehmen mit Sitz (Hauptniederlassung) im Inland, die keine AG, KGaA, GmbH, Kreditinstitute iSd. § 340 HGB oder Personen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 KWG, Versicherungsunternehmen iSd. § 341 HGB oder Personenha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Pflichtverletzung durch einen Geschäftsleiter iSd. § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 KWG gelten als Geschäftsleiter einer Zweigstelle von Unternehmen mit Sitz im Ausland vom Unternehmen bestellte natürliche Personen (grds. mindestens zwei) mit Wohnsitz im Inland, die für den Geschäftsbereich des Instituts zur Geschäftsführung und zur Vertretung des Unternehmens befugt sind, sofern das Institut Bankgeschäfte betr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bestandteile

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gemäß § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB, auf den § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG Bezug nimmt, besteht der KA grds. aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel. Der KA kann freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitert werden (§ 297 Abs. 1 Satz 2 HGB iVm. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG). Die Verpfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] Das Wahlrecht, die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode anzusetzen, besteht nach dem Wortlaut des § 341c Abs. 3 für alle Hypothekendarlehen und andere Forderungen. Der Begriff der "anderen Forderungen" w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zahlung und Rückzahlung als Gegenleistung

Rz. 28 [Autor/Zitation] § 340b Abs. 1 setzt voraus, dass die Übertragung des VG gegen Zahlung eines Betrags als Gegenleistung erfolgt. Dies bedeutet, dass das Pensionsgeschäft entgeltlich sein und die Gegenleistung in Geld bestehen muss. Die Rückzahlung der späteren Rückübertragung des Pensionsgegenstands auf den Pensionsgeber hat ebenfalls gegen die Entrichtung des empfangen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Gegenstand der Entnahme

Rn. 201 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 4 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, was Gegenstand der Entnahme sein kann: "alle WG (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen)". Entsprechend des Klammerzusatzes sind nicht nur WG aller Art im bilanzrechtlichen Sinne entnahmefähig, sondern ebenso "Nutzungen und Leistungen". Die gesetzliche Abgrenzung des Entnahmegegenstands ist z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligungen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Als Beteiligungen sind alle Beteiligungen, die die Voraussetzungen des § 271 Abs. 1 erfüllen, auszuweisen. Dabei geht der Ausweis unter "Anteile an verbundenen Unternehmen" vor, sofern die Voraussetzungen gem. § 271 Abs. 2 vorliegen. Als Beteiligungen sind Anteile an KapGes., Anteile an Personengesellschaften, stille Beteiligungen sowie Anteile an Grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 656 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den nicht abnutzbaren materiellen WG iwS gehören Anteile an KapGes (BFH v 03.10.1985, IV R 144/84, BStBl II 1986, 142: auch Beteiligung an Freiberufler-GmbH, in deren AK sich ein Firmenwert niedergeschlagen hat), antiquarische Gebrauchsgegenstände, die nur noch als Ausstellungs-/Anschauungsobjekte fungieren (BFH v 09.08.1989, X R 131–133/8...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

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ZErb 07/2025, Der digitale ... / 2. Vorsorgevollmacht

Gem. § 260 ABGB ist eine Vorsorgevollmacht eine Vollmacht, die nach ihrem Inhalt dann wirksam werden soll, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Auch nach österreichischem Recht kann somit – wie nach deutschem Recht[18] – im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für den Fall der Entscheidungsunfähig...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / C. Das zugewandte Vermögen mit Bestimmung nach § 1638 Abs. 1 BGB

Rz. 277 Bei der Erbschaft (Alleinerbschaft, Miterbschaft) steht das Recht zur Annahme und Ausschlagung als erster Akt der Verwaltung der Zuwendung durch den Zuwendungspfleger gem. § 1638 BGB nicht den Eltern zu.[52] Der Begriff "Verwaltung" erstreckt sich nach Sinn und Zweck des § 1638 BGB auf die gesamte Vermögenssorge bezüglich des Erwerbs von Todes wegen und damit auch au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Genussrechte

Rn. 1108 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Genussrechte sind typischerweise schuldrechtlich begründete Vermögensrechte, die eine Beteiligung am Gewinn (oder am Liquidationserlös, praktisch nicht vorkommend), nicht aber an beiden wegen § 8 Abs 3 S 2 KStG gewähren; die Gegenleistung besteht in der Überlassung von Kapital durch den Genussrechtsinhaber an den Genussrechtsemittenten. Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entnahmehandlung und BV-Eigenschaft:

Rn. 207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Entnahmetatbestand bei Sachentnahmen ist in enger Verbindung zur BV-Eigenschaft eines WG zu sehen; s Rn 49 ff, s Rn 110ff. Im Anschluss an Woerner, StbJb 1989/90, 227 lässt sich wie folgt differenzieren: WG, die zu notwendigem PV geworden sind (Bsp Bebauung eines betrieblichen Grundstückes mit privatem Wohngebäude), sind (durch die Bebau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Mittelbare Entnahmevorgänge: Rechtsvorgang als Substitut der Entnahmehandlung

Rn. 226 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In besonders gelagerten Fällen können die Rechtsfolgen der Entnahme auch ohne eine ausdrückliche/schlüssige Entnahmehandlung durch einen (bloßen) Rechtsvorgang, der das WG aus dem BV ausscheiden lässt, ausgelöst werden (grundlegend BFH v 07.10.1974, GrS 1/73, BStBl II 1975, 168). Als einen solchen besonders gelagerten Fall einer mittelbaren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vor- und Nachteile der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1520 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es lassen sich folgende Entscheidungskriterien für oder gegen die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG nennen: Zunächst ist – wie schon oben erwähnt – die Überschussrechnung buchungstechnisch einfacher, da sie keine Kassenführung, Bestandskonten und keine Inventur erfordert. Bei der Überschussrechnung kann der StPfl die Zahlungsströme steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geldverkehrsrechnung

Rn. 2239 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch bei der Geldverkehrsrechnung ist der Gedanke maßgeblich, dass ein StPfl in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus Einkünften oder sonstigen Quellen zufließt, sog Einnahmen-Ausgaben-Deckungsrechnung (BFH BStBl II 1990, 268; 1984, 504; 1974, 591; BFH/NV 2006, 484). Deshalb ist auch bei der Geldverkehrsrechn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Täterkreis/Normadressat

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Tatbestandsvoraussetzungen können nur Personen erfüllen, welche iSd. § 264 Abs. 2 Satz 3 (iVm. § 325 Abs. 2a Satz 3), § 289 Abs. 1 Satz 5 (iVm. § 325 Abs. 2a Satz 4) oder § 297 Abs. 2 Satz 4 oder § 315 Abs. 1 Satz 5 (jeweils iVm. § 315e Abs. 1) eine entsprechende Versicherung abgeben können, also die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs ei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Zweigniederlassungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Offenlegungsverpflichtungen betreffen nicht nur die Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 340l Abs. 1). Auch Zweigniederlassungen in Deutschland von Unternehmen mit Sitz im Ausland (§ 340l Abs. 2) sind je nach Sitz der Hauptniederlassung und Art der betriebenen Geschäfte in unterschiedlichem Umfang zur Offenlegung von Unterlagen verpflichte...mehr

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ZErb 07/2025, Zur Frage meh... / 1 Gründe

I. Die am … 2022 verstorbene Erblasserin war in erster und einziger Ehe verheiratet gewesen mit dem am … 2019 vorverstorbenen B.B … Aus der Ehe sind die folgenden Kinder hervorgegangen: a) B.H.B., vorverstorben am … 2009 b) D.B., vorverstorben am … 2022 c) A.B., vorverstorben am … 1954 d) W.D., geb. B., (= Beteiligter zu 1) e) G.O., geb. B., vorverstorben am … 2022. Der vorverstorbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konkret benannte Ersatzvorschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 35 [Autor/Zitation] Die folgenden allgemeinen Bilanzierungsvorschriften werden durch konkret benannte branchenspezifische Vorschriften ersetzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fristengliederung gem. § 9 RechKredV bzw. § 7 RechZahlV

Rz. 100 [Autor/Zitation] § 9 RechKredV und § 7 RechZahlV sehen für die jeweils angesprochenen Institute eine Aufgliederung der nachstehenden Posten nach Restlaufzeiten vor. andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 Buchst. b, Formblatt 1 RechKredV), Forderungen an Kunden (Akti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung und Konkretisierung des Prüfungsgegenstands

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 317 regelt Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung. Gegenstand der Abschlussprüfung (zum Begriff des Prüfungsgegenstands vgl. Rz. 121) nach § 316 (vgl. auch § 316 Rz. 71) und § 317 sind der Jahresabschluss (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 140 ff.), der Lagebericht (§ 316 Abs. 1 Satz 1; vgl. Rz. 670 ff.), der Konzernabschluss (§ 316 Abs. 2 Satz 1; vgl. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Geltungsbereich

Rz. 20 [Autor/Zitation] Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 317 ergibt sich für Pflichtprüfungen von JA und Konzernabschlüssen sowie von Lageberichten und Konzernlageberichten aus § 316. Danach sind prüfungspflichtig die JA der mittelgroßen und großen KapGes. (vgl. § 316 Rz. 54 ff.), sofern nicht eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 gegeben ist, sowie die Konzernabschlüsse, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Methoden zur verlustfreien Bewertung

Rz. 166 [Autor/Zitation] Instituten stehen mit der GuV-orientierten und der barwertigen Methode zwei anerkannte und gleichwertige Methoden zur Ermittlung der Drohverlustrückstellung zur Verfügung (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 34). Rz. 167 [Autor/Zitation] In der GuV-orientierten Methode ist eine Drohverlustrückstellung dann zu bilden, wenn die diskontierten Periodenergebnisbeiträge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 50 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG sind der Konzernabschluss, der Teilkonzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Teilkonzernlagebericht nach HGB , für den nach § 11 Abs. 6 Nr. 1 PublG § 290 Abs. 2 bis 5 HGB über die Pflicht zur Aufstellung sowie §§ 291 und 292 HGB über befreiende Konzernabschlüsse sinngemäß gelten. Nach § 13 Abs. 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einlagewille

Rn. 282 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Einlagen beruhen (wie Entnahmen) auf tatsächlichen Vorgängen (BFH v 22.06.1967, I 192/64, BStBl II 1968, 4), sie setzen demgemäß (wie Entnahmen) eine willensgetragene Einlagehandlung voraus, die Ausführungen zur Entnahme gelten hier spiegelbildlich (s Rn 204). Mit Verwirklichung der Einlagehandlung als tatsächlichem Vorgang steht ein fehlen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Besonderheiten bei Genossenschaften und Sparkassen

Rz. 36 [Autor/Zitation] Genossenschaften und Sparkassen unterliegen nicht per se den Vorschriften der §§ 316 bis 324a. Zudem können die Mitgliedstaaten, auf Art. 2 Abs. 3 und 4 APrVO gestützt, die Abschlussprüfung bei Genossenschaften und Sparkassen von der Anwendung der APrVO insgesamt oder einzelner Bestimmungen daraus ausnehmen; das soll die "Fortexistenz des etablierten S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einlagehandlung und BV-Eigenschaft

Rn. 284 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Hier besteht folgende Systematik (Woerner, StbJb 1989/90, 227): Neutrale WG (gewillkürtes BV) sind grds einlegbar. Bsp sind bebaute und unbebaute fremdbetrieblich oder zu fremden Wohnzwecken genutzte Grundstücke, Wertpapiere, Bankguthaben. Dazu bedarf es eines Einlagewillens und einer entsprechenden Einlagehandlung (Widmungsakt). Die Zuordnu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Regelungsgegenstand und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] § 341b ist die zentrale Bewertungsvorschrift für den Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen und regelt insb., welche Vermögensgegenstände nach den für das Anlagevermögen geltenden allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften und welche Vermögensgegenstände nach den Regelungen für das Umlaufvermögen zu bewerten sind (§ 341b Abs. 1 und Abs. 2). Darüb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl. 2011, § 256a Tz 10. Rn. 1450 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Buchungspflichtige Geschäftsvorfälle sind in einem "Rechen"-Werk in einer bestimmten Währung auszudrücken. Fallen entsprechende Transaktionen vertragsbedingt nicht in der deutschen Berichtswährung, dem Euro, an, bedarf es einer Umrechnung. Dabei ist zwischen drei Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 113 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der noch geltende und nachfolgend aus Abs. 3 Satz 1 verwendete Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 44 ff. In der Praxis kann es vorkommen, dass ein JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert wird; gemeint is...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk ist nach den Vorgaben des § 322 bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. auch § 316 Rz. 25 und Rz. 83). Demzufolge sind die Geltungsbereiche beider Vorschriften im Wesentlichen deckungsgleich. Seinem Wortlaut nach sind die in § 322 für den Bestätigungsvermerk normierten Regelungen im Gleichklang...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung, Zweck und Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die bereits im Jahr 1993 durch Art. 55 Abs. 1 Buchst. a VersBiRiLi in das HGB aufgenommene Regelung ermöglichte in ihrer ursprünglichen Form für sämtliche Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen einen vom Anschaffungskostenprinzip abweichenden Ansatz zum Nennwert. Die Vorschrift ist dabei angelehnt an die Regelung des § 34...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anforderungen und Erläuterungen

Rz. 363 [Autor/Zitation] Veröffentlichen Unternehmen oder Konzerne ihre geprüfte Rechnungslegung und den dazu gehörenden Bestätigungsvermerk mit weiteren, aber ungeprüften finanziellen und nichtfinanziellen Informationen in einem Geschäftsbericht, handelt es sich bei den darin aufgenommenen ungeprüften Informationen für Abschlussprüfer um sog. sonstige Informationen (vgl. zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Nach § 3 Abs. 1 PublG sind die Vorschriften zum JA und Lagebericht des ersten Abschnitts im PublG auf die Unternehmen der folgenden Rechtsformen anzuwenden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1545): der Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG), für die kein Abschluss nach § 264a oder § 264b HGB aufgestellt wird, des Einzelkaufmanns, des Vereins, dessen Zweck auf eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Lagebericht

Rz. 188 [Autor/Zitation] Auf einen nach § 5 Abs. 2 aufzustellenden Lagebericht sind die Bestimmungen des § 289 HGB sinngemäß anzuwenden. Mangels Verweisung sind die §§ 289a–289f HGB (ergänzende rechtsformspezifische Vorgaben, Nichtfinanzielle Erklärung, Erklärung zur Unternehmensführung) für einen nach PublG aufzustellenden Lagebericht unbeachtlich. Rz. 189 [Autor/Zitation] Für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Pensionsgegenstände

Rz. 25 [Autor/Zitation] Pensionsgegenstand gem. § 340b Abs. 1 kann jeder dem Pensionsgeber gehörende VG sein. Gegenstand eines Pensionsgeschäfts können somit Wertpapiere, Darlehensforderungen, Wechsel, Schatzwechsel und andere VG sein, nicht jedoch Schulden, RAP und Bilanzierungshilfen (vgl. Scharpf/Schaber, Handbuch der Bankbilanz9, 35; Wiedmann, Bilanzrecht, Kommentar zu den §§ 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3

Rz. 494 [Autor/Zitation] Werden JA, Konzernabschluss, Lagebericht oder Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts (nach dem RefE CSRD-UmsG: Abschlussprüfungsbericht; vgl. Rz. 104) geändert, so verlangt § 316 Abs. 3 Satz 1 von Abschlussprüfern, diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert (sog. Nachtragsprüfung). Über das Ergebnis der Prüfung m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition

Rz. 59 [Autor/Zitation] Gemeinschaftsgeschäfte umfassen gem. § 5 RechKredV Gemeinschaftskredite und den gemeinschaftlichen Erwerb von Wertpapieren oder Beteiligungen. Gemeinschaftskredite sind definiert als Kredite, die von mehreren Kreditinstituten gemeinschaftlich gewährt werden. Rz. 60 [Autor/Zitation] Darunter werden vor allem Konsortialkredite subsumiert (vgl. Krumnow ua.,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 156 [Autor/Zitation] Mögliche Tatmittel sind der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach HGB , die nach § 290 von den gesetzlichen Vertretern eines MU aufzustellen sind (vgl. grundsätzlich zur Entwicklung und Funktion der Konzernrechnungslegung Vor §§ 290 ff. HGB Rz. 1 ff.). Der Konzernabschluss besteht gem. § 297 Abs. 1 aus der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, dem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Art der Geschäftstätigkeit (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit hat je einbezogenem Unternehmen "kurz" zu erfolgen. Was darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 20/5653, 58) sollte bei mehreren Geschäftstätigkeiten eine kurze Beschreibung für die wichtigsten dieser Geschäftstätigkeiten enthalten sein. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prüfung durch die Bilanzkontrolle gem. §§ 106 ff. WpHG

Rz. 150 [Autor/Zitation] Auch die Bilanzkontrolle ist der Abschlussprüfung zeitlich nachgelagert. Zuständig für die Bilanzkontrolle ist die BaFin Damit liegt die Bilanzkontrolle in staatlicher Hand. Sie erstreckt sich grds. auf bereits offengelegte JA und Lageberichte, offengelegte Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a sowie Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte, aber über ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 324 adressiert unter der Normbezeichnung "Prüfungsausschuss"zwei Themenkreise, die inhaltliche Berührungspunkte aufweisen, aber auf unterschiedlichen Regelungsebenen angesiedelt sind (krit. zur Platzierung von § 324 zB Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 1, 4; Böcking/Gros/Rabenhorst in EBJS5, § 324 HGB Rz. 1; s. näher Rz. 19). Zum einen beinhal...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erträge (Abs. 2 Nr. 3 iVm. Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Erträge im Berichtszeitraum sind nach Abs. 2 Nr. 3 anzugeben. Sie haben explizit auch Erträge aus Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu enthalten. Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 2, wobei Abs. 3 Nr. 2 danach differenziert, nach welchen Rechnungslegungsvorschriften die JA der in den E...mehr