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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / III. Methoden zur verlustfreien Bewertung

Thomas Wildner, Dr. Marijan Nemet
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Rz. 166

[Autor/Zitation]

Instituten stehen mit der GuV-orientierten und der barwertigen Methode zwei anerkannte und gleichwertige Methoden zur Ermittlung der Drohverlustrückstellung zur Verfügung (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 34).

 

Rz. 167

[Autor/Zitation]

In der GuV-orientierten Methode ist eine Drohverlustrückstellung dann zu bilden, wenn die diskontierten Periodenergebnisbeiträge aus dem Bankbuch negativ sind.

 

Rz. 168

[Autor/Zitation]

In der barwertigen Betrachtungsweise wird der Bankbuchbuchwert mit dem Bankbuchbarwert verglichen. Übersteigt der Bankbuchbuchwert den Bankbuchbarwert, ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, da im Bankbuch stille Lasten enthalten sind. Der Bankbuchbarwert wird durch die Diskontierung der aus den Finanzinstrumenten des Bankbuchs resultierenden Zahlungsströme ermittelt (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 51).

 

Rz. 169

[Autor/Zitation]

Die Berücksichtigung von noch anfallenden Verwaltungs- und Risikokosten kann auf drei konzeptionell unterschiedliche Arten erfolgen. Es können Abschläge auf die Zahlungsströme der Finanzinstrumente vorgenommen werden, der Zinssatz kann entsprechend angepasst werden oder es wird ein separater Verwaltungskosten- und Risikokostenbarwert ermittelt (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 52). Es ist zu beachten, dass die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ebenso wie die Vorsorgereserven nach § 340f dem Bankbuchbuchwert wieder hinzuzurechnen sind (vgl. IDW RS BFA 3 nF Rz. 53). Eine potenzielle doppelte Berücksichtigung kreditrisikoinduzierter Wertanpassungen in der GuV wird somit vermieden.

 

Rz. 170

[Autor/Zitation]

Die Methoden sind im Zeitablauf stetig und willkürfrei anzuwenden, dies gilt entsprechend den allgemeinen Bilanzierungsprinzipien auch für die Ermittlung der Bewertungsparameter (vgl. § 252 Abs. ...

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