Rz. 61

Ein Unternehmen bestellt am 15.11.00 für die Ablieferung am 15.1. des Folgejahrs eine in USD fakturierte und umgehend zu bezahlende Maschine. Die Auszahlung von 100 Mio. USD per 15.1.01 wird durch ein Termingeschäft abgesichert, was eine Prämie von 0,5 Mio. EUR kostet und zum Inhalt den Kauf von 100 Mio. USD für 100 Mio. EUR per 15.1.01 hat.[1]

Zunächst ist festzustellen, dass bei diesem Geschäft die Effektivität der Geschäfte unmittelbar ersichtlich ist.

 

Rz. 62

Nach IAS 39/IFRS 9 liegt ein Cashflow-Hedge vor. Beim HGB liegt ebenfalls eine Bewertungseinheit vor, wobei die Festwertvariante (Einfriermethode) (FW) dargestellt werden soll, da die Durchbuchungsmethode (DB) grundsätzlich zwar dem Vorgehen nach IAS 39/IFRS 9 stark ähnelt – allerdings fehlt es an dem für erwartete Transaktionen notwendigen Bilanzabgrenzungsposten im Eigenkapital. Daher kann nach HGB im Fall erwarteter Transaktionen die Durchbuchungsmethode aufgrund des Verstoßes gegen das Vollständigkeitsgebot nicht angewendet werden.[2] Somit kommt es in der Praxis zu 2 verschiedenen Abbildungen, die im Folgenden als IFRS (DB) und HGB (FW) verdeutlicht werden sollen:

 
Abschluss am 15.11.00. Prämienaufschlag 0,5 Mio. EUR
Kurs am 15.11.00: 1 USD = 1 EUR
Kurs am Bilanzstichtag 31.12.00: 1 USD = 0,9 EUR
Kurs am 15.1.01: 1 USD = 0,9 EUR
Buchung am 15.11.00: Einbuchung zum Anschaffungskostenbetrag
  Derivat 0,5 Mio. EUR/Kasse 0,5 Mio. EUR
Buchung am 31.12.00:
IFRS (DB):
  Sonstige betr. Aufwendungen 0,5 Mio. EUR/Derivat 0,5 Mio. EUR
  other comprehensive income 10 Mio. EUR/Derivat 10 Mio. EUR
HGB (FW):
  Sonstige betr. Aufwendungen 0,5 Mio. EUR/Derivat 0,5 Mio. EUR
 
  Position (in Mio. EUR) HGB (FW) IFRS (DB)
    S H S H
 

Derivat (Wertpapiere UV)

Kasse

0

49,5
 

0

49,5
 
  Übriges Vermögen 950,0   950,0  
Bilanz

Eigenkapital

davon Jahresergebnis

davon other compr. income
 

399,5

99,5
10,0

389,5

99,5
  Derivat (Sonst. Verbindl.)       10,0
  Übriges Kapital   600,0   600,0
GuV Sonst. betr. Aufwand 0,5   0,5  
  Übrige Erträge und Aufw. 800,0 900,0 800,0 900,0
  Jahresergebnis 99,5   99,5  

Bilanz per 31.12.00, GuV 1.1.–31.12.00

Ohne Berücksichtigung von Steuereffekten

Tab. 2: Beispiel für die Bilanzierung des Cashflow-Hedges nach HGB (Festwertmethode) und IFRS 9 (Durchbuchungsmethode) per 31.12.00

Bei beiden Varianten ist das ausgewiesene Jahresergebnis identisch, da jeweils der ineffektive Teil auszubuchen ist. Es kommt aber bei der Durchbuchungsmethode zu einem anderen Ausweis, da der drohende Verlust des Derivats (effektiver Teil) in Form einer Drohverlustrückstellung im Jahresabschluss gezeigt wird. Allerdings erfolgt die Einbuchung nicht über die GuV, sondern über das Eigenkapital (erfolgsneutrale Abgrenzung). Bei der Festwert-(Einfrier-)Methode wird der Betrag dagegen in einer Nebenbuchhaltung und nicht in der Bilanz erfasst.

 

Rz. 63

Für den Fall der Ausbuchung des Derivats und der Einbuchung des Grundgeschäfts am 15.1.01 kommt es zu folgenden Buchungssätzen:

IFRS (DB):

 
(1) Kasse (100 Mio. USD) 90 Mio. EUR    
  Derivat 10 Mio. EUR/ Kasse 100 Mio. EUR
(2) Sachanlageverm. 100 Mio. EUR/ other compr. income 10 Mio. EUR
      Kasse (100 Mio. USD) 90 Mio. EUR

HGB (FW):

 
(1) Kasse (100 Mio. USD) 90 Mio. EUR    
  Sachanlageverm. 10 Mio. EUR/ Kasse 100 Mio. EUR
(2) Sachanlageverm. 90 Mio. EUR/ Kasse (100 Mio. USD) 90 Mio. EUR

Mit dem Buchungssatz 1 wird jeweils das Derivat abgewickelt, mit Buchungssatz 2 erfolgt der Erwerb. Zudem sind jeweils per 31.12.01 Abschreibungen zu berücksichtigen, für die eine Ganzjahresabschreibung und eine angenommene Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt wird.

 
  Position (in Mio. EUR) HGB (FW) IFRS (DB)
    S H S H
 

Sachanlagevermögen

Kasse

100,0

40,0
10,0

100,0

40,0
10,0
  Übriges Vermögen 950,0   950,0  
Bilanz

Eigenkapital

davon Jahresergebnis

davon other compr. Income
 

380,0

90,0
 

380,0

90,0
  Übriges Kapital   700,0   700,0
GuV Abschreibungen 10,0   10,0  
  Übrige Erträge und Aufw. 800,0 900,0 800,0 900,0
  Jahresergebnis 90,0   90,0  

Bilanz per 31.12.01, GuV 1.1. – 31.12.01

Ohne Berücksichtigung von Steuereffekten

Tab. 3: Beispiel für die Bilanzierung des Cashflow-Hedges nach HGB (FW) und IFRS 9 (DB) per 31.12.01

 

Rz. 64

Im Ergebnis sind die Darstellungen ab der Aktivierung des Sachanlagevermögens wieder identisch. In beiden Fällen ist überdies zu prüfen, ob eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, d. h., ob die Wechselkursänderung als dauerhaft einzuschätzen ist oder nicht.

[1] Vgl. zum Währungshedging über Forwards, Futures oder Optionen allgemein: Breuer, Unternehmerisches Währungsmanagement, 2000, S. 208 ff.
[2] Vgl. IDW RS HFA 35, Tz. 77.

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