Ab Zeile 59 sind die Vorräte aufzuführen

In den Zeilen 59 bis 63 sind Angaben zum Vorratsvermögen (Umlaufvermögen) zu machen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind in Zeile 60, unfertige Erzeugnisse/Leistungen in Zeile 61 und fertige Erzeugnisse und Waren in Zeile 62 zu erfassen. In der Zeile 63 ergibt sich die Summe der Werte aus den Zeilen 60 bis 62.

Anzusetzen sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens mit ihren Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten zum Bewertungsstichtag.

Ab Zeile 64 sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einzutragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden in den Zeilen 65 bis 70 angegeben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Zeile 65 einzutragen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Zeile 66, Sonstiges in Zeile 67, geleistete Anzahlungen in Zeile 68, übrige Forderungen in Zeile 69 und Steuererstattungsansprüche bzw. Steuervergütungsansprüche in Zeile 70. Die Zeile 71 bildet die Summe der Werte aus den Zeilen 65 bis 70.

In Zeile 72 gehören Wertpapiere.

Die Zeile 73 erfasst Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten.

In der Zeile 74 sind Angaben zu aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu machen.

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