Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Insolvenz

Rz. 127 Gem. §§ 115, 116 InsO wird der Anwaltsvertrag auch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beendet, es sei denn, dass sich die vertragliche Geschäftsbesorgung nicht auf das zur Masse gehörige Vermögen bezieht.[343] Da nach § 117 Abs. 1 InsO auch die Prozessvollmacht erlischt, ordnet § 240 ZPO eine Unterbrechung des laufenden Geri...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Haftung des Prozessbevollmächtigten

Rz. 258 Die Pflicht zu ordnungsgemäßem prozessualem Handeln ggü. dem Prozessgericht obliegt dem Prozessbevollmächtigten,[635] nicht dem Verkehrsanwalt.[636] Bei Unklarheiten des ihm erteilten Auftrags hat der Prozessanwalt den Verkehrsanwalt um Klarstellung zu ersuchen; dagegen ist er grds. nicht verpflichtet, unter Umgehung des Verkehrsanwalts den Mandanten selbst um Auskun...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Zustimmungserklärung des Auftraggebers

Rz. 532 § 52 Abs. 2 Satz 3 BRAO enthält für die Zustimmungserklärung des Auftraggebers zu einer Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder der Sozietät eine besondere Formvorschrift. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die Zustimmungserklärung des A...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 5. Abwehr- und Befreiungsanspruch

Rz. 51 Der Eingangssatz von § 3 II AVB ist § 100 VVG nachempfunden, der die grundsätzlichen Leistungspflichten für alle Haftpflichtversicherungen umschreibt. Der Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag hat einen für die Haftpflichtversicherung typischen Doppelcharakter.[114] Soweit die Schadensersatzforderung, die an den Versicherungsnehmer he...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Mediation

Rz. 355 Welche Pflichten ein Mediator zu erfüllen hat, hängt von dem konkreten Inhalt des mit ihm geschlossenen Vertrages ab. Der Anwaltsmediator hat den Beteiligten die Belehrungen und Hinweise zu erteilen, die in der konkreten Situation einem Anwalt obliegen.[1323] Aufklärung und Warnungen über drohende Rechtsverluste schuldet der Mediator in gleichem Maße ggü. allen Betei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Vorformulierte Vertragsbedingungen und AGB-Recht

Rz. 510 Auf Haftungsbeschränkungen durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist das AGB-Recht, soweit § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO keine besonderen Regelungen enthält, unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 305 Abs. 1, 305a, 308 bis 310 BGB grds. anwendbar.[1150] Rz. 511 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO regelt nicht die vertragliche Einbeziehung einer Haftungsbeschränkung durch vorformuli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. LLP

Rz. 476 Die anwaltliche Berufsausübung ist auch in der Rechtsform einer LLP (Limited Liability Partnership)[1094] nach englischem Recht[1095] oder dem Recht der USA zulässig. Für die englische LLP folgt das aus der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV); für die US-amerikanische LLP aus einem völkerrechtlichen Vertrag.[1096] Diese Gesellschaftsform erfreu...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät

Rz. 411 Eine sog. Scheinsozietät liegt vor, wenn die Außendarstellung den Anschein einer Sozietät erweckt, während die Berufsträger im Innenverhältnis eine andere Form der Zusammenarbeit vereinbart haben.[947] Dann haften wie Mitglieder einer Sozietät auch Rechtsanwälte, die sich zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen haben, angestellte Rechtsanwälte bzw. freie Mitarb...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Herausgabe

Rz. 393 Gem. §§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, dem Auftraggeber alles herauszugeben, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat.[1445] Zur Ausführung des Auftrags erlangt ist alles, was dem Beauftragten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung zur Verfügung gestellt worden ist. Aus der Geschäftsb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Unterbevollmächtigung beim sog. Kartellsystem

Rz. 280 Thematisiert wurde die Zulässigkeit der Unterbevollmächtigung im Zusammenhang mit dem von Rechtsanwälten an einigen Gerichten praktizierten sog. Kartellsystem. Dabei handelte es sich um eine langjährige Übung örtlicher Anwaltsvereine v.a. im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Die Mitglieder des Anwaltsvereins, die an demselben LG zugelassen sind, erteilten sich geg...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Einseitige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rz. 345 Für die Vorbereitung einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlicher Erklärungen gelten die vorbeschriebenen Pflichten bei der Vertragsgestaltung entsprechend. So muss ein Rechtsanwalt ein Auslegungsrisiko nach Möglichkeit vermeiden. Den sichersten Weg hält er nur ein, falls seine Erklärung unmissverständlich ist. Dazu gehört auch die zutreffende Verwendung...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Eigenmächtige Unterbevollmächtigung

Rz. 301 Zwischen dem unterbevollmächtigten Rechtsanwalt und dem Auftraggeber kommt kein Vertrag zustande, wenn die Voraussetzungen für die Einschaltung eines Unterbevollmächtigten fehlen oder der Hauptbevollmächtigte den Auftrag (etwa zur Terminwahrnehmung) im eigenen Namen erteilt. Unerheblich ist, ob insoweit Vertragsbeziehungen zwischen den beiden Rechtsanwälten bestehen,...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Haftung für Verhandlungsgehilfen (§ 278 BGB)

Rz. 1 Diejenigen Personen, die gem. § 311 Abs. 2 BGB Vertragsverhandlungen aufnehmen, einen Vertrag anbahnen oder ähnliche geschäftliche Kontakte knüpfen, auch wenn diese nicht auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet sind,[1] haben schuldhafte Pflichtverletzungen der von ihnen eingeschalteten Verhandlungsführer und -gehilfen in dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertr...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 8 Grundlagen der Dritthaftung

Rz. 1 Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und ihre Gesellschaften) – und andere berufliche Fachleute – haften ihren Auftraggebern für eine schuldhafte Pflichtverletzung aus dem Vertrag und/oder aus Deliktsrecht. Insoweit steht die "Dritt-, Berufs-, Expertenhaftung" auf den sicheren rechtlichen Fundamenten eines – regelmäßig vorliegenden – Dienstver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.3 Auskünfte, Urkunden, elektronische Dokumente (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4 FGO)

Rz. 28 Durch diese Regelung wird das Gericht ermächtigt, im Rahmen der Amtsermittlung auch Dritte, am Prozess nicht Beteiligte zur Sachverhaltsermittlung heranzuziehen.[1] Die entsprechende Ermächtigung gegenüber den Prozessbeteiligten findet sich in § 79 Abs. 1 Nr. 2 FGO und kann anders als gegenüber Dritten nach § 79b FGO mit Ausschlussfristen bewehrt werden. Die Verpflich...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Verwahrung und Herausgabe von Mandantengeldern und Mandantendaten

Rz. 387 Wenn der Rechtsanwalt für seinen Mandanten Gelder oder andere Gegenstände entgegennimmt und/oder aufbewahrt, ist er hierüber zur Rechenschaftslegung und zur Herausgabe verpflichtet (§§ 666, 667, 675 Abs. 1, 611 bzw. 631 BGB).[1422] In den wichtigsten Anwendungsfällen nimmt der Rechtsanwalt Zahlungen des Auftraggebers zur Weiterleitung an Gerichte, Behörden oder Gegne...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VIII. Mitverschulden

Rz. 49 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder der Entwicklung seines Schadens zu verantworten (zum Einwand des Mitverschuldens ggü. einem Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung vgl. § 6 Rdn 1 ff.). Rz. 50 Der Einwand des Mitverschuldens, der in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten ist,[148] betrifft auch einen Schadener...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherung gegen Versäumung von Ausschlussfristen

Rz. 178 Ausschlussfristen werden dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte, die innerhalb einer solchen Frist geltend zu machen sind, mit deren Ablauf erlöschen. Der Ablauf einer Ausschlussfrist ist in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.[741] Ausschlussfristen unterscheiden sich insoweit von Verjährungsfristen (vgl. § 214 BGB). Ebenso wie bei Verjährungsfristen ist ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Prozesskostenhilfe

Rz. 194 Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei übernehmen, wenn er der Partei im Wege der PKH nach § 121 ZPO, § 11a ArbGG oder aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften[499] zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet ist. Ist beim PKH-Mandat die Beiordnung unbeschränkt beantragt und be...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Streitverkündung

Rz. 220 Es kann für einen Rechtsanwalt geboten sein, dem Mandanten zu empfehlen, einem Dritten den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO), wenn dem Auftraggeber für den Fall eines ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits gegen den Dritten ein Anspruch auf Gewährleistung oder auf Schadloshaltung zustehen kann oder wenn der Auftraggeber einen Anspruch des Dritten besorgt.[885]...mehr

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§ 6 Mitverschulden / E. Zurechnung eines Mitverschuldens Dritter

Rz. 7 Nach § 254 Abs. 2 Satz 2 BGB hat der Geschädigte in entsprechender Anwendung des § 278 BGB für ein Mitverschulden seines gesetzlichen Vertreters und eines Erfüllungsgehilfen einzustehen, soweit es sich um einen vorwerfbaren Verstoß gegen die in § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bezeichneten Obliegenheiten zur Warnung sowie zur Abwendung oder Minderung des Schadens handelt. Darüb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Gerichtsbescheid durch Vorsitzenden bzw. Berichterstatter, § 79a Abs. 2 S. 1 FGO

Rz. 48 Der Vorsitzende oder Berichterstatter kann gem. § 79a Abs. 2 S. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichstsbescheid nach § 90a FGO entscheiden. Wegen des eingeschränkten Rechtsmittels nach § 79a Abs. 2 S. 2 FGO und im Hinblick auf die anderen Entscheidungen durch einen einzelnen Richter nach § 79a Abs. 3 FGO und nach § 6 FGO ist im Gerichtsbescheid eindeutig fest...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Angaben zur Person

Rn 34 Die Mindestvoraussetzungen für einen Insolvenzeröffnungsantrag ergeben sich aus § 13 Abs. 1. In jedem Fall sind Angaben zur Person des Antragstellers zu machen. Das Hauptblatt mit dem Eröffnungsantrag ist deshalb vom Schuldner vollständig auszufüllen. Zu den erforderlichen Angaben gehören zunächst der Name und Vorname des Schuldners, sowie seine Adresse und Angaben zur...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.4 Schuldenbereinigungsplan (Abs. 1 Nr. 4)

Rn 97 Der Schuldner hat gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 4 einen Schuldenbereinigungsplan vorzulegen, der alle Regelungen enthalten kann, die unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen sowie der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Schuldners geeignet sind, zu einer angemessenen Schuldenbereinigung zu führen. Der vor Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Form und Formularzwang

Rn 31 Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, wie auch der Antrag im Regelinsolvenzverfahren (§ 13 Abs. 1 Satz 1)[50], schriftlich einzureichen (§ 305 Abs. 1 Satz 1). Eine zeitraubende und das Gericht belastende Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle scheidet damit aus.[51] Rn 32 Es besteht ein Formularzwang (ausführlich s.u. Rn. 139 ff.), d. h. z...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Formularzwang (Abs. 5)

Rn 139 Der Gesetzgeber ermächtigt das Bundesjustizministerium in § 305 Abs. 5 zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für die Verfahrensbeteiligten, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung Formulare für die gemäß Abs. 1 Nr. 1 bis 4 vorzulegenden Unterlagen einzuführen. Der eingeführten Formulare muss sich der Schuldner nach Abs. 5 Satz 2 zwingend be...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 3. Vollmacht

Rz. 48 Grundsätzlich hat der Prozessbevollmächtigte seine Vollmacht zur Prozessführung in jeder Phase des Verfahrens nachzuweisen (§ 80 Abs. 1 ZPO). Dem entspricht, dass der Verfahrensgegner den Mangel der Vollmacht jederzeit rügen kann, § 88 ZPO. Ist der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt, prüft das Gericht die Vollmacht nicht von Amts wegen (§ 88 Abs. 2 ZPO), sondern nur a...mehr

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Deutschland / 4. Postmortale oder transmortale Vollmacht zur Sicherung des Nachlasses

Rz. 163 Um zu verhindern, dass das Nachlassgericht Sicherungsmaßnahmen nach § 1960 BGB ergreifen und evtl. auch einen Nachlasspfleger bestellen muss, kann der Erblasser Vorsorge treffen, indem er einer Vertrauensperson eine post- bzw. transmortale Vollmacht erteilt. Eine postmortale Vollmacht erlangt Wirksamkeit erst nach dem Tod des Erblassers, während die transmortale Voll...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 2. Postmortale Vollmacht

Rz. 198 Nach italienischem Recht erlischt die Vollmacht grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers (Art. 1396, 1722 Nr. 4 c.c.); durch Parteivereinbarung kann jedoch von dieser Regelung abgewichen werden, so dass privatautonom eine trans- oder postmortale Vollmacht möglich ist,[308] sofern sich die Vollmacht[309] einschließlich des zugrunde liegenden Auftrags[310] auf die...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Erteilung einer Vollmacht zur Nachlassabwicklung

Rz. 125 Aus deutscher Sicht wird man angesichts der inhaltlich ungewohnten Voraussetzungen, deren nähere Ausgestaltung zum Teil im Ermessen des Gerichts liegt, und vor allem wegen der Verknüpfung des nachlassgerichtlichen Verfahrens mit dem Erbschaftsteuerverfahren regelmäßig eine mit dem englischen Recht vertraute Person, insbesondere einen in England tätigen Praktiker beau...mehr

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Schweiz / 4. Transmortale und postmortale Vollmacht

Rz. 149 Zu diesen besonderen Vollmachten gehört zunächst die im Bankgeschäft weit verbreitete Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht), mithin der von Art. 35 Abs. 1 OR u.a. vorgesehene Fall, in welchem eine Vollmacht bereits zu Lebzeiten des Vollmachtgebers erteilt wird und dessen Tod überdauern soll. Es handelt sich dabei um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden,...mehr

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Frankreich / 5. Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 211 Vollmachten enden nach französischem Recht gem. Art. 2003 C.C. grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers. Seit 1.1.2007 gibt es nach Art. 812 ff. C.C. auch in Frankreich die eingeschränkte Möglichkeit, einen Auftrag samt Vollmacht über den Tod hinaus (mandat à effet posthume) zu erteilen. Jedermann kann nach Art. 812 Abs. 1 C.C. einem Dritten einen Auftrag samt V...mehr

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Belgien / 4. Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 98 Grundsätzlich erlischt im belgischen Recht gem. Art. 2003 ZGB eine Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Nach wohl h.M. zum belgischen Recht ist es hingegen unzulässig, eine Vollmacht dahingehend zu erteilen, dass sie erst mit dem Tode des Vollmachtgebers Wirkung entfaltet.[128]mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 7. Erlöschen der Vollmacht

Rz. 52 Die Vollmacht erlischt : Durch den Tod des Mandanten endet die Vollmacht hingegen nicht (§ 86 ZPO). Wird das Mandat gekündigt, endet die Bevollmächtigung ...mehr

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Estland / 3. Postmortale Vollmacht

Rz. 45 Das estnische Recht kennt keine postmortale Vollmacht. In der Praxis können entsprechende Vereinbarungen mit Bestattungsinstituten geschlossen werden, aber nach dem Todesfall hängt die Erfüllung einer solchen Vereinbarung davon ab, dass sich eine dritte Person an das Bestattungsinstitut wendet. Solche Vereinbarungen sind kündbar, geben keine juristische Sicherheit und...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 5. Umfang der Vollmacht

Rz. 50 Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Rechtshandlungen einschließlich der Erhebung der Widerklage, der Wiederaufnahme des Verfahrens und der Zwangsvollstreckung (§§ 81, 82 ZPO). Durch die vom Prozessbevollmächtigten vorgenommenen Prozesshandlungen wird der Mandant in derselben Weise verpflichtet als wenn er sie selbst – wirksam – vorgenommen ...mehr

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Tschechien / 2. Transmortale Vollmacht

Rz. 121 Die Erteilung einer transmortalen Vollmacht ist bei ausdrücklicher Anordnung der Geltung über den Tod hinaus zulässig (§ 448 Abs. 2 S. 2 ZGB), in der Praxis jedoch nicht weit verbreitet. Eine Handlungsvollmacht oder Prokura gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, soweit nicht ein anderes bestimmt ist (§ 456 S. 2 ZGB).mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 6. Verhältnis von Vollmacht und Auftrag

Rz. 51 Während der Umfang der Prozessvollmacht sich aus dem Gesetz ergibt, können im Verhältnis zwischen Partei und Anwalt Beschränkungen bestehen. Die Vollmacht beschreibt folglich nur das Außenverhältnis , d.h. das Verhältnis des Prozessbevollmächtigten (= Vertreters) zu Dritten, während der Auftrag das Innenverhältnis bestimmt. Der Anwalt ist gut beraten, wenn er Einschrän...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 50 Vertreter aufgrund Rechtsgeschäfts wird man durch Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen. Rz. 51 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, und zwar auch dann, wenn sie sich auf ein formbedürftiges Rechtsgeschäft bezieht. Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die Prozessvollmacht, die gem. § 80 ZPO schriftlich zu erteilen ist. Sinnvoll ist im Übr...mehr

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Ungarn / d) Vertretung im Nachlassverfahren

Rz. 277 Im Nachlassverfahren können als Verfahrensvertreter auftreten:mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / g) Vollmachtsstatut

Rz. 51 Bei Vollmachten gilt nach Art. 10.11 CC grundsätzlich das Recht des Landes, in dem die übertragenen Befugnisse ausgeübt werden. Das bedeutet, dass für eine vor einem spanischen Notar errichtete Vollmacht, von der in Deutschland Gebrauch gemacht werden soll, als Verwendungsstatut deutsches Recht gilt. Im umgekehrten Fall beurteilt sich die vor einem deutschen Notar err...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 4. Büromäßige Behandlung

Rz. 49 Auch wenn es in Zivilverfahren fast nie vorkommt, dass dem Gericht eine Vollmacht vorgelegt werden muss, empfiehlt es sich, bei der ersten Besprechung den Mandanten eine Vollmacht unterzeichnen zu lassen sowie eine Vereinbarung über die Vergütung in der Angelegenheit schriftlich zu treffen. Für Vollmachten gibt es im entsprechenden Fachhandel Vordrucke, die der Mandan...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Persönliche Mandatserteilung

Rz. 258 Wird das Mandat persönlich, z.B. im Rahmen einer Besprechung, erteilt, muss der Anwalt ebenfalls entscheiden, ob er das Mandat annehmen möchte bzw. darf (siehe Rdn 254 u. Rdn 268). Ist dies nicht der Fall, muss dies dem Ratsuchenden wiederum unverzüglich mitgeteilt werden. Rz. 259 Möchte der Anwalt das Mandat übernehmen, ist es grundsätzlich sinnvoll, den Mandanten ei...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 12 L

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