Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.3 Genehmigung von Insichgeschäften

Rz. 286 Fehlt eine generelle Befreiung von dem Selbstkontrahierungsverbot im Gesellschaftsvertrag, kann das schwebend unwirksame Insichgeschäft nachträglich durch Genehmigung wirksam werden. Zuständig für die Genehmigung eines Insichgeschäfts zwischen der Komplementär-GmbH und einem GmbH-Geschäftsführer sind weitere vorhandene alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Gi...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.1.1 Zuständigkeit

Rz. 196 Komplementär-GmbH Abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch werden im Recht der Personengesellschaften Geschäftsführung und Vertretung getrennt geregelt und voneinander unterschieden. Während "Vertretung" rechtsgeschäftliches Handeln gegenüber Dritten umfasst (z. B. eine Annahme eines Vertragsangebotes), betrifft "Geschäftsführung" Entscheidungskompetenzen im Innenver...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 3 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Mehrpersonen-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteili...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / VIII. Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 38 Muster 4.7: Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss Muster 4.7: Keine Bindungswirkung an den Kostenfestsetzungsbeschluss _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________ _________________________ (Anrede), unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom _________________________ weis...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XIII. Beauftragung eines Sachverständigen im OWi-Verfahren

Rz. 101 Muster 2.12: Beauftragung eines Sachverständigen im OWi-Verfahren Muster 2.12: Beauftragung eines Sachverständigen im OWi-Verfahren Frau/Herrn _________________________ (Sachverständiger) _________________________ (Anschrift) Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaft) wegen Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / XII. Deckungsanfrage zur Einholung eines Sachverständigengutachtens

Rz. 94 Muster 2.11: Deckungsanfrage zur Einholung eines Sachverständigengutachtens Muster 2.11: Deckungsanfrage zur Einholung eines Sachverständigengutachtens _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaf...mehr

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§ 4 Rechtsschutzversicherung / IX. Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren

Rz. 40 Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren Muster 4.8: Klage auf Ausgleich der Mittelgebühren im Bußgeldverfahren _________________________ (Anschrift Rechtsanwalt) An das Amtsgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Mein Zeichen: _________________________ Klage2 des Angestellten Herrn _________________________ (Na...mehr

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FoVo 10/2019, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwei...mehr

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§ 5 Anwaltsvertrag / VII. Strafanzeige wegen des Verdachtes des Eingehungsbetruges

Rz. 17 Mitunter kann es geboten sein, gegen den Mandanten Strafanzeige wegen des Verdachts des Eingehungsbetruges zu stellen, wenn sich dieser Verdacht aufdrängt und er den Verdacht nicht entkräftet. Zunächst sollten dem Mandanten die Verdachtsmomente mitgeteilt und ihm Gelegenheit gegeben werden, hierzu Stellung zu nehmen. Der Verdacht drängt sich dann auf, wenn er Mandant ...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / VII. Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung

Rz. 29 Muster 3.6: Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung Muster 3.6: Einstellungsantrag beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung _________________________ (Staatsanwaltschaft) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: ____________...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XXVII. Schadenersatzklage

Rz. 178 Muster 1.25: Schadenersatzklage Muster 1.25: Schadenersatzklage Amtsgericht/Landgericht1 _________________________ _________________________ (Anschrift) Die auslagenfreie Übersendung einer weiteren vollständigen Ausfertigung oder Abschrift jeder gerichtlichen Entscheidung und jedes vor dem Gericht geschlossenen Vergleichs wird hiermit beantragt (GVBl. 1975, 2214). 2 Es w...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / XII. Kürzung der Instandsetzungskosten

Rz. 92 Muster 1.11: Kürzung der Instandsetzungskosten Muster 1.11: Kürzung der Instandsetzungskosten _________________________ Versicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Schaden-Nr.: _________________________, Verkehrsunfall vom: _________________________ _________________________ (Anrede), in vorbezeichneter Angelegenheit bedanke ich mich auch im Namen der Mandantsch...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / VII. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht

Rz. 56 Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht _________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Mandant: ________________________...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.9.4 Ausnahme zur Widerlegung (§ 3 Abs. 11a S. 4 UStG )

Rz. 205 Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019 Die Rückausnahme von Satz 4 entspricht inhaltlich Art. 9a Abs. 1 S. 3 MwStVO, nach dem es einem Steuerpflichtigen nicht gestattet ist, eine andere Person ausdrücklich als Erbringer von elektronischen Dienstleistungen anzugeben, wenn er selbst hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistungen die Abrechnung mit dem Dienstleistungsem...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.2 Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot

Rz. 284 In den Gesellschaftsverträgen können Vertreter auch generell von dem Verbot des Selbstkontrahierens befreit werden. Das ist bei der GmbH und bei Personengesellschaften durchaus üblich. Bei der GmbH muss diese Befreiung in das Handelsregister eingetragen sein, § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG.[1] Die Befreiung der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vom Selbstkontrahierungs...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.4 Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 92 Die GmbH & Co. KG muss zur Eintragung in das Handelsregister[1] angemeldet werden, § 12 Abs. 1 HGB. Die Anmeldung erfolgt elektronisch in öffentlich beglaubigter Form, § 12 Abs. 1 Satz 1 HGB. Alle Gesellschafter müssen bei der Handelsregisteranmeldung mitwirken, §§ 161 Abs. 2, 108 HGB. § 108 Abs. 2 HGB a. F., der den vertretungsberechtigten Gesellschaftern der Gesells...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.3.1 Selbstkontrahierungsverbot

Rz. 282 Nach § 181 BGB kann ein Vertreter, soweit ihm nicht ein anderes gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft (sog. Insichgeschäft) nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer bereits bestehenden Verbindlichkeit besteht. Dieses Verbot des Selbstkont...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 5 Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH (Einmann-GmbH)

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligu...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 361 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGen und KGen, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die ein...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 2 Liquidation der GmbH & Co. KG

Rz. 686 Nach der Auflösung der GmbH & Co. KG wird die Gesellschaft gemäß §§ 145 ff. HGB liquidiert, wenn die Gesellschafter nicht eine andere Art der Auseinandersetzung vereinbart haben oder über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Die Liquidation erfolgt nach der gesetzlichen Regelung durch sämtliche Gesellschafter als Liquidatoren, §§ 146 Abs...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.1 Bestellung des Geschäftsführers

Rz. 206 In einer GmbH sind Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht immer in der Person des Geschäftsführers vereint, §§ 6, 35 GmbHG. Die Gesellschafter der GmbH sind in der Wahl ihrer Geschäftsführer frei. Sie können jeden beliebigen Dritten, einen GmbH-Gesellschafter oder auch einen Kommanditisten der KG zum Geschäftsführer bestimmen.[1] Sie müssen sich aber an die s...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 2.3.3.2 Haftung im Gründungsstadium bei fehlendem Handelsgewerbe

Rz. 89 Grundsätzliches Bei einer Gesellschaft, die kein Handelsgewerbe i. S. des § 1 Abs. 2 HGB betreibt und noch nicht im Handelsregister eingetragen ist,[1] richtet sich die Haftung nach dem Recht der BGB-Gesellschaft.[2] Nach der herkömmlichen Auffassung, die eine eigene Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft ablehnt,[3] werden aus Rechtsgeschäften, die die geschäfts- und ve...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.2.2 Einschränkung der Kommanditistenrechte

Rz. 204 Die Mitverwaltungsrechte der Kommanditisten können auch über die gesetzliche Regelung hinaus eingeschränkt werden. Eine solche zulässige Einschränkung liegt z. B. vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Komplementär-GmbH zur Vornahme ungewöhnlicher Geschäfte nicht der Zustimmung der Kommanditisten bedarf oder dass für einen Zustimmungsbeschluss gemäß §§...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Motive und Zielvorstellungen im Rahmen der Neuorganisation des IASC

Tz. 35 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Aufgrund der vormaligen Kritik an der mangelnden Legitimation, Qualifikation und fehlenden Unabhängigkeit des IASC und seiner Gremien sah sich der Board in der Pflicht, die Zielsetzungen, die Organisationsstruktur und das Vorgehen des IASC zu überarbeiten und die Vorschläge öffentlich zur Diskussion zu stellen. Ziel dieser Überlegungen war es...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Verbindliche Anwendung der IFRS-Vorschriften ab dem Jahr 2005

Tz. 128 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Entscheidung der EU-Kommission, IFRS ab 2005 als verbindliches Regelwerk zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse für kapitalmarktorientierte Gesellschaften in der EU einzuführen (vgl. Tz. 120), entspricht im Grundsatz der Aufforderung des EU-Sondergipfels im März 2000 in Lissabon, bis 2005 einen vollständig integrierten Binnenmarkt für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Einrichtungen der Selbstverwaltung der Vertragsärzte, der Vertragspsychotherapeuten, der medizinischen Versorgungszentren und/oder der Vertragszahnärzte sind für die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung auf der Lan­desbene die Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV). Der Gesetzgeber hat die allgemein bekannte und in der Praxis etablierte Bezeich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt das Patientenrecht auf freie Arzt(Zahnarzt)wahl, aber auch die Grenzen. Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren (§ 95) sind insoweit den Ärzten gleichgestellt. Die freie Arztwahl hat in der Gesellschaft eine herausragende Bedeutung; sie wird allerdings auch gelegentlich von den Leistungserbringern als Argument angeführt, ihre Intere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.3 Rechtsstatus

Rz. 9 Die KV/KZV sowie die KBV und KZBV haben nach Abs. 5 den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die eine Körperschaft prägende, personenbezogene Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgegeben (vgl. Abs. 3 für die KV/KZV bzw. § 79 für die KBV/KZBV). Mitglieder der KV/KZV sind die Vertrags(zahn)ärzte bzw. die mindestens 10 Stunden pro Woche beschäftigten anges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 77 Kassenär... / 2.1 Bildung der KV/KZV

Rz. 5 Eine KV wird von den Vertragsärzten für den Bereich jedes Landes (Bundeslandes) gebildet. Die Bildung einer KV ist dabei nicht als ein aktives Handeln der Vertragsärzte zu verstehen, sondern als Rechtsfolge ihrer Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, einschließlich der Anstellung als Arzt in zugelassenen medizinischen Versorgun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Leitsatz 1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gemäß § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Normenkette § 178 Abs....mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2019 ... / 5 Vollmacht (Seite 2)

Rz. 18 [Empfangsvollmacht → Zeilen 31–36] Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 11–13 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.5 Versicherung an Eides Statt/Bevollmächtigung der Finanzbehörde

Rz. 50 Sollte sich ein Staat oder Gebiet in der Zukunft wider Erwarten doch als unkooperativ erweisen, so wird die Finanzbehörde ermächtigt, den Stpfl. zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt aufzufordern. § 90 Abs. 2 S. 3 AO ist lex specialis zu § 95 AO. Nach dem Wortlaut geht der Umfang der eidesstattlichen Versicherung über § 95 Abs. 1 S. 1 AO hinaus, weil nicht nur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.2.2.3 Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten

Rz. 47 § 90 Abs. 2 S. 3 AO stellt einleitend ausschließlich auf Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten ab. Die erweiterten Mitwirkungspflichten zielen demnach schwerpunktmäßig darauf ab, Erkenntnisse über im Ausland erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen [1] zu gewinnen. Unter den Begriff "Finanzinstitut" fallen nach dem Sinn und Zweck der Regelung sowohl Kreditinstitute i....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 2.2 Mitwirkungsverpflichteter

Rz. 9 Mitwirkungsverpflichteter ist der Beteiligte.[1] Soweit die Mitwirkungshandlung keine höchstpersönliche Vornahme erfordert, kann sich der Beteiligte zu ihrer Erfüllung eines Bevollmächtigten i. S. d. § 80 AO oder einer anderen Hilfsperson bedienen. Allerdings ist der Beteiligte als unmittelbarer Wissensträger gegenüber einem beauftragten Dritten regelmäßig das tauglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 90 Abs. 1 AO statuiert eine allgemeine Mitwirkungspflicht des Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Die Vorschrift enthält keine eigenständige Rechtsgrundlage, die es der Finanzbehörde ermöglichen würde, von dem Beteiligten ein konkretes Verhalten zu verlangen. Hierfür ist sie inhaltlich zu unbestimmt.[1] Die tradierte Rollenverteilung zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.2 Gegenseitigkeit

Gegenseitigkeit bedeutet Schuldner- und Gläubigeridentität, d. h. Hauptforderung und Gegenforderung müssen zwischen denselben Personen bestehen. Der Schuldner des einen Anspruchs muss Gläubiger des anderen Anspruchs sein. Aufrechenbar ist daher nur der eigene Anspruch, nicht der Anspruch eines Dritten. Hinweis Keine gegenseitige Aufrechnung bei Zusammenveranlagung Auswirkungen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.9 Auflösungsverträge mit minderjährigen Arbeitnehmern

Soll ein Auflösungsvertrag mit einem Minderjährigen abgeschlossen werden, bedarf es grds. der Einwilligung bzw. Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§§ 107, 108 BGB), es sei denn, dieser hat den Minderjährigen gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB ermächtigt. Dies kann aber nicht schon dann angenommen werden, wenn der gesetzliche Vertreter den Arbeitsvertrag gemeinsam mit dem Min...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Die Pflichten nach § 34 AO sind öffentlich-rechtlicher Art und können ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 4 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Erfüllung steuerlicher Pflichten solcher Stpfl., die ganz oder teilweise nicht in eigener Person handeln können. Der Kreis derjenigen Personen, die für solche Stpfl. handeln und deswegen selbst steuerlich mit eigenen Pflichten verpflichtet werden sollen, ist im Wortlaut der Vorschrift sehr viel weiter gezogen, als die Überschrift der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Umfang und Grenzen der Verpflichtung

Rz. 14 Der Umfang der Verpflichtung ergibt sich zunächst aus dem Umfang der Pflichten der vertretenen Person bzw. des Gebildes (Steuersubjekte), für die die verpflichtete Person zu handeln hat. Nur soweit der Vertretene steuerlich verpflichtet ist, können auch die Personen des § 34 AO verpflichtet sein.[1] So hat der atypische stille Gesellschafter trotz seiner Mitunternehm...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Einzelfälle

Rz. 7 Nicht von der Vorschrift erfasst werden die Fälle, in denen eine nicht bestehende Verfügungsmacht behauptet oder vorgetäuscht wird (vgl. Rz. 2). Das gilt für alle Arten der Verfügungsmacht, also auch für die Fälle, die beim Bestehen einer Verfügungsmacht unter § 34 AO fallen würden.[1] Allerdings können solche Personen unter § 35 AO fallen, die formell nicht die Voraus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Den in § 34 AO genannten gesetzlichen Vertretern und damit auch den anderen unter § 34 AO fallenden Personen wird hinsichtlich der Belastung mit den steuerlichen Pflichten derjenige gleichgestellt, der als Verfügungsberechtigter nach außen auftritt. Die Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 34 AO.[1] Soweit Personen steuerliche Pflichten für andere bereits nach § 34 AO zu...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / X. Verfahren

In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen.[75] Der diese Auffassung entgegenstehende Zweck des § 54 Abs. 2 HGB ist lediglich auf kontradiktorische Verfahren anzuwenden, nicht hingegen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Legt ein Versorgungsträ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1 Verfügungsberechtigter

Rz. 4 Verfügungsberechtigter ist jede Person, die rechtlich und tatsächlich über Mittel, Wirtschaftsgüter, Sachen oder Rechte verfügen kann. Der Begriff des Verfügungsberechtigten ist grundsätzlich weit auszulegen.[1] Er wird allerdings durch das Wort "soweit" in Einzelfällen eingeschränkt. § 35 AO meint jedoch nur diejenigen Verfügungsberechtigten, die nicht selbst der Rech...mehr

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zfs 09/2019, Landesverfassu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Verfassungsgerichtshof hat zunächst Auskünfte des Landesverwaltungsamtes und des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz zur Verwendung des Messgerätes Traffistar S 350, zu seiner Funktionsweise und zu etwaigen bisherigen Auffälligkeiten eingeholt. Während das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz keine weiterführenden Hinweise erteilen konnte, hat das Landesver...mehr