Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage

Rz. 38 In der Praxis hat sich folgendes Muster eingebürgert, das weiter unten im Einzelnen erläutert wird: Muster 1: Klageschrift Muster: Klageschrift An das Landgericht Berlin Tegeler Weg 17–21 10589 Berlin Klage der Hubert Müller GmbH, Stresemannstr. 1, 14199 Berlin, vertreten durch ihren einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer Hubert Müller, ebenda, Klägerin, Prozessbevollmächti...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / II. Besonderheiten beim mehrseitigen Erbvertrag

Rz. 34 Schwierigkeiten ergeben sich beim mehrseitigen Erbvertrag, wenn die von den Vertragsparteien getroffenen Verfügungen nicht bei jeder Vertragspartei demselben Recht unterliegen. Dies ist z.B. möglich, wenn die Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben oder eine abweichende Rechtswahl getroffen haben. Einhellige Ansicht ist, dass sämtliche Ve...mehr

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Dänemark / 1. Ordentliches Testament

Rz. 83 Das ordentliche Testament ist schriftlich zu errichten und entweder vor einem Notar[21] (Notartestament) oder vor zwei Zeugen (Zeugentestament) zu unterschreiben oder anzuerkennen. Das ordentliche Regeltestament ist aus Beweisgründen das Notartestament und – trotz der ausführlichen gesetzlichen Regelung – nicht das Zeugentestament. Rz. 84 Das Notartestament muss nach §...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Auf die Nachlassabwicklung anwendbares Recht

Rz. 59 Das Erbstatut ist grundsätzlich für die Voraussetzungen für den Erwerb der Erbenstellung (titulus) maßgebend, während für den dinglichen Vollzug (modus) das Sachstatut, also i.d.R. das Recht des Belegenheitsortes, maßgebend sein soll. Rz. 60 Aus italienischer Sicht ist nach überwiegender Auffassung die Differenzierung zwischen titulus und modus durch die EuErbVO entfal...mehr

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Tschechien / 1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 122 Mit dem Tod des Erblassers entsteht für den oder die Erben das Erbrecht, also das Recht auf den Nachlass oder Teilen hiervon (§ 1479 ZGB). Der Erwerb wird nach § 1670 ZGB vom Nachlassgericht bescheinigt. Bei gesetzlicher Erbfolge geht der Nachlass unmittelbar mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben über. Dies gilt auch bei gewillkürter Erbfolge, es sei denn...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Abgabe der Annahmeerklärung

Rz. 237 Die Annahme ist unwiderruflich. Die bedingte bzw. befristete Annahme ist ebenso wenig wie die teilweise Annahme (Art. 475 Abs. 2, 3 c.c.) zulässig. Stellvertretung ist möglich.[381] Die Annahme setzt als einseitige Willenserklärung[382] die volle Geschäftsfähigkeit voraus; gesetzliche Vertreter bedürfen der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts (Art. 320 Abs. 3, 374 ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / J. Fragen und Antworten

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Slowakei / VII. Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 132 Das Europäische Nachlasszeugnis wird in den §§ 214–219 FGG geregelt und bezieht sich weitgehend auf die EuErbVO. Die Stelle zum Erlass des Europäischen Nachlasszeugnisses ist der örtlich zuständige Notar. Jedes ausgestellte Nachlasszeugnis ist im Zentralen Dokumentenregister der Notare zu registrieren.[83] Der Antrag auf die Ausstellung dieses Zeugnisses wird abgeleh...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / B. Eintragung einer (Zwangs-)Sicherungshypothek

Rz. 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek führt nicht zur Verwertung, sondern lediglich zur Sicherung der Forderung. Die Sicherungshypothek als solche bringt dem Gläubiger also kein Geld. Die Sicherungshypothek verfolgt einen anderen Zweck. Sie will eine Rangposition am Grundstück sichern, so z.B. für den Fall einer Zwangsversteigerung. Aber auch wenn z.B. ein Hausgrunds...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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Russische Föderation / IV. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 75 Gemäß Art. 1157 ZGB ist ein Erbe berechtigt, die Erbschaft auszuschlagen. Dabei ist eine generelle Ausschlagung, aber auch eine Ausschlagung zugunsten eines anderen Erben möglich, der dann den Vermögensgegenstand oder den Erbteil erhält. Rz. 76 Gemäß Art. 1158 ZGB ist eine Ausschlagung zugunsten anderer testamentarischer oder gesetzlicher Erben, d.h. Personen, die zu e...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / III. Erbrechtliche Rechtswahl

Rz. 17 Die objektive Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt wird in Art. 22 EuErbVO durch die Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts des Erblassers ergänzt. Wer sich eine anspruchsvolle Rechtsberatung leistet, kann auf diese Weise die vorgenannten Gefahren eines unerwünschten Wechsels des Erbstatuts vermeiden und sich ggf. erweiterte Gestaltungsmöglichkei...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Aszendenten und Geschwister

Rz. 86 Die Eltern erben nur, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat. Anders als nach deutschem Recht erben neben den Eltern gleichzeitig auch etwaige Geschwister des Erblassers, weil sie Erben gleicher Ordnung sind. Rz. 87 War der Erblasser nicht verheiratet, erben die Eltern bzw. der überlebende Elternteil einerseits und die Geschwister, ersatzweise deren Repräsentanten, a...mehr

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§ 8 Sachenrecht / 3. Grundbuchverfahren

Rz. 71 Das Grundbuchamt (Rechtspfleger) nimmt von Ausnahmen abgesehen (vgl. etwa § 53 GBO) gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 GBO Eintragungen im Grundbuch nur auf Antrag vor. Antragsberechtigt sind gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO sowohl der jeweils unmittelbar Begünstigte als auch der Betroffene (= "verlierende" Teil) der Grundbucheintragung. Soll bspw. der Eigentumsübergang an einem Grun...mehr

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Dänemark / 4. Erwerb von Besitz und Eigentum

Rz. 156 Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst verfügen diese nach der Übergabe des Nachlasses an sie gemeinsam über die Nachlasswerte (siehe Rdn 146). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt die Vermögenswerte verteilen. Entscheidend ist, wann die Erben gemeinsam einem einzelnen Erben die Legitimation erteilen, über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen. Bei Akti...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Legitimationswirkungen

Rz. 11 Das ENZ ist mit mehreren Wirkungen versehen:mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / IV. Authentifizierung ausländischer öffentlicher Urkunden

Rz. 78 Für die Überprüfung der Authentizität einer Urkunde aus einem anderen Mitgliedstaat sind gemäß Art. 59 Abs. 2 EuErbVO ausschließlich die Gerichte des Ursprungsstaates zuständig. Der Begriff der Authentizität ist in ErwG 62 näher erläutert. Er umfasst insbesondere die Echtheit der Urkunde, die Legitimation der ausstellenden Behörde und die Wahrheit des beurkundeten Vor...mehr

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Schweiz / e) Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen und Ausstellung des Erbenscheins (Art. 556–559 ZGB)

Rz. 202 Die Bestimmungen der Art. 556–559 ZGB enthalten Regelungen für den Fall, dass im Erbgang eine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist. Rz. 203 Art. 556 ZGB sieht vorab eine allgemeine Pflicht zur Einlieferung letztwilliger Verfügungen (Testamente) vor. Einzuliefern sind sämtliche Dokumente, die inhaltlich als Testamente erscheinen.[340] Über den sich auf letztwillige ...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Erbnachweis in Altfällen

Rz. 44 Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO findet die Erbrechtsverordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind. Daraus ergibt sich, dass auch nach dem Anwendungsstichtag für Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, kein ENZ ausgestellt werden kann. Das überrascht zunächst. Es ist aber Konsequenz daraus, dass für diese...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / II. Dingliche Wirkungen von Vindikationslegaten und Teilungsanordnungen

Rz. 110 Einzelvermächtnisse und Teilungsanordnungen betreffen nicht den Übergang des Vermögens als Ganzem (Universalsukzession), sondern einzelne Rechte, die aus dem Nachlass herausgelöst werden (Singularsukzession). Selbst dann, wenn dem Vermächtnis in der Rechtsordnung, die Erbstatut ist, unmittelbar verfügende Wirkung zukommen sollte – wie z.B. im französischen oder itali...mehr

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Liechtenstein / II. Erbrecht und Stiftungen

Rz. 16 In der Praxis stellt sich oftmals die Frage des Verhältnisses von Erbrecht und Begünstigung einer Stiftung.[18] Insbesondere fragt ein eingesetzter Testamentsvollstrecker bei angeordneter Testamentsvollstreckung nach dem korrekten Vorgehen, sofern der Erblasser Stifter und/oder Begünstigter einer Stiftung war. Die Antwort hierauf hängt erkennbar von der Frage ab, ob d...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / III. Abstammung

Rz. 36 Die Abstammung unterliegt dem gem. Art. 19 Abs. 1 EGBGB anwendbaren Recht. Dies gilt wohl auch unter der Geltung der EuErbVO selbst dann, wenn ausländisches Recht Erbstatut ist (selbstständige Vorfragenanknüpfung).[36] Rz. 37 Um die Feststellung der Abstammung zu begünstigen, sieht Art. 19 Abs. 1 EGBGB nebeneinander mehrere Anknüpfungspunkte vor (alternative Anknüpfung...mehr

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Belgien / IV. Erbfolgeurkunden und -bescheinigungen – Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 111 Das belgische Recht kennt kein gesetzlich geregeltes Erbscheinsverfahren. Die Praxis hat zwei Arten von Bescheinigungen über die Erbfolge entwickelt, welche unterdessen durch das Gesetz vom 6.5.2009 in den Bestimmungen der Art. 1240bis ff. ZGB gesetzlich anerkannt wurden, nämlich:mehr

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Türkei / III. Steuersätze und Freibeträge

Rz. 118 Bei der Erbschaftsbesteuerung gilt unabhängig vom verwandtschaftlichen und persönlichen Verhältnis zum Erblasser und unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Erwerber ein einheitlicher Tarif mit Steuersätzen zwischen 1 % und 10 % (Art. 16 VVK). Bis 1998 waren die Erben in drei unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Je entfernter das Verwandtschaftsverhältn...mehr

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Schweiz / d) Zentrales Testamentsregister (ZTR)

Rz. 92 Der Schweizerische Notarenverband (SNV) betreibt auf privater Basis ein Zentrales Register für Verfügungen von Todes wegen. In diesem Register können Erbverträge, Testamente und Eheverträge zur Registrierung angemeldet werden, sofern sie bei einem Notar oder einer Amtsstelle in der Schweiz deponiert sind. Unter dieser Voraussetzung ist auch die Registrierung von im Au...mehr

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Deutschland / b) Nachlasspflegschaft

Rz. 156 Ein wichtiges Mittel zur Sicherung des Nachlasses ist die Anordnung der Nachlasspflegschaft. Die Nachlasspflegschaft ist ein Unterfall der Pflegschaft i.S.d. §§ 1909 ff. BGB, auf die nach § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft (§§ 1773 ff. BGB) entsprechend anzuwenden sind. Allerdings ist bei der Nachlasspflegschaft statt des Vormundschaftsgerichts...mehr

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Deutschland / II. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis

Rz. 120 Gemäß § 2038 BGB verwalten die Miterben den Nachlass gemeinschaftlich. Zur Verwaltung gehören alle Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung und Vermehrung sowie zur Gewinnung von Nutzungen und Bestreitung der laufenden Verbindlichkeiten erforderlich und geeignet sind.[93] Die Verwaltung des Nachlasses umfasst allerdings nicht nur Erhaltungsmaßnahmen, sondern auch Ver...mehr

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Türkei / 5. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 56 Die Anordnung der Nacherbschaft ist im türkischen Recht – wie im schweizerischen Recht – nur einstufig möglich; eine Bestimmung von Nach-Nacherben ist folglich nicht möglich (Art. 521 Abs. 2 und Art. 522 Abs. 3 ZGB).[97] Der Erblasser kann gem. Art. 521 Abs. 1 ZGB durch Verfügung von Todes wegen den eingesetzten Vorerben verpflichten, die Erbschaft an den Nacherben he...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 245 Die Ausschlagung der Erbschaft, die grundsätzlich von der formlosen (anders nur bei Art. 1350 Nr. 1–4 c.c.) und jederzeit (Art. 649 Abs. 1 c.c.) möglichen Ausschlagung eines Vermächtnisses zu unterscheiden ist,[395] muss durch eine von einem Notar oder vom Urkundsbeamten des Gerichts, in dem die Erbfolge eröffnet wurde, aufgenommene Erklärung, die in das Erbschaftsre...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / c) Formelle Voraussetzungen der Eheschließung

Rz. 12 Für die Formwirksamkeit der Eheschließung genügt gem. Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB die Einhaltung des am Eheschließungsort geltenden Rechts. Der Gegenstand der Form ist weit gegriffen und umfasst z.B. die Zulässigkeit der Stellvertretung – soweit sie nicht die Befugnis zur Auswahl des Partners umfasst[9] –, das Erfordernis eines Aufgebots und das für die Eheschließung ...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / II. Landgericht

Rz. 7 Das Landgericht (LG) ist sowohl Eingangs- als auch Rechtsmittelgericht : Als Eingangsgericht ist es zuständig für alle Klagen oberhalb von 5.000,00 EUR (§ 71 GVG) und als Berufungsgericht für die gegen Entscheidungen der ihm zugeordneten AG eingelegten Berufungen (§ 72 GVG). Der Landgerichtsbezirk umfasst regelmäßig mehrere Amtsgerichtsbezirke. Rz. 8 Anders als bei den A...mehr

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Katalonien / III. Zuständigkeit

Rz. 100 Die Kompetenzen der Autonomen Regionen im Bereich der Steuereintreibung bestimmen sich nach dem Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, unabhängig vom Ort der Nachlassgegenstände und dem auf die Erbfolge anwendbaren Recht.[32] War der Erblasser nicht in Spanien wohnhaft, so fallen die Verwaltung und Eintreibung der Steuer in die Kompetenz der staatli...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / IV. Formwirksamkeit eines Testaments

Rz. 12 Für die Ermittlung des auf die Formwirksamkeit eines Testaments anwendbaren Rechts gilt das Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anwendbare Recht vom 5.10.1961 (Testamentsformübereinkommen),[11] welches für Deutschland am 1.1.1966 in Kraft getreten ist.[12] Das Abkommen gilt aktuell in 16 Mitgliedstaaten der EU, darunter auch in den dre...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken

Leitsatz Ist im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig, kann ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (z.B. mit Pferdefuhrwerken) vorliegen, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG, § 47, § 49 PBefG, Art. 98 Abs. 2 i.V.m. Anhang ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Muster – Antrag auf Vollstreckungsschutz

Rz. 16 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 851b ZPO In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Schuldner vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Der Pfändungsbeschluss des angerufenen Gerichts vom ... wird dahin gehend geändert, dass die erfolgte Pfändung der Mietforderungen ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unpfändbarkeit bei höchstpersönlichen Ansprüchen

Rz. 7 Unpfändbar sind höchstpersönliche Ansprüche: Anspruch auf Beratungsleistungen (BGH, WM 2013, 572 = ZIP 2013, 586 = ZInsO 2013, 547; vgl. auch Rn. 6 "Dienstleistungsansprüche"); Ehelicher Unterhaltsanspruch gem. § 1360a BGB (LG Frankenthal, NJW-RR 2001, 1012; LG Braunschweig, Rpfleger 1997, 394); Ausnahme: bei Sonderbedarf wie z. B. einer notwendigen ärztlichen Behandlung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Antrag auf Gestattung (Genehmigung) der Austauschpfändung

Rz. 16 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Gestattung der Austauschpfändung In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen: Die mit Protokoll des Gerichtsvollziehers ... vom ... DRNr. ... erfolgte Austauschpfändung (§ 811b ZPO) der Armbanduhr Rolex (genaue Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Antrag auf Vornahme der Austauschpfändung (Absatz 2)

Rz. 15 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - Az.: ... Antrag auf Vornahme der Austauschpfändung In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben werde ich beantragen, die Austauschpfändung gemäß § 811a ZPO hinsichtlich der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Armbanduhr der Marke Rolex (nähere Bezei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Gebotsabgabe/Zuschlag/Wirkungen

Rz. 10 Abgegebene Gebote (zur Legaldefinition des Mindestgebots vgl. § 817a Abs. 1 Satz 1 ZPO) stellen eine Prozesshandlung (BGH, NJW-RR 2005, 1359) dar. Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit sowie Vertretungsmacht sind unabdingbar und bedingungsfeindlich. Der Bieter ist an das Gebot gebunden (§§ 156, 145 BGB). Anfechtung gem. §§ 119 ff. BGB ist bis zur Zuschlagserteil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen – Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Die Begünstigung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG i.d.F. des Jahres 2007 setzt voraus, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und bei dem neuen Rechtsträger Betriebsvermögen wird. 2. Ist Gegenstand des Erwerbs eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, muss der Erwerber Mitunternehmer werden. 3. Der Eigentüme...mehr

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Zustellung finanzgerichtlicher Urteile – Abziehbarkeit vergeblicher Rechts­verfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Kann der beglaubigten Abschrift eines Urteils nicht entnommen werden, ob die erkennenden Richter die Urschrift des Urteils unterschrieben haben, ist die Urteilszustellung unwirksam. 2. Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers eingeklagt hat, sind als Nachlassregelungskosten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.2.3.2.2 Gewinnabgrenzung Betriebsstätte – Stammhaus

Rz. 16 Steuerlich ist der der Betriebsstätte zuzurechnende Gewinn, von dem durch die Tätigkeit des Stammhauses erzielten Gewinn abzugrenzen. Diese Gewinnabgrenzung hat ihre wesentliche Bedeutung bei Bestehen eines DBA, da dann der der Betriebsstätte zuzuordnende Gewinn, regelmäßig nur im Betriebsstättenstaat besteuert werden kann, während er im Staat des Stammhauses (Ansässig...mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.3 Gesetzliche Vertretung

Rz. 38 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.2 Gesetzliche Vertretung

Rz. 17 In allen Angelegenheiten der Personen- und Vermögenssorge sind die Sorgeberechtigten berechtigt und verpflichtet, das Kind gegenüber Dritten zu vertreten (§ 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB). Soweit die elterliche Sorge Vater und Mutter gemeinsam zusteht, gilt der Grundsatz der Gesamtvertretung (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 HS 1 und Satz 3 HS 2 BGB). Davon ausgenommen sind alle bei Gef...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 82 Unterhaltsersatzansprüche ergeben sich aus dem Ausfall des Unterhaltsschuldners oder der schädigungsbedingten Einschränkung seiner Leistungsfähigkeit (Fischer, in: Schellhorn u. a., SGB VIII, § 18 Rz. 18). Zu den Unterhaltsersatzleistungen gehören deshalb die Halbwaisenrente (§ 48 SGB VI; §§ 38, 45, 47 BVG), zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.4.2.1 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Zustimmung

Rz. 68 § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist Ausdruck des Gestaltungsvorranges der Eltern, der das Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) zurückdrängt (Ziegler, in: KK-FamR, § 1671 Rz. 10, 90). Sind sich die Eltern einig, ist dies grundsätzlich zu akzeptieren. Damit relativiert sich aber zugleich die praktische Bedeutung von § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wenn sich die Eltern eini...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.2.2 Vollmachten

Rz. 522 Jeder Gesellschafter kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 47 Abs. 3 GmbHG). Unzulässig ist allerdings eine unwiderrufliche, verdrängende Vollmacht, weil sie dem Verbot der Abspaltung des Stimmrechts vom Geschäftsanteil zuwiderliefe.[1] Das persönliche Erscheinen des Gesellschafters trotz erteilter Vollmacht is...mehr

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II Gründung / 2.2.3 Vertretung

Rz. 136 Juristische Personen werden durch ihre Organe vertreten. Die Gründer können sich bei der Beurkundung durch rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte vertreten lassen. Benötigt wird dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 2 Abs. 2 GmbHG). Diese kann bei Vorhandensein mehrerer Gründer auch noch nachträglich – als Genehmigung – erteilt und vorgelegt werden.[1] Bei Bevollm...mehr