Rz. 92

Der Schweizerische Notarenverband (SNV) betreibt auf privater Basis ein Zentrales Register für Verfügungen von Todes wegen. In diesem Register können Erbverträge, Testamente und Eheverträge zur Registrierung angemeldet werden, sofern sie bei einem Notar oder einer Amtsstelle in der Schweiz deponiert sind. Unter dieser Voraussetzung ist auch die Registrierung von im Ausland beurkundeten Verfügungen von Todes wegen möglich. Zweck des Registers ist das erleichterte Auffinden der erwähnten Dokumente. Unter Vorweisung eines Todesscheins oder einer Ermächtigung des Verfügenden kann – namentlich auch von einem deutschen Anwalt oder Notar – die schriftliche Anfrage an das ZTR gerichtet werden, ob und gegebenenfalls wo ein solches Schriftstück hinterlegt worden ist.[121] Zu beachten bleibt freilich, dass keinerlei Verpflichtung zur Anmeldung beim ZTR besteht, so dass auch nichtregistrierte Verfügungen von Todes wegen und Eheverträge vorkommen.

[121] Siehe zum Ganzen die detaillierten Angaben auf der Homepage des Schweizerischen Notarenverbandes (www.testamentenregister.ch), m.w.N.

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