Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 49 Wörterlexikon / 12 L

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 3. Duldungs- und Anscheinsvollmachten

Rz. 58 Duldungsvollmachten liegen dann vor, wenn der Vertretene weiß, dass ein Dritter für ihn wie ein Vertreter auftritt und wenn er dies unwidersprochen geschehen lässt, so dass der Vertragspartner das Verhalten des Vertretenen dahin verstehen muss, dass der Dritte mit Einwilligung – Vollmacht – des Vertretenen handelt. Beispiel: A ist im Betrieb des G als Sekretärin angest...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Gesetzliche Vertretung

Rz. 57 Gegenstück der rechtsgeschäftlichen Vertretung ist die Vertretung, die auf gesetzlicher Anordnung beruht. Die wohl bekannteste dieser gesetzlichen Vertretungen ist die der Eltern für ihre Kinder. Die Eltern können für ihre Kinder kraft der ihnen anvertrauten elterlichen Sorge, § 1629 BGB, weitgehend wirksam über ein dem Kind gehörendes Vermögen verfügen, wodurch das Ki...mehr

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Luxemburg / 3. Sonstige

Rz. 124 Vollmachten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Im vertraglichen Bereich wird das Weiterbestehen der lebzeitigen Vollmacht von der Rechtsprechung regelmäßig zugelassen.[60] Die Zulässigkeit von transmortalen und postmortalen Vollmachten erscheint dagegen fraglich.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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Großbritannien: Schottland / III. Verfahrensbesonderheiten bei Domizil im Ausland

Rz. 53 Hatte der Erblasser sein Domizil außerhalb Schottlands, wird als executor für den in Schottland belegenen Nachlass derjenige bestellt, der im Domizilland zur Abwicklung des Nachlasses berufen ist. Als Nachweis für die Berechtigung wird entweder die Vorlage der ausländischen Bestallungsurkunde (grant of representation) oder ein expert affidavit einer rechtskundigen Per...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Vertretung

Rz. 49 Dem Normalfall rechtsgeschäftlichen Handelns entspricht es, dass der Handelnde selbst, d.h. in eigener Person tätig ist. A, der ein Buch erwerben will, geht selbst in den Laden und schließt dort einen Kaufvertrag über den Erwerb des Buches. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Personen nicht nur selbst, sondern auch durch Vertreter handeln. Vertreter ist derjenige, de...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / E. Fragen und Antworten

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / C. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen

Rz. 16 Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen vertretbaren (§ 887 ZPO) und unvertretbaren (§ 888 ZPO) Handlungen. Unter vertretbaren Handlungen versteht man solche, die nicht ausschließlich der Schuldner vornehmen kann, sondern auch ein fachkundiger Dritter; dementsprechend ist z.B. die Durchführung einer Autoreparatur eine vertretbare Handlung. Insbes...mehr

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Österreich / VIII. Testamentsvollstreckung

Rz. 107 Der Verfügende kann in seiner letztwilligen Anordnung einen Testamentsvollstrecker einsetzen.[45] Da in Österreich der Erbschaftserwerb ohnehin unter Aufsicht des Verlassenschaftsgerichts erfolgt, ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers meist überflüssig. Nur dort, wo die Erfüllung des letzten Willens vom Gericht nicht überwacht wird, z.B. bei Anordnung von ...mehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Ehegesetzbuch und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Büromäßige Behandlung

Rz. 29 Sobald die Klage der Rechtsanwaltskanzlei mit einer Mandatserteilung zur Rechtsverteidigung oder Prüfung der Sach- und Rechtslage zugeleitet wird, muss die Rechtsanwaltskanzlei in Erfahrung bringen, wann dem Beklagten die Klage zugestellt worden ist. Kann der Beklagte selbst hierzu keine oder nur unsichere Angaben machen, muss die Rechtsanwaltskanzlei den Zeitpunkt de...mehr

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Griechenland / VI. Wege der Nachlassregelung außerhalb des Erbrechts

Rz. 69 Hierbei handelt es sich um lebzeitige Zuwendungen auf den Todesfall (Schenkung auf den Todesfall, transmortale Vollmacht und transmortaler Auftrag, Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall), die denselben Zweck wie eine Verfügung von Todes wegen verfolgen. Der Zuwendende ordnet hiermit seine Rechtsverhältnisse für die Zeit nach seinem Tod. Die praktischen Bedürfni...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Berufung

Rz. 36 Berufung gibt es in Strafsachen gem. § 312 StPO nur gegen Entscheidungen des Amtsgerichts (Strafrichter, Schöffengericht). Bei geringfügigen Strafen muss die Berufung gem. § 313 StPO zur Entscheidung angenommen werden. Die Berufung muss grds. binnen einer Woche ab Urteilsverkündung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden, da...mehr

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§ 46 Strafrecht / III. Die Beschwerde

Rz. 40 Gegen Beschlüsse und Verfügungen (nicht gegen Urteile) der Strafgerichte kann gem. § 304 StPO Beschwerde eingelegt werden, soweit diese Entscheidungen nicht der Urteilsfällung vorausgehen und damit automatisch zugleich mit dieser angefochten werden (§ 305 StPO). Mit der Beschwerde sind z.B. der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Festsetzung von Ordnungsgeld...mehr

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Russische Föderation / III. Annahme der Erbschaft

Rz. 68 Gemäß Art. 1152 ZGB muss ein Erbe die Erbschaft annehmen. Lediglich der russische Staat bedarf zur Annahme der Erbschaft keiner Annahmeerklärung. Die Annahme der Erbschaft stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, so dass die Annahme die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erben voraussetzt. Daher können Minderjährige nur mit Zustimmung oder vertreten durch ihre Elt...mehr

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Griechenland / 3. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 92 Die Anerkennung deutscher Erbscheine ist im griechischen internationalen Prozessrecht geregelt (gem. Art. 1 GVO ist dieselbe, wie auch früher das GVÜ, auf das Gebiet des Erbrechts einschließlich des Testamentsrechts nicht anzuwenden). Maßgebend sind die Bestimmungen des Art. 780 grZPO und die entsprechenden Vorschriften des deutsch-griechischen Abkommens vom 4.11.1961...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Revision

Rz. 38 Gegen die Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte findet ausschließlich das Rechtsmittel der Revision statt. Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision genannt) sogleich Revision eingelegt werden (§ 335 StPO). Die...mehr

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§ 46 Strafrecht / G. Das OWiG

Rz. 67 Wie eingangs bereits ausgeführt, werden unerlaubte Verhaltensweisen mit einem Unwertgehalt unterhalb von Straftaten als sog. Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit Geldbuße geahndet. Das Verfahren hierüber sowie die Möglichkeit, sich gegen eine verhängte Geldbuße zur Wehr zu setzen, ist im OWiG geregelt. Die Geldbuße wird von der jeweils zuständigen Behörde durch einen...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 5. Büromäßige Behandlung

Rz. 26 Der Anwalt muss, wenn er mit der Kündigung eines Mieterverhältnisses betraut wird, die oben genannten Vorschriften genau beachten. Er muss daher die Kündigung im Einzelnen begründen und ihr insbesondere auch eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht beifügen. Treten neue Kündigungsgründe auf, kann auf diese eine erneute Kündigung gestützt werden.mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / VII. Prozessbevollmächtigte

Rz. 45 Prozessbevollmächtigte sind Parteivertreter , die aufgrund einer Vollmacht den Prozess anstelle der Partei führen, § 80 ZPO. Als Prozessbevollmächtigte treten heute fast ausschließlich Rechtsanwälte auf. Rechtsanwälte müssen für ihre Zulassung ein Studium der Rechtswissenschaften und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben. Sie verfügen damit ...mehr

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§ 24 Verfahren in Familiens... / 2. Anwaltszwang

Rz. 6 Obwohl Familiengerichte nur bei den AG bestehen, unterliegt die Verfahrensführung in Ehesachen, Scheidungsfolgesachen, Unterhaltssachen und wegen Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht dem Anwaltszwang , vgl. § 114 FamFG. Die Vollmacht des Anwalts erstreckt sich auch auf Scheidungsfolgesachen.mehr

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§ 46 Strafrecht / a) Ermittlungsverfahren

Rz. 50 Im Ermittlungsverfahren hat ein Verteidiger nur relativ geringe Einflussmöglichkeiten. Zwar hat er, wenn sein Mandant sich in Untersuchungshaft befindet, ein umfassendes Recht auf unkontrollierte Kontakte mit dem Beschuldigten. Ihm steht jedoch anderseits vor dem Abschluss der Ermittlungen, der gem. § 169a StPO in den Akten zu vermerken ist, nicht einmal ein unbedingt...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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Slowakei / c) Verfügungen von Todes wegen in sonstigen gesetzlichen Formen

Rz. 69 Das Testament, die Enterbungsurkunde oder ihr Widerruf, die nicht in der Form des notariellen Protokolls errichtet wurden, können gemäß §§ 65–69 NO und § 73 BO in die notarielle Verwahrung gegeben werden. Rz. 70 Die Annahme des Testaments in die notarielle Verwahrung beantragt der Erblasser persönlich oder schriftlich. Der Erblasser kann zu der Beantragung der Testamen...mehr

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Niederlande / I. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 129 Nach niederländischem Recht hat der Erbe drei Möglichkeiten. Er kann den Nachlass Rz. 130 Für die Entscheidung hat der Erbe hat drei Monate Zeit. In diesem Zeitraum können die Gläubiger den Erben nicht in Anspruch nehmen. Rz. 131 Bei einer reinen Annahme der Erbschaf...mehr

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§ 10 Erbrecht / I. Erbengemeinschaft

Rz. 58 Mehrere Erben bilden gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft unterliegt den Regeln der Gesamthandsgemeinschaft, d.h. jeder der Erben hat lediglich einen Anteil an der Gemeinschaft, nicht aber Anteile an den einzelnen die Erbvermögensmasse bildenden Vermögensgegenständen. Beispiel A und B erben von E zwei gleich große und gleichwertige Grundstücke zu gle...mehr

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§ 46 Strafrecht / 1. Wahlverteidigung

Rz. 46 Die in der Öffentlichkeit bekannteste klassische Aufgabe eines Rechtsanwalts ist allerdings weiterhin die der Verteidigung des Beschuldigten. Jeder Beschuldigte hat das Recht, gleich bis zu drei Verteidiger zu bestellen, § 137 StPO, wenn er sich das wirtschaftlich leisten kann, was in sog. Wirtschaftsprozessen durchaus vorkommt. Diese sind dann Wahlverteidiger . Die (j...mehr

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Luxemburg / III. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 160 Da das luxemburgische Recht die Institution des Erbscheins nicht kennt, ist die rechtliche Anerkennung eines deutschen Erbscheins zweifelhaft. Dies ist im Einzelfall zu klären, z.B. mit dem konkreten Bankinstitut, bei welchem sich Erblasserkonten befinden (siehe sogleich Rdn 161). Daneben steht für Erblasser ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg das Europäische N...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Berufungsfrist und Berufungsschrift

Rz. 5 Die Berufung muss gem. § 517 ZPO binnen einer Notfrist (vgl. näher zur Erläuterung des Begriffs der Notfrist und zur Fristberechnung im Kapitel Fristenkontrolle) von einem Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils eingelegt werden. Sollte das Urteil aufgrund eines Versehens einer Partei nicht zugestellt werden, beginnt die Monatsfrist spätestens...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 7. Rücknahme der Berufung

Rz. 11 Der Berufungskläger kann die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen (vgl. § 516 Abs. 1 ZPO). Die Rücknahme kann dabei ohne Zustimmung der Gegenseite erfolgen. Sie erfolgt durch Erklärung in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht oder durch Einreichung eines Schriftsatzes (vgl. § 516 Abs. 2 ZPO). Rz. 12 Muster 3: Berufungsrücknahme Muste...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Revisionsfrist und Revisionsschrift

Rz. 18 Die Revision ist gem. § 548 ZPO in der Notfrist von einem Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Urteils einzulegen, spätestens aber beginnt die Revisionseinlegungsfrist mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Berufungsurteils. Gemäß § 549 Abs. 1 ZPO ist die Revision schriftlich einzulegen, wobei die Revisionsschrift insbesondere klar angeben ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 5. Sprungrevision

Rz. 22 Gemäß § 566a ZPO kann gegen ein Urteil des Landgerichts mit Zustimmung der Gegenseite unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision) direkt beim Revisionsgericht Revision eingelegt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der für den Rechtsstreit maßgebliche Sachverhalt als solcher unstreitig ist und die Parteien hieraus "nur" unterschiedliche ...mehr

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§ 22 Vergleich / II. Formvorschriften

Rz. 16 Der Vergleich muss durch Anwälte im Namen und mit Vollmacht der vertretenen Partei geschlossen werden. Inhaltlich muss der Vergleich die Klausel enthalten, dass es sich um einen Vergleich handeln soll, durch den sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Vergleich muss sodann beim für den Wohnsitz einer Partei zuständigen Gericht hinterlegt ...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Antrag auf kostenpflichtige Klageabweisung

Rz. 31 Der regelmäßig vom Beklagten gestellte Antrag ist der auf kostenpflichtige Abweisung der Klage. Mit diesem Antrag bestreitet der Beklagte den klägerischen Anspruch vollständig. Rz. 32 Muster 4: Klageerwiderung Muster: Klageerwiderung Klageerwiderung In dem Rechtsstreit Müller ./. Meier Az. 5 O 81/19 beantragen wir namens und in Vollmacht der Beklagten mit nachfolgender Begr...mehr

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Irland / 7. Vorsorgevollmacht

Rz. 163 Seit Inkrafttreten des Powers of Attorney Act 1996 [202] können in Irland auch Vollmachten, die im Fall des Verlusts der Geschäftsfähigkeit fortgelten sollen (sog. enduring powers), erteilt werden.[203] Es kommt auch eine enduring power in Form einer Generalvollmacht in Betracht.[204] Dazu sollte das im Anhang des Gesetzes enthaltene Formular[205] verwendet und es sol...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / I. Grundsätze des italienischen Erbrechts

Rz. 70 Das italienische Erbrecht wird von folgenden Grundsätzen geprägt:mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / D Zwangsverwaltung

Rz. 23 Auf die Anordnung der Zwangsverwaltung finden gem. § 146 Abs. 1 ZVG grundsätzlich die Vorschriften über die Zwangsversteigerung entsprechende Anwendung. Allerdings sind in §§ 147–151 ZVG einige Besonderheiten enthalten. So umfasst insbesondere die Beschlagnahme gem. § 148 ZVG im Unterschied zur Zwangsversteigerung (§ 21 ZVG) auch die Miet- und Pachtforderungen des Gru...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

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Dänemark / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren

Rz. 25 Das dänische Recht enthält keine kodifizierten Regelungen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Nachlassverfahren. § 3 Abs. 1 SL ermächtigt zwar das Justizministerium, Bestimmungen zu erlassen, "wonach Entscheidungen ausländischer Gerichte und Behörden in Dänemark bindende Wirkung haben und vollstreckt werden können, sofern ihnen in dem Staat, in dem si...mehr

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Norwegen / 4. Form des Testaments

Rz. 41 Der Erblasser muss das Testament persönlich errichten und nicht etwa über eine Vollmacht. Gemäß § 42 Erbgesetz ist ein Testament grundsätzlich schriftlich zu errichten, soweit nicht die gesetzlich geregelten Ausnahmen vorliegen. Rz. 42 Das Testament selbst muss nicht handgeschrieben sein, ein maschinengeschriebenes Testament erfüllt ebenso die Voraussetzungen. Auch spi...mehr

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§ 8 Sachenrecht / III. Besitzschutz

Rz. 6 In der Praxis kommen relativ häufig Fälle von Besitzstörungen unterschiedlichster Art vor. So meinen Personen gelegentlich, sich ohne Einschaltung der Justiz "ihr vermeintliches Recht" im Wege der Selbsthilfe holen zu dürfen. Die sog. " Selbstjustiz " ist allerdings fast immer unzulässig. Ein klassischer Beispielsfall unzulässiger Selbstjustiz geht dahin, dass der Vermie...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Aufgaben der Nachlassabwickler

Rz. 92 Der personal representative hat nach s. 25 (a) A.E.A. 1925 die grundsätzliche Pflicht, "to collect and get in the real and personal estate of the deceased and administer it according to law", wobei Letzteres v.a. die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Restnachlasses an die Begünstigten umfasst. Die personal representatives haben – sofern ...mehr

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / III. Formwirksamkeit des Verzichtsvertrages

Rz. 76 Da der Erb- und Pflichtteilsverzicht als "Vereinbarung, die Rechte am künftigen Nachlass einer oder mehrere an dieser Vereinbarung beteiligter Personen entzieht", gem. Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO als "Erbvertrag" i.S.d. EuErbVO zu qualifizieren ist, ergibt sich das auf die Formwirksamkeit anwendbare Recht aus Art. 27 EuErbVO mit den zahlreichen Anknüpfungsalternative...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess

Rz. 64 Durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand können die Rechtsnachteile, die mit der Fristversäumung einer Prozesshandlung verbunden sind, beseitigt werden. Die Wiedereinsetzung gem. § 233 ZPO erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Rz. 65 Es muss ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden; dabei ist Wiedereinsetzung nur möglich bei der Versä...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / C. Zwangsversteigerung

Rz. 9 Das Verfahren der Zwangsversteigerung von Grundstücken richtet sich gem. § 869 ZPO nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG). Rz. 10 Antrag und Antragsunterlagen Der Antrag auf Zwangsversteigerung ist beim Vollstreckungsgericht (§ 15 ZVG) zu stellen. Vollstreckungsgericht ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück lieg...mehr

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Ungarn / c) Ladung zur Nachlassverhandlung

Rz. 267 Die ordnungsgemäße Zustellung ist eine wichtige Gültigkeitsvoraussetzung bei den einzelnen Verfahrenshandlungen in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung sind die Verfahrenshandlungen nur dann gültig, wenn sie von der Partei gesondert anerkannt werden. Die Ladung ist eine amtliche Benachrichtigung über den genauen Zeitpun...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / D. Zwangsvollstreckung von Unterlassungsansprüchen

Rz. 41 Unterlassungsansprüche, z.B. es zu unterlassen, wahrheitswidrige ehrenrührige Behauptungen aufzustellen, werden gem. § 890 ZPO in ähnlicher Weise wie Ansprüche auf unvertretbare Handlungen vollstreckt. Auf Antrag des Gläubigers wird von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR festg...mehr