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Der Anwalt muss, wenn er mit der Kündigung eines Mieterverhältnisses betraut wird, die oben genannten Vorschriften genau beachten. Er muss daher die Kündigung im Einzelnen begründen und ihr insbesondere auch eine vom Mandanten unterzeichnete Vollmacht beifügen. Treten neue Kündigungsgründe auf, kann auf diese eine erneute Kündigung gestützt werden.
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