Rz. 129

Nach niederländischem Recht hat der Erbe drei Möglichkeiten. Er kann den Nachlass

rein annehmen,
benefiziarisch annehmen (Annahme unter dem Vorbehalt der Inventaraufnahme),
ausschlagen.
 

Rz. 130

Für die Entscheidung hat der Erbe hat drei Monate Zeit. In diesem Zeitraum können die Gläubiger den Erben nicht in Anspruch nehmen.

 

Rz. 131

Bei einer reinen Annahme der Erbschaft haftet der Erbe mit seinem eigenen Vermögen, wenn die Schulden die Aktiva übersteigen. Die reine Erbschaftsannahme ist der einfachste Weg, jedoch risikobehaftet. Ein Erbe kann auch bereits durch die Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte den Nachlass rein antreten, z.B. durch den Verkauf der Wohnung. Die vorbehaltslose Annahme der Erbschaft kann sich auch aus dem eindeutigen Verhalten des Erben ergeben.

 

Rz. 132

Falls die Schulden des Nachlasses die Aktiva übertreffen, können die Erben den Nachlass unter "beneficiaire aanvaarding" annehmen oder ausschlagen. Bei der beneficiaren Annahme der Erbschaft wird zuerst eine Inventaraufnahme vorgenommen.

 

Rz. 133

Durch Ausschlagung der Erbschaft verliert der Erbe seine Erbenstellung. Gemäß dem gesetzlichen Erbrecht findet in diesem Fall die Ersatzerbschaft statt, so dass die Kinder des ausschlagenden Erben an dessen Stelle Erbe werden.

 

Rz. 134

Der Erbe soll für die "beneficiare" Annahme oder die Ausschlagung eine diesbezügliche Erklärung bei dem Gericht abgeben, in dessen Bezirk das Sterbehaus des Erblassers liegt. In der Praxis wird häufig der Notar diese Erklärung mittels Vollmacht abgeben.

 

Rz. 135

Die Erben treten in alle Rechte des Erblassers ein (Art. 4:182 BW). Die Erben werden demzufolge gemeinsam Eigentümer. Sie treten jedoch auch in die Schulden des Erblassers ein.

 

Rz. 136

 

Praxishinweis:

Obwohl gesetzlich nicht verpflichtet, ist es empfehlenswert, kurz nach dem Tode des Erblassers eine Inventaraufnahme zu machen, damit die Höhe des Forderungsrechts der Kinder festgestellt werden kann. Wie ausgeführt (Rdn 93), erhält der überlebende Ehegatte das Eigentum an allen Gütern. Werden diese Güter nicht sofort bewertet, ist es schwierig, die Bewertung Jahre später nachzuholen.

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