Pacht durch Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter gegen Zahlung des Pachtzinses den Gebrauch des gepachteten Gegenstandes und die Früchte des Pachtgegenstandes während der Pachtzeit zu gewähren
pacta sunt servanda lateinisch: Verträge sind einzuhalten; noch heute geltender allgemeiner Rechtsgrundsatz (Vertragstreue)
Paragraf Abschnitt eines Gesetzes, der mit einem Zeichen gekennzeichnet ist (§)
Partei Beteiligte im Prozess
Parteifähigkeit die Fähigkeit, Kläger oder Beklagter eines Prozesses zu sein, parteifähig ist gem. § 50 ZPO, wer rechtsfähig ist
Parteiprozess ein Prozess, den die Parteien ohne rechtsanwaltliche Hilfe selbst fuhren können, also in normalen Zivilsachen vor den Amtsgerichten (vgl. § 78 ZPO)
Parteiverrat ist strafbar (§§ 138 Abs. 2, 142 Abs. 2 StPO) liegt vor, wenn z.B. der Rechtsanwalt ihm anvertraute Geheimnisse zum Nachteil seines Auftraggebers verwendet
Parteizustellung kann durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt oder durch Gerichtsvollzieher erfolgen
PartG Partnerschaftsgesetz
Partnerschaftsgesellschaft Angehörige freier Berufe, wie z.B. Rechtsanwälte können sich zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen; die P. wird in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen
PartmbB Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Passives Wahlrecht das Recht, gewählt werden zu können
Passivlegitimation sie ist gegeben, wenn der Beklagte die Person ist, gegen die der gerichtlich eingeklagte Anspruch besteht
Patent nennt man die einem Erfinder vom Staat erteilte, zeitlich befristete, ausschließliche Befugnis, die Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu benutzen
Patentanwalt berät und unterstützt bei der Registrierung eines Patents, vertritt vor dem Patentamt, usw.; zunächst Ingenieur (Technik, Chemie, Physik); später Fortbildung zum Patentanwalt
PatG Patentgesetz
Pauschale ein nicht im Einzelnen aufgeschlüsselter Betrag
PC Personal Computer
PDF Portable Document Format; plattformunabhängiges Dateiformat der Fa. Adobe; zulässiges Dateiformat im elektronischen Rechtsverkehr nach der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung
Personengesellschaft auch Personalgesellschaft genannt; Zusammenschluss von Personen zu einem bestimmten Zweck, im Unterschied zu den Kapitalgesellschaften spielt die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter eine wichtige Rolle, Personengesellschaften sind z.B. die GbR, OHG und die KG
Persönliches Erscheinen einer Partei oder eines Beteiligten kann durch das Gericht angeordnet werden; regelmäßig in einer Güteverhandlung der Fall
Persönlichkeitsrecht bestimmte Rechte einer Person, die schützenswert sind, so z.B. das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild; gerade das Recht am eigenen Bild steht bei Prominenten oft in Konkurrenz zur Pressefreiheit
Pfandrecht entsteht bei vertraglicher Verpfändung zur Absicherung einer Forderung (§ § 1204 ff. BGB) oder durch zwangsweise Pfändung einer Sache für einen Gläubiger des Eigentümers der Sache und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen die Befugnis zur Verwertung des Gegenstandes und zum Behaltendürfen des Erlöses; das vertragliche Pfandrecht an beweglichen Sachen (und Forderungen) ist heute fast vollständig durch die Sicherungsübereignung (bei Forderungen: Sicherungsabtretung) verdrängt)
Pfandsiegel auch Kuckuck genannt; ist die Siegelmarke, die der Gerichtsvollzieher auf gepfändeten Gegenständen anbringt, um die Pfändung kenntlich zu machen; Entfernen des Siegels ist als Siegelbruch strafbar (§ 136 Abs. 2 StGB)
Pfändung die bei Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen auf Antrag erfolgende staatliche Beschlagnahme einer beweglichen Sache (durch den Gerichtsvollzieher) oder einer Forderung (durch das Vollstreckungsgericht)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB); Vollstreckungsmaßnahme; der auf Antrag des Gläubigers einer titulierten Forderung ergehende Beschluss des Vollstreckungsgerichts, durch den eine (angebliche) Forderung des Vollstreckungsschuldners gepfändet und dem Vollstreckungsgläubiger (in aller Regel) zur Einziehung überwiesen wird (§§ 829, 835 ZPO); der Schuldner muss sich nachfolgend jeder Verfügung über die Forderung enthalten, der Drittschuldner darf nicht mehr an den Vollstreckungsschuldner leisten; mit dem Überweisungsbeschluss wird dem Gläubiger das Recht zur Einziehung der Forderung überwiesen (seltener an Zahlungs statt)
Pfändungsgläubiger Inhaber eines Pfändungspfandrechts
Pfändungsschuldner ist der, gegen den sich aufgrund bestehender Vollstreckungsforderung die Pfändung richtet
Pfändungsverbote bestehen bei Überpfändung; zweckloser Pfändung und bestimmten Gegenständen, die der Schuldner z.B. zur Ausübung seines Berufs, Gewerbes oder zur Haushaltsführung benötigt
Pfandverkauf die Befriedigung des Pfandgläubigers durch Veräußerung des mit dem Pfandrecht belasteten Gegenstandes (§ 1228 Abs. 1 BGB)
Pfandversteigerung nennt man die meistbietende Versteigerung ver- oder gepfändeter Gegenstände (§ 1235 BGB)
Pflegegeld wir...

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