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Auch wenn es in Zivilverfahren fast nie vorkommt, dass dem Gericht eine Vollmacht vorgelegt werden muss, empfiehlt es sich, bei der ersten Besprechung den Mandanten eine Vollmacht unterzeichnen zu lassen sowie eine Vereinbarung über die Vergütung in der Angelegenheit schriftlich zu treffen. Für Vollmachten gibt es im entsprechenden Fachhandel Vordrucke, die der Mandant lediglich unterzeichnen muss und die den Umfang der Vollmacht ausführlich festlegen. Vorteil dieses Vorgehens ist zum einen, dass ggf. eine Vollmacht auch kurzfristig vorgelegt werden kann, zum anderen kann mit ihr die Bevollmächtigung auch gegenüber den Mandanten belegt werden, wenn dieser sie – bspw. in einem Honorarprozess – bestreitet.

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