Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.1 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 115 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthält eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist es für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn ihre Betätigung ausschließlich in der Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Kör...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zoologische Gärten

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Betreibt ein Verein einen zoologischen Garten bzw. einen Tierpark, so kann er als eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn er ausschließlich die Förderung des Tierschutzes verfolgt, weil dieser Zweck als besonders förderungswürdig i. S. d. AO anerkannt ist (s. § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO, Anhang 1b). Neben dem Tierschutz h...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fernsehtantiemen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Erhalten Vereine/Verbände aus der Überlassung von Übertragungsrechten anlässlich ihrer sportlichen Veranstaltungen Zahlungen von den jeweiligen Fernseh- oder Rundfunkanstalten, sind derartige Einnahmen ertragsteuerlich wie die Eintrittsgelder aus den sportlichen Veranstaltungen zu beurteilen. Es ist daher auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zeugen Jehovas

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zeugen Jehovas (selber nennen sie sich "Jehovas Zeugen") sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Gegründet wurden die Zeugen Jehovas in den USA. Nachdem sie sich zunächst als "Ernste Bibelforscher" bezeichneten, erfolgte 1931 ihre Umbenennung in "Jehovas Zeu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fallschirmspringen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Fallschirmspringen ist körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung und gehört somit zur Förderung des "Sports". Fallschirmspringersportvereine können daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) erhalten. S. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz vom 22.11.1994, EFG 1995, 543 und s. BFH vom 25.07.1996, BStBl II 19...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Familienferienstätten

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Familienferienstätten können grundsätzlich unter den gleichen Kriterien wie Erholungsheime als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, sie müssen z. B. mindestens zu 2/3 Personen dienen, die die Voraussetzungen des § 53 AO (Anhang 1b) erfüllen. D. h. die Leistungen müssen unmittelbar gegenüber diesen hilfsbedürftigen Personen erbracht wer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Waren des Kapitels XI. der ZollbefreiungsVO

Tz. 74 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben diesem kleinen Grenzverkehr führen international tätige Körperschaften (in der Rechtsform des Vereins) ganz "offiziell" Waren ein, die ggf. in den Anwendungsbereich von Zollbefreiungstatbeständen der Zollbefreiungsverordnung (ZollbefreiungsVO) fallen. Die Inanspruchnahme entsprechender Befreiungstatbestände verlangt neben einer Antrags...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veranlagungssteuern

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Ablauf eines Veranlagungs-/erhebungszeitraums (Kalender- oder Wirtschaftsjahrs) sind für die durch das zuständige Finanzamt zu veranlagenden Steuern Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster einzureichen. Veranlagungssteuern sind: die Ertragsteuern die Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer; die Erbschaft- und Schenkungsteuer; die Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Relevante Themen für Gemeinnützige

Tz. 69 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Gemeinnützige Körperschaften (wie z. B. Vereine) zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie ähnlich umfänglich wie ein exportierendes Unternehmen der deutschen Wirtschaft zollrechtlich in Erscheinung treten. So werden zahlreiche für die Wirtschaft typische Sachverhalte in diesen Einrichtungen nicht vorzufinden sein. Dafür ergeben sich aus der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Wesentliches Verfahrens-Know-how

Tz. 53 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das zollrechtliche Verfahren unterscheidet sich zum Teil gravierend von dem Steuerverfahrensrecht, das dem steuerlichen Berater bekannt ist. Im Folgenden sollen verschiedene Unterschiede dargestellt werden, auf deren Beachtung in der zollrechtlichen Beratung unbedingt geachtet werden muss. 6.1 Vertretung im Zollrecht Tz. 54 Stand: EL 129 – ET:...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dezentrale Aufbewahrung von Verzollungsunterlagen

Tz. 88 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig kommt es im Rahmen von Zollprüfungen gemeinnütziger Körperschaften zur Beanstandung dessen, dass kein zentraler Wareneinkauf existiert. Häufig zeichnen sich etwa große, international tätige Vereine durch eine stark dezentrale Verwaltungsorganisation aus, innerhalb derer die einzelnen Abteilungen oder Untergliederungen weitgehend a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

Tz. 98 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Etwaige Feststellungen der Zollprüfung im Zusammenhang mit einer Entziehung von Gegenständen aus der zollamtlichen Überwachung können sich vor allem vor dem Hintergrund ergeben, dass (gemeinnützige) Forschungseinrichtungen (in Gestalt von Vereinen) verschiedene in der ZollbefreiungsVO benannte Zollbefreiungstatbestände in Anspruch nehmen. Im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Die Zollverfahren

Tz. 27 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Im Unionszollkodex werden die Zollverfahren (die früheren Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, die Nichterhebungsverfahren und das Verfahren der besonderen Verwendung) neu sortiert und strukturiert. Unter der Geltung des UZK werden nur noch drei der unter dem ZK existierenden fünf Zollverfahren fortbestehen. Die noch existierenden V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielfälle für eigenwirtschaftliche Interessen

Tz. 41 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wirtschaftliche Interessen stehen z. B. bei den nachfolgenden Einrichtungen im Vordergrund, bei Obst- und Gartenbauvereinen; einem Fremdenverkehrsverband, den Landesfremdenverkehrsverbänden, den Fremdenverkehrsvereinen auf örtlicher Ebene (s. RFH vom 20.05.1941, RStBl 1941, 506 und s. Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 27.10.1995, DB 1995, 2500);...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Rückzahlung von Kapitalanteilen und Sacheinlagen

Tz. 70 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) geht davon aus, dass die Mitglieder an der Auflösung der stillen Reserven nicht teilhaben dürfen, wenn sie ausscheiden oder eine Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft stattfindet. Angesprochen werden mit dieser gesetzlichen Vorschrift nur Kapitalgesellschaften, aber keine Verbände und Vereine. Sie dürfen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Skibasare sowie Ski- und Ausrüstungsbörsen

Tz. 31 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Veranstalten Vereine Basare oder Börsen im eigenen Namen, sind die Einnahmen in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen (FG Baden-Württemberg vom 30.11.1992, 3 K 19/88). Umsatzsteuerlich sind die Entgelte mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5).Erfolgen die Verkäufe (für di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Faschingsveranstaltungen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Förderung des traditionellen Brauchtums in seinen Erscheinungsformen ist seit dem 01.01.1990 als steuerbegünstigte gemeinnützige Betätigung anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b). Zum begünstigen traditionellen Brauchtum zählen auch Karneval, Fastnacht, Fasching. Werden anlässlich von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen (wie: Karnevals-, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zolltarif

Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Beim sog. Zolltarif handelt es sich um ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, das auch als sog. Nomenklatur bezeichnet wird. Es umfasst alle als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr vorstellbaren Güter und ordnet jeder dort gelisteten Ware eine bestimmte Nummer – die 11-stellige sog. Codenummer – zu. Aus der Codenummer ergeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Zollpräferenz

Tz. 14 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Unter dem Begriff der Zollpräferenz versteht man eine zollrechtliche Vorzugsbehandlung für Waren aus bestimmten Ländern oder Gebieten dergestalt, dass niedrigere Zollsätze Anwendung finden bis hin zu einem Verzicht auf die Erhebung von Zöllen. Bei Berufen auf eine Zollpräferenz müssen deren Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden k...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Union

Tz. 21 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Am Beginn steht die körperliche Bewegung der Waren aus dem Drittland über die EU-Außengrenzen in das Zollgebiet der Union. Diese kann auf dreierlei Art und Weise erfolgen: auf dem Landweg, zu Wasser oder in der Luft. Das Einführen von Waren in das EU-Zollgebiet bezeichnet der Gesetzgeber als "Verbringen". Hinweis Diesem faktischen Transport vorge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Warengruppe 4: Ausrüstungsgegenstände für Forschungseinrichtungen außerhalb der EU, Art. 51, 52 ZollbefreiungsVO

Tz. 85 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Art. 51, 52 ZollbefreiungsVO werden Ausrüstungen von Forschungseinrichtungen oder Anstalten mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft vom Zoll befreit. Hierunter fallen Instrumente, Apparate und Maschinen, die in der wissenschaftlichen Forschung verwendet werden sowie Zubehör- und Ersatzteile und eigens für deren Instandhaltung, Prüfung, Eins...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Schaubild zu § 55 AO

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Warengruppe 2: Adressatenbezogene Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters, Art. 43 ZollbefreiungsVO

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Art. 43 ZollbefreiungsVO sieht eine Zollbefreiung für Waren erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vor, die im Anhang II der Zollbefreiungsverordnung genannt sind. Hierunter fallen Bild- oder Tonmaterialien in Form von photographischen Platten, Filmen oder Positiven, bestimmte Drucke, Tonträger wie Schallplatten, Magn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Verjährung

Tz. 57 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die aus der AO bekannten Verjährungsregelungen, insbesondere diejenigen der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff. AO, finden im Zollrecht keine Anwendung. Das Zollrecht kennt vielmehr eine dreijährige Verjährungsfrist, die in Art. 103 UZK jedoch nicht als solche, sondern als Mitteilungsfrist für den Abgabebetrag beschrieben wird (in der nich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 01.05.2016

Tz. 9 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Bis zum 30.04.2016 galt der frühere Zollkodex (ZK), am 01.05.2016 trat der aktuelle Unionszollkodex (UZK) in Kraft, der bereits am 10.10.2013 veröffentlich worden war. Mit Datum vom 28.07.2015 wurden die delegierten Rechtsakte (UZK-DelVO (DA), "delegated acts") und mit Datum vom 24.11.2015 die Durchführungsrechtsakte (UZK-DVO (IA), "implement...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Warenverkehr mit Nordirland

Tz. 133 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Warenbewegungen zwischen der EU und Nordirland gelten als Warenverkehr innerhalb der EU, für die keine Einfuhr- oder Ausfuhrzollförmlichkeiten zu erfüllen sind. D.h. weil sich die EU und UK bislang noch nicht über das schwierige Verhältnis des UK zu Irland einigen konnten und man keine grüne Grenze zwischen der EU und UK wollte, vereinbarte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Fehlende Kenntnis von Zollanmeldungen

Tz. 93 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auf Grund der stark dezentralen Organisation der Verwaltung kommt es vereinzelt zu Bestellungen seitens Verwaltungseinheiten bzw. seitens (rechtlich unselbständigen) Untereinheiten von Gemeinnützigen, von denen die Haupt- bzw. Zentralverwaltung keine Kenntnis hat. Aus Sicht des Zollprüfers spricht es gleichfalls gegen die Ordnungsmäßigkeit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Nichtvorhandensein von Präferenznachweisen im Original

Tz. 95 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig kommt es zur Feststellung, dass Präferenznachweise nicht im Original vorgelegt werden können. Der Zollprüfer wird den bei der Zollanmeldung geltend gemachten Präferenzzollsatz rückwirkend versagen und den regulären Drittlandszollsatz zur Anwendung bringen. Ein nachträgliches Vorlegen des ursprünglichen Präferenznachweises im Origi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.6 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Tz. 17 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Ein weiterer relevanter Begriff, dem zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommen wird, ist der sog. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gem. Art. 38ff. UZK i. V. m. Art. 23ff. UZK-DelVO (DA), Art. 24ff. UZK-DVO, der zugleich als AEO – Authorized Economic Operator – bezeichnet wird. Es handelt sich bei diesem um einen Beteiligten, der von de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 EORI-Nummer

Tz. 15 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zollverfahrensrechtlich ist die sog. EORI-Nummer von erheblicher Relevanz. Bei dieser Economic Operators Registration and Identification Number = "Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte" handelt es sich gewissermaßen um die zollrechtliche Steuernummer, die im gesamten Gebiet der EU gültig ist und der Registrierun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Kurzdarstellung der Einfuhr von Waren und der Zollabfertigung

Tz. 19 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Für das Verständnis der zollrechtlichen Relevanz von Waren und (grenzüberschreitenden) Warenbewegungen muss auf die oben dargestellten Begrifflichkeiten der Unions- und der Nicht-Unionswaren zurückgegriffen werden. Unionswaren – d. h. Waren, die in der EU gewonnen oder vollständig hergestellt wurden, oder solche Waren, die mittels Überlassun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Unterliegen der zollamtlichen Überwachung

Tz. 22 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach der Ankunft der Waren im EU-Gebiet – z. B. über den Hamburger Hafen – ist eine elektronische Ankunftsmeldung bei der Eingangszollstelle abzugeben. Nachdem Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden, unterliegen sie der sog. zollamtlichen Überwachung nach Art. 134 UZK. Die Zollverwaltung kann allgemeine Maßnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung der Waren

Tz. 25 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die in der vorübergehenden Verwahrung befindlichen Waren müssen entweder in ein Zollverfahren überführt oder wieder ausgeführt werden. Nach Art. 150 UZK ist der Anmelder hierbei in der Wahl des Verfahrens grundsätzlich frei. Erforderlich für die Wahl des Zollverfahrens ist die Abgabe einer Zollüberwachung, s. Art. 158 UZK. Unter der Zollanme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Überlassung von Skihütten

4.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Skiclubs (-vereine) unterhalten teilweise Skiheime und Skihütten. Gegen Zahlung einer Gebühr (für Lager oder Zimmer) bieten die Vereine ihren Mitgliedern und auch anderen Personen (Nichtmitgliedern) Übernachtungsmöglichkeiten an. Betreibt der Verein im Ausland eine Hütte, sind die Einnahmen grundsätzlich nicht in Deutschland z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Selbstlosigkeit

3.1 Schaubild zu § 55 AO Tz. 32 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 3.2 Begriff "Selbstlosigkeit" Tz. 33 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke und der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet muss als weitere Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit die Selbstlosigkeit ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Warengruppe 1: Mikrofilme und Mikrowiedergaben von Büchern, Instrumente zu Vorführzwecken, Art. 42 ZollbefreiungsVO

Tz. 76 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Art. 42 ZollbefreiungsVO sieht eine Befreiung von den Einfuhrabgaben im Hinblick auf im Anhang I der ZollbefreiungsVO aufgeführte Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vor, ohne dass es für deren Befreiung auf ihren Empfänger oder ihren Verwendungszweck ankommt. Aufgeführt werden etwa Mikrofilme von Büche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Erprobungswaren gem. Art. 95ff. ZollbefreiungsVO

Tz. 86 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Im Kapitel XXII. der ZollbefreiungsVO werden zu Prüfungs-, Analyse oder Versuchszwecken eingeführte Waren behandelt. Hiernach sind Waren, die zur Bestimmung ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit oder anderer technischer Merkmale für Informationszwecke, industrielle oder kommerzielle Forschungszwecke geprüft, analysiert oder erprobt werden so...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Warengruppe 3: Wissenschaftliche Geräte, Ersatzteile, Bestandteile, Zubehör und Spezialwerkzeuge, Art. 44, 45 ZollbefreiungsVO

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zollbefreiung nach Art. 44, 45 ZollbefreiungsVO erstreckt sich neben den wissenschaftlichen Geräten selbst auch auf Ersatzteile, Bestandteile und spezifisches Zubehör wie Spezialwerkzeuge für diese. Die Waren werden in den zollrechtlich freien Verkehr überlassen – d. h. es wird kein Nichterhebungsverfahren in Anspruch genommen –, aber au...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Differenzen aus der Abstimmung mit Kreditorenkonten

Tz. 92 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Zollprüfer wird daneben sämtliche Kreditorenbuchungen mit Drittlandsbezug daraufhin überprüfen, ob diese betragsmäßig mit den nach seinen Unterlagen im Rahmen der Zollanmeldung erklärten Zahlen übereinstimmen. Hierbei werden Abweichungen hinsichtlich der im Rahmen der Zollanmeldung gemachten Angaben zum Zollwert und den kreditorisch erfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Existenz und Fehlverwendung verschiedener EORI-Nummern

Tz. 94 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Vereinzelt kommt es – auch das dürfte dem dezentralen Verwaltungsaufbau geschuldet sein – zum Vorhandensein verschiedener EORI-Nummern, die auf eine gemeinnützige Körperschaft ausgestellt sind. Dies ist so lange unproblematisch, wie eine klare Zuordnung der jeweiligen Nummern erfolgt. In der Praxis kommt es aber oft genug dazu, dass rechtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Unions-/Nichtunionswaren

Tz. 10 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Das Zollrecht verwendet ähnlich wie das nationale Steuerrecht bestimmte Begrifflichkeiten, deren Verständnis für eine Befassung mit der Materie unverzichtbar ist. Entscheidend ist vor allem die Differenzierung zwischen den "Unionswaren und den Nicht-Unionswaren". Unter dem Begriff der Unionswaren versteht man solche Waren, die vollständig im...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 ATLAS

Tz. 16 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der im Zollrecht stets wiederkehrende Begriff ATLAS – eine Abkürzung für das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem – bezeichnet das von der deutschen Zollverwaltung verwendete elektronische IT-Verfahren zur Abwicklung und Bearbeitung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und zur Kommunikation mit dem zollrechtlich Beteilig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Dachverbände/Dachorganisationen, Spitzenverbände

Tz. 111 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Schließen sich mehrere steuerbegünstigte Körperschaften mit dem Ziel zusammen, einen Dachverband/Dachorganisation oder einen Spitzenverband zu gründen, so verfolgen diese nicht selbst steuerbegünstigte Zwecke. Im Regelfall beschränken sie sich darauf, die Belange der ihnen angeschlossenen Einrichtungen (insbesondere von Vereinen und Stiftun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG

Tz. 29 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG, Anhang 5 (s. § 2 Abs. 2 SGB VIII und § 42 SGB VIII) können die Träger der freien Jugendhilfe erhalten. Das sind von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (s. § 75 Abs. 1 SGB VIII), die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die amtlich anerka...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.11 Ausschluss von Begünstigungen an Personen

Tz. 71 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass die Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Dies trifft im besonderen Maße auf Mitglieder oder Gesellschafter von steuerbegünstigten Körperschaften zu. Zur Zahlung von verdeckten Gewinnausschü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Juristische Personen

Rn 4 Antragsberechtigt ist bei der GmbH jeder Geschäftsführer (§ 35 GmbHG) und jeder Liquidator (§ 66 GmbHG), beim Verein, der Stiftung, der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft jedes Mitglied des Vorstands. Im Falle der Führungslosigkeit (§ 10 Abs. 2 Satz 2) ist jeder Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften auch jedes Aufsichtsratsmitglied zur Ant...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Grundsatz der Ausschließlichkeit

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber fordert in § 56 AO (Anhang 1b) neben der selbstlosen und unmittelbaren Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke auch den weiteren Grundsatz der Ausschließlichkeit. Eine Körperschaft verfolgt nur dann gemeinnützige Zwecke, wenn dies ausschließlich geschieht. D.h., die Gesamtbetätigung der Körperschaft und ihre Aufgaben müssen auf ...mehr