Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / I. Struktur, Anerkennung, Datenschutz, Finanzierung, §§ 14, 17 f. BtOG

Rz. 23 Die Regelungen für die Betreuungsvereine sind aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, namentlich § 1908f BGB a.F., herausgelöst und im BtOG neu angesiedelt und formuliert worden. Sie bleiben für die Anerkennung weitgehend gleich, § 14 BtOG. Mit Blick auf den Datenschutz wird in § 18 BtOG auf die DSGVO sowie die Regelungen für die Betreuungsbehörden nach § 4 Abs. 1 S. 2 f., A...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben, § 15 BtOG

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / D. Vereinsbetreuer, §§ 1818, 1819 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 24 Wie bisher[17] (§ 1900 BGB a.F.) kann ein Verein als Betreuer bestellt werden, wenn keine natürliche Person zur Verfügung steht, § 1818 Abs. 1 BGB n.F. Der Betreuungsverein überträgt die Wahrnehmung der Aufgaben wiederum natürlichen Personen, den Mitarbeitern. Dies muss der Verein dem Gericht nicht mehr unspezifisch "alsbald" (§ 1900 Abs. 2 S. 3 BGB a.F.), sondern "sp...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / C. Grund: Entlassung, Tod des Betreuers, §§ 1868 f. BGB n.F.

Rz. 3 Verstirbt der Betreuer, geht sein Amt nicht auf seine Erben über. Es endet und für ihn ist ein neuer Betreuer zu bestellen, § 1869 BGB n.F. Dies entspricht § 1908c BGB a.F. bei lediglich sprachlichen Änderungen.[1] Bei der Entlassung wird weitgehend § 1908b BGB a.F. übernommen und zudem ergänzt.[2] Neu ist der Entlassungsgrund nach § 1868 Abs. 2 BGB n.F., wenn die Regis...mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / I. Behörde als Betreuer, § 1818 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 9 Dass die Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellt wird, ist und wird eine seltene Ausnahme sein (siehe § 11 Rdn 35). Die Grundlage dafür wurde von § 1900 Abs. 4 BGB a.F. zu § 1818 Abs. 4 BGB n.F. nur sprachlich verändert.mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / C. Betreuungsvereine, §§ 14–18 BtOG, § 1818 BGB

I. Struktur, Anerkennung, Datenschutz, Finanzierung, §§ 14, 17 f. BtOG Rz. 23 Die Regelungen für die Betreuungsvereine sind aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, namentlich § 1908f BGB a.F., herausgelöst und im BtOG neu angesiedelt und formuliert worden. Sie bleiben für die Anerkennung weitgehend gleich, § 14 BtOG. Mit Blick auf den Datenschutz wird in § 18 BtOG auf die DSGVO sowi...mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / B. Betreuungsbehörde, §§ 1–13 BtOG, § 1818 BGB n.F.

I. Behörde als Betreuer, § 1818 Abs. 4 BGB n.F. Rz. 9 Dass die Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellt wird, ist und wird eine seltene Ausnahme sein (siehe § 11 Rdn 35). Die Grundlage dafür wurde von § 1900 Abs. 4 BGB a.F. zu § 1818 Abs. 4 BGB n.F. nur sprachlich verändert. II. Stellung nach dem BtOG, §§ 1–4 BtOG Rz. 10 Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wurde komplett zugunst...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / II. Stellung nach dem BtOG, §§ 1–4 BtOG

Rz. 10 Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wurde komplett zugunsten eines neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) aufgehoben. Durch die Einführung der Stammbehörden zur Registrierung der Berufsbetreuer erhalten die Betreuungsbehörden noch umfassendere Aufgaben und Bedeutung. Sie werden als "zentraler Akteur im Betreuungswesen" wahrgenommen und sollen entsprechend gestär...mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / IV. Aufgaben in gerichtlichen Verfahren, §§ 11 f. BtOG

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / A. Betreuungsgericht, §§ 1861, 1862, 1867 BGB n.F., §§ 278 f., 309a, 317, 319 FamFG n.F.

Rz. 1 Für die Betreuungsgerichte werden sich Aufgaben und die Art ihrer Ausführung umfassend ändern. Dazu kann weitgehend auf die Ausführungen zu den einzelnen Themen verwiesen werden, wie der Einrichtung der Betreuung, dem Genehmigungsverfahren usw. Insgesamt soll der Kontakt des Gerichtes, insbesondere der Rechtspfleger, zu den Betreuten enger werden und sich weniger auf d...mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben außerhalb gerichtlicher Verfahren, §§ 5–10 BtOG

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / III. Nur Berufsbetreuer, § 30 Abs. 1 S. 1 BtOG

Rz. 33 Betroffen sind nur Zuwendungen an Berufsbetreuer, womit auch Vereins- und Behördenbetreuer gefasst werden.[34] Zimmermann meint, dass frühere Berufsbetreuer nicht unter die Regelung fallen, wenn also die Testierung nach Ende des Amtes erfolgte.[35] Systematisch wird das zutreffend sein, eröffnet aber Missbrauchsmöglichkeiten, indem die Betreuung niedergelegt oder in e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Beteiligte Körperschaften

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von dem dritten Teil der UmwStG iVm den §§ 2ff UmwG und §§ 174ff UmwG werden die aus der nachstehenden Übersicht sich ergebenden Fälle der Verschmelzung und Vollübertragung erfasst: a) Verschmelzungsfälle zwischen Kö (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.10):mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 118 [Autor/Stand] (1) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille. (2) Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. (3) Die Steuermesszahl nach Absatz 2 wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Überwiegend dient ein Grundstück zu Wohnzwecken, wenn der Anteil der Wohnnutzung an de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger musste es sich nach der Rechtslage vor Geltung des KöMoG um eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen handeln und die Gesellschaft muss Sitz und Geschäftsführung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Bei dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger muss es sich um eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen handeln und die Gesellschaft muss Sitz und Geschäftsführung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR haben (s § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), ...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 2. Andere Hilfemöglichkeiten

Das BerHG ist "subsidiär" formuliert, es darf auch nicht zu einer Besserstellung einer Partei gegenüber selbstzahlenden Bürger kommen und zudem soll es nach dem Willen des BVerfG nicht zu beanstanden sein, "den Anspruch auf Beratungshilfe vom Vorliegen einschränkender Voraussetzungen abhängig zu machen." Insbesondere soll der Rechtsuchende zunächst auch auf zumutbare andere ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lohmar, Ertragstliche Konsequenzen der Veräußerung entbehrlichen Anlagevermögens bei Verschmelzung von Genossenschaften gem § 93a GenG, DB 1975, 2148; App, Grundsätze für die Geltendmachung der Sicherstellung der Besteuerung beim Vermögensübergang auf eine andere Kö, GmbHR 1991, 474; Schmitt, Die Verschmelzung zweier Schwester-GmbH, INF 1994, 462; Dreissig, Stliche Zweifelsfrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dirigenten

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Dirigenten können abhängig vom Gesamtbild der Verhältnisse selbständig oder nichtselbständig tätig sein (> Arbeitnehmer Rz 15 ff; vgl Wolf, FR 2002, 202). Gastspielverpflichtete Dirigenten bei Theaterunternehmen sind grundsätzlich nichtselbständig tätig. Sie sind ausnahmsweise selbständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen (BMF vom 05.1...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 3 Literatur

Rz. 7 Schmidt/Schuchert/Krieg/Oeff, Häusliches Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz, Dtsch. Arztebl. Int. 2010 S. 107, veröffentlicht im Internet unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/67831/Haeusliches-Telemonitoring-bei-chronischer-Herzinsuffizienz; abgerufen: 3.8.2021.mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vereinbarung (Abs. 1) Rz. 4 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren bis zum 31.3.2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (telemedizinisches Monitoring; Satz 1). Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfD...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Begriff Telemonitoring ist eine übergeordnete Bezeichnung, die die verschiedensten Anwendungen zur elektronischen Übermittlung von biologischen Daten oder Selbstberichten des Patienten zum Arzt zusammenfasst. Es ist als Methode in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der Krankenkassen einsetzbar, wenn es in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 4 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren bis zum 31.3.2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (telemedizinisches Monitoring; Satz 1). Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für die...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 64a des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 in das SGB V eingefügt. Die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (tele...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.2 Schlichtung (Abs. 2)

Rz. 6 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, so ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle der gematik (§ 319) einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren kann frühestens nach der abgelaufenen Frist (Abs. 1 Satz 1) beantragt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich die KBV und der GKV-Spitzenverba...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.5.1 Bedeutung

Zur Prüfung der generellen Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe IV ist die Mitarbeiterzahl von Bedeutung. Ein Unternehmen ist demnach nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29.2.2020 oder aber alternativ zum Stichtag 31.12.2021 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte. Soloselbständige und selbständige Angehör...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.6 Ermittlung der Mitarbeiterzahl und deren Bedeutung

Die Mitarbeiterzahl ist von erheblicher Bedeutung bei der Überbrückungshilfe III, z. B. im Zuge der Antragsberechtigung. Ein Unternehmen ist demnach nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29.2.2020 oder aber alternativ zum Stichtag 31.12.2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl) hatte. Soloselbständige und selbständige An...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.1 Rechtsformen, Branchen etc.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb mit bis zu 750 Mio. EUR jährlichen Umsatz in Deutschland, die unmittelbar oder mittelbar von einem hohen coronabedingten Umsatzausfall betroffen sind. Zentrales Zugangskriterium ist ein Umsatzrückgang von 30 % im Vergleich zum Vergleichsmonat (i. d. R. des Jahre...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.1 Rechtsform, Branchen, etc.

Grundsätzlich sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. EUR im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen coronabedingten Umsatzeinbruch v...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.9 Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister

Bei der Antragstellung auf Überbrückungshilfe III ist unter anderem durch den Antragsteller zu erklären, dass die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse der Antragsteller durch Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister (www.transparenzregister.de) im Sinne von § 20 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) offengelegt sind. Der prüfende Dritte hat zu bestätig...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 3.1 Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig, oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Frei...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 11.2 Interne Vorbereitungshandlungen und Kommunikation gegenüber den Mandanten

Damit der Antrag nach Freischaltung des Antragsportals möglichst schnell gestellt werden kann, empfiehlt es sich, die bereits heute möglichen Vorbereitungen zu treffen. Sicherstellen, dass die für die Versendung der Anträge verwendete E-Mail-Adresse mit der im Steuerberaterverzeichnis hinterlegten E-Mail-Adresse des jeweiligen Steuerberaters übereinstimmt. Umgehende Registrier...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 1 Vereinigungen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit

Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet 2 große Gruppen von Personenvereinigungen: zum einen die Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (insbesondere GbR, OHG und KG) sowie die Körperschaften, die mit Ausnahme des nicht rechtsfähigen Vereins nach BGB [1] juristische Personen sind, also eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Zu beachten ist bei diese...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2 Fachliche Grundlagen der Arbeit des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer eines Unternehmens ist bei der Durchführung seiner Abschlussprüfung an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Durchführung von Abschlussprüfungen gebunden.[1] Abweichungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig und dann auch kenntlich zu machen. Bei unbegründeten Abweichungen drohen dem Prüfer erhebliche zivilrechtliche und sogar strafrechtliche K...mehr

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New Work – Digitale Nachhal... / 6.1 Lern- und Wissensgemeinschaften

Während viele große Unternehmen bereits in vielfältigen Kooperationen mit anderen Unternehmen arbeiten, sind kleine und mittlere Unternehmen noch relativ autark. Die Vorteile von Kooperationen liegen in den damit verbundenen Möglichkeiten für die Stärkung der bestehenden und den Aufbau von neuen Geschäftsmodellen. Eine gute Basis für die Entwicklung derartiger Kooperationen ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Steuerentstehung bei der Erbersatzsteuer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 128 Familienstiftungen und Familienvereine unterliegen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit ihrem Vermögen in Zeitabständen von je 30 Jahren der 1974 neu eingeführten Erbersatzsteuer. Sie entsteht erstmals nach Ablauf von 30 Jahren seit dem ersten Übergang von Vermögen auf die Stiftung bzw. den Verein (z. B. 2.1.1990/2.1.2020). Wenn das Vermögen zum 1.1.1954 oder früher über...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3.3 Steuerentstehung in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG

Rz. 124 Für die Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände des § 7 Abs. 1 Nrn. 3–10 ErbStG fehlt es an mit § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a–j ErbStG vergleichbaren Sonderregelungen. Deswegen ist die Ausführung der Schenkung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unter Berücksichtigung der Textfassung der Ergänzungs- bzw. Ersatztatbestände durch Auslegung zu ermitteln.[1] Rz. 125 Soweit die Steue...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen

Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheiden.[2] Die Wahl einer bestimmten Unternehmensform zieht unmitt...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen: Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen mit dem Stand vom 1.1.2022 neu bekannt (BMF v. 11.3.2022 – III C 3 - S 7492/19/10001 :004, BStBl. I 2022, 346). Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen

Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vor. Lediglich in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG ist von Zusammens...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.1 Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 48 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Kreis der prüfungsberechtigten Personen wird in § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB weiter konkretisiert, indem ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als mögliche Abschlussprüfer genannt werden. Zudem muss der Abschlussprüfe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

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Katalogleistung / 2.3 Der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer und hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet

Wird eine in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer erbracht, der seinen Sitz oder seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet hat, ergibt sich aus § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG für diese sonstige Leistung keine Rechtsfolge. Regelmäßig ist der Ort der sonstigen Leistung dann dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.[1] Wird d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 23.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr