Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift setzt zunächst voraus, dass zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Mietverhältnis, das Zwischenmietverhältnis, besteht. Ob der Vermieter auch Eigentümer des vermieteten Objekts ist, ist unerheblich. Auf Pachtverhältnisse ist § 565 BGB ebenfalls anwendbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 565 Rn. 9). Ist der Vermieter mit der Überlassung an den Dritten einve...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Zielsetzung

Rz. 1 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insbesondere getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Wäh...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.5 (veröffentlicht am 14.4.2021) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.5 Grundsteuerermäßigung

Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung Wenn für alle steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeteile der wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl vorliegen, ist lediglich die Nummer der Grundsteuerermäßigung aus dem Erklärungsformular ELSTER einzutragen. Die Grundsteuermesszahlermäßigung kommt für denkmalgeschü...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.5 Grundsteuerermäßigung

Werden die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Gebäude/Gebäudeteile erfüllt, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz befindet, die wo...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.8 Einheitliche und vollständige Grundsteuerermäßigung

Sollten alle auf dem Grundstück befindlichen steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeflächen die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllen, ist nur die Nummer der einschlägigen Ermäßigung anzugeben. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal befindet, die wohnraumgefördert werden, die im Eigentum von Wohnungsbaugesells...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.5 Grundsteuerermäßigung

Liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für das gesamte Grundstück vor, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung der Steuermesszahl kommt beispielsweise für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Kulturdenkmal (nach Hessischem Denkmalschutzgesetz) befindet, die...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil die Bezeichnung/Verwendungsweise, die begünstigte Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELSTER. Eine Grundsteuerbefreiung kommt u...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.3 Teilweise Steuerbefreiung

Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung einzutragen. Die Nummer der Steuerbefreiung ergibt sich aus dem Erklärungsformular in ELS...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.6 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils des Grundstücks zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecken genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der Steuerbefreiung ei...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.3 Teilweise Steuerbefreiung und -ermäßigung

Verwendung eines räumlich abgrenzbaren Teils zu steuerbefreiten Zwecken Wird ein räumlich abgrenzbarer Teil des Gebäudes/Gebäudeteils zu steuerbefreiten Zwecke genutzt, sind zu dem jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil außerdem die Bezeichnung/Verwendungsweise des Gebäudes/Gebäudeteils, die steuerbefreite Wohn- bzw. Nutzfläche sowie die Nummer der einschlägigen Steuerbefreiung einzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Leitsatz Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus. Normen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V." fördert nach seiner Satzung sowohl die Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b) als auch mildtätige Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b). Hauptschwerpunkt der Tätigkeiten des Vereins sind die Unterhaltung und die Restaurierung des Bayreuther Festspielhauses sowie die finanzielle Unterstützu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauschringe/Tauschbörsen/Nachbarschaftshilfevereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tauschringe, Tauschbörsen, Nachbarschaftshilfevereine und ähnliche Vereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege), sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, soweit durch die gegens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 450 EUR sein und im Kalenderjahr 5 400 EUR nicht übers...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielertrainer

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Spielertrainer sind Personen, die sowohl anlässlich von Spielen eingesetzt werden können und darüber hinaus auf Grundlage eines zusätzlichen, eigenständigen Vertrags auch eine Trainertätigkeit für den Verein ausüben. Erhält die Person als Vereinssportler gem. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) für ihre Spielertätigkeit nicht mehr als den Ersat...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Einnahmen des steuerbegünstigten Empfängers können bei ihm: nicht steuerbare Einnahmen im ideellen Bereich, z. B. Spenden (Zuwendungen); ertragsteuerfreie Einnahmen im Bereich Zweckbetrieb; ertragsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein, wenn der Verein/Verband (aktiv) bei der Werbung mitwirkt; oder ertragsteu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aufteilung von Sponsoringeinnahmen

Tz. 26 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Erbringt ein Verein bzw. eine steuerbegünstigte Körperschaft sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Leistungen gegenüber dem Sponsor, sind diese Leistungen wie nachfolgend dargestellt zuzuordnen: Beispiel 1: Der Sponsor weist auf einem Plakat des Vereins auf seine Produkte hin, wofür der Verein 2 000 EUR erhält. Der Sponsor wirbt außerd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Billigkeitsmaßnahmen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steuerzahlungen (Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen, ggf. zuzüglich Zinsen und anderer steuerlicher Nebenleistungen) können für Steuerpflichtige, somit auch für partiell steuerpflichtige steuerbefreite Körperschaften, im Einzelfall eine erhebliche Härte darstellen. Beispielsweise können gelegentlich Zahlungen nur unter ersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauchsport

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steht bei einem Tauchsportverein die sportliche Übung und Leistung im Vordergrund und wird die Allgemeinheit durch Ausübung und Pflege des Tauchens selbstlos gefördert, ist die Steuerbegünstigung wegen Förderung des Sports i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) gegeben. Ein Indiz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung der Tauchsportvereine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sponsoring

I. Begriff des Sponsoring Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zur ertragsteuerlichen Behandlung aus Sicht der Finanzverwaltung siehe den Sponsoringerlass, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 1998, 212. Sponsoring ist gegeben, wenn Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, ökologischen, sozialen, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verlustrücktrag/-vortrag

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportler

I. Anwendung des § 67a Abs. 1 AO Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sportliche Veranstaltungen sind nach der Vorschrift des § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) dann ein Zweckbetrieb, wenn die Bruttoeinnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. Welche Einnahmen für die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" relevant sind, ergibt sich aus AEAO zu §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bauabzugsteuer

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzste...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertenbetriebe

I. Beschäftigung von Behinderten Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 3 AO (Anhang 1b) umfasst im Einzelnen folgende Zweckbetriebe: Werkstätten für Behinderte, § 68 Nr. 3 AO, Anhang 1b, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie für behinderte Menschen, § 68 Nr. 3 Buchst. b AO, Anhang 1b, Inklusionsbetriebe, § 68 Nr. 3 Buchst. c AO, Anhang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenheime

I. Zweckbetriebseigenschaft Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) nominiert Alten-, Wohn-, Pflege-, Erholungsheime und Mahlzeitendienste als Zweckbetriebe, wenn diese in besonderem Maße den in § 53 AO (Anhang 1b) genannten Personen dienen. Zunächst wäre zwischen Altenpflegeheimen und Altenheimen zu unterscheiden. Altenpflegeheime sind Einrichtungen, in de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielgemeinschaften

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Werden Sportveranstaltungen von mehreren Vereinen durchgeführt, gründen diese Vereine in der Regel eine Spielgemeinschaft. Unter Spielgemeinschaften versteht man den Zusammenschluss von Abteilungen, Mannschaften oder Mannschaftsteilen mehrerer Vereine einer Sportart, ohne dass die beteiligten Vereine ihre rechtliche (und steuerliche) Selbständigkei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Angelsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Vereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei ist, können grundsätzlich wegen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes als gemeinnützigen Zwecken dienende K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blas- und Volksmusikverbände

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Blas- und Volksmusikverbände können gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Förderung von Kunst und Kultur, Anhang 1b) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit gegeben sind. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb von Orchestern und Jugendarbeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt gem. § 23 UStDV. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Andere Sportler

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Pauschalzahlungen von entstandenen Aufwendungen (450 EUR im Durchschnitt pro Monat bzw. höchstens 5 400 EUR jährlich) können nicht an einen teilnehmenden anderen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 1b) geleistet werden. Derartige Pauschalzahlungen führen dazu, dass der andere Sportler ohne weitere Bedingungen anlässlich der betreffend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Betriebsprüfungsrisiko

Tz. 18 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer kann ein Risiko auch im Rahmen von Betriebsprüfungen darstellen. So ist es möglich, dass das Finanzamt gezielt die Einbehaltung der Bauabzugsteuer überprüft. In der Praxis sind die Vorschriften über die Bauabzugsteuer häufig nicht bekannt. Ihre Bedeutung nimmt aber aufgrund des gegenwärtigen Baubooms und des Fachkräftemang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertensportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 67a AO (Anhang 1b) findet Anwendung auf Vereine, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) fördern und betreiben (Wallenhorst/Halaczinsky, 2017, G Tz. 103). Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass Behindertensportvereine nicht unter § 67a AO (Anhang 1b) fallen. Dies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzkurse

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tanzkurse, die ein gemeinnützigen Zwecken dienender Tanzsportverein durchführt, sind im Grundsatz nicht nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht Aus- und Fortbildungszwecken, sondern der Freizeitgestaltung der Teilnehmer dienen. Die Erteilung von Sportunterricht scheidet ebenfalls aus, weil die Teiln...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beherbergungsleistungen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950 wurde der Steuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Der ermäßigte Steuersatz ist sowohl für Umsätze des klassischen Hotelgewerbes, die kurzfristige Beherbergung in Pensionen, Fremdenzimmern und v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 32 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zahlungen des Sponsors sind grundsätzlich Entgelte für steuerpflichtige Leistungen, die die steuerbegünstigte Einrichtung/der Verein gegenüber dem Sponsor erbringt (s. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Die Finanzverwaltung nimmt die folgende Unterscheidung vor: Liegen konkrete Werbeleistungen (z. B. Banden- oder Trikotwerbung, Anzeigenwerbung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 34 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Erbringt der Empfänger der Zuwendung (der Verband/Verein) Werbung für den Sponsor oder erbringt er für diesen eine wie auch immer geartete Leistung, so fällt keine Schenkungsteuer an, weil die Zuwendung nicht "freigiebig" erfolgt. Tz. 35 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sponsoren ("Mäzene"), die den Verband/Verein ohne Gegenleistung fördern, erbrin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altherrenverbände/-vereine und Ehemaligenvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Altherrenverbände/-vereine sowie andere Ehemaligenvereine können als steuerbegünstigt (gemeinnützig) anerkannt werden, wenn diese ausschließlich und unmittelbar eine Förderung der "Allgemeinheit" und nicht nur eines eingeschränkten Personenkreises verfolgen. Problematisch ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung der Ausschluss anderer Geschlechter von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitswesen

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung des Gesundheitswesens ist ein gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Unter dem Begriff des Gesundheitswesens fallen Tätigkeiten, die der Gesundheit der Bürger dienen, insbesondere durch Verhinderung und Bekämpfung von Seuchen und Krankheiten. Die Tätigkeiten müssen jedoch eine von der individuellen Hilfe g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenbegegnungsstätten

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Unter Altenhilfe werden grundsätzlich Tätigkeiten i. S. d. § 71 Abs. 1 SGB VII verstanden, die dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden und zu mildern und um alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen (s. Augsten, 2015, Tz. 2.1.4; Stichwort "Altenhilfe"). U.E. fallen deshal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenhilfe

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Altenhilfe ist gemeinnützig i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (s. Anhang 1b). Unter dem Begriff Altenhilfe sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu überwinden, und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben innerhalb der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahmen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Altenpflege

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Altenpflege ist ein Bestandteil der Altenhilfe. Allerdings kann unter Altenpflege auch die häusliche Altenpflege und die Kurzzeitpflege gefasst werden, die nicht als Zweckbetriebe i. S. d. § 68 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sondern als Zweckbetriebe nach § 66 AO (Anhang 1b) anzusehen sind. Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die steuerbegünstigte Zwecke ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesundheitsvereine, biochemische

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Sogenannte "Biochemische Gesundheitsvereine", die die Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler fördern, können nicht wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, Anhang 1b) als gemeinnützig anerkannt werden. Bei der Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler handelt es sich nicht um eine medizinisch anerkannte Therapiemeth...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Amateursportvereine sind wegen der Förderung des "Sports" gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften und können daher in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit kommen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Sportlers kann eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt werden. S. "Amateursportler" un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontaler Verlustausgleich

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bei Verlusten einer Einkunftsquelle ist als erstes ein horizontaler Verslustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart vorzunehmen. D.h., es kann ein Ausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart vorgenommen werden. Das wird bei steuerbegünstigten Vereinen bereits über § 64 Abs. 2 AO (Anhang 1b) gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zahlungen an Amateursportler und Lohnsteuer

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Amateursportler, die als Vereinsmitglieder auf vereinsrechtlicher Basis sportliche Leistungen erbringen, sind keine Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte, da sie lediglich ihrem Hobby nachgehen und dafür einen Aufwendungsersatz erhalten, der ihre tatsächlichen Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen darf. Amateursportler, die ohne gesonderte Vert...mehr