Liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für das gesamte Grundstück vor, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung der Steuermesszahl kommt beispielsweise für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Kulturdenkmal (nach Hessischem Denkmalschutzgesetz) befindet, die wohnraumgefördert werden oder die im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen stehen.

 
Wichtig

Anzeigepflicht

Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen, muss der Eigentümer dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Wegfall der Voraussetzungen darüber Anzeige erstatten.[1]

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