Stand: EL 128 – ET: 08/2022

Der "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V." fördert nach seiner Satzung sowohl die Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b) als auch mildtätige Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b). Hauptschwerpunkt der Tätigkeiten des Vereins sind die Unterhaltung und die Restaurierung des Bayreuther Festspielhauses sowie die finanzielle Unterstützung des Bühnenbetriebs. Der Verein ist als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt.

Über die erhaltenen Mitgliedsbeiträge und Spenden darf der Verein steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigungen (§ 50 Abs. 1 EStDV, Anhang 11) ausstellen. So handelt es sich bei der von dem Verein betriebenen Kulturförderung nicht um eine in erster Linie zur Freizeitgestaltung dienende Kultur (vgl. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG, Anhang 10).

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