Stand: EL 128 – ET: 08/2022

Sogenannte "Biochemische Gesundheitsvereine", die die Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler fördern, können nicht wegen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, Anhang 1b) als gemeinnützig anerkannt werden.

Bei der Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler handelt es sich nicht um eine medizinisch anerkannte Therapiemethode, die Voraussetzung für die Anerkennung einer Heilmethode als steuerbegünstigte Gesundheitsförderung ist (OFD Frankfurt/Main vom 02.04.2009, npoR 2009, 23).

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