Tz. 9

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Bis zum 30.04.2016 galt der frühere Zollkodex (ZK), am 01.05.2016 trat der aktuelle Unionszollkodex (UZK) in Kraft, der bereits am 10.10.2013 veröffentlich worden war. Mit Datum vom 28.07.2015 wurden die delegierten Rechtsakte (UZK-DelVO (DA), "delegated acts") und mit Datum vom 24.11.2015 die Durchführungsrechtsakte (UZK-DVO (IA), "implementing acts") veröffentlicht. Eines der wesentlichen Ziele der Reform war die Modernisierung des Zollrechts, der Abbau von Bürokratie und der Einsatz von IT-Verfahren als Regelfall. Die früheren Vorschriften des ZK sind heute nur noch im Rahmen von zollrechtlichen Außenprüfungen relevant. Wegen der im Zollrecht geltenden kurzen Verjährung von nur drei Jahren können Außenprüfungen die alte Rechtslage betreffend aber nur noch bis zum Mai 2019 durchgeführt werden.

 

Hinweis

Das Vorhandensein zweier Durchführungsregelungs-Rechtsakte führt allerdings zu keiner Vereinfachung, sondern vielmehr zu einer Verkomplizierung der Rechtsanwendung. Es ist stets erforderlich, neben den Vorschriften des UZK auch die Regelungen der Durchführungs-Rechtsakte zu kennen. In den einschlägigen Gesetzessammlungen werden zu jeder Norm des UZK die zugehörigen Vorschriften der Durchführungs-Rechtsakte genannt.

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