Tz. 94

Stand: EL 129 – ET: 11/2022

Vereinzelt kommt es – auch das dürfte dem dezentralen Verwaltungsaufbau geschuldet sein – zum Vorhandensein verschiedener EORI-Nummern, die auf eine gemeinnützige Körperschaft ausgestellt sind. Dies ist so lange unproblematisch, wie eine klare Zuordnung der jeweiligen Nummern erfolgt. In der Praxis kommt es aber oft genug dazu, dass rechtlich selbständige Einheiten nicht die ihnen erteilten, sondern EORI-Nummern von anderen Rechtseinheiten verwenden. Im Ergebnis kommt es zu Einfuhrsachverhalten namens bestimmter Organisationseinheiten, von denen diese keine Kenntnis haben.

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