Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Antragsrecht

Rz. 5 Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die bereits zahlungsunfähig ist oder deren Zahlungsunfähigkeit droht. Bei juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist – auch bei Gesamtvertretung – jedes Mitglied des Vertretungsorgans antragsberechtigt, bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit jeder persönlich haftende Gesellschafter sowi...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / (2) Staatsangehörigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 115 Die Kollisionsnormen können auch folgende Rechtsprüfungen voraussetzen: Die Staatsangehörigkeit einer Person wird ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates,[251] in Deutschland nach dem StAG [252] bestimmt. Soweit der Erwerb oder der ...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 3. Kein Anwendungsausschluss, § 310 BGB

Rz. 12 Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle ist entsprechend der gesetzlichen Zielrichtung (s. Rdn 2 ff.) entgegen der gesetzlichen Überschrift des § 310 BGB nicht positiv abgegrenzt, sondern negativ: § 310 BGB beschreibt Einschränkungen und Erweiterungen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs. Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, ist der Anwendungsbere...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Firma und Sitz

Rz. 27 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag Firma und Sitz der Gesellschaft festlegen. Rz. 28 Bestimmungen zur Firma – dem Namen, unter dem die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wird und am Rechtsverkehr teilnimmt – finden sich in § 4 GmbHG. Diese muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder deren allgemein verständliche Abk...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein

Zusammenfassung Beschwerden können auf viele Arten formuliert und übermittelt werden, z. B. in einer Randbemerkung bei einem zufälligen Treffen mit einem Vereinsmitglied: "Ach ja, das wollte ich dir sowieso noch erzählen. Was ich da letztens beim Vereinsabend erleben musste …". Der Extremfall ist ein formeller Brief an den Vereinsvorstand mit dem Betreff "Beschwerde". Natürli...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 2 Das Potenzial von Beschwerden

Die Vereinsarbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Wo früher das gemeinsame Miteinander im Mittelpunkt stand, findet sich heute häufig eine Leistungsbeziehung: Beitrag gegen Teilnahme am Vereinsangebot. Dabei ist es aus Sicht des Mitglieds erst einmal unerheblich, ob dabei bezahlte oder unbezahlte Mitarbeit zugrunde liegt. Mit den heute allgegenwärtigen Begriff...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.6 Lernmöglichkeiten aus Beschwerden

Wie schon angesprochen gilt es, den Lerneffekt zu nutzen. Wenn sich ein Mitglied oder ein Vereinspartner die Mühe macht, eine Beschwerde auf den Weg zu bringen, kann dies durchaus auf Verbesserungsbedarf bei der Vereinsarbeit hinweisen. Erweist sich die Kritik bei näherer Betrachtung als begründet, muss eine Änderung erfolgen – allein schon, um nochmalige Beschwerden zum gle...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / Zusammenfassung

Beschwerden können auf viele Arten formuliert und übermittelt werden, z. B. in einer Randbemerkung bei einem zufälligen Treffen mit einem Vereinsmitglied: "Ach ja, das wollte ich dir sowieso noch erzählen. Was ich da letztens beim Vereinsabend erleben musste …". Der Extremfall ist ein formeller Brief an den Vereinsvorstand mit dem Betreff "Beschwerde". Natürlich können Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.2 Beschwerdestimulierung

"Lasst uns unseren Verein besser machen! – Lob und Tadel, beides wird gerne genommen." Dies könnte ein Slogan sein, unter dem der Verein das Signal gibt, dass begründete Rückmeldungen zu der Arbeit des Vereins willkommen sind. Die erste Aufgabe ist es, die Mitglieder zu ermutigen, Rückmeldungen zu der Vereinsarbeit zu geben. Wichtig ist, dass dazu eindeutige Anlaufstellen ges...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 1 Wie kommt es zu einer Beschwerde?

Vorweg lohnt es sich, zu klären, was eigentlich eine Beschwerde ist und wie sie entsteht. Die folgende Abbildung zeigt auf der linken Seite die Entstehung einer Beschwerde. Abbildung: Entwicklungsschritte einer Beschwerde (eigene Grafik) Ausgangspunkt ist die erlebte Leistung durch den Verein, es kann z. B. auf einer Vereinsveranstaltung, einer Feier oder auf einer Anfrage ber...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.4 Bearbeitung der Beschwerde

Wenn klar ist, worum es bei der Beschwerde geht, ist sie in geeigneter Form zu bearbeiten. Die Anlaufstelle ist zu klären: Gruppenleitung Abteilungs-/Spartenleitung Vorstand Ggf, kann auch ein Mitglied des Ältestenrats eingeschaltet werden, je nachdem auf welche Ebene des Vereins die Beschwerde Bezug nimmt. Diese:r Vertreter:in würde die Aufgabe der Moderation als Gesprächsleitu...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3 Beschwerdemanagement als Führungsaufgabe

Die Arbeitsschritte des Beschwerdemanagement lassen sich aus der Abbildung in Kapitel 1 dieses Beitrages erkennen: Stimulierung Annahme Bearbeitung Reaktion Es lohnt sich allerdings noch einen Schritt früher zu beginnen, bei den Erwartungen des Mitgliedes. Und selbstverständlich muss der Gesamtprozess innerhalb des Vereins gut organisiert sein und funktionieren. 3.1 Gestaltung der...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.3 Annahme der Beschwerde

Auf einem der Wege ist die Beschwerde bei eine:r Mitarbeiter:in im Verein angekommen. Ausgehend von einer ersten Prüfung ist eine Rückmeldung an den Absendenden der Beschwerde zu übermitteln: Ihre/Deine (je nach Sprachgebrauch des Vereins) Nachricht ist angekommen. Je nach Klarheit der Aussage der Beschwerde: Wir kümmern und melden uns in Kürze wieder bei Ihnen/bei Dir. Wie und ...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.1 Gestaltung der Erwartungshaltung

Wie schon beschrieben, spielt die Erwartungshaltung des Mitgliedes oder Vereinspartners eine wichtige Rolle bei der Auslösung von Unzufriedenheit. Deshalb lohnt es sich, in der Selbstdarstellung des Vereins einige Eckpunkte hervorzuheben. Dazu zählen: Qualifikation der Vereinsmitarbeiter:innen durch Aus- und Fortbildungen. Situation der Nutzung von Räumlichkeiten für die Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / 3.5 Reaktion auf die Beschwerde

Das Mitglied erwartet eine Reaktion, mit der die ausgedrückte Unzufriedenheit beseitigt wird bzw. sich eine nachvollziehbare Erklärung für die beschriebene Situation ergibt. Die Reaktion des Vereins sollte … von Verständnis für die Beschwerde und das Mitglied geprägt sein. nachvollziehbar auf die Beschwerde eingehen. eine Konsequenz aus der Beschwerde beschreiben und ggf. den Zu...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.4 Ausgabenminderung

Mit dem Stichwort Sanierung ist fast immer die Kosteneinsparung verbunden. In der Wirtschaft sind die Sparmaßnahmen meist mit dem Damoklesschwert des Personalabbaus und der Leistungsverminderungen verbunden. Wird die meiste Arbeit ehrenamtlich – unentgeltlich – geleistet, ist Personalabbau eigentlich kein Thema. Aber selbst bei unbezahlten Mitarbeitenden fallen Kosten an (z. ...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.1 Die Insolvenz vermeiden

Muss der Verein Insolvenz anmelden, ist die Sanierung häufig Sache des Insolvenzverwalters, wenn sie möglich ist. Hierfür gelten sehr genaue rechtliche Vorgaben. Der Verein bzw. die (ehemalige) Vereinsführung hat dann so gut wie keinen Einfluss mehr. In unserem Wirtschaftssystem ist auch für Nonprofit-Organisationen wie Vereine letztendlich die wirtschaftliche Überlebensfähig...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 2 Sanierungsbedarf erkennen und akzeptieren

Die Erfahrung im Umgang mit Vereinen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zeigt häufig ein Phänomen: die zu späte Erkenntnis bzw. Akzeptanz der wirtschaftlich prekären Situation. Der Umgang mit der wirtschaftlichen Seite des Vereinslebens wird teilweise als "notwendiges Übel" betrachtet und mehr als Pflichtaufgabe vollzogen. Auf der anderen Seite wird das wirtschaftliche Wohl...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3 Sanierungsmaßnahmen prüfen

Die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten, um einen Verein wieder auf wirtschaftlich stabile Füße zu stellen sind überschaubar: Vermehrung der Einnahmen Verminderung der Ausgaben, Streckung von Ausgaben. Hinzu kommt die Verwertung von Vereinsvermögen, wenn z. B. eine Immobilie oder ein Grundstück dem Verein gehört. Ziel aller Maßnahmen muss, wie schon angesprochen, die Zukunftsp...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 4 Sanierungsmanagement – vielfältige Herausforderungen für die Vereinsführung

Ein Sanierungskonzept in einem Verein umzusetzen, erfordert einen echten Kraftakt. Erst recht, wenn die Arbeit von einem ehrenamtlichen Vorstand gestemmt werden muss. Um die angesprochenen Maßnahmen zu prüfen und vor allem auf den Weg zu bringen, sind vielfältige Gespräche zu führen. Das kostet viel Zeit. Hinzu kommt, dass viele Gesprächspartner (Banken, Gläubiger usw.) nur ...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.2 Sanierungsmanagement ist mehr als normales Vereinsmanagement

Im Sanierungsfall ist der Verein mit dem "normalen" Vereinsmanagement nicht mehr am Leben zu erhalten. Der "normale" Vereinsbetrieb mit seinen Einnahmen und Ausgaben ist dann nachhaltig aus dem Gleichgewicht geraten. Eine Besserung ist ohne tiefgreifende Maßnahmen nicht mehr zu erwarten. Das Gespenst der Zahlungsunfähigkeit erscheint am Horizont. Praxis-Tipp Wenn sich finanzi...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.2 Vereinsressourcen als Grundlage der Sanierung

Die Lebensgrundlagen eines Sportvereins sind seine sogenannten Ressourcen. Sie sind auch die Ansatzpunkte für Lösungen im Rahmen der wirtschaftlichen Sanierung. In der folgenden Übersicht findet sich eine Übersicht zu den Ressourcen und mögliche Maßnahmen für die Sanierung. Dabei ist zu beachten, dass die angesprochenen Maßnahmen in ihrer Wirkung unterschiedlich sowohl im fi...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / Zusammenfassung

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hört oder liest man oft von der Sanierung einzelner Unternehmen. Sanierung bedeutet dabei nichts anderes als die Rettung der Organisation, die sich in großer wirtschaftlich Gefahr befindet. Wirtschaftliche Probleme gibt es aber nicht nur für Unternehmen in der "freien" Wirtschaft. Genauso können Vereine in eine finanzielle Schieflag...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.3 Unterstützung einwerben

Abgesehen von der Crowdfunding-Kampagne kann auch gezielt um weitere Unterstützung geworben werden. Mit dem Verein verbundene Wirtschaftsunternehmen oder langjährige Mitglieder können unter Umständen für die Unterstützung des Vereins gewonnen werden. Für Unternehmen z. B. durch eine Unterstützung im Rahmen der gesellschaftlichen Verantwortung in dem Unternehmensumfeld oder d...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.1 Ansetzen an den Ursachen

Die Identifikation der Ursache oder der Ursachen für die wirtschaftliche Notlage ist der Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen. Einige Beispiele zeigt die folgende Übersicht.mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.1 Beitragserhöhung

Die Einnahmesteigerung ist zunächst einmal eng mit den Mitgliedern verbunden, da sie im Idealfall mit ihren Beiträgen für das Vereinsangebot aufkommen. Lässt sich eine Beitragserhöhung durchsetzen, kann dies ein wichtiger Baustein bei der Sanierung der Vereinsfinanzen sein. Eine Beitragserhöhung kann sich dabei auf alle Mitglieder des Vereins beziehen oder an den in Anspruch...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.4 Fördermittel

Die Option der Fördermittel, egal ob von öffentlichen Stellen oder von Stiftungen, ist an dieser Stelle nicht relevant, da der Vorlauf in der Regel etwa ein Jahr oder mehr beträgt und nur mit inhaltlichen Angeboten verknüpft sein kann. Eine Nutzung für die Vereinssanierung ist in der Regel nicht sinnvoll, da hierfür der Zeithorizont zu kurz ist. Außerdem muss der Förderzweck...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.5 Erweiterung der Vereinsangebote

Eine weitere Option bietet die Einführung neuer Vereinsangebote und damit die Erhöhung der Mitgliederzahl oder z. B. die Steigerung von Kurseinnahmen. Allerdings bedeutet die Konzeption, Werbung und Umsetzung einer eher mittel- bis langfristigen Vorlauf. Es kann eine wichtige Option für die zukunftsorientierte Aufstellung des Vereins sein, hilft aber nicht bei der Behebung e...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.2 Crowdfunding als kurzfristige Spendenaktion

Eine naheliegende Form, um einigermaßen schnell einen rettenden Geldbetrag zu erzielen, ist eine Crowdfunding-Kampagne, also ein Spendenaufruf der sich sowohl an Mitglieder als auch an sonstige Kontakte des Vereins richtet. Der Grundgedanke ist, dass eine größere Zahl von Menschen sich mit einem mehr oder weniger kleinen Beitrag an der Aktion beteiligt. Es gibt verschiedene ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.7 Mitgliedsbeiträge

Rz. 48 Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport wird i. d. R. zwischen den Bundes-/Landesorganisationen der Träger von Rehabilitationssportgruppen und den Rehabilitationsträgern vertraglich geregelt (Ziff. 16.1 der Rahmenvereinbarung). Die Rehabilitationsträger haben grundsätzlich sämtliche Kosten zu übernehmen, die den Rehabilitationssportvereinen durch die Te...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.5 Persönliches Budget beim Rehabilitationssport/Funktionstraining

Rz. 75 Nach § 29 können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigen in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind Leistungen zur Teilhabe (vgl. § 4 und § 5 Nr. 3). Deshalb ist es durchaus möglich, dass ein Versicherter zur Erreichung s...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.7 Kostenbelastung des Teilnehmers/Mitgliedsbeiträge

Rz. 71 Die Rehabilitationsträger haben beim Funktionstraining grundsätzlich sämtliche Kosten zu tragen, die der Funktionstrainingsgruppe für die Durchführung des Funktionstrainings entstehen (Naturalleistung). Eine Zuschussleistung – also lediglich eine Beteiligung des Rehabilitationsträgers an den Kosten – ist seit dem Inkrafttreten des SGB IX (1.7.2001) nicht mehr möglich....mehr

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Jung, SGB XII § 102 Kostene... / 2.2.1 Sozialhilfekosten, 10-Jahres-Zeitraum (Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 5)

Rz. 12 Der Ersatzpflicht unterliegen grundsätzlich alle Sozialhilfekosten, soweit nicht das Gesetz selbst eine Ausnahme vorsieht (Abs. 5). Es kommt nicht auf die Hilfeart an, auch nicht darauf, ob es sich um einmalige oder laufende Hilfen handelt (H. Schellhorn, in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 21. Aufl., § 102 Rz. 10). Rz. 13 Ausdrücklich ausgenommen von der Kostener...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.4.3 Anforderungen an die Durchführung des Funktionstrainings

Rz. 61 Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in a) regelmäßig stattfindenden Trainingsgruppen und b) unter Leitung eines speziell ausgebildeten Übungsleiters. Diese Kriterien sind wesentliche Merkmale des in § 63 Abs. 1 Nr. 4 aufgelisteten Funktionstrainings. zu a) Eine feste Gruppe wird dadurch charakterisiert, dass alle Teilnehmenden sich zu einer bestim...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Fragen zur Umsetzung der Eh... / 2 Satzungsregelung

Bei der Satzungsregelung sollte der Verein folgende Fragen klären: Soll die Vergütungsregelung nur den Vorstand nach § 26 BGB betreffen oder auch die anderen Organmitglieder des Vereins? Können die Organmitglieder neben einer Vergütung für die Organtätigkeit (z. B. als Vorstandsmitglied) weitere Vergütungen, z. B. als Übungsleiter, erhalten? Haben die Organmitglieder neben dem ...mehr

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Beginn der Vereinsmitglieds... / 2 Satzungsbeispiel

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Beitrag aus der verein wissen
Haftungsbeschränkung für Vo... / 1 Problem/worum geht es?

§ 31a BGB regelt die Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Organmitgliedern und besonderen Vertretern nach § 30 BGB. Danach haftet ein unentgeltlich tätiges oder nur im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG geringfügig vergütetes Organmitglied (z.B. der Vorstand nach § 26 BGB) dem Verein gegenüber für einen bei Wahrnehmung seiner Pflichten verursachten...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 2.1 Übernahme der "Steuer-Mustersatzung" gesetzlich verpflichtend

Jede Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss nach § 60 Abs. 1 AO wie folgt aufgebaut sein: Satzungszweck → vgl. Katalog des § 52 Abs. 2 AO Zweckverwirklichung Regelungen aus der Steuer-Mustersatzung zu § 60 AO. Erst dann erfüllt ein Verein nach § 59 AO die Voraussetzungen, als gemeinnützig anerkannt zu werden, sodass ein Feststellungsbescheid nach § 60a AO erlassen werden kann...mehr

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Ladung von Familienmitgliedern / 2 Satzungsbeispiel für gemeinsame Ladung

In der Praxis wird immer wieder das oben geschilderte Problem übersehen und die Familie – vor allem bei der schriftlichen Ladung per Brief oder per E-Mail – insgesamt geladen. Das folgende Satzungsbeispiel versucht einen Lösungsweg anzubieten, der die Ladung einer ganzen Familie ermöglicht, um den Bedürfnissen der Praxis damit Rechnung zu tragen:mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bildung von steuerunschädli... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen Einnahmen von insgesamt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vertretungsregelung des Vor... / 2 Satzungsbausteine

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Beitrag aus der verein wissen
Das Aufsichtsratmodell / 5 Professionalisierung der Geschäftsführung erforderlich

Diese Argumentation impliziert zunächst, dass der ehrenamtliche Vorstand nach § 26 BGB nicht mehr in der Lage ist, die Geschäfte des e. V. ordnungsgemäß zu führen und sich deswegen der persönlichen Haftung wegen Verletzung der Geschäftsführungspflichten ausgesetzt sieht (§§ 27 Abs. 3 i. V. m. 622 ff., 280, 276 BGB). In dieser Situation muss aber zunächst an eine Optimierung ...mehr

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Haftungsbeschränkung für Vo... / 2.1 Satzungsregelung zum Haftungsausschluss (umfassende Regelung – Innen- und Außenverhältnis)

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Organisation und Aufgabenve... / 2 Satzungsbeispiele

2.1 Satzungsregelung als Grundlage für die Einführung des Ressortprinzips im Vorstandmehr