Tz. 47
Stand: EL 109 – ET: 11/2018
Im Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann der Verein
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. §§ 13, 14 EStG);
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15–17 EStG, Anhang 10);
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (s. § 18 EStG)
erzielen. Im Regelfall wird die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwirtschaften. Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit können z. B. durch einen Verein, der Wissenschaft und Forschung betreibt und dies als Zweck in seiner Satzung verankert hat, erzielt werden.
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