Tz. 47

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Im Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann der Verein

erzielen. Im Regelfall wird die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwirtschaften. Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit können z. B. durch einen Verein, der Wissenschaft und Forschung betreibt und dies als Zweck in seiner Satzung verankert hat, erzielt werden.

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