Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleinbetragsregelungen

I. Festsetzungsverfahren Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Von der Ermächtigung in § 156 Abs. 1 AO hat der Bundesminister der Finanzen Gebrauch gemacht und eine Kleinbetragsverordnung erlassen. S. Kleinbetragsverordnung (KBV) vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790, 1805. Im Bereich der Festsetzung sollen Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, soweit sie e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Elektronische Datenübermittlung

I. E-Bilanzen Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Seit 2011 müssen Bilanzen, aber auch Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch (sog. E-Bilanz) an die Finanzbehörden übermittelt werden (s. § 5b EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG, Anhang 10). Diese Tatsache betrifft auch Verbände und Vereine, soweit diese ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 5 EStG (Anhang 10) oder § 5...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Absetzungen für Abnutzung (AfA)

I. Gegenstand der AfA 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA), d. h. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, gewinnmindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wirtschaftsgüter der Erzielu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pensionsreitställe

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Einnahmen, die von Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereinen aus der Vermietung von Pensionsreitställen erzielt werden, sind nicht einem steuerbefreiten Zweckbetrieb i. S. d. §§ 65, 67a AO (s. Anhang 1b) zuzuordnen, weil ein Wettbewerb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlichen Art nicht ausgeschlossen ist (s. § 65 Nr. 3 AO, Anhang 1b;...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Auflösung des (vermögensbindenden) Vereins

Rz. 4 Der Erwerb von Vereinsvermögen bei Auflösung eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, wird ebenfalls von § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG erfasst, z. B. nicht beim Idealverein. Auch hier geht der BFH (vom 11.05.1995, BStBl II 1995, 609) von einer – wenngleich fingierten – Steuerpflicht der Mitglieder aus.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unternehmer ist nach § 2 UStG (Anhang 5), wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige, auf Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit, auch wenn die Absicht, Gewinne zu erzielen, fehlt. Eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen liegt vor, wenn die Tätigkeit im Rahmen ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholung

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein Verein, der mit seiner Tätigkeit die allgemeine Erholung arbeitender Personen bezweckt, dient keinen gemeinnützigen Zwecken und damit auch nicht den Zwecken des Wohlfahrtswesens (s. BFH vom 22.11.1972, BStBl II 1973, 251). Der BFH hält eine Steuerbegünstigung nur dann für möglich, wenn die Erholung einem besonders schutzwürdigen Personenkreis (...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfandflaschen, Verwertung von

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Im Rahmen der Sammlung und Verwertung von Pfandflaschen werden immer wieder mal steuerbegünstigte Einrichtungen eingebunden, die damit entweder selber aktiv Mittel für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke beschaffen oder aus den Pfanderlösen unterstützt werden. Zu den steuerlichen Folgen der verschiedenen Fallvarianten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sammelposten (Poolabschreibung)

Tz. 35 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 6 Abs. 2a EStG (Anhang 10) können (= Wahlrecht) ab dem VZ 2010 für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten/Herstellungskosten 150 EUR, aber nicht 1 000 EUR übersteigen, die dafür getätigten Aufwendungen in einem Sammelposten e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Parkplatzüberlassung im Rahmen der Überlassung von Hotelzimmern

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Erfolgt die Parkplatzvermietung des Vereins nicht langfristig, sondern kurzfristig, unterliegt sie auch dann nicht dem ermäßigten Steuersatz, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermietung eines Hotelzimmers durch den Verein erfolgt. 1. Bisherige Grundsätze Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Vermietung von Hotelzimmern unterfällt zwar nach § 12 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Prozesskostenhilfe

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln), Beschluss vom 28.01.2010, AZ: 5 Ta 433/09 hat entschieden, dass auch gemeinnützigen Zwecken dienende Vereine Prozesskostenhilfe gemäß § 166 Abs. 1 Nr. 2 ZPO beantragen können. Derartige Vereine müssen aber die Bedürftigkeit in finanzieller Hinsicht nachweisen. Stehen trotz Verlusten ausreichend verfügbare l...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pool-Billard

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Pool-Billard kann Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) sein, wenn die Satzung auf die sportliche Betätigung ausgerichtet ist. Pool-Billard ist daher nicht anders zu beurteilen als Carambole-Billard, das bereits in der Vergangenheit als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden ist. Voraussetzung ist aber, dass derartige "Pool-Bill...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleingartenvereine/Kleingärtnervereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleingärtnerei gehört zu den sog. Freizeitzwecken, die in § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b) zusammengefasst sind. Wie generell gilt auch hier, dass die Förderung der allgemeinen Freizeitgestaltung der Menschen (auch durch Kleingartentum) keinen gemeinnützigen Zweck darstellt. Die gesetzliche Aufnahme dieser Zwecke stellt aber eine grundsätzlich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispielsfälle

Tz. 117 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Ein steuerbegünstigter Verein hat am 27.09.01 ein Kraftfahrzeug angeschafft. Die Nutzung des Kfz erfolgt ausschließlich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gelegentlich wird das Fahrzeug auch für den ideellen Tätigkeitsbereich genutzt. Die Anschaffungskosten des Fahrzeugs betragen 30 000 EUR zzgl. 5 700 E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Beispielsfälle

Tz. 23 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel 1 Der Verein erwirbt ein Grundstück für insg. 500 000 EUR. Lt. notariellem Kaufvertrag entfallen von dem Kaufpreis auf das Gebäude 400 000 EUR und auf den Grund und Boden 100 000 EUR. Die daneben anfallende Grunderwerbsteuer, Notariatsgebühren, die Kosten der Grundbucheintragung sowie die Maklergebühren betragen insgesamt 50 000 EUR...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Was ist zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden?

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Jede Änderung des Vorstands unter Vorlage einer Abschrift des Protokolls (bei Amtsniederlegungen: Abschrift des Niederlegungsschreibens, falls sich die Amtsniederlegung nicht aus dem Protokoll ergibt) – s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a; jede Satzungsänderung und -neufassung. Der Anmeldung ist eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschluss...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen mit bestimmten erblichen Eigenschaften und/oder Merkmalen. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, k...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferderennvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein Pferderennverein kann nach § 52 Abs. 2 Nr. 14 AO (Anhang 1b) wegen ausschließlicher, unmittelbarer und selbstloser Förderung der Tierzucht durchaus als eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkannt werden. Jedoch liegt nur dann eine steuerbegünstigte Förderung der Tierzucht vor, wenn der Pferderennverein damit die Allgemeinheit u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Anschaffungskosten

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen (Ausgaben), die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Wirtschaftsgutes/Vermögensgegenstandes entstehen. D.h., alle Ausgaben, die erforderlich sind, um ein Wirtschaftsgut in einen für den Steuerpflichtigen (Verband/Verein) nutzungsfähigen Zustand zu versetzen (BFH vom 27.07.2004, IX R 32/01, BStBl II 20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zuschüsse

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei den erhaltenen Zuschüssen ist regelmäßig zu prüfen, ob es sich um echte nicht umsatzsteuerbare oder unechte umsatzsteuerbare Zuschüsse handelt. Neben weiteren Voraussetzungen ist für den nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss maßgebend, ob dieser dazu dient, dass der Verein seinen satzungsmäßigen Zweck, nämlich die Vorbereitung, Durchführung un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pferdeverkauf

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Steuerbegünstigte Amateurreitsportvereine, die in ihrem Bestand auch eigene Pferde zur Nutzung (z. B. für den Reitunterricht, Turnierteilnahmen) haben, veräußern regelmäßig die Pferde, die nicht mehr für die satzungsmäßigen Zwecke genutzt werden können. Soweit die Pferde dem steuerbegünstigten satzungsmäßigen Bereich (ideelle Nutzung; Nutzung in ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eislaufsport

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vereine, die den Eislaufsport (Eisschnelllauf, Eiskunstlauf, Eistanzen) fördern, können als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden. Maßgebend für die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist die Förderung des Sports i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Eine Einordnung ist regelmäßig dann möglich, wenn die Tätig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eisenbahnvereine/-modellbauvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach der Bestimmung des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO sind auch die sog. Freizeitzwecke als steuerbegünstigt anzusehen. Hierunter fallen regelmäßig Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Fastnacht und Fasching, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunk, Modellflug und Hundesport. Auch hier gilt der allgemeine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerschuldner

Tz. 20 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Schenkungen, die unter Lebenden vorgenommen werden, ist neben dem Beschenkten (Erwerber) auch der Schenker (Geber) Steuerschuldner (s. § 20 Abs. 1 ErbStG, Anhang 12e). Erwerber und Geber sind Gesamtschuldner i. S. v. § 44 AO (s. Anhang 1b). Der Schenker kann auch die anfallende Erbschaftsteuer übernehmen, § 10 Abs. 2 ErbStG (s. Anhang 12...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Beginn der AfA

Tz. 24 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die AfA beginnt mit der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts. Die tatsächliche Ingebrauchnahme des Wirtschaftsguts ist hierfür keine zwingende Voraussetzung. Für den Beginn der AfA ist es auch unerheblich, ob das Wirtschaftsgut bereits bezahlt ist. Entscheidende Kriterien sind bei: einer Anschaffung (Lieferung = Verschaffung der Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Vereinen

Tz. 101 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Auch die steuerbegünstigten Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter, die der Abnutzung unterliegen – wie alle anderen Steuerpflichtige auch – verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Rahmen der Absetzungen für Abnutzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verlustvortrag

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die im Jahr ihres Entstehens nicht nach § 10d Abs. 1 EStG (Anhang 10) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden konnten (vertikaler Verlustausgleich) und auch nicht durch einen Verlustrücktrag ausgeglichen wurden, sind gesondert festzustellen und in den folgenden Veranlagungszeitr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Private Grundstücksgeschäfte

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei privaten Veräußerungsgeschäften (demnach von natürlichen Personen, ggf. als Beteiligte an rein vermögensverwaltenden "einkommensteuertransparenten" Personengesellschaften, Erbengemeinschaften o. Ä.) müssen Veräußerungsgewinne versteuert werden, wenn innerhalb von zehn Jahren Grundeigentum gekauft (oder auf andere Weise angeschafft) und wieder v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins

Ausgewählte Literaturhinweise: Birnbaum, Doppelbesteuerung von Ausschüttungen liechtensteinischer Stiftungen, ZEV 2014, 482; Demuth, Gestaltungen mit Familienstiftungen, KÖSDI 2018, 20909; Gummels, Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen – zeitversetzte zweite Stiftung, ErbBstg 2024, 224; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtensteinischer Familiens...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontaler Verlustausgleich

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Verlusten einer Einkunftsquelle ist als erstes ein horizontaler Verslustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart vorzunehmen. D.h., es kann ein Ausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart vorgenommen werden. Das wird bei steuerbegünstigten Vereinen bereits über § 64 Abs. 2 AO (Anhang 1b) gesetzlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Abschreibungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 111 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt der Besteuerung, wenn seine (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR [bis 2019: 35 000 EUR] überschreitet (§ 64 Abs. 3 AO; Anhang 1b). In diesem Fall ist es wichtig, den in diesem Betrieb erzielten Gewinn nach den steuerlichen Regelungen zutreffend zu ermitte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien und dgl.) zählen grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b). Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung schließt jedoch die Gemeinnützigkeit nicht aus (s. BFH-Urteil vom 29.08.1984, BStBl II 1984, 844)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Form der Anmeldung

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Mitgliedern des Vorstands in vertretungsberechtigter Zahl (Anhang 12a) vorzunehmen. D.h., die Anmeldung muss von so vielen Vorstandsmitgliedern vorgenommen werden, wie nach der Satzung zur Vertretung des Vereines erforderlich sind. Beispiele: Der Vorstand besteht aus nur einer Person. Die Anmeldung i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerbefreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zuwendungen an steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) erfüllen, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (Anhang 12e) steuerbefreit. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gegeben sein: die Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnützi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Produktion von Fernsehfilmen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Produziert eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im Auftrag einer öffentlichen Rundfunkanstalt Fernsehfilme unterhaltenden, belehrenden und informierenden Inhalts über wichtige soziale Fragen unter Berücksichtigung der religiösen Anliegen der Kirche, die die steuerbegünstigte Körperschaft trägt, so tritt diese dadurch nach dem BFH-U...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mitgliedsbeiträge

Tz. 10 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 18 ErbStG (Anhang 12e) befreit Mitgliedsbeiträge an Personenvereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, soweit diese im Kalenderjahr 300 EUR nicht übersteigen, und die nicht unter die Befreiungsvorschriften der §§ 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 ErbStG (Anhang 12e) fallen. Die Grenze von 300 EUR ist ein Freib...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In verschiedenen Städten des Bundesgebietes werden in regelmäßigem Turnus von zwei Jahren Katholikentage bzw. Evangelische Kirchentage abgehalten. Zum Zwecke der Durchführung dieser Veranstaltungen werden an dem Ort, an dem diese Veranstaltungen stattfinden, jeweils selbständige Vereine gegründet. Satzungsmäßige Aufgabe ist es, die Vorbereitun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Dem Schatzmeister eines Vereins obliegt die ordnungsgemäße Führung der Bücher, Unterlagen und sonstigen Aufzeichnungen. Er ist verpflichtet, ein Rechenwerk zu erstellen, das den zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Am Ende eines Geschäftsjahres legt er gegenüber den Rechnungsprüfern, die bestellt oder gewählt wurden, Rechnung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Steuerpflicht von Stiftungen und Vereinen

Rz. 72 Familienstiftungen oder Familienvereine fallen unter die Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Die Besteuerung greift nur ein, wenn die Familienstiftung oder der Familienverein ihren/seinen Sitz oder ihre/seine Geschäftsleitung im Inland hat (s. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Maßgeblich für die Betrachtung ist auch hier der Zeitpunkt der Steuerentstehung (s. § 9 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erholungsheime

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Zweckbetriebsaufzählung in § 68 Nr. 1a AO (Anhang 1b) umfasst auch Erholungsheime. Diese sind dann als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anzusehen, wenn sie im besonderen Maße (zu mindestens 2/3) den in § 53 AO (Anhang 1b) bestimmten hilfsbedürftigen Menschen dienen. Auf der Grundlage des Urteils des BFH vom 22.11.1972 (BStBl II 1973, 251) setzt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Parkplatzüberlassung als unselbständige Nebenleistung

Tz. 6 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zwischenzeitlich haben sich weitere Entwicklungen zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Parkplätzen von Hotels an ihre Hotelgäste ergeben: Mit Beschluss vom 10.01.2024 hat sich der XI. Senat des BFH im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH gewandt, s. BFH-Beschluss XI R 11/12 vom 10.01.2024, DStR ...mehr