Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.1 Die erbrechtliche "Zeitachse" und die möglichen Erben

Rz. 20 Vor dem Erbfall besteht im Kreise der Angehörigen (bzw. des Ehepartners) nur eine Erbaussicht. Diese stellt kein (übertragbares und vererbbares) Anwartschaftsrecht dar, da der Erblasser eine erbrechtliche Verfügung jederzeit neu treffen bzw. ändern kann (Ausnahmen: der Nacherbe und der Schlusserbe beim Berliner Testament; ähnlich auch der Vertragserbe). Mit dem Erbfall...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.22.2 Wählervereinigungen

Rz. 272 Die Befreiung gilt dank des BVerfG-Beschlusses vom 17.04.2008, (UVR 2008, 233) auch für unabhängige Wählervereinigungen und deren Dachverbände. Mit dem vorgenannten Beschluss wurde die bis zum 31.12.2008 geltende auf politische Parteien beschränkte Steuerbefreiung ausgedehnt. Der Gesetzgeber hat dies mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Standort

Rz. 1 Die im vierten Abschnitt des ErbStG beheimatete Tarifnorm hat einen engen Anwendungsbereich. Vergleichbar dem § 27 ErbStG führt die Entlastungswirkung des § 26 ErbStG bei der Auflösung eines Vereins bzw. bei der Aufhebung einer Stiftung zu einer Ermäßigung der Schlusssteuer einer Stiftung (eines Vereins), wenn zwischen der (letzten) Ersatzerbschaftsteuer und der Aufhebu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Sonderform der Anzeige aufgrund einzelgesetzlicher Bestimmung

Rz. 85 § 153 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass es auch einer – nicht von § 30 ErbStG erfassten – Anzeige bedarf, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise entfallen (s. Kamps, ErbR 2014, 16). Rz. 86 Eine derartige Sonderform einer Anzeige durch den Erwerber (Beschenkter, Erbe, ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.8 Alternativen zur Familienstiftung

Rz. 187 Grundsätzlich kommen alle inländischen Stiftungsersatzformen (s. Tz. 4) und ausländischen Stiftungen sowie Trusts (Tz. 8.1.4) in Betracht, um Vermögen zur Versorgung des Stifters und seiner Familie zu bündeln. Stiftungsersatzformen führen jedoch nicht zu einem Vermögensübergang auf einen selbstständigen Rechtsträger (so die Treuhandstiftung) oder belassen pfändbare R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 "Gesellige Veranstaltungen" sind eine steuerlich unschädliche Betätigung, wenn sie im Vergleich zur übrigen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind (s. § 58 Nr. 7 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 58 Nr. 8 AO TZ 10, Anhang 2). Solche Veranstaltungen können z. B. Weihnachtsfeiern, Vereinsausflüge, Sommerfeste, Karnevalsveranst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.5 Internetauktionen

"Die Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen auf einer Internetplattform ist nicht berufsrechtswidrig." Dieser Leitsatz des Beschlusses des BVerfG[1] lässt die Frage zu, wie es denn mit der Zulässigkeit der Versteigerung der Beratungsleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins aussieht. Denn: Eine auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete und damit nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Spendenbegünstigung

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Soweit Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, können sie auch Spenden empfangen und bescheinigen. Hier ist besonders zu würdigen, wenn Eltern von Schülern derartigen Einrichtungen entsprechende Spenden zukommen lassen. Grundsätzlich fehlt es in diesen F...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Form und Inhalt des Protokolls

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Protokolle sollten möglichst kurz und übersichtlich sein. Sie müssen enthalten: den Ort und den Tag der Versammlung; die Bezeichnung der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters und der Schriftführerin/des Schriftführers; die Zahl der erschienenen Mitglieder; die Feststellung der satzungsmäßigen Einberufung der Versammlung; die Tagesordnun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsweg, Straf- und Bußgeldvorschriften

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Gemäß § 120 Abs. 1 EStG sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO entsprechend anwendbar, mit Ausnahme der Billigkeitsregel des § 163 AO (Anhang 1b). Für Streitigkeiten ist gemäß § 120 Abs. 2 EStG der Finanzrechtsweg eröffnet. Gemäß § 121 EStG gelten die Straf- sowie Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung entsprechend. Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Einkommensteuerliche Behandlung

Tz. 7 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Gemäß § 119 EStG gehört die Energiepreispauschale zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist sie als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Anhang 10) zu berücksichtigen, § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG. Damit hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale im Lohnsteuerabzugsve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In der Regel verfolgen die entsprechenden Trägervereine kirchliche Zwecke (vgl. "Kirchliche Zwecke"), da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Die OFD Düsseldorf stellt mit ihrer Verfügung vom 01.07.1982 (a. a. O.) ausdrücklich klar, dass die Abhalt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Investitionsjahr

Tz. 94 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird das begünstigte Wirtschaftsgut, für das ein Abzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch genommen wurde, planmäßig angeschafft oder hergestellt, können bis zu 50 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend zugerechnet werden; max. jedoch in Höhe des abgezogenen Investitionsabzugs. Daneben kann von den Anschaffungs-/Herst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)

Tz. 46 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eine AfaA setzt voraus, dass die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines WG durch außergewöhnliche Umstände gesunken ist oder das WG eine Substanzeinbuße erlitten hat (H 7.4. AfaA EStH). Die wirtschaftliche Nutzbarkeit eines WG kann dann absinken, wenn z. B. ein WG durch den Fortschritt der Technik zwar noch nutzbar aber gleichwohl veraltet ist. Ein...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)

Tz. 77 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei neuen Elektronutzfahrzeugen sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG eine Sonderabschreibung i. H. v. 50 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7c EStG). Die Regelung gilt grundsätzlich (s. jedoch den nachfolgenden Hinweis!) für nach dem 31.12.2019 und vor de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unterscheidung der Wirtschaftsgüter

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in: Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bewegliche Wirtschaftsgüter können se...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Veranstaltungen zur Betreuung von behinderten Personen

Tz. 12 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder anlässlich derartiger Veranstaltungen sind dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb zuzuordnen. Das gilt auch für gesellige Veranstaltungen, weil diese nach Auffassung der Verwaltung der Betreuung behinderter Personen dienen und ggf. die Voraussetzungen der §§ 65, 66 AO (Anhang 1b) erfüllen. U.E. sind dann auch Einnahmen aus dem Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bisherige Grundsätze

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Vermietung von Hotelzimmern unterfällt zwar nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG (Anhang 5) dem ermäßigten Steuersatz. Der BFH hat aber entschieden, dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterfallen. Die Einräumung von Pa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Wichtiges Indiz ist ein geordneter Trainingsbetrieb (Trainingsplan, regelmäßige Trainings, Fo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Tz. 19 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (anschaffungsnahe Herstellungskosten). Nicht hi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Abzugsjahr

Tz. 91 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Technisch erfolgt der Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nicht durch eine Rücklagenbildung in der Bilanz, sondern durch eine außerbilanzielle Gewinnminderung. Tz. 92 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Anschaffung oder Herstellung muss nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags grundsätzlich in den drei Folgejahren (= Investitionsfrist) durchge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Typische Regelung: Erhöhung des ohne Zuwendungsbestätigung abzugsfähigen Höchstbetrags

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In daneben ergangenen Ländererlassen (z. B. FinMin NRW vom 23.07.2021) zu Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021 wurde vorgesehen, dass der steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbetrag auf 300 EUR erhöht wird, der ohne Vorhandensein einer Zuwendungsbestätigung abgezogen werden kann. Statt einer Zuwendungsbestätigung ge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Festsetzungsverfahren

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Von der Ermächtigung in § 156 Abs. 1 AO hat der Bundesminister der Finanzen Gebrauch gemacht und eine Kleinbetragsverordnung erlassen. S. Kleinbetragsverordnung (KBV) vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790, 1805. Im Bereich der Festsetzung sollen Steuern und steuerliche Nebenleistungen nicht festgesetzt werden, soweit sie einen Betrag von 10 EUR n...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Ende der AfA

Tz. 26 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die AfA endet, wenn das Wirtschaftsgut im Laufe eines Wirtschaftsjahrs veräußert wird oder auf Dauer nicht mehr zur Erzielung von Einnahmen dient. Die AfA ist im Jahr der Veräußerung oder der Nutzungsänderung grundsätzlich nur zeitanteilig vorzunehmen. D.h., die Bemessungsgrundlage ist zeitanteilig auf den gesamten Abschreibungszeitraum zu v...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Würdigung

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei Körperschaften die Schulen betreiben, ist zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen zu unterscheiden (AEAO Nr. 4 Satz 1 zu § 52 AO; Anhang 2). Ersatzschulen werden von den zuständigen Landesbehörden genehmigt, wenn eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird, d. h. es findet von vornherein ke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher

Tz. 12 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Leistungsentgelte an Endverbraucher sind, weil keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift, in vollem Umfang steuerpflichtig (s. Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) zu versteuern. Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinricht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Steuerpflicht

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde im Anschluss an den Beschluss des BverfG vom 17.12.2014 durch das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" vom 04.11.2016, BGBl I 2016, 2464 mit Wirkung zum 01.07.2016 neu geregelt. Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Gebäude)

Tz. 42 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Für die beweglichen und unbeweglichen WG des Anlagevermögens (ohne Gebäude) sind folgende AfA-Methoden zulässig (gewesen):mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) – als zentrale Befreiungsvorschrift für Bildungsleistungen – begünstigt ausdrücklich auch private Schulen, ohne eine gesetzliche Definition des Begriffes Privatschule mit vorzugeben. In Art. 7 Abs. 4 GG heißt es: "…das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet." Private Schulen als Ersatz für öffe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsätze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 18 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Umsätze, die aus der Vermietung der Kegelbahnen an Freizeitkegler erzielt werden, sind wegen des Wettbewerbs- und Konkurrenzgedankens zu anderen Unternehmen im Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu erfassen, weil die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wegen der We...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Leistungs-AfA

Tz. 45 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Anders als bei der linearen AfA wird bei der Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG, Anhang 10) die AfA nach Maßgabe der Leistung des WG vorgenommen. Diese Form der AfA ist nur für die beweglichen WG des Anlagevermögens zulässig. Die Leistungs-AfA muss wirtschaftlich begründet werden. Das ist z. B. der Fall, wenn die Leistung eines WG erhebli...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Zeitlich unbegrenzter Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 15 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bis 2007 verfiel ein die Höchstbeträge übersteigender Spendenabzug (Ausnahme: Großspendenabzug). Für Zuwendungen/Spenden ab dem 01.01.2008 können Zuwendungen/Spenden, die die Höchstbeträge (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 1b) überschreiten zeitlich unbegrenzt in die nachfolgenden Veranlagungszeiträume übertragen werden. Über den verbleibende...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Degressive Gebäude-AfA für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG)

Tz. 64 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024 (BGBl I 2024, Nr. 108) wurde durch Einfügung des § 7 Abs. 5a EStG eine degressive Gebäude-AfA speziell für Wohngebäude eingeführt. Tz. 65 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG ist möglich für Wohngebäude, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Anzeige des Erwerbs

Tz. 18 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (s. § 1 ErbStG, Anhang 12e) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten, binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen (s. § 30 Abs. 1 E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Lineare AfA für Gebäude

Tz. 57 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei der linearen Gebäude-AfA werden die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Gebäudes mit einem gleichbleibenden Prozentsatz abgeschrieben. Die lineare Gebäude-Afa nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) unterscheidet bei der Abschreibung wie folgt:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. AfA für Baudenkmäler (§ 7i EStG)

Tz. 80 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei einem im Inland belegenem Gebäude, das als Baudenkmal anerkannt ist, kann ein Steuerpflichtiger abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG (Anhang 10) im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erh...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der neue Abschnitt XV des Einkommensteuergesetzes regelt in den §§ 112–122 EStG die Energiepreispauschale. Es handelt es sich um eine Sozialleistung, die formal zwar als Steuervergütung gilt (§ 120 Abs. 1 Satz 1 EStG), aber unabhängig von der Einkommensbesteuerung ist. Mit ihr sollten drastisch gestiegene Energiekosten kurzfristig sozial abge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Überblick

Tz. 86 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG soll die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts ermöglichen. Dadurch werden die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe verbessert, deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und die ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Tz. 89 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Begünstigt für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrag bzw. der Sonderabschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dieses muss nach seiner Anschaffung oder Herstellung zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, und zwar im Jahr seiner Anschaffung oder Herstellung und im...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.8 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

Tz. 99 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Werden bis zum Ende des dreijährigen Investitionszeitraums keine (ausreichend) begünstigte Investitionen getätigt, die zu einer gewinnwirksamen Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags geführt haben, sind noch nicht verbrauchte Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde (§ 7g Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Ertragsteuerlich sind die Tätigkeiten der Trägervereine dahingehend zu untersuchen, ob Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe oder Vermögensverwaltung vorliegen. Die Veranstaltungen, zu deren Besuch Teilnahmegebühren von den Besuchern entrichtet werden müssen, sind in der Regel dem Zweckbetrieb i. S. d. § 68 Nr. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Kulturelle Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Eintrittsgelder bei kulturellen Veranstaltungen (u. a. Museen, Konzerte, Theater, Ausstellungen) sind bei einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft dem Zweckbetrieb "Kultur" zuzuordnen. Dieser genießt in vollem Umfang Ertragsteuerfreiheit, weil es für den Bereich "Kultur" keine gesetzliche Zweckbetriebsgrenze gibt. Abzugrenzen s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA), d. h. über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, gewinnmindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wirtschaftsgüter der Erzielung von Einkünften dienen und ihre N...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. AfA in Sanierungsgebieten (§ 7h EStG)

Tz. 78 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei einem im Inland belegenem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichem Entwicklungsgebiet kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG (Anhang 10) im Jahr der Herstellung oder Anschaffung und in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandse...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter – Rechtslage 2008 und 2009

Tz. 34 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In den Jahren 2008 und 2009 war – bei bilanzierenden Steuerpflichtigen – die Möglichkeit der Sofortabschreibung für GwG beschränkt auf Wirtschaftsgüter, deren (Netto-)Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen. Diese brauchten auch nicht in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden. Wirtschaftsgüter, deren Ansch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Degressive Abschreibung von Elektrofahrzeugen

Tz. 53 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Gesetz v. 14.7.2025, BGBl I 2025, Nr. 161) wurde § 7 EStG um eine zeitlich begrenzte degressive Abschreibungsmöglichkeit für Elektrofahrzeuge erweitert (§ 7 Abs. 2a EStG). Danach können Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 1.7....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhebungsverfahren

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wie Kleinbeträge im Erhebungsverfahren zu behandeln sind, hat das BMF mit Schreiben vom 22.03.2001, BStBl I 2001, 242 klargestellt. Beträge von weniger als 3 EUR brauchen von den Körperschaften erst zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden. Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Säumniszuschläge von insgesamt weniger als 5 EUR sollen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Wegfall der Steuerbefreiungsvorschriften

Tz. 13 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wird einer gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft die Steuerbegünstigung aberkannt oder handelt es sich um eine nicht steuerbegünstigte Körperschaft, kommt die Steuerbefreiungsvorschrift nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG (s. Anhang 12e) nicht mehr in Betracht (vgl. als Beispiel das Urteil des BFH in Rz...mehr