Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / II. Rechtliche Grundlagen

1. Vereinsrecht a) Gesetzliche Regelungen Rz. 2 Die grundgesetzliche Grundlage eines jeden Vereins ist die Vereinigungsfreiheit, die in Art. 9, 21 GG geregelt ist. Dieses Recht umfasst auch die Vereinsautonomie, also das Recht, die Binnenorganisation des Vereins im Rahmen der gesetzlichen Rahmenregeln frei auszugestalten. Das private Vereinsrecht ist in den §§ 21–79 BGB gerege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / B. Einberufung und Durchführung einer Mitgliederversammlung mit Änderung der Satzung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 43 Nach zweijährigem Bestehen des Vereins stehen Satzungsänderungen und die Neuwahl des Vorstandes an. Um keine Fehler zu machen, bittet der Vorstand den Rechtsanwalt um juristische Beratung und Begleitung der anstehenden Schritte. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 44 Zu den Details der Einberufung und den Formalia der Einladung siehe Rdn 10. Rz. 45 Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 9. Ersatzformen

Rz. 130 Nicht jedem potentiellen Stifter liegt tatsächlich die selbstständige Stiftung als Rechtsform.[154] In der Praxis wird die Bezeichnung "Stiftung" in der Tat nicht nur für Stiftungen im eigentlichen Sinne verwandt, sondern auch für Vereine oder die GmbH.[155]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 8. Das Urteil und seine Folgen

Rz. 33 Bei begründeter Beschwerde stellt der Gerichtshof fest, dass der betroffene Staat seine Pflichten aus der EMRK verletzt hat. Abweichende Meinungen sind zulässig und durchaus üblich (Art. 45 Abs. 2 EMRK, Art. 74 Abs. 2 VerfO).[171] Der EGMR kann den konventionswidrigen Hoheitsakt nicht selbst aufheben. Stattdessen haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, in allen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Planfeststellungsrecht / 10. Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

Rz. 17 Ein anerkannter Naturschutzverband, dem ein Mitwirkungsrecht nach § 63 BNatSchG eingeräumt ist, hat ein selbstständig durchsetzbares, subjektives öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren. Ein insoweit befugter Verein hat damit nicht die Rechtsstellung eines Popularklägers, sondern eines in seinen Rechten Betroffenen gem. § 42 Abs. 2 VwGO.[63] Er kann lediglich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Zu den Details der Einberufung und den Formalia der Einladung siehe Rdn 10. Rz. 45 Die Neuwahl und sonstige Änderungen in der Person der Vorstandsmitglieder müssen dem Amtsgericht zur Eintragung der neuen Vorstandsmitglieder mitgeteilt werden (§ 67 BGB). Die Eintragung ist deklaratorisch, der neu gewählte Vorstand erlangt sein Amt mit Wahl und deren Annahme. Er kann so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / IV. Muster: Einladungsschreiben

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.4: Einladungsschreiben zur ordentlichen Mitgliederversammlung _________________________ e.V. – Der Vorstand – Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Tagesordnungmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / VI. Muster: Abänderungsantrag bei Satzungsänderung

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.6: Beschlussantrag zur Satzungsänderung durch den Vorstand _________________________ e.V. Antrag des zur ordentlichen Mitgliederversammlung am _________________________, _________________________ Uhr in _________________________ Der Antragsteller hat der Mitgliederversammlung eine Neufassung der Satzung vorgeschlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / VIII. Muster: Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahl

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.8: Anmeldung einer Satzungsänderung und Vorstandswahl _________________________ e.V. Amtsgericht Registergericht _________________________ Betr.: _________________________ e.V.; Az.: VR _________________________ Zur Eintragung in das Vereinsregister werden aufgrund der Beschlüsse in der Mitgliederversammlung vom _...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / III. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / 1. Unfall im Inland

Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro mit der Regul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Exkurs: Parteifähigkeit

Rz. 93 Um Partei eines Rechtstreites sein zu können, bedarf es der Parteifähigkeit. Gem. § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist. Gem. § 50 Abs. 2 ZPO ist ein nicht rechtsfähiger Verein nur passiv parteifähig. Darüber hinaus sind durch die Rechtsprechung oder durch spezialgesetzliche Regelungen noch weiteren Personenzusammenschlüssen (partielle) Rechtsfähigkeit –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Aufenthaltsrecht / 3. Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 48 Vereine / VII. Muster: Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.7: Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung Protokoll über die Mitgliederversammlung des _________________________ e.V. Zeit: _________________________ Ort: _________________________ Anwesend: _________________________ Mitglieder Versammlungsleiter: Erster Vorsitzender: Herr _________________________ Protok...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / II. Rechtfähige Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 12 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist im neuen Stiftungsrecht zum ersten Mal auch gesetzlich definiert,[9] und zwar in § 80 Abs. 1 BGB wie folgt: Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbesti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Personengesellschaften / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB , wird errichtet, indem sich mindestens zwei Gesellschafter durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages verpflichten, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen und diesen in bestimmter, im Vertrag festgelegter Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Eine solche Gesellschaft i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / b) Muster: Beispiele für Rubrumsabwandlungen

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.21: Beispiele für Rubrumsabwandlungen Klage für eine GbR: der Rechtsanwälte Müller & Meier GbR, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter Michael Meier und Manfred Müller, Markt 1, 53111 Bonn gegen Klage gegen eine OHG: ________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / c) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 4. Muster: Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Rz. 27 Die derzeit gültige Fassung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (kurz "SL Bau") wird vom deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. herausgegeben und stammt vom 1.9.2021. Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V., Abraham-Lincoln-Str. 30 in 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611/56591414. Internet: h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 35 Das Kartellverbot gilt für aktuelle und auch potenzielle Unternehmen. Nach dem kartellrechtlichen funktionalen Unternehmensbegriff ist eine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr erforderlich, also eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an; auch eine freiberuflich tätige Privatperson, eine BGB-Gesellschaft oder ein V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / III. Abwandlung: Sponsoring im gemeinnützigen Bereich

Rz. 6 Ludwig Matschke ist ein erfolgreicher Unternehmer, der sehr stark mit seiner lokalen Heimat verbunden ist und der daher in großem Umfang die Jugendarbeit der ortsansässigen Sportvereine unterstützt. Auch hierbei will er aber selbstverständlich einen größtmöglichen Werbeeffekt für seine Firma erzielen und die Ausgaben steuerlich geltend machen können. Gleichzeitig hat e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 2. Res iudicata

Rz. 15 Eine Beschwerde ist gemäß Art. 35 Abs. 2 lit. b EMRK unzulässig, wenn sie hinsichtlich des Beschwerdeführers, Sachverhalts und Beschwerdegegenstands im Wesentlichen mit einer bereits vom Gerichtshof geprüften Beschwerde übereinstimmt, ohne dass relevante neue Tatsachen vorgetragen werden.[107] Lediglich in Ausnahmefällen ist die Wiederaufnahme eines Beschwerdeverfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Materielle Klageerwiderung

Rz. 125 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.28: Materielle Klageerwiderung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ vertreten wir den Beklagten. In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / f) Insbesondere: Dynamische Verweisungen

Rz. 53 Wird dynamisch auf andere, der Änderung unterliegende Regelungswerke verwiesen, ist in besonderer Weise die Transparenz dieser Verweisung zu prüfen. Entscheidend ist, ob der Verweis für jedermann und damit auch für den normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist, aufzulösen ist. Dazu reicht es, wenn das Regelungsw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Weitere parteifähige Zusammenschlüsse

Rz. 96 Des Weiteren sind Gewerkschaften als parteifähig gem. § 10 S. 1 ArbGG vor den Arbeitsgerichten, aber nach der Rechtsprechung[88] auch vor den Zivilgerichten anzusehen. Dies gilt auch für ihre Unterorganisationen, wie Bezirks- oder Kreisverbände, soweit sie eine körperschaftliche Verfassung haben und eigenständig tätig sind.[89] Ebenfalls sind politische Parteien und ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / 2. Methoden der Entstehung: Gründung und Umwandlung

Rz. 8 Die klassische GmbH (vgl. zur "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" Rdn 85 ff.) kann auf zwei Wegen entstehen: (1) Ein in anderer Rechtsform existierendes Unternehmen kann nach dem UmwG in GmbH umgewandelt werden.[28] Dies kann z.B. beim Wandel eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH zweckmäßig sein, da bei der Umwandlung Gesamtrechtsnachfolge ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Zulässigkeit des Ausschlusses der Verwalterbestellung, Anspruch auf Bestellung

Rz. 38 Die §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 6, 23, 26, 26a, 29 WEG sehen drei Verwaltungsorgane vor.[115] Höchstes Organ ist die bereits näher behandelte (siehe Rdn 24 ff.) Wohnungseigentümerversammlung bzw. genauer – da Eigentümerbeschlüsse nicht notwendig eine Versammlung voraussetzen (siehe § 23 Abs. 3 WEG) – die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer. Sie ist uneingeschränktes und orig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / b) Abschlussschreiben

Rz. 110 Das Abschlussschreiben enthält die Aufforderung, innerhalb einer angemessenen Frist eine Abschlusserklärung abzugeben. Bei der Fristsetzung ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Antragsgegner muss ausreichend Zeit haben, sich selbst darüber schlüssig zu werden, ob er die einstweilige Verfügung als endgültig anerkennen möchte. Zum Teil wird daher – in Anlehnung an Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Einberufung Minderheit

Rz. 163 § 50 Abs. 1 GmbHG [734] gewährt nicht das zwingende Minderheitsrecht, Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen, sondern auch das Recht der Minderheit auf sachliche Befassung mit dem Gegenstand des Verlangens in der Versammlung.[735] Die Minderheit kann die Versammlung gem. § 50 Abs. 3 GmbHG selbst einberufen, wenn die Geschäftsführung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 8. Unselbstständige Stiftung

Rz. 117 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[139] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[140] sondern eine Rechtsbeziehung des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[410] sowie Buchführu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Übersch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Sozialrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 7. Haftungsfragen

Rz. 107 Die Stiftung haftet gegenüber Dritten (Außenhaftung)[125] nach den allgemeinen Regeln, mithinmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / c) Vereinbarung, Beschluss oder abgestimmte Verhaltensweise

Rz. 36 Unter Vereinbarung ist eine vertragliche Regelung i.S.v. §§ 145 ff. BGB zwischen zwei oder mehreren Unternehmen zu verstehen, die dem Kartellrecht unterworfen sind.[45] Beschlüsse kommen in Gesellschaften und Vereinen zustande und zielen darauf ab, das Verhalten der Mitglieder zu regeln; sie sind nicht anders zu werten als Verträge, die zwischen den Mitgliedsunternehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Datenschutzrecht / aa) Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)

Rz. 108 Dem Betroffenen sind der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen zu nennen. Mit Namen ist der Name der natürlichen Person, der Name des Unternehmens im Falle einer juristischen Person oder der Name der Behörde oder des Vereins gemeint. Bei den Kontaktdaten ist auf jeden Fall eine ladungsfähige Anschrift anzugeben, gerade im Onlineumfeld wird zudem noch vertret...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Corporate Volunteering / 3.3 Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfallversicherung

Für CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitgeberengagements besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Für eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten besteht jedoch kraft Gesetz oder Satzung ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, andere können auf Antrag freiwillig versichert werden. Unfallversicherungsschutz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / 2. Ertragsteuerliche Beurteilung beim Gesponserten

Rz. 24 Während die Behandlung der Sponsoring-Ausgaben bei dem Sponsor auf Basis des BMF-Schreibens vom 18.2.1998 in der Regel eindeutig zu qualifizieren ist, stellt sich die Qualifikation der Einnahmen bei der gesponserten gemeinnützigen Körperschaft als wesentlich streitbefangener dar. Eine Verknüpfung der Qualifikation bei der gesponserten Körperschaft und bei dem zahlende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Stiftungsrecht / 5. Bürgerstiftungen

Rz. 95 Mit dem zur Vererbung anstehenden Vermögen der Nachkriegsgeneration gewinnt nicht nur traditionelles soziales Engagement an Bedeutung, sondern etwas, was man als bürgerschaftliches Engagement beschreiben kann. Bürger setzen sich vor Ort konkret für ihr Gemeinwesen ein. Eine Auswirkung dieses Engagements vor Ort sind die sog. Bürgerstiftungen [111] als eine Sonderform d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 55.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen unzumutbarer Belästigung An das Landgericht _________________________ – Wettbewerbskammer – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Vereins X zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, __________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Aktienrecht / 1. Kompetenzen

Rz. 103 Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre; diese üben nach § 118 Abs. 1 S. 1 AktG ihre Rechte in Angelegenheiten der Gesellschaft grundsätzlich, also soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, in der Hauptversammlung aus. Unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG und einer darauf beruhenden Satzungsbestimmung können die Aktionäre auch online a...mehr