Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen umsatzsteuerbare Leistungen vor, die ggf. Umsatzsteuerbefreiung erlangen können. Beispiele für vereinnahmte Entgelte sind hierbei: Teilnehmergebühren, die von Mitgliedern und Nichtmitgliedern anlässlich der Jahrestagungen erhoben werden; Fortbildungskurse; Expertenworkshops; Symposien, soweit für derartige Veranstaltungen Teilnehmergebüh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und deren Einordnung, wenn die Bedingung des § 64 Abs. 3 AO erfüllt ist – Einnahmen sind ≤ Besteuerungsfreigrenze

1. Aufzeichnungspflichten Tz. 77 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nicht überschritten, sind dennoch alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen. Für die Besteuerung wäre m. E. nur eine Aufzeichnung der Einnahmen aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erforderlich, weil eine Überwach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 21 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge haben Entgeltcharakter (BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43). Sie werden geleistet für den Erhalt besonderer wirtschaftlicher Vorteile (z. B. die Zahlung eines "Mitgliedsbeitrags" an einen Kindergarten in privater Trägerschaft, für die Betreuung des Kindes). 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften T...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist? Da bis zum 31. Dezember 2023 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgrenzungsfragen zu echten und unechten Mitgliedbeiträgen

1. Aufteilung Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Erhebt ein Verein einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag, der sowohl den allgemeinen Interessen der Mitglieder (echter Mitgliedsbeitrag) als auch der besonderen Förderung einzelner Mitglieder (unechter Mitgliedsbeitrag) dient, müssen die Mitgliedsbeiträge in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden (BF...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb

1. Begriff, Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergibt sich aus § 14 AO (s. Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit vorliegt, durch die Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zuwendungs-/Spendenempfänger

1. Allgemeines Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen: 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen Tz. 50 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Poolabschreibung

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Tz. 27 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Anschaffungs-/Herstellungskosten eines abnutzbaren, beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsguts können in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (bis einschl. 2017: 410 E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abschreibungsregeln

Tz. 35 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es gibt steuerlich eine Vielzahl von AfA-Regeln. Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Gebäude oder ein anderes bewegliches und unbewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, da sich die AfA-Methoden für Gebäude von denen der anderen WG grundlegend unterscheidet. 1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (oh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Stellen Unternehmer Unterkünfte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich zu Verfügung, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG (Anhang 5) aus Billigkeitsgründen abgesehen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Zusammenfassung aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe zur Verrechnung von Überschüssen und Verlusten

1. Allgemeines Tz. 115 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Ergebnis aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann zusammengerechnet werden (s. § 64 Abs. 2 AO). Es gilt hier das Saldierungsgebot aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Ist das Ergebnis positiv, besteht keine Gefahr für die Aberkennung als steuerbegünstigten Zwecken...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Beispielsfälle zu den Zuwendungs-/Spendenbestätigungen

1. Geldzuwendungen an einen Sportverein Tz. 151 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Sonderabschreibungen

3.1 Mietwohnungsneubauten (§ 7b EStG) Tz. 54.1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann in den ersten vier Jahren eine Sonderabschreibung bis zu jährlich 5 % zusätzlich zu der regulären Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Zuwendungsnachweis/Zuwendungsbestätigung

1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung Tz. 87 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten, die das Überschreiten der Besteuerungsfreigrenze verhindern

1. Verpachtung der Vereinsgaststätte Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewinnermittlung und Einkunftsarten

1. Gewinnermittlung Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Aufsichtsratsvergütungen

Tz. 9 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied vor Fälligkeit oder Auszahlung auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung, so gilt Abschnitt V. sinngemäß. Da es sich auf Seiten der Gesellschaft gleichwohl um Aufsichtsratvergütungen und nicht um Spenden handelt, bleibt die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG (Anhang 3) davon unberührt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verwendung der Zuwendungen/Spenden

1. Allgemeines Tz. 43 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verpachtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes

1. Allgemeines Tz. 48 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Frage der Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben stellt sich immer dann, wenn die Finanzämter bzw. die Gemeinden und Städte ihre Forderungen (Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer) an die Verbände/Vereine stellen. Aus den erwirtschafteten Erträgen (Gewinn) eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Dürfen Kriegsflüchtlinge – mit oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft beitrags- frei in Sportvereinen mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins gefährdet?

Aus Billigkeitsgründen ist eine beitragsfreie Trainingsbeteiligung von Kriegsflüchtlingen gemeinnützigkeitsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Industrieausstellungen (Industrieteil)

Tz. 10 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Anlässlich der von den Einrichtungen durchgeführten Kongresse oder Jahrestagungen finden auch Industrieausstellungen statt. Die Organisation erfolgt im Regelfall durch einen Kongressveranstalter oder durch die Veranstalter selbst. Hierbei werden die Ausstellungsflächen entweder direkt an Dritte überlassen oder die Tagungsveranstalter schließe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

1. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Tz. 55 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Auswirkungen auf die Zweckbetriebe Kultur und Geselligkeit

1. Kultur Tz. 92 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auf den Bereich der Kultur hat die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nur insoweit Einfluss, dass der Verkauf von Speisen und Getränken einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist und der Gesetzgeber dies eindeutig in § 68 Nr. 7 AO (s. Anhang 1b) geregelt hat. Diese Tats...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Ich möchte Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen. Muss ich dann Einkünfte in Höhe der Mieteinnahmen, auf die ich verzichte, versteuern?

Wenn Sie keine Miete verlangen, haben Sie auch keine Einnahmen. Das Finanzamt wird keine "fiktiven" Einnahmen aus Vermietung ansetzen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Allgemeiner Hinweis

Bei allen Erklärungen, die vom Steuerpflichtigen abzugeben sind und im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, gilt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sein müssen. Insofern gilt nichts anderes als bei anderen steuerlichen Erklärungen. Falsche Angaben können strafbewehrt sein.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zuwendungen

Tz. 2 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter den Begriff Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen der Mitglieder (R 10b.1 Abs. 1 EStR, Anhang 12). 1. Spenden Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen (§ 7g EStG)

6.1 Überblick Tz. 59 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG soll die Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts ermöglichen. Dadurch werden die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe verbessert, deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge bei einer steuerpflichtigen Körperschaft führen zur Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, dessen Gewinn – wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird – der Körperschaft- und der Gewerbesteuer unterliegt. So können steuerbefreite Zweckbetriebe nur steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen unt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer

1. Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

1. Grundsatz Tz. 15 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Neben den Spenden sind grundsätzlich auch die lt. Satzung, Gebührenordnung oder Beschluss der Mitgliederversammlung geschuldeten Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren oder Umlagen der Mitglieder i. R.d. § 10b EStG (Anhang 10) abziehbar. Nicht begünstigt sind allerdings Umlagen und Aufnahmegebühren, die dem Ausgleich von Verlusten in...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Umsatzsteuer

1. Entgeltliche Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal Tz. 10 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Stellen steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen zur Verfügung, die für die Bewältigung der Auswirkungen und Folgen des Krieges in der Ukraine notwen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO

1. Allgemeines Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine der wichtigsten Neuregelungen des Vereinsförderungsgesetzes war die Einführung der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Diese Besteuerungsfreigrenze dient der Vereinfachung der Besteuerung von gemeinnützigen,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Körperschaften und Personenvereinigungen

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Nach § 8 Abs. 5 KStG (Anhang 3) bleiben bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Personenvereinigungen die aufgrund einer Satzung oder die durch ein satzungsmäßiges Organ festgesetzten und erhobenen Mitgliedesbeiträge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz (R 8.11 Abs. 1 KStR, Anhang 4). Die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen nach § 8 Abs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 55 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Begünstigte Zuwendungsempfänger sind die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreiten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (Anhang 3). Dazu gehören die eingetragenen und nichteingetragenen Vereine, Kapitalgesellschaften, die rechtsfähigen wie nichtrechtsfäh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zuwendungsbestätigung über Geldzuwendungen

Tz. 90 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Zuwendungs-/Spendenbestätigung über Geldzuwendungen muss enthalten: Name und Anschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers; Name und Anschrift des Zuwendenden/Spenders; Art der Zuwendung (Geld- oder Sachspende); Betrag der Zuwendung/Spende in Ziffern/in Buchstaben/Tag der Zuwendung/Spende; Hinweis, ob es sich um einen Verzicht auf die Erstattun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 und 2023 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Führen Nutzungsänderungen von unternehmerisch genutzten Räumlichkeiten der öffentlichen Hand zu umsatzsteuerlichen Konsequenzen?

Bei Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten von Unternehmen der öffentlichen Hand wird gemäß § 163 Abgabenordnung aus sachlichen Billigkeitsgründen von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Absatz 9a Umsatzsteuergesetz und einer Vorsteuerkorrektur nach § 15a Umsatzsteuergesetz abgesehen, wenn und soweit die Nutzungsänderung in einer unentgeltlichen Nutzung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Können Spenden, die direkt auf ein Spendenkonto einer ukrainischen Organisation eingezahlt werden, in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden?

Spenden, die direkt an Zuwendungsempfänger in der Ukraine geleistet werden, können steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden. Wenn eine gemeinnützige Organisation in Deutschland (zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz) die Spenden erhält, darf der Zuwendende die Spende steuerlich zum Abzug bringen (siehe dazu auch die Antwort zu 2.1).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unterscheidung der Wirtschaftsgüter

Tz. 2 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die Inanspruchnahme der AfA sind die abnutzbaren Wirtschaftsgüter (WG) des Anlagevermögens zu unterscheiden in: Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bewegliche Wirtschaftsgüter können se...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufwands- bzw. Vergütungsspenden

Tz. 20 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter dem Begriff der Aufwandsspende werden regelmäßig zwei unterschiedliche Sachverhalte gefasst. Zum einen gibt es den Verzicht auf einen Aufwandsersatzanspruch (§ 10b Abs. 3 Satz 5 EStG, Anhang 10). Zum anderen den Verzicht auf einen Vergütungsanspruch ("Vergütungsspende"). Die Vergütungsspende fällt dem Grunde nach nicht unter § 10b Abs. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Führt die Aufnahme von volljährigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinerziehende in ihren Haushalt zum Wegfall der Steuerklasse II?

Die Aufnahme von volljährigen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Alleinstehende in ihren Haushalt führt in den Jahren 2022 und 2023 aus Billigkeitsgründen nicht zu einer steuerschädlichen Haushaltsgemeinschaft und damit auch nicht zum Wegfall der Steuerklasse II beziehungsweise des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.mehr