Tz. 152

Stand: EL 134 – ET: 11/2023

 

Beispiel:

Peter Punker spendet dem TSV Grün Weiß e. V., Grüne Str. 7, 36 251 Bad Hersfeld, am 20.01.2020 für die E-Jugend 20 Trikots, die er am Tag zuvor erworben hat. Den Wert der Trikots konnte Peter Punker dem Verein durch Vorlage einer Rechnung nachweisen. Der Rechnungsbetrag lautet über einen Betrag i. H. v. 2 000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 2 380 EUR. Die Trikots sind mit keiner Werbung versehen. Die Sachzuwendung/-spende stammt aus dem Privatvermögen. Der Verein wurde zuletzt durch die Anlage Freistellung zum Körperschaftsteuerbescheid 2018 vom 16.08.2019 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG anerkannt.

Ergebnis:

Der Verein kann über die erhaltene Sachzuwendung aus dem Privatvermögen eine Zuwendungsbestätigung in Höhe des gemeinen Werts (§ 9 BewG, Anhang 9a) ausstellen, wenn deren gedachte Veräußerung nicht zu einem steuerpflichtigen Veräußerungstatbestand führt. Der gemeine Wert kann – da es sich um Neuware handelt – in Höhe des von Peter Punker bezahlten (Brutto-)Kaufpreises mit 2 380 EUR angesetzt werden. Es handelt sich dabei um den aktuellen Marktpreis.

Damit entsprechen die Anschaffungskosten dem gemeinen Wert der Sachen, so dass selbst wenn eine gedachte Veräußerung der Trikots ggf. zu einem steuerpflichtigen Veräußerungstatbestand führen würde, eine Deckelung nach § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG auf die Anschaffungskosten keine Folgen hätte.

Der TSV Grün Weiß e. V. kann daher für die erhaltenen Trikots für Peter Punker eine Sachzuwendungsbestätigung nach dem ab 01.01.2014 zu verwendenden Mustervordruck erstellen (BMF vom 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333; ergänzt durch BMF vom 26.3.2014, BStBl I 2014, 791, Anhang 13). So liegt die Anerkennung des Vereins als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG durch die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid 2018 vom 16.08.2019 nicht länger als fünf Jahre zurück (§ 63 Abs. 5 Nr. 1 AO, Anhang 1b).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge