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Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)


Kurve steigend Zinsen Münzen
Kurve steigend Zinsen Münzen
BFH

Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage

Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der Verzinsung einer durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Arbeitnehmers ist der Zinsfuß, der für das Versorgungskapital einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage zugunsten eines im gleichen Betrieb beschäftigten gesellschaftsfremden Arbeitnehmers vereinbart worden ist, kein geeigneter Vergleichsmaßstab.













Baby unter gelber Decke
Baby unter gelber Decke
Praxis-Tipp

Nachträglicher Antrag auf Tarifbesteuerung

Der Steueranspruch wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich durch Erhebung der Abgeltungsteuer abgegolten. Dies betrifft neben Dividenden auch verdeckte Gewinnausschüttungen, die gleichfalls der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese werden regelmäßig im Rahmen von Betriebsprüfungen aufgedeckt. Es wird dann auch regelmäßig festgestellt, dass die Kapitalerträge ohne Kapitalertragsteuereinbehalt durch die GmbH beim Anteilseigner zugeflossen sind.

























4.1.1
4.1.1
BFH Kommentierung

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterbeschäftigung nach Eintritt des Versorgungsfalls

Bezahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses die vereinbarte Rente, ist nach Ansicht des BFH von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auszugehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als Geschäftsführer auf die Versorgungsleistung nicht angerechnet wird.


Älterer Herr mit Laptop im Garten
Älterer Herr mit Laptop im Garten
BFH Kommentierung

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage

Findet eine GmbH die einem beherrschenden oder infolge gleichgelagerter Interessen steuerrechtlich als beherrschend behandelten Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage bei Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze entgegen der zugrundeliegenden Versorgungsvereinbarung vor der Beendigung des Dienstverhält­nisses in einem Einmalbetrag durch Auszahlung der fälligen Be­träge aus einer Rückdeckungsversicherung ab, kann dies zu einer verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) führen.