Keine vGA bei mittelbarer Übernahme von Dauerverlusten kommunaler Eigengesellschaften
Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hält Beteiligungen an verschiedenen kommunalen Eigengesellschaften in Form von Kapitalgesellschaften, die dauerhaft Verluste erleiden. Diese Beteiligungen übertrug sie auf eine Organgesellschaft, an deren Organträgerin die Klägerin sämtliche Anteile hielt. Das Finanzamt sah in der Übernahme der Verluste der kommunalen Eigengesellschaften durch die Organgesellschaft verdeckte Gewinnausschüttungen der Organträgerin an die Klägerin und zog diese als Gläubigerin der Kapitalerträge zur Kapitalertragsteuer heran.
Dem folgte das Gericht nicht und gab der Klage vollumfänglich statt. Die Klägerin habe nicht als Gläubigerin einer verdeckten Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuer herangezogen werden dürfen. Verdeckte Gewinnausschüttungen lägen nicht bereits deshalb vor, weil die Organgesellschaft die Klägerin von eigenen Verpflichtungen zum Verlustausgleich befreit habe. Mit dem Übergang der Anteile habe die neue Gesellschafterin vielmehr ihre eigenen Verpflichtungen erfüllt.
Darüber hinaus sei die Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG (bzw. nach der Bestandsschutzregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG) ausgeschlossen. Hiernach sollen die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht gezogen werden, wenn eine von der öffentlichen Hand beherrschte Kapitalgesellschaft - insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge - Dauerverlustgeschäfte betreibt. Dabei komme es nicht darauf an, dass die Klägerin die Anteile an den Verlustgesellschaften nicht unmittelbar hält. Maßgeblich sei vielmehr, dass sie die Verluste im Ergebnis wirtschaftlich getragen hat, da sich infolge der Verlustausgleichszahlungen der Organträgerin deren Gewinnausschüttungen an die Klägerin mindern. Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
-
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
15.01.2026
-
Alle am 15.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.01.2026
-
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen
14.01.2026
-
Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
14.01.2026
-
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft
12.01.2026
-
Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II
12.01.2026
-
Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
12.01.2026