Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Spende
Sachverhalt:
Das Finanzamt versagte den Abzug einer Spende. Die zugrunde liegende Zahlung erfolgte von einer GmbH an ihre Alleingesellschafterin, einen gemeinnützigen Verein. Dieser Verein hatte die Aufgabe die Schüler einer Schule beruflich auszubilden. Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden war in früheren Jahren die Elektronikausbildung auf die eigenständige GmbH ausgelagert worden. Das Finanzamt sah deshalb die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung an.
Entscheidung:
Auch das FG versagt einen Spendenabzug. Es betont zunächst, dass vor einem Abzug einer Zahlung als steuerbegünstigte Zuwendung vorrangig zu prüfen sei, ob nicht die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegen. Erst wenn dies verneint werden könne, seien Zuwendungen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an den Trägerverein als Spenden anzuerkennen. Für die steuerrechtliche Beurteilung der Veranlassung der Zahlung ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung auch auf das in früheren Jahren geleistete Spendenvolumen sowie die Ersparnis von Eigenmitteln des Trägervereins abzustellen.
Wird - wie im Streitfall - hingegen ein gewinnbringender Tätigkeitsbereich auf eine eigenständige GmbH ausgelagert um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden, sind nachfolgende “Spenden“ der GmbH an den Trägerverein bereits indiziell als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren. Die Zahlung ist primär durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
Praxishinweis:
Der Rechtsgrundsatz, dass ein Zuwendungsabzug nach § 9 Nr. 2 KStG unter dem Vorbehalt einer verdeckten Gewinnausschüttung steht, ist höchstrichterlich geklärt (zuletzt BFH, Beschluss v. 10.6.2008, I B 19/08, BFH/NV 2008 S. 1704). Die GmbH hat das Urteil des FG rechtskräftig werden lassen.
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
451
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
363
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
295
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
284
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
273
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
250
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
2111
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
204
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
179
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
174
-
Unterschrift des Insolvenzverwalters reicht bei Antragsveranlagung aus
26.01.2026
-
Genussrechtsausschüttungen kein Arbeitslohn
26.01.2026
-
Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Kapitaleinkünfte
26.01.2026
-
Glyzerin als Ersatzstoff für Tabakwaren
26.01.2026
-
Sperrfristverstöße bei Umwandlung in eine GmbH
23.01.2026
-
Kein Verlustvortrag aus Aktienveräußerung
22.01.2026
-
Alle am 22.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
22.01.2026
-
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Anteilsübertragung
22.01.2026
-
Spendenabzug für Zahlungen eines Gesellschafters einer gGmbH
21.01.2026
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026