Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Spende
Sachverhalt:
Das Finanzamt versagte den Abzug einer Spende. Die zugrunde liegende Zahlung erfolgte von einer GmbH an ihre Alleingesellschafterin, einen gemeinnützigen Verein. Dieser Verein hatte die Aufgabe die Schüler einer Schule beruflich auszubilden. Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden war in früheren Jahren die Elektronikausbildung auf die eigenständige GmbH ausgelagert worden. Das Finanzamt sah deshalb die Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung an.
Entscheidung:
Auch das FG versagt einen Spendenabzug. Es betont zunächst, dass vor einem Abzug einer Zahlung als steuerbegünstigte Zuwendung vorrangig zu prüfen sei, ob nicht die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung vorliegen. Erst wenn dies verneint werden könne, seien Zuwendungen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs an den Trägerverein als Spenden anzuerkennen. Für die steuerrechtliche Beurteilung der Veranlassung der Zahlung ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung auch auf das in früheren Jahren geleistete Spendenvolumen sowie die Ersparnis von Eigenmitteln des Trägervereins abzustellen.
Wird - wie im Streitfall - hingegen ein gewinnbringender Tätigkeitsbereich auf eine eigenständige GmbH ausgelagert um die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden, sind nachfolgende “Spenden“ der GmbH an den Trägerverein bereits indiziell als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren. Die Zahlung ist primär durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
Praxishinweis:
Der Rechtsgrundsatz, dass ein Zuwendungsabzug nach § 9 Nr. 2 KStG unter dem Vorbehalt einer verdeckten Gewinnausschüttung steht, ist höchstrichterlich geklärt (zuletzt BFH, Beschluss v. 10.6.2008, I B 19/08, BFH/NV 2008 S. 1704). Die GmbH hat das Urteil des FG rechtskräftig werden lassen.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
337
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
317
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
285
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
188
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
187
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
148
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
146
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
121
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
117
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026
-
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
17.04.2026
-
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht
16.04.2026
-
Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.04.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
15.04.2026
-
Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026