Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / C. Gegenstand des Auftrags

Rz. 19 Was genau Gegenstand des Auftrages ist, bestimmt zum einen den Umfang der zu erbringenden Leistungen, zum anderen aber auch die Verantwortlichkeit des Beraters und damit – wenigstens mittelbar – den Umfang des Haftungsrisikos.[15] Die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge stellt sich – wie bereits erwähnt – oftmals nicht als reine Rechts-, Steuer-/oder Unterne...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / I. Fortführung des Unternehmens

Rz. 68 Wie zu Beginn dieses Kapitels angedeutet, besteht die Aufgabe der verschiedenen Berater bei Planung und Begleitung der Unternehmensnachfolge im Wesentlichen darin, den Weg zu ebnen, Stolpersteine beiseite zu räumen und an verschiedenen Abzweigungen sinnvolle Wegweiser aufzustellen. Diese Aufgaben sollten bis zum Vertragsabschluss bzw. bis zum Wirksamwerden der Unterne...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundmodell: "einfache Stiftung"

Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auch die Unternehmensfortführung vorge...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / I. Ausgangssachverhalt

Rz. 47 In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen ließ, die ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausforderungen stellt? Hierz...mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / I. Grundsatz: Nur ein einziger Mandant

Rz. 5 Bereits die exakte Bestimmung des Auftraggebers kann in vielen Fällen die erste Herausforderung im Rahmen bzw. im Vorfeld der Annahme eines Unternehmensnachfolge-Mandats darstellen. Denn oft erfolgt die Ansprache des Beraters gar nicht durch den bzw. die (einzige) unmittelbar Betroffene. Wenigsten ebenso häufig erscheinen zum Erstgespräche Senior und Junior gemeinsam u...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / A. Beschreibung des Problemfelds

Rz. 1 Mehr als ¾ der deutschen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. EUR sind eigentümergeführte [1] Familienunternehmen (vgl. § 1 Rdn 12). Von den Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigen sind ca. 88 % eigentümergeführt, bei Unternehmen mit zehn bis 49 Beschäftigten immerhin noch ca. 84 %.[2] Vor diesem Hintergrund bilden die kleinen und mittleren Unternehmen...mehr

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§ 17 Familienholding / A. Begriffsbestimmung und Zielsetzung

Rz. 1 Familiengesellschaften gehören zu den klassischen Instrumenten der Unternehmensnachfolge. Sie sind immer dann sinnvoll, wenn das Familienvermögen gebündelt und in dieser Form an mehrere Vermögensnachfolger übertragen bzw. über mehrere Generationen in seinem Bestand erhalten werden soll. Gleichzeitig eignen sie sich dazu, die Vermögensnachfolge schrittweise erfolgen zu ...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / III. Vertraulichkeit/Nichtöffentlichkeit

Rz. 30 Ein wesentlicher weiterer Vorteil gerade im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge ist die grundsätzliche Vertraulichkeit des Verfahrens. Welcher Unternehmer möchte wohl den Streit unter seinen Unternehmensnachfolgern oder Erben in öffentlicher Sitzung verhandelt wissen, nicht selten finden Pressevertreter den Weg zu derartigen interessanten Terminen. Wenngleich d...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ee) Sonstiges

Rz. 294 Auf Besonderheiten der Aktienübertragung im Falle der Sonder- bzw. der Sammelverwahrung (§ 2 S. 1 bzw. § 5 Abs. 1 S. 1 DepotG) soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, da diese Art der Verwahrung bei Familienunternehmen kaum anzutreffen ist und daher im Rahmen der Unternehmensnachfolge keine größere praktische Bedeutung hat.mehr

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / D. Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Rz. 23 Dass bzw. warum eine interdisziplinäre Kooperation im Rahmen der Beratung zur Unternehmensnachfolge sinnvoll bzw. erforderlich ist, wurde bereits ausgeführt. Vor diesem Hintergrund stellt sich nunmehr die Frage, wie diese Zusammenarbeit ausgestaltet werden kann. I. Grundlage der Zusammenarbeit: Informationsaustausch Rz. 24 Sollen mehrere Berater gemeinsam bzw. Hand in H...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / III. Verteilung von Gewinnen und Aufwendungen

1. Gewinne Rz. 98 Bekanntlich stehen dem Vorerben die Nutzungen des Nachlasses nach § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Die Substanz der Vorerbschaft, also das Unternehmen als solches, gebührt indes dem Nacherben. Bei einem Unternehmen bzw. einer Gesellschaftsbeteiligung hat der Vorerbe demzufolge Anspruch auf diejenigen Gewinne, bei denen es sich um Nutzungen im Sinne von §§ 2111 Abs....mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Privatbilanz

Rz. 48 Die Privatbilanz der Eheleute stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 66 Soweit die Stiftung sämtliche Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient, kann sie von der Körperschaftsteuer befreit sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Unter denselben Voraussetzungen besteht nach § 3 Nr. 6 GewStG auch Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 67 Ausgenommen von der Körperschaftsteuerbefreiung...mehr

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren erfreut sich steigender Beliebtheit. Es handelt sich aber nicht nur um eine Mode, die bald wieder verschwinden wird, sondern um eine höchst attraktive Gestaltungsform, die auch und gerade bei der Unternehmensnachfolge genutzt werden sollte. Wenn sich dieses Praxishandbuch im Wesentlichen mit der Thematik des Nachfolgeprozes...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 2. Unternehmer/Vermögensinhaber

Rz. 8 Der Unternehmer ist eine der Hauptpersonen bei der Planung der Unternehmensnachfolge. Aus diesem Grund müssen über ihn umfassende Informationen erhoben werden. Diese reichen von seinen persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift) über seine Staatsangehörigkeit(en) und seinen Güterstand bis hin zu der Frage, in welchen Ländern er auf welcher Rechtsgrun...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen

Rz. 6 Angesichts der teilweise unvorstellbar hohen Börsenkapitalisierungen von Publikumsgesellschaften wird die Bedeutung von Familienunternehmen für die Volkswirtschaft in der Öffentlichkeit mitunter nicht richtig wahrgenommen. Auch der Umstand, dass eine einheitliche Definition des Begriffs nicht vorhanden ist, mag ein Übriges hierzu beitragen. Rz. 7 Ungeachtet der Definiti...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 3. Unternehmen

Rz. 17 Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unternehmen sucht man vergeblich. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen vom übrigen Vermögen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, sämtliche Vermögensgegenstände zu erfassen, die dazu benötigt werden, den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten. Einen ersten Anh...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / III. Doppelstiftung

Rz. 79 Mit Hilfe einer sogenannten Doppelstiftung besteht die Möglichkeit, die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung mit der Wahrung der Interessen der Unternehmerfamilie zu kombinieren.[108] Denn die Doppelstiftung bietet insbesondere die Möglichkeit, die unternehmerische Führung durch die Familie dauerhaft abzusichern, ohne auf die erbschaft- bzw. schenkungste...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / I. Vorstellungen des Unternehmers

Rz. 35 Die Herausarbeitung der Ziele des Unternehmers stellt sich in der Praxis deutlich schwieriger dar, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Denn in der Regel sind die Zielvorstellungen nicht eindimensional, sondern haben unterschiedliche Facetten, die nicht ohne Weiteres miteinander harmonieren. So wird oftmals die Übergabe des Unternehmens an einen einzigen Nachfolg...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / III. Definition der Gestaltungsziele

Rz. 44 Wie erwähnt, erweist sich die Definition der Ziele in vielen Fällen als eine Aufgabe, die den Unternehmer vor größere Schwierigkeiten stellt, als erwartet. Dies hat seine Ursache u.a. auch darin, dass das Unternehmen nur einen Teil des gesamten Vermögens des Unternehmers ausmacht, eine Planung der Unternehmensnachfolge ohne gleichzeitige Planung der Vermögensnachfolge...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IV. Gestaltungsempfehlung: Befreite Vorerbschaft

1. Befreiung nach § 2136 BGB Rz. 106 Vor dem Hintergrund der vorstehend geschilderten Schwierigkeit ist dringend zu empfehlen, den Vorerben in weitest möglichem Umfang von etwa bestehenden Beschränkungen zu befreien und eine befreite Vorerbschaft i.S.v. § 2136 BGB anzuordnen, sodass sich im Ergebnis die Herausgabepflicht des Vorerben nur noch auf das im Zeitpunkt des Eintritt...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / A. Allgemeines

Rz. 1 Soweit eine "klassische" Unternehmensnachfolge im landläufigen Sinne – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Betracht kommt, erscheint es unter Gesichtspunkten der Vermögenserhaltung sinnvoll, den Verkauf des Unternehmens in Erwägung zu ziehen. Der Eigentümerwechsel ist in derartigen Situationen auch unter volks- und betriebswirtschaftlichem Aspekt oftmals die sinnv...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Zivilrechtliche Übertragbarkeit

Rz. 225 Träger des Einzelunternehmens ist eine natürliche Person. Deren Vermögen gliedert sich – zivilrechtlich betrachtet – nicht in Privat- bzw. Unternehmensvermögen. Vielmehr bildet das Vermögen insgesamt eine Einheit. Hieraus ergibt sich für eine beabsichtigte Unternehmensübertragung die Vorbedingung, dass das zum Unternehmen gehörende bzw. zur Übertragung anstehende Ver...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 3. Verzicht zugunsten eines Dritten

Rz. 22 Gerade bei der Anordnung einer Unternehmensnachfolge kommt es häufiger zu Verzichtserklärungen zugunsten eines Dritten, nämlich zugunsten des auserkorenen Unternehmensnachfolgers. Derartige Verzichtserklärungen kommen dann allerdings auf den Prüfstand, wenn der Unternehmensnachfolger vom Erblasser noch ausgetauscht wird oder später ersatzlos wegfällt. Bleibt es dann b...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / D. Handlungsoptionen

Rz. 48 Wie oben erwähnt (siehe Rdn 34), bildet die zivilrechtliche Umsetzbarkeit den Maßstab dafür, ob ein Gestaltungskonzept grundsätzlich umgesetzt werden kann. Diese Aussage impliziert, dass die Gestaltungsidee als solche in der Regel nicht ein Produkt rechtstheoretischer Überlegungen ist. Vielmehr kommt es entscheidend auf unternehmerische Phantasie und Einfühlungsvermög...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / A. Einführung

Rz. 1 Ein Beirat kann sowohl bei Personen- wie auch bei Kapitalgesellschaften vereinbart werden. Er ist ein freiwillig eingerichtetes Gesellschaftsorgan. Anders als der Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft, der als verpflichtendes Organ nach § 30 AktG grundsätzlich bestehen muss und nach § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung gewählt werden muss, ist der Beirat ein ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 3. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern, § 6 EStG

Rz. 407 Im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge kann es auch Sinn machen, statt oder vor Übertragung einer Beteiligung an einer Gesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einzulegen oder aus diesem herauszunehmen und z.B. in ein anderes Betriebsvermögen zu übertragen. Die ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften dazu finden sich in § 6 EStG. a) Ei...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / II. Vorstellungen der Familie

Rz. 41 Einsame Entscheidungen des Unternehmers führen im Bereich der Unternehmensnachfolge nur selten zum Erfolg. Mithin stellt sich die Frage, ob und inwieweit er das Thema Nachfolge – bezogen auf das Unternehmen oder allgemein – bereits im Kreise seiner Familie diskutiert hat und was – seiner Meinung nach – seine Angehörigen davon (von dem Thema allgemein sowie von den Vor...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Unternehmen

Rz. 66 Bei der Herausnahme eines bestimmten Sachinbegriffes aus dem Nachlass im Zusammenhang mit der Berechnung späterer Pflichtteilsansprüche spielen oft auch Unternehmensgegenstände eine wichtige Rolle. Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von entscheidender Bedeutung, dass die weichenden Geschwister auf diesen Vermögensgegenstand auch späterhin keinen Zugriff...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Pflichtteilsansprüche

Rz. 73 Wesentlich bedeutsamer als bei einer lebzeitigen Übertragung der freiberuflichen Praxis ist der Pflichtteilsanspruch naher Angehöriger (nach § 1924 BGB) bei der reinen Unternehmensnachfolge von Todes wegen. Hier lässt sich zumindest die Entstehung von Pflichtteilsansprüchen kaum vermeiden. In Betracht kommen Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben sowohl für den ...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / I. Grundsätzliche Schwierigkeiten

Rz. 93 Voraussetzung dafür, dass die Vor- und Nacherbeneinsetzung im Unternehmensbereich die beabsichtigten Wirkungen entfalten kann, ist, dass das Unternehmen als solches überhaupt vererblich ist. Bei Einzelunternehmen bereitet die Vererblichkeit grundsätzlich keine Probleme, vgl. § 22 HGB.[179] Anders stellt sich die Lage aber bei Personengesellschaftsanteilen dar, die von...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Unternehmensträgerstiftung/Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 78 Wird die Stiftung selbst als Einzelunternehmer tätig, nennt man sie auch Unternehmensträgerstiftung. Hat das auf die Stiftung übertragene Unternehmen die Rechtsform einer Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft, ist von einer unternehmensverbundenen Stiftung bzw. Beteiligungsträgerstiftung die Rede.[106] Soll die Stiftung gemeinnützig ausgerichtet sein, handelt es si...mehr

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§ 16 Vollmachten / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann sich die Erteilung von Vollmachten als sinnvolles Gestaltungsmittel anbieten. Die Vollmacht hat in der Rechtspraxis die unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Sie wird klassischerweise durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erteilt, wobei von einer grundsätzlichen Formfreiheit auszugehen ist (§ 167 BGB). Soll die Vollmacht aber be...mehr

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§ 16 Vollmachten / 1. Formerfordernisse

Rz. 38 Die Erteilung der Vollmacht kann zu gesonderter Urkunde oder durch letztwillige Verfügung, ja sogar formfrei erfolgen. Hier ist insbesondere auf § 167 Abs. 2 BGB hinzuweisen, wonach die trans- und postmortalen Vollmachten grundsätzlich keiner besonderen Form bedürfen. Nach § 1904 Abs. 5 BGB gilt allerdings für einen Vorsorgebevollmächtigten, der in ärztliche Maßnahmen...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 2. Aufwendungen

Rz. 104 Gem. § 2124 Abs. 1 BGB hat der Vorerbe sämtliche gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen. Hierzu zählen im Bereich gewerblicher Betriebe – gleichgültig, in welcher Rechtsform sie betrieben werden – alle regelmäßigen Betriebsausgaben wie z.B. Löhne und Gehälter,[194] etwa notwendige Rohstoffe,[195] Aufwendungen für Werbung und unter Umständen auch kleinere Investition...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 113 Gem. § 2222 BGB besteht die Möglichkeit, einen Testamentsvollstrecker zu dem Zweck zu ernennen, dass er bis zum Eintritt der angeordneten Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und seine Pflichten erfüllt. Insbesondere dann, wenn der Nacherbe noch nicht geboren oder noch nicht volljährig ist, bietet die Nacherbentestamentsvollstreckung eine gute Möglichkeit, fü...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Zugewinngemeinschaft

Rz. 32 Waren die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) verheiratet, so erbt der Ehegatte zunächst ¼. Dieses ¼ wird sodann um ein weiteres ¼ pauschal erhöht. Hierdurch wird der Zugewinnausgleich vollzogen, §§ 1371, 1931 Abs. 3 BGB. Wichtig ist, dass die Erhöhung tatsächlich pauschal erfolgt und unabhängig davon vorgenommen wird, ob in den Ehejahren...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 3. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 18 Die gesetzliche Erbfolge tritt nur in Kraft, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung errichtet hat. In der Regel kann eine Unternehmensnachfolge im Wege der gesetzlichen Erbfolge nicht optimal umgesetzt werden. Zu groß sind die mit der Entstehung einer Erbengemeinschaft und der anschließenden Auseinandersetzung verbundenen Schwierigkeiten. In den Fällen, in de...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / B. Erfassung des Sachverhalts und Analyse des Status quo

Rz. 6 Bevor mit der Planung eines Nachfolgeprojekts, geschweige denn mit der Entwicklung eines Konzepts für die Unternehmensnachfolge begonnen werden kann, muss zunächst die Ausgangssituation erforscht und analysiert werden.[1] Nur auf der Grundlage vollständiger und zutreffender Sachverhaltsinformationen kann die den weiteren Planungen zugrunde zu legende Rechtslage bzw. di...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VII. Cash-Pool

Rz. 163 Ist die Zielgesellschaft in einen konzernweiten Cash-Pool des Verkäufers eingebunden, ist die Teilnahme hieran spätestens zum Closing bzw. bei Übergang der Anteile auf den Käufer zu beenden. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge dürfte dieser Punkt eine untergeordnete Rolle spielen, bleibt aber etwa bei einer sukzessiven Veräußerung des "Lebenswerks" zu bedenken. Rz. 1...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 1. Aufstellung des Gesamtvermögens

Rz. 13 Auch wenn die Unternehmensnachfolge, wie der Begriff bereits verdeutlicht, in erster Linie auf die Übertragung des Unternehmens abzielt, spielt doch für eine sinnvolle Planung das insgesamt vorhandene Vermögen eine wesentliche Rolle. Eine isolierte Betrachtung des Unternehmensvermögens reicht für eine sinnvolle Nachfolgeplanung nicht aus. In diesem Zusammenhang ist au...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / Literaturtipps

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§ 34 Schiedsgerichtsverfahren / C. Weg in die Schiedsgerichtsbarkeit

Rz. 16 Wie bereits eingangs dargestellt, kann das Schiedsgericht bei Erbstreitigkeiten in zwei Formen in der Praxis auftauchen, nämlich durch eine Vereinbarung der Beteiligten nach Eintritt des Erbfalls im Sinne eines vertraglichen Schiedsgerichts oder aber durch die einseitige Anordnung des Testators im Testament oder Erbvertrag gemäß § 1066 BGB. Die Möglichkeit einer einse...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Besteuerung von Leistungen an Begünstigte (Destinatäre)

Rz. 74 Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger von Leistungen einer Familienstiftung nicht persönlich von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. wegen Gemeinnützigkeit), unterliegen Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) der Einkommensteuer.[100] § 32d Abs. 1 EStG ist anzuwenden mit der ...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / VII. Dokumentation der Ausgangslage

Rz. 32 Auf der Grundlage der zusammengetragenen Sachverhaltsinformationen einschließlich der bereits geäußerten Wünsche und Pläne des Unternehmers sollte zunächst der Status quo festgestellt und angemessen dokumentiert werden. Dies umfasst die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte ebenso wie die Beurteilung der Übergabereife des Unternehmens und (sonstige) Liquiditätsaspekte....mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / E. Entscheidungsfindung

Rz. 56 Auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen ist schließlich zu entscheiden, welcher Weg für die weitere Planung der Unternehmensnachfolge eingeschlagen werden soll. Die Strategie sollte hier möglichst abschließend festgelegt werden, um im Anschluss die Details ausarbeiten zu können und sich in diesem Zusammenhang etwa ergebende Schwierigkeiten aus ...mehr

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Vorwort

Familienunternehmen, also Unternehmen, deren Eigentum und (oft auch) Management in der Hand einzelner oder jedenfalls einer überschaubaren Anzahl von natürlichen Personen liegt, sind prägend (nicht nur) für die deutsche Unternehmenslandschaft. Dies ist seit langem bekannt und hieran hat sich auch in der jüngeren Vergangenheit nichts geändert. Somit ist klar, dass das Thema Un...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / Literaturtipps

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / Literaturtipps

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