Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Vorsorge im Übergabevertrag

Rz. 77 Da der Typus des Übergabevertrags gesetzlich nicht geregelt ist, passen insbesondere die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts nicht auf jeden Fall der Leistungsstörung. Insbesondere ist es häufig schwierig, festzustellen, welche Leistungen im Rahmen eines Übergabevertrags im Verhältnis synallagmatischer Verknüpfung stehen und welche nur einseitig sind. Es ist dah...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / F. Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 216 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend, wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen, tätig ist,[239] findet nur wen...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Stiftung & Co. (KG)

Rz. 78 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG) übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwirkung ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 2. Vorteile gegenüber Erbverzicht

Rz. 79 Im Unterschied zum Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche der anderen Pflichtteilsberechtigten nicht.[178] Der Verzichtende wird also bei der Berechnung des Erbteils, welcher für die Bestimmung des Pflichtteils ausschlaggebend ist, berücksichtigt. Dadurch wird im Ergebnis eine – regelmäßig ungewollte – Begünstigung anderer Pflichtteilsberechtigter vermiede...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen sämtliche Einkünfte einer privatnützigen Stiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %[27] (zzgl. 5,5 % Solidar...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Muster: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 58 Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses Muster 13.7: Stellungnahme zur beabsichtigten Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Az. _________________________ Nachlassverfahren _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verst...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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Der Nießbrauch als Instrument der Unternehmensnachfolge

Zusammenfassung Dem Nießbrauch begegnet man häufig im Zusammenhang mit der Übertragung einer Immobilie. Dieser eignet sich bei solider vertraglicher Gestaltung jedoch auch im Bereich der Unternehmensnachfolge als flexibles Gestaltungsinstrument und kann auch steuerliche Vorteile bieten. Der Nießbrauch als beschränkt dingliches Nutzungsrecht Bei einem Nießbrauch handelt es sich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Unternehmen... / I. M&A-Markt dient als Krisenkompensator

Unternehmenskäufe und -verkäufe[1] werden häufig eher mit Großkonzernen und weniger mit der steuerlichen Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen assoziiert. Gerade in Deutschland ist aber auch der Mittelstand zentraler Treiber dieses sog. M&A-Marktes. Im deutschen Mittelstand sind nahezu über 30.000 Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 10 und 250 Mio. Euro vertrete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / I. Einführung

Dem Entschluss des Unternehmers zur Regelung der eigenen Unternehmensnachfolge ist oftmals ein intensiver, emotionaler und in Teilen manchmal auch schmerzhafter Prozess vorausgegangen: Welche Rolle nehme ich selbst nach der Übergabe des Unternehmens ein? Wer ist der geeignete bzw. richtige Nachfolger? Wie hoch ist mein Finanz-/Liquiditätsbedarf nach der Übergabe und wie kann...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / d) Vermeidung oder zumindest Reduzierung von jungen Finanzmitteln

Junge Finanzmittel sind definiert als der positive Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel, welche dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG). Anders als beim Verwaltungsvermögen handelt es sich bei den jungen Finanzmitteln allerdings nicht um eine Bestands-, sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / [Ohne Titel]

Hendrik Grosse, StB/Wirtschaftsjurist (LL.B.)[*] Der unentgeltliche Übergang betrieblichen Vermögens ist nach dem Willen des Gesetzgebers erbschaft- und schenkungsteuerlich grundsätzlich verschonungswürdig (§§ 13a ff. ErbStG). Zur "Rechtfertigung" dieser Steuerbefreiung sind allerdings nicht nur im Nachgang einer steuerbegünstigten Übertragung – Stichwort: Behaltensfrist und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / ee) Anwendung der Lohnsummenregelung für Erwerbe bis zu 26 Mio. EUR begünstigten Vermögens

Rz. 233 [Autor/Stand] Die früheren gesetzlichen Verschonungsregelungen setzten voraus, dass die unentgeltlichen Unternehmensnachfolger den übernommenen Betrieb für eine gewisse Dauer (fünf Jahre bei der sog. Regelverschonung und sieben Jahre bei der sog. Optionsverschonung) fortführten und Arbeitsplätze erhielten. Die Regelverschonung i.H.v. 85 % des Betriebsvermögens wurde ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Ausgewählte Aufsätze

Altmeppen, Mängel und Widersprüche des Regierungsentwurfs zum MoPeG am Beispiel des Ausschlusses eines Gesellschafters und die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ZIP 2021, 213 Altmeppen, Untauglichkeit des "aktienrechtlichen Anfechtungsmodells" bei Einziehung von Gesellschafterrechten aus wichtigem Grund in der Personengesellschaft und der GmbH, GmbHR 2021, 345 Armbrüst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Bestimmung des Steuersatzes durch die Länder

Rz. 3 Mit Wirkung ab 1.9.2006 wurde den Bundesländern durch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes (vgl. Art. 1 Nr. 18 und Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006, BGBl I 2006, 2034) die Möglichkeit eingeräumt, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer – abweichend von § 11 Abs. 1 GrEStG – eigenständig festzulegen. Eine entsprechende Befugnis en...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 5 Das Gespräch mit dem Steuerberater: oft genug und zum richtigen Zeitpunkt führen

Wie oft man mit seinem Steuerberater sprechen sollte, kommt auf die jeweiligen Plänean. Je aktiver ein Mandant ist, je vielfältiger seine Aktivitäten sind, desto dringender ist die regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters anzuraten. Die vielfältigen Pläne können so auf ihre Steuerwirkungen – meist sind mehrere Steuerarten betroffen – durchgecheckt werden. Das geht von p...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 3.9 Betriebswirtschaftliche Beratung

Es ist oft gerade in einer kleineren GmbH sinnvoll, sich den Sachverstand eines Steuerberaters auch auf betriebswirtschaftlichem Gebiet zunutze zu machen. Vielfach ist der Steuerberater ohnehin der engste wirtschaftliche Vertraute der GmbH. Mögliche Beratungsgebiete sind: der Aufbau eines neuen Geschäftsfelds die Existenzgründung inklusive Business-Plan die strategische Unterne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschläge anspricht. Wer einen (neuen) Steuerberater sucht, dem hilft ganz bestimmt de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / Einführung

Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, v...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 95 Im Kanton Thurgau sind der überlebende Ehegatte bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft der überlebende Partner sowie die Nachkommen des Erblassers inklusive Stief- und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens sieben Jahre bestanden hat, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.[105] Deren Nachkommen sind jedoch steuerpflichtig (§ 6 Gesetz über ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hamacher, Zum Nießbrauch an KapV, FR 1982, 590; Hamacher, Die estliche Behandlung des Nießbrauchs an KapV, Die Bank 1982, 420; Scharff, Der Nießbrauch an Aktien im Zivil- und St-Recht, Köln 1982; Schulze zur Wiesche, Nießbrauch am KapV, FR 1982, 590; Krüger, Noch einmal: Unentgeltlicher Nießbrauch an KapV über die Grenze, FR 1983, 347; Piltz, Unentgeltlicher Nießbrauch am KapV üb...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 17

C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78307-4, 169 EUR Der Klassiker zur Unternehmensnachfolge von Hamann/Sigle/Grub liegt nunmehr in der 3. Auflage vor. In den seit der Vorauflage vergangenen zehn Jahren haben sich viele tatsächliche und rechtliche Entwicklungen ereignet, die von den Bearbeitern in die Neuauflage übernommen worden sind. Das Werk folgt auch in der 3. Auflage dem Lebenszyk...mehr

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ZErb 02/2023, Literaturkrit... / 14

Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolgemehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Das Testament / 2.8.3 Vor- und Nacherbfolge als Gestaltungsmittel beim Unternehmertestament

Da die Vor- und Nacherbfolge – wie vorstehend bereits ausgeführt – in der Regel Ausdruck von Misstrauen des Erblassers gegenüber dem Vorerben ist, stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt um ein geeignetes Gestaltungsinstrument zur Regelung einer Unternehmensnachfolge handelt.[1] Ausnahmsweise kann eine solche Regelung sinnvoll sein, wenn der Ehegatte als Vorerbe eingeset...mehr

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Das Testament / 2.8 Unternehmertestament

Besonderer Regelungsbedarf besteht, wenn ein Unternehmen in den Nachlass fällt. Aufgrund der engen Verflechtung des Erbrechts mit dem Steuer- und Familienrecht und der unbedingten steuerlichen Trennung von Privat- und Betriebsvermögen ist es stets ratsam einen Steuerberater [1] in die Gestaltung eines Unternehmertestaments einzubinden. Zunächst ist zu beachten, dass im Gesells...mehr

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Das Testament / 2.10.3.1 Abwicklungsvollstreckung im Unternehmensbereich

Die bloße Abwicklung eines Unternehmens durch einen Testamentsvollstrecker ist ohne Schwierigkeiten möglich. In diesem Fall darf der Testamentsvollstrecker im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung alle erforderlichen Rechtsgeschäfte für die Gesellschaft eingehen. Gleichwohl kann es zu Kollisionen zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht kommen[1].mehr

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Das Testament / 1.3 Höchstpersönliche Errichtung

Da die Testierfreiheit ein individuelles und höchstpersönliches Recht ist, kann ein Erblasser sein Testament nur persönlich errichten (§ 2064 BGB) und weder die Entscheidung über die Gültigkeit seiner letztwilligen Verfügung (§ 2065 Abs. 1 BGB) noch die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, noch die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung einem anderen üb...mehr

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Das Testament / 2.10 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann testamentarisch die Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) über seinen Nachlass oder Teile davon anordnen, wenn er z. B. unerfahrene Nachlassbeteiligte schützen, Konflikte zwischen mehreren Nachlassbeteiligten vermeiden[246], die Abwicklung des Nachlasses erleichtern, die Unternehmensnachfolge sichern, den Zugriff von Gläubigern des Nachlassbeteiligten ...mehr

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Das Testament / 2.8.1 Vererbung eines Einzelunternehmens

Der vorgenannte Grundsatz, dass möglichst nur eine Person zum alleinigen Erben und weitere Erbberechtigte zu Vermächtnisnehmern eingesetzt werden sollten, gilt prinzipiell auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmen zu dem zu vererbenden Vermögen gehört und dieses fortgeführt werden soll.[1] Denn der Betrieb eines Handelsgeschäfts in Erbengemeinschaft wirft unnötige Schwie...mehr

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Das Testament / 2.2.1 Vorausvermächtnis

Die Stellung des Erben und des Vermächtnisnehmers schließen einander nicht aus. Vielmehr kann der Erblasser Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung kombinieren, um etwa einzelne Miterben zu bevorzugen, indem er zu deren Gunsten ein Vorausvermächtnis gem. § 2150 BGB anordnet, oder aber um Erben zu benachteiligen, indem er ihnen mit dem Vermächtnis zugunsten Dritter potenzielle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das Testament / 2.10.3.3 Testamentsvollstreckung zur Bestimmung des Nachfolgers

Ein Unternehmer, der noch nicht beurteilen kann, welches seiner Kinder als Unternehmensnachfolger am besten geeignet sein wird, kann sich der Testamentsvollstreckung bedienen. Diese ist gekennzeichnet durch die Einsetzung der Kinder als Erben und weiterer Personen als Ersatzerben, durch die Begünstigung des Ehepartners mit einem der Versorgung dienenden Vermächtnis, durch di...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.3 Die Haftung bei einem Einzelunternehmen

Rz. 10 Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften verfügen Kapitalgesellschaften über eine eigene Rechtsfähigkeit.[2] Dies hat zur Konsequenz, dass Kapitalgesellschaften selbst mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[3] Hingegen werden die Gesellschafter nicht unmittelbar aus den Rechtsgeschäften der Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.2 Der (Einzel-)Kaufmann als Inhaber eines Einzelunternehmens

Rz. 5 Neben dem Begriff des Einzelunternehmens bedarf der Begriff des Einzelunternehmers einer genaueren Betrachtung. Auffällig ist auf den ersten Blick die große Nähe zwischen dem Begriff Einzelunternehmer und dem handelsrechtlichen Begriff des (Einzel-)Kaufmanns. Diese Nähe erstreckt sich auch auf die Bedeutung der beiden Begriffe. Zunächst wird der handelsrechtliche Begri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform

Rz. 1 Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform. Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung.[1] Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Komb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.3 Das Betriebsvermögen

Rz. 24 Zivilrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Privat- und Betriebsvermögen.[1] Anders verhält es sich im Steuerrecht. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch den Vergleich des betrieblichen Vermögens zu Beginn und am Ende eines Wirtschaftsjahres. Dieses betriebliche Vermögen wird steuerlich als Betriebsvermögen bezeichnet. Konkret definiert wird der Gewinn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 2. Inhalt der Anweisungen

Rz. 100 Überwiegend findet sich die Auffassung, der Unternehmer solle Anweisungen zur Fortführung, zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens treffen.[143] Dass zu detaillierte Handlungsanweisungen bei Eintritt des Vorsorgefalls des Unternehmers von "Brot" zu "Steinen" werden können, sollte man allerdings nicht aus dem Blick verlieren. Denn Handlungsanweisungen können...mehr

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ZErb 01/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bochmann/Kumpan/Röthel/Schmidt Werte in Familienunternehmen 9. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law Scho...mehr