Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Nettobetrachtung

Rz. 27 Begünstigt ist nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur der Teil des begünstigungsfähigen Vermögens, der den um das unschädliche Verwaltungsvermögen gekürzten Teil des Nettowerts des Verwaltungsvermögens übersteigt. Der weitergehende Wertanteil, also der verbleibende Nettowert des Verwaltungsvermögens unterliegt als sog. (schädliches) Verwaltungsvermögen der Regelbesteueru...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Umwandlung

Rz. 113 Nach der herrschenden Meinung darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[151] Insbesondere darf er an Abänderungen des Gesellschaftsvertrages mitwirken, Umwandlungsverträge schließen oder die Auflösung der Gesellschaft mitbeschließen.[152] Umstritten ist jedoch, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Gesel...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / dd) Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 29 Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat, können begünstigungsfähiges Vermögen sein, wenn der Erblasser/Schenker am Nennkapital der Gesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt war (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Die Mindestbeteiligungsquote hat den Zweck, auf typisierende Weise unternehmerische Beteil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschafterbeschluss

Rz. 1137 Nach der gesetzlichen Regelung sind Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH & Co. KG grds. einstimmig zu fassen (§ 109 Abs. 3 HGB). Eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist grds. möglich (§ 108 HGB) und vielfach auch sinnvoll. Denn das gesetzlich vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip wird Gesellschafterbeschlüsse vielfach verhindern. Bei einer beteiligungsiden...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 10 Steuerrechtlich ist die stille Gesellschaft v.a. in vier Bereichen interessant: Rz. 11 Die Ausgestaltung als typische oder atypische Gesellschaft ermöglicht zunächst eine Einflussnahme auf die Art der Einkünftequalifizierung. Während die am Leitbild der §§ 230 ff. HGB orientierte typische stille Gesellschaft zu Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 5, § ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / e) Abschmelzungsmodell – Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

Rz. 44 Beantragt der Erwerber die Abschmelzungslösung nach § 13c ErbStG, wird sowohl der Regelverschonungsabschlag als auch der Vollverschonungsabschlag für jede vollen 750.000 EUR, um die der Erwerb begünstigten Vermögens die Grenze von 26 Mio. EUR übersteigt, um jeweils einen Prozentpunkt gekürzt. Die Abschmelzung des Regelverschonungssatzes von 85 % endet rechnerisch bei ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Rechtnachfolge in unternehmerisches oder privates Vermögen ist primär eine Gestaltungsaufgabe. Die nachfolgenden Ausführungen können sich deshalb nicht auf die Beschreibung des – weitgehend dispositiven – Gesetzesrechts beschränken, sondern müssen insb. die gestaltungsrelevanten Aspekte dieser Themenstellung betonen. Und diese sind – wie bei jeder Gestaltung – zuku...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Stiftung

Rz. 1043 Bei der Stiftung & Co. KG handelt es sich um eine KG, bei der eine Stiftung die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt.[1421] Schätzungen zufolge bestehen heute in Deutschland ca. 100 Unternehmen, die in der Rechtsform der Stiftung & Co. KG geführt werden.[1422] Beispielemehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen

Rz. 15 Unternehmerisches Vermögen wird zum Bewertungsstichtag (im Todesfall der Todestag bzw. bei Schenkung im Zeitpunkt deren Ausführung) mit dem sog. gemeinen Wert (§ 9 BewG), der den Verkehrswert abbilden soll, bewertet. Die Bewertung des Betriebsvermögens von Personenunternehmen richtet sich nach § 12 Abs. 5 ErbStG. Der Umfang des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben u...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("automatisches Split...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungseingangsprüfung

Rz. 26 Nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG ist die Verschonung im vollen Umfang ausgeschlossen, wenn das Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 ErbStG min. 90 % des gemeinen Werts des begünstigungsfähigen Vermögens erreicht (sog. Verschonungseingangsprüfung). Die Verwaltungsvermögensquote von 90 % ist nach dem Gesetz so zu ermitteln, dassmehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Betriebsvermögen

Rz. 28 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das inländische Betriebsvermögen zum begünstigungsfähigen Vermögen, wobei auch "entsprechendes" Betriebsvermögen in einer Betriebsstätte in der EU bzw. im EWR begünstigungsfähig ist.[49] Auch wenn der Gesetzeswortlaut zur Begriffsbestimmung ausschließlich auf die §§ 95 bis 97 BewG und nicht auf § 103 BewG verweist, sind auch die P...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 2. Teilbereiche im Handels- und Gesellschaftsrecht

Rz. 27 Liest man § 5 Abs. 1 lit. p FAO weiter, stellt sich als nächstes die Frage, ob § 14i Nr. 1 FAO als seinerseits in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt anzusehen ist (das Recht des Handelsstandes, der Handelsgeschäfte sowie das internationale Kaufrecht), obwohl § 14i Nr. 1 FAO nicht wie § 14i Nr. 2 FAO in verschiedene Buchst. a)–g) untergliedert wurde. Wäre dies der F...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Zivilrechtliche Überlegungen

Rz. 3 Zivilrechtlich gibt es zahlreiche Gestaltungsüberlegungen, die einen Anwendungsbereich für die stille Gesellschaft eröffnen. Rz. 4 Ausgangspunkt ist zunächst der Begriff "stille Gesellschaft", der auf das wesentliche Motiv der Geheimhaltung hindeutet. Sowohl aufseiten des stillen Gesellschafters als auch aufseiten des Geschäftsinhabers kann ein Interesse daran bestehen,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / II. Erscheinungsformen

Rz. 2235 Die KGaA ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein eines Komplementärs, der unbeschränkt haftet. Daneben gibt es die am Grundkapital der Gesellschaft beteiligten Kommanditaktionäre. In der Praxis gibt es zwei Varianten, die "personalistische KGaA" bzw. die "Unternehmer-Komplementär-KGaA" sowie die "hauptversammlungsorientierte" bzw. "kapitalistische" KGaA. Rz. 2236...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungsabschlag

Rz. 35 Neben dem Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG, dazu sogleich unter Rdn 38) sehen die Begünstigungsvorschriften einen Regelverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG) sowie einen Options- oder Vollverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Beide Abschlagsformen stehen allerdings unter verschiedenen Beschränkungen und erfassen nur noch das begünst...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / A. Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich

Rz. 1 Aus gutem Grund wird dem Familienrecht auch in einem Handbuch der Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts ein ganzes Kapitel gewidmet: Insb. im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und Transaktionen spielen – etwa bei Familiengesellschaften – fast durchgängig familienrechtliche Folgen eine große Rolle. Die güterrechtlichen Folgen bei Scheidung oder Tod des Unternehmers...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / (e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 1222 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Kommanditisten den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge. Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zulasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger am Gese...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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Wie wirken sich guter Arbei... / 2.2 Softfacts

Neben den quantitativen Daten spielen auch Softfacts (qualitative, "weiche" Faktoren) eine Rolle. Damit wollen die Kreditinstitute eine Einschätzung der künftigen Unternehmensentwicklung gewinnen. Laut Bankenverband werden bei den Softfacts vor allem Aussagen zu folgenden Bereichen gewonnen: Management und Strategie, Unternehmensplanung/Controlling, Nachfolgeregelung, Marktstell...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wie wirken sich guter Arbei... / 1 Rating: Was ist das?

Der Begriff Rating leitet sich aus dem englischen Verb "to rate" i. S. von "jemanden einstufen, bewerten" ab. Bankeninterne Ratings Banken und Sparkassen führen bei Unternehmen, die einen Kredit benötigen, ein Rating durch. Für die Kreditinstitute ist das Rating eine Methode zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Unternehmens. Ziel des Ratingprozesses ist es, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 1.5 Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Anteile

Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften sind nur dann übertragbar, wenn der Gesellschaftsvertrag dies erlaubt oder wenn alle Gesellschafter zustimmen. Dasselbe gilt für die Vererbung von Anteilen bei Personengesellschaften. Der Anteil an einer Personengesellschaft geht getrennt vom übrigen Nachlass im Wege der Sondererbfolge an die Erben über. Die Übertragbarkeit und ...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / II. Aufsatzübersicht 2023

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§ 4 Vor- und Nacherbe / II. Vor- und Nacherbschaft und Unternehmensnachfolge

1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln Rz. 151 In der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen und Wirkungen stets vor allem bei Personengesellschaften auch die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten. So muss bei einer Unternehmensnachfolge im Wege der Vor- und Nacherbschaft auch das Vertragswerk innerhalb der Gesellschaft(en)[185] auf dies...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / D. Zehn Regeln zum Unternehmertestament

Rz. 342 Für die richtige Gestaltung eines Unternehmertestaments lassen sich kaum allgemeingültige Empfehlungen geben. So wie es keine für alle Unternehmen optimale Unternehmensrechtsform gibt, existiert auch kein für alle Unternehmer optimales Testament. Unumstritten ist aber die Notwendigkeit, ein Unternehmertestament zu errichten. Denn die gesetzliche Erbfolge ist zur sach...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / I. Notwendigkeit der Errichtung eines Unternehmertestaments

Rz. 1 Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten.[1] Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen beschränkt ist: "Der Vater erstellt’s, der Sohn erhält’s und den Enkeln zer...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Problematik

Rz. 84 Die vom Erblasser beabsichtigte Nachfolgeplanung kann durch Pflichtteilsansprüche [74] (§§ 2303 ff. BGB) in erheblicher Weise gefährdet werden.[75]mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 151 In der Unternehmensnachfolge sind neben den erbrechtlichen Anordnungen und Wirkungen stets vor allem bei Personengesellschaften auch die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beachten. So muss bei einer Unternehmensnachfolge im Wege der Vor- und Nacherbschaft auch das Vertragswerk innerhalb der Gesellschaft(en)[185] auf diese Nachfolgeart ausgerichtet werden. Bei qual...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Vermächtnis

Rz. 42 Mit einem Vermächtnis[41] kann der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).[42] Im Unterschied zum Erben erwirbt der Vermächtnisnehmer den Gegenstand nicht unmittelbar vom Erblasser. Er erlangt vielmehr nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung dieses Gegenstandes (§ 2174 BGB). Der Vermächt...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Ergebnis

Rz. 165 Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Unternehmensbereich in den meisten Fällen von Gestaltungen der Vor- und Nacherbfolge abzuraten ist. Lediglich für Konstellationen, in denen Vor- und Nacherbe die Gewähr für eine gute Zusammenarbeit bieten, testamentarisch der Nacherbe durch Vermächtnis zur Zustimmung zu bestimmten Verfügungen verpflichtet werden kann[203]...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 3. Weitere Einzelfragen

a) Surrogation (§ 2111 BGB) Rz. 157 Im Bereich der Surrogation im Gesellschaftsrecht entstehen verschiedene Fragen. So fällt z.B. bei einer Kapitalerhöhung zunächst das Bezugsrecht[190] als Bestandteil des "alten Gesellschaftsanteils" in den Nachlass. Wird die Anteilsvergrößerung jedoch aus freien Mitteln des Vorerben oder aus den im Rahmen seiner Nutzungsrechte erzielten Ein...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 2. Stiftungserrichtung

Rz. 219 Die Errichtung einer Familienstiftung weist gegenüber der Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung grundsätzlich keine Besonderheiten auf. Auch sie wird durch das Stiftungsgeschäft und die behördliche Anerkennung gegründet. Das Stiftungsgeschäft beinhaltet die Vermögensbindung zum Zwecke des "Familienwohls". Das Stiftungsgeschäft kann als Rechtsgeschäft unter Lebende...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Begriff

Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den späteren Erbfall...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Vorteile des Pflichtteils gegenüber dem Erbverzichtsvertrag

Rz. 136 Anders als beim Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche weiterer Pflichtteilsberechtigter nicht, sofern ein Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen wird. Selbst wenn ein Erbverzicht in einem gerichtlichen Prozessvergleich protokolliert wird, steht dies der Anwendung des § 2310 S. 2 BGB nicht entgegen: Derjenige, der auf diese Weise auf sein gesetzliches E...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / IV. Unternehmertestament als Teil einer ganzheitlichen Vermögensnachfolgeplanung

Rz. 20 Das Unternehmertestament bildet nur einen von mehreren Bestandteilen einer ganzheitlichen und generationenübergreifenden Unternehmensnachfolgeplanung.[21] Neben dem Unternehmertestament sind im Rahmen der Nachfolgeplanung u.a. auch folgende Aspekte mit zu berücksichtigen:mehr