Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmensnachfolge im Mittelstand – Private Equity, um die Zukunft zu sichern?

Zusammenfassung Den deutschen Mittelstand prägen familiengeführte Unternehmen, die sich mit Innovationskraft und regionaler Verankerung einen Ruf als "hidden champions" verdient haben. Bei der Unternehmensnachfolge kann Private Equity eine attraktive Option sein, die oft übersehen wird. Was ist Private Equity? Unter Private Equity (PE) versteht man eine Investitionsform, bei d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis von Angeh... / 1 Bedeutung des Erbrechts in der Steuerberatung

Steuerberater/innen sind, vor allem wenn sie mit den laufenden Steuererklärungen und der Buchhaltung beauftragt sind, auch oft die ersten Ansprechpersonen bei einem Todesfall. Und zwar nicht nur, um die steuerlichen Folgen des Erbfalls im Ertrag- und Erbschaftsteuerrecht zu klären, sondern auch wegen Fragen rund um das Erbrecht. Oftmals ist es auch erforderlich, im Erbrecht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis von Angeh... / 2.1 Beratung zu den steuerlichen Folgen eines Todesfalls

Beratungen im Zusammenhang mit einem Todesfall entstehen insbesondere, wenn es um Fragen rund um ein Erbe, eine Erbengemeinschaft, ein Vermächtnis oder einen Pflichtteilsanspruch geht, aber auch bei einer Unternehmensnachfolge und im Zusammenhang mit der Weiternutzung einer Immobilie als Familienheim. Hängen Rechtsberatungen mit solchen und ähnlichen Fragestellungen zusammen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angestellten i.R.d. Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen – Schenkung oder Arbeitslohn? (ErbStB 2024, Heft 6, S. 165)

Dipl. Finw. Dr. Rüdiger Gluth, RA/FASt[*] Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Verantwortlich für die Rechtsunsicherheit ist u.a., dass weder da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare, Handbücher v. Campenhausen/Richter (Hrsg.), Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, 2014; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im StR, 11. Aufl, 2015; Feick (Hrsg.), Stiftung als Nachfolgeinstrument, 2015; von Löwe, Familienstiftung und Nachfolgegestaltung, 2. Aufl, 2016; Richter, Stiftungsrecht, 2019; Götz/Pach-Hanssenheimb, Hdb der Stiftung, 4. Aufl, 2020. Übriges Sc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG?, DStR 1993, 1389; Sarrazin, St-Entstrickung ohne ErtrSt-Belastung mit Hilfe des UmwStG – Anm zu Patt –, DStR 1993, 1393; Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Patt, Doppelte St-Belastung bei Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges nach Kap-Erhöhung?, D...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter

Rz. 92 [Autor/Zitation] Ein passiver Unterschiedsbetrag mit Eigenkapitalcharakter entsteht bei einem günstigen Gelegenheitskauf (DRS 23.144). Dieser ist möglich, falls der Erwerber eine deutlich höhere Verhandlungsmacht als der Verkäufer hatte, bspw. bei Verkäufen unter finanziellem Druck, fehlenden Unternehmensnachfolgern in Familienunternehmen oder im (wohl eher seltenen Fa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestandteile des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 26 [Autor/Zitation] Bei einem Unternehmenserwerb ist die Zahlungsbereitschaft des Käufers höher als der Grenzpreis des Verkäufers. Die höhere Zahlungsbereitschaft des Käufers kann auf einem durch den Erwerb verursachten Wertzuwachs für den Käufer oder auf weiteren preisbeeinflussenden Faktoren beruhen. Dementsprechend stellt der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswer...mehr

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FF 05/2024, Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

Opris/Krause FamRZ-Buch 162. Aufl. 2024, Gieseking-Verlag, 157 S., 59 EURISBN 978-3-7694-1306-9 Das Werk "Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft" in der zweiten, völlig neu bearbeiteten Auflage von 2024, geschrieben von Herrn Rechtsanwalt Dr. Robert Opris und Rechtsanwalt Dr. Tobias Krause ist ein kompakter und verständlicher Ratgeber für die Steueroptimierung bei Vermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertermittlungsmethoden, welche die Ertragsaussichten oder diese neben anderen Erwartungsgrößen berücksichtigen

Rz. 301 [Autor/Stand] Zu den Bewertungsmethoden, die die Ertragsaussichten berücksichtigen, gehören nicht nur solche Methoden, die ausschließlich Ertragswertgesichtspunkte in den Blick nehmen, sondern vielmehr alle Methoden, welche, wenn auch neben anderen wertbeeinflussenden Faktoren, die Ertragsaussichten bei der Wertermittlung berücksichtigen.[2] Rz. 302 [Autor/Stand] Als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / Literaturtipps

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / aa) Grundsätzliches

Rz. 68 Wird die unmittelbare Mindestbeteiligung von 25 v.H. nicht erreicht, kann die Begünstigung dennoch mittels einer Poolvereinbarung erzielt werden.[154] Eine Poolvereinbarung erfordert, dass der Erblasser oder Schenker und die weiteren Gesellschafter untereinander verpflichtet sind,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / B. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 5 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / A. Allgemeines

Rz. 1 Vor dem Hintergrund der (angestrebten) realitätsgerechten Bewertung sämtlichen der Erbschaft- und der Schenkungsteuer unterliegenden Vermögens kann dies nur durch entsprechend umfassende Freistellungen bzw. – bei nicht vollständiger Steuerfreiheit – Steuerersatzreduzierungen erreicht werden. Rz. 2 Insoweit zielen die §§ 13a bis 13c sowie 19a und 28a ErbStG darauf ab, du...mehr

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§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / b) Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 46 In der zivilrechtlichen Praxis sind im Wesentlichen zwei Arten der Zuwendung von Todes wegen anzutreffen, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Werden Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung miteinander kombiniert, kann auch ein Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB vorliegen. Will der Erblasser einzelnen Miterben bestimmte Vermögensgegenstände gegenstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 1.1 Miete und Pacht

Rz. 1 Die Miete (§§ 535 ff. BGB) ist auf die zeitweilige Gewährung des Gebrauchs von Sachen (körperliche Gegenstände § 91 BGB) gegen Entgelt (Mietzins) gerichtet. Miete als entgeltliche Gebrauchsüberlassung kann bewegliche Sachen, z. B. Autovermietung, und unbewegliche Sachen, wie Grundstücke, Geschäftsräume, Wohnungen u. a., betreffen. Dagegen ist die Pacht (§§ 581 ff. BGB)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Konz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 6. Schlussfolgerung

Im Ergebnis hat § 4h EStG i.d.F. ab dem 1.1.2024 in seiner wortgenauen Auslegung zur Folge, dass die Konzernklausel in ihrem Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Diese Schlussfolgerung widerspricht der Gesetzesbegründung bzw. dem Normzweck der Konzernklausel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und steht im deutlichen Widerspruch zur konsolidierten Betrach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Lebensvers... / 2.6 Unechte Erbschaftsteuerversicherung

Die unechte Erbschaftsteuerversicherung wird i. d. R. im Rahmen einer Unternehmensnachfolge genutzt. Hier schließt der Unternehmensnachfolger eine Lebensversicherung ab. Der Unternehmensnachfolger ist dabei Versicherungsnehmer wie auch bezugsberechtigte Person. Als versicherte Person wird dagegen der Unternehmer eingesetzt. Kommt es mit dem Tod der versicherten Person zur Aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Krisenprävention durch inte... / 6 Literaturhinweise

Bleicher, Das Konzept Integriertes Management, 1996. Creditreform, Pressemitteilung, Rückgang der Insolvenzen geht zu Ende, https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/News/News_Wirtschaftsforschung/2019/insolvenzen-deutschland-2019/Creditreform-Presseinfo-Insolvenzen-Deutschland-2019.pdf, Abrufdatum 31.1.2020. Creditreform, Insolvenzen, Neugründungen, Lösc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Zwingender An... / 1. Das Pflichtteilsrecht de lege lata

Der Pflichtteil kommt recht harmlos daher. Bestimmte nahe Angehörige (Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern) erhalten, wenn sie insoweit enterbt sind, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil (vgl. § 2303 BGB). Der Pflichtteil ist nach deutschem Recht ein Zahlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben bzw. die Miterberbengemeinschaft.[1] Auf den erst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passi ven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten späteren Ertragserzielung nach Maßgabe eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
SE als Rechtsform-Alternative für den Mittelstand

Zusammenfassung Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) bietet etliche Möglichkeiten, die sie speziell für etablierte Mittelständler und Familienunternehmen interessant machen. Ein Wechsel kann sich vor allem für wachsende Unternehmen lohnen. Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) feiert in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges Jubiläum. Ein gute...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB 1984, Beil 19; Knobbe-Keuk, GA auf Genussrechte, BB 1987, 341; Emde, Die handels- und st-bilanzielle Behandlung einer Emission von Genussrechten, BB 1988, 1214; Wüllenkemper, Stliche Aspekte von Optionsgenussscheinen, FR 1991, 473; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Linscheidt, Die stli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Holzborn/Bunnemann, Gestaltung einer Sachausschüttung und Gewährleistung iRe Sachausschüttung, AG 2003, 671; Prinz/Schürner, Trading Stocks und Sachdividenden – ein neues Gestaltungsinstrument für spartenbezogene Gesellschaftsrechte?, DStR 2003, 181; Strunk, Sachdividenden im Spannungsfeld von Gesellschafts-, Bil- und StR, UM 2003, 45; Orth, Sachdividenden, Wpg 2004, 777, 841; K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
I GmbH & Co. KG als Gesells... / 4.2 Gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG

Gegenüber einer "normalen" KG hat die GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keine an dem Unternehmen beteiligten natürlichen Personen in unbeschränkter Höhe persönlich haften, da sie GmbH-Gesellschafter und/oder Kommanditisten sind.[1] Dies ist ein Vorteil, der ansonsten nur bei Kapitalgesellschaften zu finden ist. Ein weiterer gewichtiger Vorteil gegenüber herkömmlichen Personenge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 101 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Binnewies/Mehlhaf, Schenkungsteuerliche Verschonung des Erwerbs von GmbH-Anteilen und Bezugsrechten im Zuge einer Kapitalerhöhung, DStR 2022, 1848; Daragan, Vermögensverwaltende Personengesellschaft und unmittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, ZErb 2013, 319; Felten, Transparenz der vermögensverwaltenden Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3 Betriebsvermögen im Ausland

Rz. 92 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Kapitalgesellschaften im Ausland

Rz. 116 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der Nachfolgeplanung, ErbStB 2016, 177; Corsten/Führich, Europarechtliche Aspekte der Erbschaftste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.3 Betriebsverpachtungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG)

Rz. 383 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Geck, Betrieblich genutzter Grundbesitz und Erbschaftsteuer – neue Entwicklungen aufgrund aktueller Rechtsprechung des BFH, MittBayNot 2022, 417; Kowanda, Übertragung eines an den Erwerber verpachteten Betriebs gegen Versorgungsleiistungen gemäß Rentenerlass, DStR 2022, 1737,Teil I und DStR 2022, 1791, Teil II; Zanto...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Grenze von 90 % (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG)

Rz. 270 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Althof, Verwaltungsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform, NWB 28/2019, 2023; Bernhard, FG Münster schränkt den Anwendungsbereich des Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG durch teleologische Reduktion ein, DStR 2022, 517; Brabender/Winter, Vorsicht vor der 90-%-Grenze nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG oder ist V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.4.2 Verpflichtung zur Übertragung auf gebundene Anteilseigner (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Fall 2 ErbStG)

Rz. 195 Die für die Zusammenrechnung erforderliche Verfügungsbeschränkung liegt auch dann vor, wenn der Erblasser bzw. Schenker und die weiteren Gesellschafter verpflichtet sind, die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner zu übertragen".[1] Rz. 196 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Erwerber im Zeitpunkt der Anteilsübertragung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Betriebsvermögen

Rz. 83 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf/Köcher, Nießbrauch an (mitunternehmerischem) Personengesellschaftsanteil, GmbH-StB 2013, 13; Baßler, Nießbrauchsbelastete Anteile in der Umstrukturierung von Familiengesellschaften, Ubg. 2011, 863; Bossmann, Die Existenz der doppelten Mitunternehmerstellung. Bedeutung des Obiter Dictums im BFH-Urteil vom 19....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 ErbStG)

Rz. 706 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Diers, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG, insb. im Personengesellschaftskonzern, DB 2019, 572; Frühwacht, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG und ihre Auswirkung auf unternehmerische Entscheidungen, BB 2021, 668; Höne, D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Allgemeine Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 615 Die schädliche Qualifizierung von Verwaltungsvermögen entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das vom Erblasser erworbene Verwaltungsvermögen innerhalb von 2 Jahren nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer in begünstigungsfähiges Vermögen des Erblassers investiert (§ 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG). Die (allgemeine) Investitionsklausel gilt für alle Unternehmen, unabhängi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.2 Nießbrauchsgestaltungen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 111 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Barry, Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen, RNotZ 2014, 401; Blusz, Kapitalmarktrechtliche Besonderheiten bei börsennotierten Aktiengesellschaften in der Nachfolgeplanung, ZEV 2014, 339; Brandi/Mühlmeier, Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege vorweggenommener Erbfolgen und Vorbehaltsnießbrauch, GmbHR 1997, 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 139 Diese Regelung fand sich erstmals in dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2006.[1] Der einzige Unterschied zwischen dem damaligen Entwurf und der jetzigen Gesetzesfassung besteht darin, dass die Verpflichtung der Gesellschafter zur einheitlichen Verfügung nicht mehr "unwiderruflich" sein muss. Eine solche Vereinbarung wä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.1 Übersicht und Entstehungsgeschichte

Rz. 422 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist steuerunschädlich, wenn "die überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zum Betriebsvermögen, zum Betriebsvermögen im Sinne des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes einer Personengesellschaft oder zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehören und der Hauptzweck des Betriebs in der Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.2.1 Betriebsaufspaltungen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a Fall 1 ErbStG)

Rz. 361 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Altendorf, Erbschaftsteuerliche Behandlung von Grundstücken in Fällen der Betriebsaufspaltung, GmbH-StB 2021, 19; Braun, Betriebsaufspaltung im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen auf der Praxis, Ubg. 2009, 647; Broemel/Klein, Neue BFH-Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.10 Überlegungen zur Gestaltung von Poolvereinbarungen

Rz. 240 Bei der Gestaltung von Poolvereinbarungen für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts besteht bislang nur wenig Rechtssicherheit. In der Praxis empfiehlt sich (zumindest vorsorglich) eine enge Orientierung am Gesetzeswortlaut und eine frühzeitige Abstimmung mit der FinVerw.[1] Hinweis Bestehende Poolvereinbarungen sollten in jedem Fall daraufhin überprüft werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 27 Mit der Neuregelung des begünstigten Vermögens in § 13b ErbStG hat der Gesetzgeber der Kritik des BVerfG am früheren Verwaltungsvermögenstest Rechnung getragen. Die mehrstufigen Berechnungen und die zahlreichen Missbrauchsvorschriften schließen sachlich nicht gerechtfertigte Begünstigungen aus. Rz. 28 Allerdings entspricht die jetzige Regelung nicht den Ansprüchen an e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10.3 Junges Verwaltungsvermögen

Rz. 680 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Fischnaier, Die besondere Bedeutung des nichtbegünstigten Vermögens für Unternehmensnachfolgen im Kontext der aktuellen Rechtsprechung, GmbHR 2020, 1270; Frühwacht, Konzerninterne Einlagen in der Verbundvermögensaufstellung nach § 13b Abs. 9 ErbStG und ihre Auswirkung auf unternehmerische Entscheidungen, BB 2021, 668...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.10 Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge

Probleme bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle aus psychologischen und emotionalen Konflikten zwischen Übernehmer und Übergeber, z. B. durch unterschiedliche, altersbedingte Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen ("Generationenkonflikt"), durch unterschiedliche Vorstellungen über kurz- und langfristige Unternehmensziele sowie die A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.4 Erstellung des Nachfolgekonzepts

Bei der Erarbeitung des Nachfolgekonzepts sollte die Verwirklichung der persönlichen Nachfolgeziele des Mandanten im Vordergrund stehen und nicht nur die Optimierung steuerlicher Aspekte. Deshalb sollte mit dem Mandanten besprochen werden, welche vorrangigen Ziele mit der Nachfolgeregelung angestrebt werden. Dabei ist meist das familiäre Umfeld des Mandanten von besonderer B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.11 Besonderheiten bei Familienunternehmen

Familienunternehmen sind in vielen Fällen durch die folgenden Merkmale und Besonderheiten gekennzeichnet. Vorteile von Familienunternehmen: flache Hierarchien kurze Entscheidungswege ausgeprägtes Kosten-/Nutzendenken starke Identifikation mit dem Unternehmen Verantwortungsgefühl gegenüber der Belegschaft Nachteile von Familienunternehmen: Vermischung von privaten und unternehmerisch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 1.1 Überblick über das Beratungsfeld

Die klassischen Tätigkeiten des Steuerberaters (Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung) verlieren durch die fortschreitende Digitalisierung teilweise deutlich an wirtschaftlicher Attraktivität. Die Erschließung neuer, lukrativer Beratungsfelder gewinnt aus Sicht vieler Kanzleien daher immer mehr an Bedeutung. Auch Mandanten erwarten von ihrem Steuerberater immer hä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 3.2 Dienstleistungsübersicht

Mit einer Dienstleistungsübersicht kann der Mandant das Beratungsangebot der Kanzlei auf einen Blick erkennen. Dienstleistungsübersichtmehr