Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 27 Auslandsberührung / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Ausgleich von Vorempfängen

Rz. 85 In Belgien, Frankreich und Luxemburg sind Schenkungen grundsätzlich ausgleichungspflichtig. Dabei sind sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers an die Erben zu berücksichtigen. Eine zeitliche Beschränkung existiert nicht. Möglich ist es allerdings nach allen drei Rechtsordnungen, dass der Erblasser anordnet, dass eine Schenkung nicht anzurechnen ist, soweit da...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 8. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 47 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Eigenverwaltungsplanung – Zielsetzung des Verfahrens

Rz. 88 In der Praxis wird die höchste Hürde für den Antrag jedoch die nach § 270a Abs. 1 InsO erforderliche Eigenverwaltungsplanung sein. Der Antragsteller, der Erbe, hat einen Finanzplan für eine Periode von sechs Monaten ab Antragstellung vorzulegen (§ 270 Abs. 1 Nr. 1 InsO), nach welchem die Fortführung des Unternehmens und/oder die Deckung der Verfahrenskosten sichergest...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Verbot der Abwerbung für einen späteren Arbeitgeber des Arbeitnehmers (fremdnütziges Verbot)

Rz. 250 Beinhaltet die Klausel demgegenüber das Verbot, zugunsten eines neuen Arbeitgebers ehemalige Kollegen abzuwerben, ist dies kein Anwendungsfall des § 75f HGB. Denn der ausscheidende Arbeitnehmer tritt seinem früheren Arbeitgeber nicht als selbstständig handelnder Prinzipal/Arbeitgeber entgegen. Zwar wird eine analoge Anwendung des § 75f HGB zumindest für den Fall erwo...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / Literaturtipps

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / II. Vorrang von Sondererbfolgen

Rz. 116 Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Bei einer Mehrheit von Erben bedeutet dies, dass mit dem Erbfall – ohne weiteres Zutun – der Gesamtnachlass auf alle Miterben übergeht.[255] Diese sind zur gesamten Hand berechtigt (Gesamthandsgemeinschaft). Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei hervorzuhebende Ausnahmen: zum einen der gesellschafts...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12 Erbersatzsteuer bei inländischen Familienstiftungen (§ 28a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 313 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.6 Vermögen des Erwerbers

Rz. 208 Für die Verschonungsbedarfsprüfung kommt es auf das verfügbare Vermögen des jeweiligen Erwerbers an (§ 28a Abs. 2 ErbStG). Rz. 209 Eine Zusammenrechnung des Vermögens von mehreren Erwerbern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Personen einander nahestehen (s. § 1 Abs. 2 AStG) oder es sich um Familienangehörige (s. § 15) handelt. Eine Zusa...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Einführung

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" i. S. d. § 28a ErbStG, ZEV 2020 133; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bruschke, Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, ErbStB 2018, 268; Bruschke, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Hand...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 34 Bei der sog. einfachen Nachfolgeklausel ist gesellschaftsvertraglich bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit allen Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsanteil ist frei vererblich, ohne Rücksicht auf die Person des Erben. -Er geht automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erben über. Dies gibt...mehr

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Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

Leitsatz Die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt nicht ohne Weiteres zu Arbeitslohn. Normenkette § 8 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 EStG, § 13a, § 13b, § 19a ErbStG Sachverhalt Die Klägerin war seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig. Da der Sohn...mehr

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ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Stephan Peters[*] Die Gestaltung von Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen stellt hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Neben zivilrechtlichen Überlegungen sind insbesondere auch steuerliche Folgen der Umstrukturierung für die Gestaltung von Bedeutung. Der Realteilung gem. § 16 Abs. 3 EStG kommt dabei – neben den Re...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / II. Realteilung im Steuerrecht

Von dem zivilrechtlichen Verfahren zur Auseinandersetzung und Liquidation sowie dem Ausscheiden eines Gesellschafters unter Fortbestand der Personengesellschaft ist der Begriff der Realteilung abzugrenzen, wenngleich er an zivilrechtliche Gestaltungen (Auflösung einer Personengesellschaft oder Ausscheiden eines Gesellschafters) anknüpft.[7] Der Bedeutungsgehalt des Begriffs d...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / b) "Unechte" Realteilung mit Einzelwirtschaftsgütern

Diskutiert wird die Frage, ob die Realteilungsgrundsätze auch bei einer Realteilung gegen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern gelten sollen, wenn nur einzelne unwesentliche Wirtschaftsgüter übertragen werden.[16] Insoweit wird vertreten, dass in diesem Fall nicht mehr von einer "Realteilung" ausgegangen werden könne.[17] Vielmehr sei in diesem Fall im Zweifel von dem Verk...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen in der Gestaltungspraxis und praktische Probleme (estb 2024, Heft 10, S. 366)

Zivilrechtliche und steuerrechtliche Aspekte bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen Prof. Dr. Stephan Peters[*] Die Gestaltung von Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen stellt hohe Anforderungen an die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Beratung. Neben zivilrechtlichen Überlegungen sind insbesondere auch steuerliche Folgen der Umstrukturierung für...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.6.1 525

Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben vom 20.11.2019:[2] Zitat Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmeranteil...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2.1 519

Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG auf: Identi...mehr

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Neues zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Zusammenfassung Es war länger still geworden um die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, nachdem die aktuelle Regierung das Projekt Ende 2021 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Nun hat sich die akademische Arbeitsgruppe, auf die das Konzept zurückgeht, mit einem überarbeiteten Entwurf zurückgemeldet. Bereits 2020 hat eine Gruppe von Gesellschafts- und Steuerrechtl...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / I. Sonder-Betriebsvermögen bei Übertragungsvorgängen

Bedeutung des Sonder-Betriebsvermögens...: Betrachtet man den Mitunternehmeranteil im Steuerrecht, so wird deutlich, dass sich der Anteil eines Mitunternehmers nicht nur aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft an sich, sondern auch aus etwaigem Ergänzungsbilanz- und Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) zusammensetzt. Insbesondere im Kontext von Umwandlungsvorgängen oder Ü...mehr

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Die funktionale Wesentlichk... / II. Einordnung

Das BV umfasst bei einer Personengesellschaft sowohl die Wirtschaftsgüter, die zum Gesellschaftsvermögen der Mitunternehmer gehören, als auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören (sog. Sonder-BV).[2] Fraglich ist, wie in Übertragungs- oder Umwandlungsfällen mit dem Sonder-BV umzugehen ist. Übertragung im Bereich des § 6 Abs. 3 EStG:...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erfordernis einer geregelten Unternehmensnachfolge

Rz. 3 Die Regelung der Unternehmensnachfolge[1] ist ein interaktiver Prozess, der Verbindungen insbes. zwischen folgenden Akteuren herstellt[2]: Unternehmer, Unternehmen, Banken, Geschäftspartner, Mitarbeiter, Nachfolger, Familie, Finanzamt. Rz. 3a Der Unternehmer kann die Fortführung des Unternehmens entweder durch Familienmitglieder (familieninterne Unternehmensnachfolge) oder durc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.5.1 Vor- und Nachteile einer gleitenden Unternehmensnachfolge

Rz. 141 Beim gleitenden Unternehmensübergang erfolgt die Übertragung, indem nach und nach mehr Verantwortung auf den Nachfolger übergeht. Dadurch ist eine optimale Gewöhnung der Kunden bzw. Nutzung von Erfahrungen des Alteigentümers möglich. Praxis-Beispiel Gleitender Unternehmensübergang U möchte anlässlich seines 55. Geburtstags seiner einzigen Tochter T, die gerade ihr BWL-...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anhang 3 zu § 15: Unternehmensnachfolge

1 Problematik und Aktualität der Unternehmensnachfolge 1.1 Begriffe Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge eb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6 Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge

6.1 Vorbemerkung Rz. 259 Wie vorstehend beschrieben, kann die Unternehmensnachfolge mit Risiken verbunden sein. Durch Optimierung der erb-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen kann jedoch eine Konstellation erreicht werden, die den Beteiligten die Wahrung ihrer (finanziellen) Interessen sichert und den Bestand des Unternehmens, insbes. durch steuerliche Bel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1 Problematik und Aktualität der Unternehmensnachfolge

1.1 Begriffe Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge ebenso durch die große Zahl der Unternehmen, die in den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7 Finanzierung der Unternehmensnachfolge

7.1 Probleme bei Unternehmensübergaben Rz. 302 Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn steigt die Anzahl der Unternehmensübergaben, vornehmlich bedingt durch den demografischen Wandel, aktuell und auch in den kommenden Jahren immer weiter an. Von den etwa 3,3 Mio. als Familienunternehmen klassifizierten Unternehmen in Deutschland erwartet das Institut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4 Sofortige Unternehmensnachfolge

5.4.1 Geplante Übergabe Rz. 134 Bei der sofortigen Unternehmensnachfolge erfolgen die operative und vermögensmäßige Übertragung des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach den Vorgaben des Betriebsinhabers. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten Die Ehegatten M und F führen gemeinsam ein mittelständisches Hotel. Sohn S ist gelernter Hotelmanager und soll den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Spezialregelungen für die Unternehmensnachfolge

Rz. 90 Die Unternehmensnachfolge selbst unterliegt im Grundsatz nur wenigen gesetzlichen Bestimmungen und ist damit offen für eine auf den Einzelfall zugeschnittene Lösung. Verschiedene Normen gilt es aber zu beachten. Das betrifft zunächst vor allem das Recht der Handelsfirma. Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf nach § 22 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 14 Die Unternehmensnachfolge kann durch verschiedene zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beeinflusst werden. Sie ist ein entscheidender Faktor zur Erhaltung von Unternehmen und dient ebenso der Sicherung von Arbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen. Rz. 15 Es lassen sich folgende Gestaltungsziele definieren[1]: Unternehmenskontinuität, Wirtschaftliche Absiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriffe

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge ebenso durch die große Zahl der Unternehmen, die in den nächsten Jah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Analyse der Situation des Unternehmens

Rz. 9 Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge erfordert eine umfassende Analyse der Situation des Unternehmens bzw. der Unternehmerfamilie.[1] Praxis-Beispiel Unternehmer U hat einen Verleih für Schwertransporter und Kräne. Der Umsatz hat sich in den letzten Jahren wegen des veralteten Maschinenparks verschlechtert. U, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, möchte die Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 7.1 Probleme bei Unternehmensübergaben

Rz. 302 Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn steigt die Anzahl der Unternehmensübergaben, vornehmlich bedingt durch den demografischen Wandel, aktuell und auch in den kommenden Jahren immer weiter an. Von den etwa 3,3 Mio. als Familienunternehmen klassifizierten Unternehmen in Deutschland erwartet das Institut im Zeitraum 2022 bis 2026 ca. 190.000...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.4.1 Geplante Übergabe

Rz. 134 Bei der sofortigen Unternehmensnachfolge erfolgen die operative und vermögensmäßige Übertragung des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt nach den Vorgaben des Betriebsinhabers. Praxis-Beispiel Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten Die Ehegatten M und F führen gemeinsam ein mittelständisches Hotel. Sohn S ist gelernter Hotelmanager und soll den Betrieb zu einem unbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3.1.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 103 Will der Erblasser bei der Unternehmensnachfolge eine bestimmte Qualifikation der infrage kommenden Erben sicherstellen, kann dies im Wege der qualifizierten Nachfolgeklausel geschehen. Hierbei wird im Gesellschaftsvertrag geregelt, dass der Gesellschaftsanteil nur auf bestimmte, vorher festgelegte Erben im Wege der Sondererbfolge übergehen soll.[1] Damit wird der Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Überblick

Rz. 48 Für die Unternehmensnachfolge gibt es kein spezielles Erbrecht. Grundkenntnisse des gesetzlichen Erbrechts sind unerlässlich, da neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten und Auswirkungen auch das gesetzliche Erbrecht für die Unternehmensnachfolge von großer Bedeutung ist.[1] Viele der zu treffenden Maßnahmen erklären sich nur aus den Besonderheiten des Erbrechts. Darü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.14 Umstrukturierungen

Rz. 258 Im Rahmen der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sollte auch die Rechtsform des Unternehmens überprüft und ggf. optimiert werden.[1] Im Fokus stehen hierbei nicht nur haftungsrechtliche Gesichtspunkte, sondern insb. auch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen. Wenn sich eine Umstrukturierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll oder erforderlich darstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.3.2 Rücktritts- und Widerrufvorbehalte

Rz. 124 Auch hier geht es darum, bestimmte Konstellationen zu vermeiden. Praxis-Beispiel Vorbehalt von Rücktritts- und Widerrufsrechten Unternehmer U traut seinem einzigen Sohn S nicht zu, die Unternehmensleitung nach seinem Tod zu übernehmen. U möchte eine Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie. Er behält sich daher vor, die Übertragung rückgängig zu machen, sofern S ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.5 Doppelstiftungen

Rz. 253 Die klassische Doppelstiftungsstruktur ist i. d. R. durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Es existieren zwei Stiftungen, d. h. eine gemeinnützige Stiftung, die steuerbegünstigt ist, und eine Familienstiftung, die stpfl. ist. Beide halten gemeinsam als Unternehmensbeteiligungsstiftungen das Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft. Dabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.1 Begriff

Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bezüglich Rechtsg...mehr