Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / F. Gestaltungsmodelle für die Unternehmensnachfolge

I. Grundmodell: "einfache Stiftung" Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auc...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Begriff der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensnachfolge ist in aller Munde. Die damit verbundenen Vorstellungen sind aber nicht immer identisch. Vielfach wird unter Unternehmensnachfolge die Weitergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation verstanden.[1] Dies stellt jedoch nur eine von vielen denkbaren Varianten dar. Rz. 2 Bei Licht betrachtet, ist bereits der Begriff "Unter...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Bedeutung der Unternehmensnachfolge für den (quantitativen) Bestand der Familienunternehmen

Rz. 19 Angesichts der Aussage, dass rd. 90 % aller Unternehmen in Deutschland familienkontrollierte Unternehmen sind (vgl. oben Rdn 10), verwundert es nicht, dass auch die Zahl der jährlich in Deutschland anstehenden Unternehmensnachfolgen eine erkleckliche Größenordnung hat. Anzahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen im Zeitraum 2018 bis 2022 in Deutschland Quelle: IfM B...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unternehmensnachfolge

A. Einleitung Rz. 1 Ebenso wenig wie das Gesetz eine Definition des Begriffs "Unternehmen" kennt, ist ein bestimmter Vertragstypus zur Unternehmensnachfolge bzw. zur lebzeitigen Übertragung eines Unternehmens vorgesehen. Im Grunde handelt es sich bei der Unternehmensnachfolge unter Lebenden entweder um einen Sonderfall der vorweggenommenen Erbfolge (was das konkret bedeutet v...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / E. Strategische Vermögensplanung im Rahmen der Unternehmensnachfolge

I. Ausgangssachverhalt Rz. 47 In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen ließ, die ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausfor...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / G. Besonderheiten im Bereich der Unternehmensnachfolge

I. Grundsätzliche Schwierigkeiten Rz. 93 Voraussetzung dafür, dass die Vor- und Nacherbeneinsetzung im Unternehmensbereich die beabsichtigten Wirkungen entfalten kann, ist, dass das Unternehmen als solches überhaupt vererblich ist. Bei Einzelunternehmen bereitet die Vererblichkeit grundsätzlich keine Probleme, vgl. § 22 HGB.[179] Anders stellt sich die Lage aber bei Personeng...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Bedeutung für die Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Eine Vielzahl von Unternehmern muss sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die jeweilige Nachfolge optimal gestaltet werden kann. Die Beantwortung dieser Frage ist von besonderer Schwierigkeit, wenn für die Unternehmensnachfolge kein Familienangehöriger in Betracht kommt, etwa weil in diesem Personenkreis keine unternehmerischen Interessen bzw. Qualifikationen vorli...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / I. Familienstrategie: ein gestalterischer Prozess

1. Vielzahl und Vielfalt der Themen Rz. 44 Es ist längst nicht jedem Übergeber oder Übernehmer bewusst, welche Themenkomplexe im Zuge der Nachfolge zu bedenken sind: Beteiligung, Führung, Mitarbeit von Familienmitgliedern, das Zusammenwirken von Familie und Unternehmen, die Organisation der Familie usw. Die Ahnung von der Komplexität genügt oft schon, um das Ganze zu vertagen...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / II. Vorsorge für den Fall des unerwarteten Todes

1. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens Rz. 223 Gegen einen unerwarteten Tod, etwa durch Unfall, sind Unternehmer ebenso wenig gefeit wie davor, ihre geistige Stärke und, damit verbunden, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Soll der Fortbestand des Unternehmens nicht an derartigen Unwägbarkeiten scheitern können, ist eine angemessene Vorsorge unabdingbar....mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 3. Verantwortlichkeiten

a) Die Beteiligung am Unternehmen Rz. 65 Ob die Familie über ein gemeinsames Fundament verfügt und ob sie sich auf eine gemeinsame Perspektive verständigen kann, ist für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Eine Familie, die sich in diesen Fragen wenig verständigungsbereit und wenig interessiert zeigt, signalisiert wenig Bereitschaft oder Fähigkei...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Unternehmensnachfolge

Rz. 6 Die Unternehmensnachfolge als eine der größten Herausforderungen im Leben eines Unternehmers ist sehr häufig geprägt von einer großen Unsicherheit darüber, ob der vermeintlich als bestens geeignete Nachfolger tatsächlich in der Praxis bestehen wird. Die Anforderungen an einen Geschäftsführer wie auch Gesellschafter eines Unternehmens sind sehr vielfältig. Neben den fac...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / II. Pflichtteilsverzichte bei Unternehmensnachfolge

Rz. 70 Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge führt der Erbfall häufig zu unüberwindbaren Liquiditätsproblemen bei dem Unternehmenserben. In aller Regel ist nur einer der Abkömmlinge zum Erben eingesetzt. Dieser letztwillig berufene Abkömmling ist dann erheblichen Pflichtteilsansprüchen seiner Geschwister (möglicherweise sogar auch des längerlebenden Partners des vorvers...mehr

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§ 1 Allgemeines / C. Gestaltung der Unternehmensnachfolge als Risiko

I. Nachfolge als Risiko für den Bestand des Unternehmens Rz. 23 Die Unternehmensnachfolge erweist sich in der Praxis als eine äußerst kritische Situation im Lebenszyklus von Familienunternehmen. Wenn auch die Übergabe von der ersten in die zweite Unternehmergeneration noch vergleichsweise häufig gelingt, nimmt die Erfolgswahrscheinlichkeit mit zunehmender Anzahl der Nachfolge...mehr

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§ 1 Allgemeines / B. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Unternehmensnachfolge

I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen Rz. 6 Angesichts der teilweise unvorstellbar hohen Börsenkapitalisierungen von Publikumsgesellschaften wird die Bedeutung von Familienunternehmen für die Volkswirtschaft in der Öffentlichkeit mitunter nicht richtig wahrgenommen. Auch der Umstand, dass eine einheitliche Definition des Begriffs nicht vorhanden ist, mag ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / I. Allgemeines

Rz. 220 Auf den ersten Blick stellt sich die Nachfolge von Todes wegen quasi als Gegenmodell zur Unternehmensnachfolge unter Lebenden dar. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass zum einen die Vorstellung, der Unternehmer könnte sich bereits lebzeitig seines kompletten Vermögens entäußern, unrealistisch ist und zum anderen, dass die Planung und Umsetzung einer Unternehm...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Bedeutung für die Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung kann auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge eine nicht unwesentliche Rolle spielen.[1] Insbesondere ist bei Gestaltungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu beachten, dass es nicht zu einer ungewollten Aufdeckung stiller Reserven kommt (vgl. Rdn 93 ff.), etwa weil die Voraussetzung der personellen Verflechtung (vgl. Rdn...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / E. Fazit: Eine starke Familie

Rz. 91 Die Unternehmensnachfolge ist Anlass für Veränderung. Sie betrifft Unternehmerfamilie und Unternehmen gleichermaßen. Ausgangspunkt sind naturgemäß personelle Veränderungen. Das verändert die Beziehungen zwischen Familienmitgliedern, Familie und Unternehmen. Rz. 92 Die Familienstrategie bettet den Generationswechsel in den strategischen Gesamtzusammenhang von Familie un...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / E. Gestaltungshinweise

Rz. 67 Im Kontext der Unternehmensnachfolge sind folgende Grundmuster ehevertraglicher Gestaltungen von Interesse: I. Güterrecht Rz. 68 Der Schwerpunkt der ehevertraglichen Gestaltung wird im Ehegüterrecht liegen, wobei es im Regelfall das Ziel ist, eine ehegüterrechtlich begründete Beteiligung des Ehegatten am Betriebsvermögen zu vermeiden oder so zu gestalten, dass das Unter...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / IV. Selbstverantwortlichkeit

Rz. 60 Ein weiteres Grundprinzip der Mediation ist das der Selbstverantwortlichkeit: Aufgabe des Mediators ist es, darauf zu achten, dass die Parteien im Rahmen ihrer Selbstverantwortlichkeit genug Freiraum haben, Vorschläge ohne Druck und aus freien Stücken zu überdenken.[32] Es ist nicht Aufgabe des Mediators, die Lösung für die Parteien zu erarbeiten, sondern den Rahmen z...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundlagen und Ziele der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 In den vergangenen Jahren hat die optimale Planung der Unternehmensnachfolge zunehmend an Bedeutung gewonnen. Jüngste statistische Erhebungen gehen davon aus, dass in den Jahren 2018 bis 2022 an die 150.000 Familienunternehmen an einen Nachfolger übergehen.[1] Statistische Erhebungen ergeben, dass 53 % der Familienunternehmen innerhalb der Familie weitergegeben werden....mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / III. Gesellschaftsrechtliche Nachfolge im Todesfall

Rz. 238 Wie bereits erwähnt ist eine genaue Abstimmung der Verfügung von Todes wegen mit etwaigen Gesellschaftsverträgen erforderlich. Es ist aber sogar denkbar, die Unternehmensnachfolge von Todes wegen ganz ohne Testament bzw. Erbvertrag zu regeln. Rz. 239 Zu denken ist hier an die Fortsetzungsklausel in Personengesellschaften. Wird der spätere Unternehmensnachfolger lebzei...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 1. Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens

Rz. 223 Gegen einen unerwarteten Tod, etwa durch Unfall, sind Unternehmer ebenso wenig gefeit wie davor, ihre geistige Stärke und, damit verbunden, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit zu verlieren. Soll der Fortbestand des Unternehmens nicht an derartigen Unwägbarkeiten scheitern können, ist eine angemessene Vorsorge unabdingbar. Diese schließt neben umfassenden Vollmachten s...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / 6. Unternehmensnachfolge

Rz. 15 Die Beteiligung an einer zur Erbschaft gehörenden Personengesellschaft (GbR, OHG, KG oder PartG) ist – soweit die Beteiligung vererblich gestellt ist[16] – Nachlassgegenstand, so dass der Vorerbe unmittelbar anstelle des Erblassers Gesellschafter wird,[17] wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag von der Nachfolge ausgeschlossen ist.[18] Beispielsweise kann das Regelu...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / IV. Stufe der Interessen

Rz. 28 Das Herausschälen der Interessen hinter den Themen, genauer hinter den Positionen, die von den Beteiligten geäußert werden,[15] erfolgt in der nächsten Mediationsverfahrensstufe – einer Kernstufe! Wer hier nur oberflächlich einsteigt, wird schwerlich eine dauerhaft haltbare Lösung erarbeiten können. Das Erarbeiten der zugrunde liegenden Interessen mit den Beteiligten ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Sicherung des Nachfolgers

Rz. 235 Ist die Nachfolge schon soweit geplant, dass der künftige Unternehmer bereits feststeht, hat ggf. sogar die Umsetzung der Unternehmensnachfolge schon begonnen, braucht der Nachfolger eine gewisse Sicherheit, dass die gemeinsamen Planungen nicht an einem unvorhergesehenen Versterben des Seniors scheitern können. In diesen Situationen gilt es zum einen, geeignete Regel...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ff) Besonderheiten bei minderjährigen Beschenkten

Rz. 58 Die bloße Vereinbarung eines Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts ist grundsätzlich nicht als rechtlich nachteilig anzusehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Art und Weise der Rückabwicklung allein nach den gesetzlichen Vorgaben richtet, insbesondere dann, wenn – wie beim Widerrufsvorbehalt – die Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen eine Beruf...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Komplexität der Unternehmensnachfolge steigt mit der Zahl der Entscheider. Vereinfachend wird häufig nur die Perspektive des Unternehmers als Übergeber eingenommen. Im besseren Fall wird sie um die des Nachfolgers ergänzt. Schon bei zwei Akteuren wird klar, dass es sich um aufeinander abgestimmte Entscheidungen handelt bzw. handeln sollte. In vielen Familienunterneh...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Vorlaufphase

Rz. 11 Die sogenannte Vorlaufphase ist einer der Ablaufschritte, der nicht als zwingend notwendig angesehen wird.[8] In dieser Phase entscheidet sich oft, ob eine Mediation überhaupt zustande kommt und manchmal, ob sie gelingt. In vielen Fällen findet mit allen Beteiligten ein meist kostenloses Informationsgespräch des Mediators über das System der Mediation an sich statt. Di...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / I. Grundprinzip Neutralität

Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingegen verwendet, um zu verdeut...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 1. Vielzahl und Vielfalt der Themen

Rz. 44 Es ist längst nicht jedem Übergeber oder Übernehmer bewusst, welche Themenkomplexe im Zuge der Nachfolge zu bedenken sind: Beteiligung, Führung, Mitarbeit von Familienmitgliedern, das Zusammenwirken von Familie und Unternehmen, die Organisation der Familie usw. Die Ahnung von der Komplexität genügt oft schon, um das Ganze zu vertagen. Besonders die Abhängigkeiten zwis...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / II. Bausteine der Familienstrategie

Rz. 48 Wesentliches Merkmal der Familienstrategie ist, dass sie die Fragen der Unternehmensnachfolge auf der Basis der tatsächlichen Gegebenheiten beantwortet.[19] Der Prozess bringt die Familienmitglieder miteinander ins Gespräch. Gemeinsam klären sie ihr Fundament und ihre Perspektive für Unternehmen und Familie. Das beleuchtet sowohl ihren Umgang mit charakteristischen Wi...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / VII. Vereinbarungen

Rz. 44 Die Vereinbarung über das erzielte Mediationsergebnis kann in unterschiedlicher Form erfolgen. Es gibt auch hier nicht den vorgeschriebenen Königsweg, es ist eine Frage der Bedürfnisse und Einigung der Beteiligten, wie deren Vereinbarung aussehen soll. Unterschiedlich sind neben der Form auch Verfasser und Rechtsverbindlichkeit. Manche Mediationen enden mit einer münd...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / c) Die Mitarbeit im Unternehmen

Rz. 77 In der Unternehmensnachfolge stehen die Beteiligungs- und Führungsnachfolge natürlicherweise im Zentrum. In der Praxis, insbesondere bei kleineren Unternehmen oder Familien bis zur zweiten Generation, spielt die Mitarbeit von Familienmitgliedern unterhalb der Geschäftsführung eine wichtige Rolle. Im Hinblick auf den Generationswechsel hat die Familie zu klären, ob sie...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstrukturierung de...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / A. Einleitung

Rz. 1 Ebenso wenig wie das Gesetz eine Definition des Begriffs "Unternehmen" kennt, ist ein bestimmter Vertragstypus zur Unternehmensnachfolge bzw. zur lebzeitigen Übertragung eines Unternehmens vorgesehen. Im Grunde handelt es sich bei der Unternehmensnachfolge unter Lebenden entweder um einen Sonderfall der vorweggenommenen Erbfolge (was das konkret bedeutet vgl. sogleich ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Inhalt des Unternehmertestaments

Rz. 230 Verantwortliche Unternehmer sichern sich gegen Risiken, die sie nicht beherrschen können, in angemessener Weise ab. Der unerwartete Tod ist ein solches Risiko. Die Absicherung durch ein Notfalltestament, dessen Regelungen – hoffentlich – nie zum Tragen kommen, kann den Fortbestand des Unternehmens bzw. einer Unternehmensbeteiligung sowohl im Interesse des Betriebes u...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Pflichtteilsverzicht

Rz. 31 Der Pflichtteilsverzicht bildet ein praktisch äußerst bedeutsames Gestaltungsmittel zur Erweiterung der Testierfreiheit des Erblassers. Gleichzeitig kann er aber auch dazu dienen, die Pflichtteilsfestigkeit lebzeitiger Verfügungen zu gewährleisten. Im Regelfall, also ohne Vereinbarung irgendwelcher Beschränkungen, bewirkt der Pflichtteilsverzicht, dass dem Verzichtend...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / V. Stufe der Optionen

Rz. 33 Nach der geschilderten Aufarbeitung des bestehenden Konfliktstoffs in dieser Unternehmensnachfolge bzw. der für eine Unternehmensnachfolgeplanung wichtigen Themen und zugrunde liegenden Interessen folgt die nächste Stufe im Mediationsverfahren, die sogenannte Optionen- bzw. Lösungsentwicklung.[20] Es geht hier darum zu schauen, welche Ideen, alternative Wahlmöglichkei...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / D. Grundprinzipien der Mediation

I. Grundprinzip Neutralität Rz. 48 Eines der Prinzipien, die immer wieder genannt werden, ist das Prinzip der Neutralität.[22] Die Neutralität bezieht sich zum einen auf die Rolle des Mediators als Vermittler, der keine Entscheidungsmacht hinsichtlich des Inhalts der Verhandlungen besitzt. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Allparteilichkeit [23] wird bei Mediation hingeg...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / IV. Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen

1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintreten...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / D. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH)

I. Grundlagen Rz. 29 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist bei Kapitalgesellschaften um einiges unproblematischer möglich, als bei Personengesellschaften. Die Gründe hierfür liegen in den von vorneherein bestehenden Haftungsbeschränkungen. Befindet sich im Nachlass ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder Genossenschaft), hat der Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / E. Besonderheiten der Mediationsmethode

I. Co-Mediation Rz. 61 Mediationen in der Unternehmensnachfolge sind in der Regel Mehrparteienmediationen, d.h. mit mehr als zwei Beteiligten. Darüber hinaus ist meist mehr als ein Mediationsfeld betroffen – neben Erb- und teilweise auch Familienrechtsaspekten sind stets wirtschaftliche Belange mit betroffen, so z.B. unter anderem Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerfrage...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / IX. Vollentgeltliche Übertragung

1. Zivilrechtliche Gesichtspunkte Rz. 161 Auch die vollentgeltliche Übertragung erfolgt regelmäßig im Wege des Verkaufs.[220] Der zu vereinbarende und zu zahlende Kaufpreis wird dabei nach kaufmännischen Gesichtspunkten bestimmt bzw. ausgehandelt. Einen Abschlag, der dem Unternehmensnachfolger die Übernahme erleichtert, wird nicht gewährt. In seiner einfachsten Ausprägung erfo...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / III. Tabus und Konflikte

1. Der Mangel an Erfahrung Rz. 11 Die Nachfolgeentscheidung ist von großer Tragweite, und sie ist immer mit Unsicherheit verbunden. Das verlangt gleichermaßen Vorsicht und Mut. Das allein könnte erklären, dass die Unternehmensnachfolge häufig durch Widersprüchlichkeiten und Zögern in der Umsetzung gekennzeichnet ist. Rz. 12 Die Unsicherheit wird verstärkt durch den Mangel an E...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / I. Reine Schenkung

1. Grundsätzliche Überlegungen Rz. 9 Die auf den ersten Blick einfachste Gestaltungsaufgabe bildet die reine Schenkung, also die vollständig ohne Gegenleistung und/oder sonstige Verpflichtungen des Übernehmers erfolgende Unternehmensübertragung. Sie kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Privatvermögen (neben dem Unternehmen) einen solchen Umfang hat, dass es – ggf. ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / IV. Schenkung gegen Zusage von Versorgungsleistungen

1. Allgemeines – Zielsetzung Rz. 120 Oftmals ist der Inhaber des Vermögens nur in der Lage bzw. bereit, sein Eigentum aufzugeben, wenn er im Gegenzug eine wirtschaftliche Absicherung in Form wiederkehrender Bezüge erhält. Es geht also hier um Vereinbarungen, in denen der Übernehmer "als Gegenleistung" für die Übergabe eines oder mehrere Vermögensgegenstände zu regelmäßigen Za...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Absicherung des Schenkers

a) Grundsätzliche Notwendigkeit Rz. 22 Gewöhnlich verbinden Schenker und Beschenkter mit der geplanten Unternehmensnachfolge bestimmte Erwartungen, z.B. die, dass der Beschenkte das Unternehmen mit vollem Einsatz fortführt, dass er nicht vor dem Schenker verstirbt, seine Ehe nicht geschieden wird, er Abkömmlinge hinterlässt oder das Geschenk nicht von Gläubigern des Beschenkt...mehr