Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / III. Schiedsklausel

Rz. 21 Schiedsklauseln können auch in Verträgen zur Vermögensnachfolge vereinbart werden. Hier ist folgende Schiedsklausel denkbar: Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge Muster 12.2: Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit bei der Vermögensnachfolge Die Vertragsparteien bestimmen, dass alle Streitigkeiten, die diesen Vertrag betreffen, unter...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / 1. Unternehmensverbundene Stiftung

Rz. 85 Die "unternehmensverbundene Stiftung" bildet keinen eigenständigen Stiftungstypus. Die Bezeichnung gibt lediglich zu verstehen, dass es sich um eine Stiftung handelt, zu deren Vermögen ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört.[155] Die in der Literatur verwendete Terminologie ist dabei nicht einheitlich,[156] sodass man neben dem Begriff der "unternehm...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / III. Familiengerichtliche Genehmigung, §§ 1821 ff. BGB

Rz. 26 Gem. §§ 1821 f. BGB bedarf der Vormund für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichtes. Die Bestimmungen gelten über §§ 1643 Abs. 1, 1915 Abs. 1 BGB ebenso für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die familiengerichtliche Genehmigung schränkt die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters zur Wahrung der Vermö...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Funktionsweise der Doppelstiftung

Rz. 105 Die Besonderheit der Konstruktion der Doppelstiftung liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung der Beteiligungsrechte der beiden Stiftungsgesellschafter. Üblicherweise wird die Doppelstiftung so errichtet, dass die privatnützige Familienstiftung – aus erbschaftsteuerrechtlichen Gründen – nur eine geringe Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erhält. Gleichzeitig üb...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / cc) Sicherung des Gleichlaufs von Erb- und Gesellschaftsrecht

Rz. 99 Ein besonderer Vorteil der Stiftung liegt in ihrer "Unsterblichkeit". Im Gegensatz zu einer natürlichen Person ist eine Stiftung grundsätzlich darauf ausgelegt, dauerhaft zu existieren und ihren Zweck generationenübergreifend zu verfolgen. Dementsprechend stellt sich für die Stiftung eher selten die Frage nach den Rechtsfolgen ihres "Ablebens", was insbesondere für di...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / (2) Stiftung als Inhaberin von Kapitalgesellschaftsanteilen, insbesondere von GmbH-Anteilen

Rz. 101 Die Vererbung von Kapitalgesellschaftsanteilen stellt sich in der Regel etwas einfacher dar. Im Gegensatz zu Personengesellschaftsanteilen fallen Kapitalgesellschaftsanteile im Erbfall zunächst stets in den Nachlass, ohne dass dies durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abbedungen werden könnte.[173] Im Ergebnis entfällt damit aber lediglich die Problematik einer...mehr

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§ 13 Mediation bei der Nach... / B. Wann eignet sich Mediation?

Rz. 2 Wenn der Erbfall eingetreten ist, können z.B. die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen möglichst Berücksichtigung finden. Würde die Erbengemeinschaft sonst streitig vor den Gerichten im Wege einer sog. Erbteilungsklage auseinandergesetzt, müssten zunächst alle nicht teilbaren Nachlassgegen...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 95 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenssp...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Entwicklung der Rechtsprechung zu § 2287 BGB

Rz. 61 Durch die alte Rechtsprechung des BGH[99] waren bindend bedachte Erben durch § 2287 BGB bestens geschützt. Unter dem Schlagwort "Testamentsaushöhlung" wurden Verfügungen des gebundenen Erblassers fast vollständig unmöglich gemacht. Widersprach die Verfügung dem wirtschaftlichen Ziel des Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes, wurde diese entweder wegen Umgeh...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / aa) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäftes, § 1822 Nr. 3 BGB

Rz. 58 Gem. § 1822 Nr. 3 BGB bedarf der Vormund (auch Eltern oder Ergänzungspfleger) zu einem Vertrag, der auf den entgeltlichen Erwerb oder die Veräußerung eines Erwerbsgeschäftes gerichtet ist sowie zu einem Gesellschaftsvertrag, welcher zum Betrieb eines Erwerbsgeschäftes eingegangen wird, der familiengerichtlichen Genehmigung. Erwerbsgeschäft ist dabei jede berufsmäßig au...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 44 Entscheidend ist, dass der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung eine Anrechnungsbestimmung getroffen haben muss, die sich als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die dem Empfänger rechtzeitig zugehen muss.[26] Diese Anrechnungsbestimmung ist nicht formgebunden, sie ist sogar konkludent möglich, wobei jedoch bloßes Stillschweigen nicht ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Mitteilung und Bekanntgabe

Rz. 32 Gem. § 1828 BGB wird die etwaig erteilte Genehmigung dem Vormund bzw. gesetzlichen Vertreter gegenüber erklärt. Nach § 1829 BGB Abs. 1 S. 2 BGB wird die nachträgliche Genehmigung jedoch erst wirksam, wenn sie den anderen Parteien durch den Vertreter des Minderjährigen mitgeteilt worden ist. Auf diese Bekanntgabe kann nicht verzichtet werden.[34] Insbesondere als Nachw...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / aa) Erhaltung des Unternehmens

Rz. 91 Die Übertragung von Unternehmensanteilen eines Familienunternehmens auf eine Stiftung bietet dem Unternehmensinhaber den wohl größtmöglichen Schutz vor einer ungewollten Zerschlagung, Veräußerung oder sonstigen Änderung des Unternehmens: Durch die (Allein-)Gesellschafterstellung der Stiftung muss bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen stets der in der Stiftungs...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft

Rz. 110 Das Beteiligungsunternehmen der Doppelstiftung kann grundsätzlich in der Rechtsform einer Personengesellschaft[178] oder einer Kapitalgesellschaft betrieben werden. Soll das operativ tätige Unternehmen als Kapitalgesellschaft geführt werden, empfiehlt sich in der Regel die Wahl einer GmbH,[179] da sie aufgrund der weitreichenden Satzungsautonomie stark personalistisc...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / d) Übergabe gegen Versorgungsleistungen oder dauernde Last

Rz. 48 Werden Gesellschaftsbeteiligungen übertragen und verpflichtet sich der Unternehmensnachfolger, eine lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistung zu erbringen, so dürfte wohl eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögensbestand des Erblassers vorliegen, denn während bei der Übergabe eines Grundstücks gegen Nießbrauchvorbehalt der Schenker das Grundstück na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / I. Problemaufriss

Den regelmäßigen Lesern dieser Zeitschrift muss das Begünstigungsregime für unternehmerisches Vermögen, das § 13a – § 13c, § 19a und § 28a ErbStG aufweisen, nicht erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen sich insoweit insbesondere die Probleme der Einhaltung der Mindestlohnsumme (§ 13a Abs. 3 ErbStG), der Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Kritik im Schrifttum

Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Neuregelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Steilvorlage" für eine d...mehr

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ZErb 06/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Beck'sches Handbuch der Personengesellschaften, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Handbuch, 5. Auflage 2020. ISBN 978-3-406-741...mehr

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Basel III: Auswirkungen auf... / 3.3.4 Verbesserung der Soft Facts als Chance für die mittelständische Unternehmensführung

Weiche Faktoren spielen bei dem Rating oft eine wesentliche Rolle. Sie können bis zu 50 % der Klassifizierungsmerkmalsgewichtung ausmachen. Inhaltlich werden die Soft Facts in unterschiedlichen Kreditinstituten auch differenziert und unterschiedlich benannt. Im Wesentlichen lassen sie sich aber zurückführen auf die Bewertung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, auf welche...mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.3 Pensionszusagen an nahestehende Personen

Rz. 111 Nahe stehend sind Personen, die in einem besonderen persönlichen Verhältnis zum Stpfl. stehen. Neben nahen Verwandten können dies auch andere Personen wie z. B. Lebensgefährten sein.[1] Arbeitnehmer-Ehegatten können ebenso wie mitarbeitenden Familienangehörigen (Kinder) und auch Lebenspartnern innerhalb steuerlich anzuerkennender Arbeitsverhältnisse Pensionszusagen er...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1 Testamentsformen und Zweckmäßigkeit

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament[1] oder Erbvertrag[2] zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser wird in die Lage versetzt, gewillkürte E...mehr

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Krisenprävention durch inte... / 6 Literaturhinweise

Bleicher, Das Konzept Integriertes Management, 1996. Creditreform, Pressemitteilung, Rückgang der Insolvenzen geht zu Ende, https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/central_files/News/News_Wirtschaftsforschung/2019/insolvenzen-deutschland-2019/Creditreform-Presseinfo-Insolvenzen-Deutschland-2019.pdf, Abrufdatum 31.1.2020. Creditreform, Insolvenzen, Neugründungen, Lösc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung bzw im Erbfall

Rn. 175 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Kosten im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs bzw Mitunternehmeranteils, wie zB Beratungs- u Notarkosten, können aufgrund ihrer privaten Veranlassung nicht als BA abgezogen werden, denn aus betrieblicher Sicht sind Aufwendungen infolge einer bestimmten Unternehmensnachfolge nicht betrieblich veran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bolin, Zur Rechts- u Billigkeitslage bei der Aufgabe landw Betriebe, INF 2001, 39; Bolin/Müller, Bewertung des Grund u Bodens landw Hofstellen, INF 2002, 449; Kanzler, Grundfragen zur Besteuerung betrieblicher Veräußerungsgewinne, FR 2003, 1; Hiller, Aufgabe von unterbrochenen luf Betrieben, INF 2003, 815; Meyne-Schmidt, Betriebsaufgabe von verpachteten luf Betrieben, StBp 2004,...mehr

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ZErb 04/2020, Der Einstiegs... / 4

Anmerkung Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 den Finanzgerichten den Auftrag erteilt, Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG im Falle missbräuchlicher Gestaltungen durch die Auslegungen und Anwendung des § 42 AO zu vermeiden. Anders herum gewendet, sollte im Falle nicht missbräuchlicher Gestaltungen die Anrufung des BVerfG durch teleologisch begründete Korre...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Vereinbare Tätigkeiten – (k)eine Option für wegbrechende Vorbehaltsaufgaben

Steuerberater erzielen aktuell laut STAX 2018 93,4 % und Steuerberatungsgesellschaften 89,5 % ihres Umsatzes durch die allein ihnen vorbehaltene Steuerberatung. Lediglich 6,6 % bzw. 10,5 % entfallen auf die gesetzlich nicht geschützten sog. vereinbaren Tätigkeiten. Nachdem die Berufsorganisationen seit über 30 Jahren die vereinbaren Tätigkeiten als lukrativen Aufgabenbereich...mehr

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ZErb 02/2020, Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens inunruhigen Zeiten

Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge"[3] veranstaltete am 15. November 2019 – in Kooperation mit dem Verband unabhängiger Family Offices (VUFO)[4] – ein Symposium zum Thema "Nachhaltigkeit in populistischen Zeiten – Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens in unruhigen Zeiten" in den Räumlichkeiten d...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Zweckauflage in der Unternehmensnachfolge

Rz. 10 Unternehmer sehen sich oft damit konfrontiert, dass es keinen Nachfolger gibt, weder aus Familie noch von außerhalb, oder jedenfalls zurzeit nicht. Dessen ungeachtet muss die Nachfolge geregelt werden. Lässt sich, wenn schon nicht der Nachfolger, so doch der Kreis der Aspiranten bestimmen, z.B. Abkömmling, Verwandter in der Seitenlinie bis zu einem bestimmten Grad, ka...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Bedeutung

Rz. 2 Als Mittel erbrechtlicher Gestaltung kommt dem Vermächtnis eine große Bedeutung zu. Der Erblasser kann natürlichen oder juristischen Personen etwas zuwenden, ohne dass diese Mitglied der Erbengemeinschaft werden. Hierdurch können Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft vermieden werden. Am häufigsten werden Geld und Wertgegenstände im Wege des Vermächtnisses solchen ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / 3. Einkommensteuer

Rz. 10 Veräußert ein Miterbe seinen Erbteil, zu dem ein gesamthänderisch gebundener Betriebsvermögensanteil gehört, an einen Dritten außerhalb der Erbengemeinschaft, so kann, wenn der Kaufpreis über dem Buchwert liegt, dies einen zu versteuernden Veräußerungsgewinn auslösen, §§ 16, 34 EStG.[10] Die unentgeltliche Übertragung der gesamten Erbschaft einschließlich des Betriebs...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Zielsetzung der Testamentsvollstreckung

Rz. 3 Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser unterschiedliche Ziele verfolgen. Eine Testamentsvollstreckungsanordnung kann z.B. in den Fällen sinnvoll sein, in denen der Erblasser den Nachlassbestand auf längere Zeit erhalten will, der Erbe im Geschäftsverkehr unerfahren ist oder der Erblasser aus anderen Gründen befürchtet, der Erbe werde sein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 270 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien[735] (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich (§ 15 GmbHG).[736] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an.[737] Dieser freien Vererblichk...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (3) Nachfolgeklauseln

Rz. 256 Den sog. Nachfolgeklauseln ist gemeinsam, dass sie die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmern des verstorbenen Gesellschafters vorsehen.[699] Es handelt sich um einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Die Erben treten nach Ansicht des BGH[700] – allerdings nur dann, wenn die vereinbarte Nachfolgeklausel mit der erbrechtl...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / Literaturtipps

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / (4) Eintrittsklausel

Rz. 264 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[721] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolg...mehr

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Keine Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil

Zusammenfassung Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nach einem Beschluss des OLG Köln nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Es handele sich weder um eine nach §§ 106 Abs. 2, 162 Abs. 1 HGB eintragungspflichtige noch um eine eintragungsfähige Tatsache. Hintergrund Eine Kommanditistin hatte einen Teil ihres Kommanditanteils übertragen. In de...mehr