Rz. 48

Werden Gesellschaftsbeteiligungen übertragen und verpflichtet sich der Unternehmensnachfolger, eine lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistung zu erbringen, so dürfte wohl eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögensbestand des Erblassers vorliegen, denn während bei der Übergabe eines Grundstücks gegen Nießbrauchvorbehalt der Schenker das Grundstück nach der Übertragung zumindest faktisch genauso nutzt wie zuvor, kann das bei der Übertragung von Gesellschaftsbeteiligung gegen Versorgungsleistungen nicht mehr ohne weiteres angenommen werden. Selbst wenn ein wirtschaftlicher "Rückfluss" zum Schenker erfolgt, so handelt es sich doch um einen völlig anderen Gegenstand.[43]

[43] So auch Mayer/Süß/Tanck/Bittler/Pawlytta, Handbuch Pflichtteilsrecht, § 7 Rn 189; für Immobilien auch OLG Schleswig, Urt. v. 3.2.2009 – 3 U 54/08, BeckRS 2011, 23290; Palandt/Weidlich, § 2325 Rn 26.

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