Der Alumni-Verein Private Wealth Management e.V.[2] des Masterstudiengangs "Erbrecht & Unternehmensnachfolge"[3] veranstaltete am 15. November 2019 – in Kooperation mit dem Verband unabhängiger Family Offices (VUFO)[4] – ein Symposium zum Thema "Nachhaltigkeit in populistischen Zeiten – Konzepte zur Sicherung des Familienvermögens in unruhigen Zeiten" in den Räumlichkeiten der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg. Themen waren die Geldanlage in populistischen Zeiten, mögliche Gestaltungen zur Errichtung einer optimalen Vermögensstruktur sowie die Entwicklung von Familienstrategien und deren rechtliche Umsetzung. Daneben wurden einzelne Assetklassen behandelt, wobei das "Impact Investing" im Fokus stand.

Zum Auftakt des Symposiums beleuchtete Reinhard Panse[5] die Herausforderungen für die Kapitalmärkte und Geldanlage in populistischen Zeiten. Für eine populistische Politik seien damals wie heute die folgenden Punkte charakteristisch: unproduktive Staatsausgaben, Abschottung vom Güter- und Arbeitsmarkt, Einschränkung der Unabhängigkeit der Notenbank. Diese Gemengelage und damit einhergehende hohe Staatsausgaben bewirkten Inflationsrisiken, die populistische Politiker zumeist unterschätzten. Das aktuelle Umfeld biete wenige Möglichkeiten für eine Entschuldung. In der nächsten Krise werde vermutlich über den Staatshaushalt "Helikoptergeld" eingesetzt, was die Bonität der Staaten weiter beeinträchtige. Die positive Nachricht sei, dass Aktien selbst in Phasen mit Nationalismus, Kriegen und Populismus gute Renditen beschert hätten, was auch künftig gelten dürfte.

Im Anschluss erläuterte Prof. Dr. Jens Escher[6] Gestaltungen, insbesondere steuerlicher Art, zur Errichtung einer optimalen Vermögensstruktur und führte hierzu zahlreiche Praxisbeispiele an. Für Familienvermögen sei die Gründung eines Familienpools (Familiengesellschaft) ein sinnvolles Instrument, um die Nachfolge zu regeln. Der Errichtungsprozess münde im Regelfall in mehreren Familienpools, um den (steuer-)rechtlichen Bedürfnissen der einzelnen Assetklassen zu entsprechen. Die Anteilsnachfolge, die erbschaft- und schenkungsteuerlich nach wie vor begünstigt sei, wobei auch im Einzelfall Gestaltungen möglich seien (z.B. "Wohnungsunternehmen"), löse bekanntlich nicht die Frage der Führungsnachfolge. Hier zeige sich die Flexibilität eines Familienpools, der auch der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs dienen könne. Eine hohe Nachfrage erfahre derzeit der Familienpool in der Rechtsform einer Familienstiftung, wobei hier rechtliche Gründe ("Asset Protection"), familienbezogene Gründe ("Versorgung") und steuerliche Gründe ausschlaggebend sein könnten. Steuerliche Einmaleffekte dürften allerdings nicht das Hauptmotiv für die Errichtung einer Stiftungsstruktur sein.

Prof. Dr. Tom A. Rüsen[7] identifizierte den Streit innerhalb der Unternehmerfamilie als größtes Risiko für den Bestand eines Familienunternehmens. Nur max. 10 % der Familienunternehmen schafften es in die 4. Generation. Das Kernproblem bestehe darin, dass Unternehmerfamilien mit der Herausforderung konfrontiert seien, den Interessen des Familienunternehmens und der Familie gerecht werden zu müssen. Die Implementierung eines Familien-Management-Systems sei hilfreich, um die Existenz des Familienunternehmens über Generationen hinweg zu sichern. Im Idealfall sei dies ein individuelles System, das den "Familienwillen" formuliere und als "Familienstrategie" dokumentiere. Das Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) habe ein Modell für die Entwicklung einer solchen Familienverfassung entwickelt.[8] Gegenstand dieses Modells seien alle wichtigen Fragen zur operativen Führung und Nachfolge im Unternehmen, zur Verteilung und Organisation des Gesellschafterkreises sowie zum Management der Unternehmerfamilie und ihrem Zusammenhalt.

Hieran anknüpfend untersuchte Dr. Ansgar Beckervordersandfort[9] die Frage, wie das in der Familienverfassung dokumentierte Regelwerk – ggf. auch zeitlich nachgelagert – in rechtlich bindende Regelungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene zu überführen ist. Die Familienverfassung habe grundsätzlich "Soft Law"-Charakter, könne daher allenfalls als Auslegungshilfe dienen und bedürfe einer rechtlichen Umsetzung. Hier existiere aufgrund der hohen Einzelfallabhängigkeit kein allgemeingültiges Patentrezept. Es gelte das Primat der Widerspruchsfreiheit zwischen der Familienverfassung und dem rechtlichen Ordnungsrahmen. Möglichkeiten zur Umsetzung der Familienverfassung bestünden im Gesellschaftsvertrag (z.B. Nachfolgeklauseln, Verfügungsbeschränkungen, Beiratsklauseln), aber auch in den Eheverträgen und Testamenten der Unternehmerfamilie.

Thomas Heinig[10] gab eine Einführung in das "Impact Investing" – deutsch: Wirkungsorientiertes Investieren (WI) – als noch junge Nische am Finanzmarkt. Hiermit gemeint seien Geldanlagen, die sich nicht nur an der Rendite und dem Risiko orientierten, sondern zusätzlich auch messbaren sozialen oder ökologischen Mehrwert beabsichtigten. Ein Imp...

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