Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / d) Eintrittsklausel

Rz. 340 Sieht der Gesellschaftsvertrag[489] ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[490] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.[491] Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[492] Die Besonderheit ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / 1. Ertragsteuern, insbesondere Einkommensteuer

Rz. 13 Bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer ist es aus steuerlicher Sicht unabdingbar, das Privat- und Betriebsvermögen getrennt voneinander zu erfassen und entsprechend zu behandeln. Wird Betriebsvermögen nicht als solches erkannt und entsprechend behandelt, kann dies zu unerwünschten Gewinnrealisierungen und Steuerlasten führen. Rz. 14 Vor diesem Hintergrund i...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 3. Strukturelle Maßnahmen zur Vermeidung der Mithaftung des Übernehmers

Rz. 52 Oftmals liegt es im Interesse beider Beteiligten (sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers), mögliche Haftungsrisiken für den Übernehmer wegen in der Vergangenheit begründeten Verpflichtungen in weitest möglichem Umfang von vornherein auszuschließen. Dies ist hinsichtlich der persönlichen über das Unternehmensvermögen hinausgehenden Haftung des Übernehmers auch ...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / d) Eintrittsklausel

Rz. 45 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor, wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolgeregel...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Erbvertrag

Rz. 59 Die §§ 2274 ff. BGB enthalten Vorschriften zur Errichtung eines Erbvertrages. Ein Erbvertrag muss gemäß § 2276 BGB i.V.m. §§ 32, 30 BeurkG stets notariell beurkundet werden. Er kann zwischen jedermann abgeschlossen werden. Die Vertragsparteien müssen nicht notwendigerweise miteinander verheiratet oder verpartnert noch sonst miteinander verwandt sein. Bei der notariell...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.4 Qualitative Komponente

Rz. 50 Die qualitative Komponente des Selbstratingsystems dient der Bewertung der Stärken und Schwächen bzw. der Potenziale und Risiken des Unternehmens. Das Vorgehen ähnelt dem Prozess des Chancen- und Risikomanagements im Unternehmen, wobei auch die Bewertung der Unternehmensführung selbst mit einbezogen wird. Es geht insgesamt darum, aus den Stärken und Schwächen Aussagen...mehr

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Anzeigepflicht für Steuerge... / 1. Definition der Gestaltung

Der Begriff der Steuergestaltung ist gesetzlich nicht definiert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich bei einer Steuergestaltung um einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ere...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / 3. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für den Abgrenzungsmaßstab

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil hinsichtlich Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregelungen in ihrer alten Fassung dem Gesetzgeber konkrete Anregungen für eine verfassungskonforme Neuregelung gegeben. Im Hinblick auf die Regelung von Großerwerben gab das Bundesverfassungsgericht vor, der Gesetzgeber müsse unter Berücksichtigung der mit der Verschonung verf...mehr

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ZErb 07/2021, Erbschaftsteu... / IV. Entscheidung des Gesetzgebers für eine Erwerberperspektive bei der Grenzziehung

In dem der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Verschonungsregelungen grundsätzlich auf Erwerbe begünstigten Vermögens in Höhe von bis zu 26 Mio. EUR beschränkt, stellt er für die geforderte Grenzziehung auf eine Erwerberperspektive ab. In der Gesetzesbegründung heißt es insofern ausdrücklich, dass eine "erwerbsbezogene Betrachtung" zu Grunde gelegt wird.[17] Diese Perspek...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / Zusammenfassung

Auch ein sorgfältig arbeitender Steuerberater riskiert Haftungsansprüche seines Mandanten oder Dritter oder setzt sich u. U. gar dem Verdacht strafbaren Handelns aus. Ein Blick u. a. auf die Internetseiten des BGH und BFH unter Eingabe der Suchbegriffe "Steuerberater und Haftung" bzw. "Steuerberater und Fristversäumnis" etc. zeigt, über wie viele Regressansprüche gestritten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte als Anteilsschenkung

Leitsatz Durch strategische Erwägungen zur Unternehmensfortführung durch den Sohn veranlasste, unentgeltliche und bedingungslose Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH als nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung. Sachverhalt Streitig war, ob die der Antragstellerin unentgeltlich übertragenen Anteile an einer GmbH, deren Arbeitnehmerin sie ist, a...mehr

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Einheitlichkeit der Mitglie... / [Ohne Titel]

Hendrik Grosse, StB[*] Bei Anteilsübertragungen unter Vorbehaltsnießbrauch sind seit jeher diverse steuerliche Aspekte zu beachten, um unerwünschte Steuerfolgen im Zusammenhang mit der Unternehmensübertragung zu vermeiden. Weitere Unsicherheiten resultieren nunmehr aus einer jüngeren Entscheidung des BFH v. 19.7.2018, wonach an einem Gesellschaftsanteil grundsätzlich nur eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 4 Erbschaftsteuer

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Debatin, Leitsätze für ein Gesetz zur Wahrung der steuerlichen Gleichmäßigkeit bei Auslandsbeziehungen und zu Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbslage bei Auslandsinvestitionen, DStZ/A 1971, 89; Debatin, Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz, DB ...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.3 Mediation

Steuerberater haben aufgrund ihrer beruflichen Position Einblick in verschiedenste Bereiche des privaten und wirtschaftlichen Lebens ihrer Mandanten. Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses wird vielfach von ihnen sogar erwartet, dass sie sich bei der Konfliktlösung beteiligten. Steuerberater können auf vielen Gebieten mediativ eingreifen, z. B. bei Veränderungsprozesse...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3.2 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

Nach § 6 Abs. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen), erlaubt. Achtung Umgehung des RDG durch Verein Die Durchführung einer Schuldenregulierung ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Wird die eigentliche Schuldnerberatung und Schuldenregulierung von einer juristis...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderbetriebsvermögen

Schrifttum: Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Sonderbetriebsvermögen, GStB 2013, 299; Christoffel, Sonderbetriebsvermögen – Ein Proble...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Insbesondere: GmbH & Co. KG

Schrifttum: Bewenger/Neufang, GmbH & Co. KG – eine neue Rechtsform für Freiberufler?, BB 2009, 932; Binz/Sorg, Die GmbH & Co. KG, 12. Aufl. 2018; Carle/Strahl, Gestaltungspraxis: Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG im Zivil- und Steuerrecht, KÖSDI 2005, 14830; Driesen, Unternehmensnachfolge bei GmbH und GmbH & Co. – rechtzeitige Regelung als Ausdruck verantwortlicher Un...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs oder auch nur aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs eines ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie: Anteilsschenkung an Neffen begründet keinen Arbeitslohn

Leitsatz Das FG Bremen entschied, dass eine Schenkung von Kommanditanteilen an einen im Unternehmen angestellten Neffen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn begründet, wenn damit die Unternehmensnachfolge im Familienverbund gesichert wird. Sachverhalt Der Kläger war seit 2012 als kaufmännischer Mitarbeiter in einem Unternehmen angestellt, das als operative Tochtergesellschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Verbot der Abwerbung für einen späteren Arbeitgeber des Arbeitnehmers (fremdnütziges Verbot)

Rz. 249 Beinhaltet die Klausel demgegenüber das Verbot, zugunsten eines neuen Arbeitgebers ehemalige Kollegen abzuwerben, ist dies kein Anwendungsfall des § 75f HGB. Denn der ausscheidende Arbeitnehmer tritt seinem früheren Arbeitgeber nicht als selbstständig handelnder Prinzipal/Arbeitgeber entgegen. Zwar wird eine analoge Anwendung des § 75f HGB zumindest für den Fall erwo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 2 Übergang des Betriebs auf einen Alleinerben

2.1 Steuerkonsequenzen Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, kann grundsätzlich vererbt werden. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. BGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben ü...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3 Übergang des Betriebs auf eine Erbengemeinschaft

3.1 Steuerkonsequenzen Sind mehrere Miterben vorhanden und besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeinschaft über. Diese ist nach dem Erbfall Träger des Unternehmens, das jetzt gemeinschaftliches Vermögen der Erben ist. Die Miterben werden automa...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5 Auseinandersetzung über einen Mischnachlass

5.1 Nachlassteilung ohne Abfindung 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7 Auswirkungen eines Unternehmertestaments

7.1 Testament hat Vorrang Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB, zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4 Auseinandersetzung über betrieblichen Nachlass

4.1 Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft Scheidet ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft aus[1], wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft dem oder den verbleibenden Miterben zu.[2] Das Ausscheiden kann entgeltlich oder unentgeltlich geschehen. Die Anwachsung ist demzufolge ein Unterfall der Veräußerung oder Schenkung. Sch...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2 Nachlassteilung ohne Ausgleichszahlungen

4.2.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1 Nachlassteilung ohne Abfindung

5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.4 Sachwertabfindung

4.4.1 Sachwertabfindung ins Privatvermögen Der weichende Miterbe kann mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei ei...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6 Teilauseinandersetzung

6.1 Gegenständliche Teilauseinandersetzung Das BGB geht davon aus, dass die Miterben sich über den gesamten Nachlass auseinandersetzen. In der Praxis werden aber oft mehrere Teilungen vorgenommen. Bezieht sich die Erbauseinandersetzung auf einzelne Nachlassgegenstände, sodass der restliche Nachlass einstweilen ungeteilt bleibt, spricht man von einer gegenständlichen Teilausei...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8 Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs

8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungs...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.1 Testament hat Vorrang

Das Gesetz gestattet es dem Erblasser, den oder die Erben durch letztwillige Verfügung, d. h. durch Testament nach § 1937 BGB oder Erbvertrag nach §§ 2274 ff. BGB, zu bestimmen. Durch die Testierfreiheit erweist sich die gesetzliche Erbfolge als dispositiv. Die Erbfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Der Erblasser wird in d...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vererbung eines Einzelunternehmens

Zusammenfassung Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinande...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.5 Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten

Aus dem Grundsatz, dass die Erben in die Rechtspersönlichkeit des Erblassers treten, folgt auch, dass die Einkünfte aus dem Nachlass der Einkunftsart zuzurechnen sind, der sie auch beim Erblasser zuzurechnen waren. Nicht die Erbengemeinschaft als solche, sondern die einzelnen Miterben unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Daraus ergibt sich, dass eine Erbengemeinschaft durc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 3.3 Zurechnung eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Auch wenn die Erben das ererbte Unternehmen alsbald nach dem Erbfall abwickeln oder einstellen oder es auf einen anderen übertragen, haben sie zunächst doch die Eigenschaft von Mitunternehmern erlangt. Dementsprechend entsteht der tarifbegünstigte Veräußerungs- oder Aufgabegewinn bei der Erbengemeinschaft [1] und nicht beim Erblasser[2], und zwar auch, wenn die Veräußerung od...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Eintritt des Erbfalls geht das Vermögen des Erblassers – aus dessen Sicht: der Nachlass, aus Sicht des Erben: die Erbschaft – im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) nach § 1922 BGB auf den oder die Erben über. Ist nur ein Erbe vorhanden oder eingesetzt, geht der gesamte Nachlass des Erblassers auf ihn über. Eine Erbauseinandersetzung erfolg...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.1 Einkommensteuerlicher Verlustabzug

Mit dem Tod eines Unternehmers erlischt dessen Einkommensteuerpflicht. Für das Todesjahr wird letztmalig eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt. Stirbt der Steuerpflichtige vor Ablauf des Kalenderjahres und endet damit seine persönliche Steuerpflicht, wird der Veranlagung für das Todesjahr (Kalenderjahr) ein abgekürzter Ermittlungszeitraum zugrunde gelegt. Die Veranlag...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.1 Gegenständliche Teilauseinandersetzung

Das BGB geht davon aus, dass die Miterben sich über den gesamten Nachlass auseinandersetzen. In der Praxis werden aber oft mehrere Teilungen vorgenommen. Bezieht sich die Erbauseinandersetzung auf einzelne Nachlassgegenstände, sodass der restliche Nachlass einstweilen ungeteilt bleibt, spricht man von einer gegenständlichen Teilauseinandersetzung. Eine solche auf einen Teil ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 6.3 Wechselseitige Teilauseinandersetzung

Kommt es nach einer Teilauseinandersetzung später zur Auseinandersetzung des Restnachlasses, kann es zu "umgekehrten Abfindungen" kommen, also zu einer Abfindung an einen Miterben, der zuvor bei einer vorangegangenen Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung geleistet hat. Prinzipiell sind beide Teilauseinandersetzungen für sich zu werten.[1] Eine Einschränkung macht...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.5 Vorausvermächtnis

Auch ein Erbe kann mit einem Vermächtnis bedacht werden. In diesem Fall spricht man von einem Vorausvermächtnis nach §§ 1939, 2150 BGB.[1] Die Abgrenzung von einer Teilungsanordnung nach § 2048 Satz 1 BGB kann große Schwierigkeiten bereiten, weil auch durch eine Teilungsanordnung dem Miterben ein bestimmter Gegenstand zugedacht werden kann. Die Bedeutung eines Vorausvermächt...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 8.2 Gewerbesteuerlicher Verlustabzug

Der Abzug des gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags nach § 10a Satz 1 GewStG setzt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Vorliegen sowohl der Unternehmeridentität als auch der Unternehmensidentität voraus. Gewerbesteuerrechtlich können also Verluste nur mit späteren Gewinnen verrechnet werden, wenn der Gewinn von einem identischen Unternehmen erzielt wird. ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.3 Sachvermächtnis

Ist einem Dritten durch ein Vermächtnis ein einzelnes Wirtschaftsgut des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebs zugewendet worden, geht das Wirtschaftsgut als Teil des Nachlasses auf den oder die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss das Wirtschaftsgut zur Erfüllung des Vermächtnisses aus dem Betriebsvermögen entnehmen,...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 4.2.1 Zum Nachlass gehören mehrere Betriebe

Besteht der Nachlass aus mehreren Einzelunternehmen, z. B. einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder 2 Gewerbebetrieben, und werden diese Betriebe bei der Erbauseinandersetzung jeweils einzelnen Miterben ohne Zahlung eines Ausgleichs zugeteilt und von ihnen fortgeführt, müssen die Miterben zwingend die Buchwerte des von ihnen übernommenen Be...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.7 Finanzierung von Erbfallschulden

Die Tilgung von Erbfallschulden führt nicht zu betrieblichen Anschaffungskosten, weil Erbfallschulden im privaten Bereich entstehen und demzufolge private Schulden darstellen. Erbfallschulden stellen wegen des Veranlassungszusammenhangs mit dem privaten Vorgang des Erbens auch insoweit notwendige Privatschulden dar, als der Nachlass aus Betriebsvermögen besteht. Diese Beurte...mehr